Quarantäne

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Quarantäne

China riegelt Flughafen Shanghai ab und löst Massenpanik aus

Auf dem Flughafen Shanghai-Pudong haben sich am Montag Szenen abgespielt, die an einen Katastrophenfilm erinnern: Nachdem mehrere Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurden, riegelten die Behörden das Terminal und das Areal einfach ab. Es wurden Massentests angeordnet und da tausende Menschen betroffen waren, kam es zu äußerst chaotischen Momenten. Wie viele Mitarbeiter positiv getestet wurden, ist völlig unklar. Die Behörden entschieden sich jedoch, dass alle Passagiere und alle Beschäftigten getestet werden und damit dem niemand entkommen kann, wurden das Terminal und das Areal abgeriegelt. Mit dieser drastischen Maßnahme wollten die Entscheidungsträger verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreiten kann. Der Flugbetrieb wurde eingestellt und in sozialen Medien kursieren Videos, in dem Menschen panikartig versuchen das Terminal zu verlassen. Offiziellen Angaben nach sollen sich bis zu 100.000 Personen (Mitarbeiter und Passagiere) auf dem Areal befunden haben. Wie viele Fluggäste es tatsächlich waren, lässt sich aufgrund der schwierigen Informationspolitik der Volksrepublik China nicht feststellen. Diese verteilte Videos, in denen Menschen in einem Parkhaus anstehen und auf ihre Testung warten. Ein genauerer Blick verrät aber schnell, dass es sich bei den Personen offensichtlich um Mitarbeiter handelt. Die in sozialen Medien kursierenden Mitschnitte zeigen ein ganz anderes Bild und zwar Passagiere, die in Panik geraten sind und versuchen das Terminal zu verlassen. Auch ist zu sehen wie Sicherheitspersonal, das Schutzanzüge trägt, versucht diese aufzuhalten. Zum Teil jedoch ohne Erfolg, da die Masse der Fluggäste deutlich in der Überzahl ist. Offiziell teilte die Volksrepublik China mit, dass die Polizei die Lage in den Griff

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EU-Kommission arbeitet an einheitlichen Richtlinien für Schnelltests

Innerhalb der Europäischen Union herrscht bei Schnelltests keinerlei Einigkeit, denn manche Staaten setzen diese bereits für Massentests ein, andere zweifeln an der Zuverlässigkeit. Gemeinsam ist lediglich, dass ein negativer Antigen-Befund zu keinen Einreiseerleichterungen führt. Das soll sich – so der Wille von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen – nun ändern. Zunächst müssen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden. Auf deren Grundlage will die Kommission durchsetzen, dass die EU-Mitglieder diese gegenseitig anerkennen müssen. Das ist ein erster, aber wichtiger Schritt, dass Antigen-Befunde im Reiseverkehr den PCR-Ergebnissen gleichgestellt werden könnten. Maßgeblich ist, so Ursula von der Leyen, dass die Testkits bei „mindestens“ vier von fünf Infizierten korrekt anschlagen. Auf Basis dieser Vorgabe sollen einheitliche Qualitätsrichtlinien geschaffen werden, denn momentan gibt es viele verschiedene Kits, die jedoch noch nicht bewertet sind und die Ergebnisse zum Teil nicht einmal im Inland anerkannt sind. Die EU-Kommission will nun auf eigene Kosten eine Bewertung der Angebote vornehmen und so für einheitliche Qualitätsrichtlinien sorgen. Das Leitungsorgan der Europäischen Union bestellte bereits in großer Menge Schnelltests, die explizit für den Reiseverkehr bestimmt sind. Gegen den Einsatz stemmen sich jedoch zahlreiche EU-Staaten, darunter bis zuletzt auch Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland deutet sich jedoch ein vorsichtiges Umdenken an, denn man will die Teststrategien der Reiseindustrie nun doch genauer ansehen und evaluieren, ob man eventuell Einreiserleichterungen gewähren kann. Die Airlinebranche setzt große Hoffnungen darauf, dass Antigen-Schnelltests, die vor dem Abflug oder aber auf dem Landweg am Grenzübergang durchgeführt werden, zu Einreiseerleichterungen führen. Wer negativ getestet wird soll reisen dürfen und keine Quarantäne

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Oberverwaltungsgericht Münster kippt deutsche „Zwangsquarantäne“

