Quarantäne

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Quarantäne

Tunesien, Barbados und Seychellen stecken Urlauber in Quarantäne

Der weltweite Flickenteppich der Einreisebestimmungen, die aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurden, ist seit Anfang der Woche um eine Maßnahme Tunesiens reicher. Einwöchige Pauschalurlaube sind mit den neuen Vorschriften nicht mehr möglich, denn zunächst muss einen siebentägige Quarantäne angetreten werden. Das afrikanische Land ist insbesondere in der kalten Jahreszeit ein beliebtes Urlaubsziel von Deutschen, Österreichern und Schweizern. Die jüngste Einreisevorschrift dürfte sich allerdings erheblich negativ auf die Nachfrage auswirken, denn bei der Grenzkontrolle muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Laut deutschem Außenministerium darf dieser bei der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein und bei der Ankunft in Tunesien dürfen 120 Stunden nicht überschritten werden. Der Befund befreit allerdings nicht von der Quarantäne. Nach der Einreise muss unverzüglich eine Absonderung in einem Hotel oder in einer Wohnung angetreten werden. Von dieser kann man sich nach sieben Tagen durch die Vorlage eines weiteren negativen PCR-Tests befreien. Andernfalls dauert die Absonderung 14 Tage an. Das gilt ausdrücklich auch für Pauschaltouristen.  Eurowings setzt Flüge nach Barbados wieder aus Die Seychellen und Barbados haben Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Das hat zur Folge, dass Urlauber eine Quarantäne antreten müssen. In Barbados muss ein negativer PCR-Befund in englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anschließend muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden, fällt dieser negativ aus, ist die Quarantäne beendet. Die Absonderung findet im Hotel statt. Barbados Tourism Marketing teilte mit, dass die Hälfte der Kosten für die zweite Testung übernommen wird. Diese Maßnahme hat bereits Konsequenzen