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte sich möglicherweise bundesweit auswirken: Das Gericht kippte die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten und stellte fest, dass Personen, die aus Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort eben zu Hause einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise. Das Urteil stellt die bisherige Praxis der Bundesrepublik auf den Kopf, denn wandte man eine starre Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an. Allerdings sind in vielen Regionen Deutschlands die „Quoten“ beachtlich höher, so dass es dazu kommen kann, dass man aus einem vermeintlichen „Risikogebiet“ nach Deutschland zurückkehrt und am Wohnort wesentlich höhere Infektionszahlen sind. Dennoch müsste man in Quarantäne, denn die deutsche Politik suggeriert ungeachtet der Zahlen des RKI, dass Gefahr vom Ausland ausgeht. Das Robert-Koch-Institut stellte allerdings fest, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen ist, mehr dazu in diesem Artikel. Ein Deutscher, der einen Urlaub auf Ibiza und Teneriffa verbracht hatte, klagte gegen die Quarantänevorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Er argumentierte damit, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf den Balearen deutlich niedriger wäre als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Dennoch sollte er in Quarantäne, da er sich auf Ibiza aufgehalten hatte. Das Gericht gab der Klage statt und kippte die Quarantänevorschrift des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Diese trat pikanterweise erst am 8. November 2020 in Kraft. „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, ist in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu lesen. Ein

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Palma baut Schnelltest-Stationen auf

Am Flughafen Palma de Mallorca werden derzeit Schnelltest-Stationen für Passagiere, die aus dem Ausland einreisen und keinen PCR-Test vorweisen können, aufgebaut. Allerdings: Wer ohne negativen PCR-Befund nach Spanien kommt, dem blühen saftige Geldstrafen, mindestens jedoch 3.000 Euro. Laut der Regionalregierung der Balearen müssen sich Personen, die meinen die Vorlagepflicht missachten zu müssen, einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Die Teilnahme befreit jedoch nicht vom Bußgeld. Fällt das Antigen-Ergebnis positiv aus, so findet eine Absonderung statt. Anschließend wird ein PCR-Test zur Verifizierung durchgeführt. Die Kanaren haben ursprünglich auch Antigen-Tests anerkennt. Die Regionalregierung wurde nun aber von der Zentralregierung zurückgepfiffen. Madrid stellte klar, dass bei der Einreise in das gesamte Hoheitsgebiet, also auch auf den Kanaren, die Vorlage eines negativen PCR-Befunds verpflichtend ist. Andernfalls drohen horrende Strafen. Antigen-Ergebnisse werden nicht anerkannt. Dies führt die Test-Strategien, die unter anderem FTI und Tui für ihre Kunden entwickelt haben, nicht nur ad-absurdum, sondern macht sie in der Praxis völlig wertlos, da diese nicht als Ersatz für eine PCR-Testung anerkannt sind. Ursprünglich hätte das sehrwohl geklappt, jedoch kippte die Zentralregierung den Plan der Kanaren.

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Viele EU-Staaten wollen keine Schnelltests in der Luftfahrt

Eine regelrechte Abfuhr erleiden jene Airports und Fluggesellschaften, die Corona-Schnelltests in der Hoffnung auf Einreiseerleichterungen vorantreiben von den zahlreichen EU-Mitgliedsstaaten. Diese sprechen sich klar dagegen aus und sind der Ansicht, dass gemeinsame Mindeststandards noch verfrüht wären. Am Donnerstag steht das Thema bei einer Videokonferenz der Regierungschefs der EU-Mitglieder auf der Agenda. Reuters zitiert aus einem internen EU-Dokument, über das morgen gesprochen wird. Demnach soll sich eine „große Anzahl von Mitgliedsstaaten“ deutlich gegen die Schnelltest-Lösung aussprechen. Besonders Deutschland kritisierte in den letzten Wochen wiederholt die Pläne und verwies darauf, dass man die Anitgen-Kapazitäten in Altenheimen besser eingesetzt sieht. Die Luftfahrtbranche ist bestrebt der Politik eine „schlüsselfertige Lösung“ zu liefern. Sämtliche Reisenden sollen vor dem Abflug einen Schnelltest absolvieren müssen und nur wer negativ ist darf an Bord. So hofft man auf Einreiseerleichterungen, die letztlich zu einem Anstieg der Nachfrage führen könnten. Auch setzt sich die IATA für eine internationale Lösung ein. Die Politik verhält sich – mit wenigen Ausnahmen – bislang ignorant bzw. sogar ablehnend. Somit ist nicht damit zu rechnen, dass am Donnerstag eine Einigung für ein einheitliches Schnelltest-Verfahren innerhalb der Europäischen Union vereinbart wird.

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Wizzair Abu Dhabi will erst kurz vor Weihnachten starten

Eigentlich sollte Wizzair Abu Dhabi schon längst in der Luft sein, denn Betriebsbewilligung und AOC hat man bereits in der Tasche. Doch der Start wurde bereits zweimal verschoben und nun folgt die dritte Verspätung. Der neue Termin ist nun der 15. Dezember 2020. Dies geht aus dem Reservierungssystem der Firmengruppe hervor. Weiters nannte das Unternehmen die weiterhin aufrechten Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie. Ob das Joint-Venture tatsächlich kurz vor Weihnachten den Premierenflug durchführen wird, bleibt daher weiterhin abzuwarten.

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Eurowings startet Schnelltests in Düsseldorf

Nach Austrian Airlines und Lufthansa will nun auch Eurowings Corona-Schnelltests einführen. Diese sollen ab Jahresende vorerst in Düsseldorf angeboten werden. In der ersten Phase sollen Passagiere, die zu Ferienzielen reisen, jeweils vor dem Hin- und Rückflug getestet werden. Gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk erklärte ein Eurowings-Sprecher, dass das Ziel ist, dass man so den Passagieren eine mögliche Quarantäne ersparen kann. Auch hofft man darauf, dass sichergestellt werden kann, dass sich während dem Flug niemand infizieren kann. So soll die Nachfrage angekurbelt werden. Allerdings hat die Sache auch einen Haken, denn derzeit anerkennt kein einziger EU-Staat ein negatives Antigen-Ergebnis als Ersatz für einen negativen PCR-Befund. Die Kanaren haben zwar diesen Schritt gesetzt, jedoch widerspricht diese einer jüngeren Anordnung der spanischen Zentralregierung, was für zusätzliche Verwirrung sorgt. Viele Länder, darunter auch Deutschland, akzeptieren selbst einen negativen PCR-Befund nicht als Ersatz für die Quarantäne. Dennoch spekuliert man in der Luftfahrtbranche darauf, dass ein politisches Umdenken kommt und will schlüsselfertige Lösungen anbieten. Zwar drängt die EU-Kommission mittlerweile auf dieses Verfahren, doch zeigen nur wenige Mitgliedsländer tatsächlich Interesse daran. Angaben zu möglichen Kosten für die Passagiere machte Eurowings nicht. Laut WDR soll auch am Flughafen Köln/Bonn an einer vergleichbaren Lösung für Schnelltests gearbeitet werden. Eurowings will dies jedenfalls mittelfristig auch an weiteren Airports anbieten.

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Kuba öffnet Havanna für den Tourismus

Kuba ermöglicht ab 15. November 2020 touristische Einreisen über den Flughafen Havanna. Die Reisenden müssen sich jedoch einer Gesundheitsprüfung inklusive PCR-Testung unterziehen. Die Bewegungsfreiheit ist bis zum Vorliegen eines negativen Befunds eingeschränkt. Dies soll jedoch maximal 24 Stunden andauern. Die Testung ist allerdings nicht kostenfrei, sondern hierfür ist eine so genannte “Gesundheitssteuer” zu bezahlen. Über die Höhe haben die Behörden bislang keine konkreten Angaben gemacht. Möglicherweise werden bald weitere Gebiete des abgeschotteten Staats wieder für den Tourismus geöffnet. Für den Badeort Varadero gilt bereits seit einiger Zeit eine Sonderregelung.

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Spanien verlangt ab 23. November 2020 einen negativen PCR-Test

Ab 23. November 2020 müssen alle Personen, die aus von der spanischen Regierung definierten Risikogebieten einreisen, einen negativen PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorlegen. Eine anschließende Quarantäne ist dann nicht erforderlich.  Spanien reagiert damit auf weltweit steigende Fallzahlen und will so die weitere Einschleppung des Coronavirus verhindern. Die Vorlagepflicht gilt ausdrücklich auch für Deutsche, die nach Palma de Mallorca reisen wollen. Die Kanaren verlangen bereits seit 14. November 2020 die Vorlage eines negativen Befundes, akzeptieren jedoch nicht nur PCR-Ergebnisse, sondern auch Antigen-Tests. Spanienweit muss der Befund in englischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden. Achtung: Wer kein negatives PCR-Ergebnis vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Weiters kann ein Antikörper-Test angeordnet werden. Innerspanisch gilt diese Beschränkung nicht, auch nicht für Inselbewohner.

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Keine Quarantäne: Touristen können mit negativem PCR in Chile einreisen

Ab Dezember 2020 steht das südamerikansiche Land Chile wieder Touristen aus aller Welt offen. Unabhängig von ihrer Herkunft und den Fallzahlen im jeweiligen Heimatland soll die Einreise über den Flughafen Santiago de Chile möglich sein. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Grenzkontrolle ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt wird. Weiters muss ein Formular ausgefüllt werden. In diesem müssen Angaben zum Herkunfts- und Zielort sowie zum geplanten Aufenthaltsort in Chile gemacht werden. Auch sind einige Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand zu beantworten. Eine Absonderung der Touristen findet nicht mehr statt, jedoch ist es notwendig, dass für eventuelles Contact Tracing die Wege der ersten 14 Tage nach Ankunft nachvollziehbar sind. Touristen sind verpflichtet die lokalen Gesundheitsbehörden bei eventuellen Symptomen sofort zu informieren. Dies gilt aber auch für die Einheimischen. Chile erhofft sich mit der Lockerung, die derzeit nur für Einreisen, die über den Flughafen Santiago de Chile erfolgen, einen Aufschwung der am Boden liegenden Touristik-Branche.

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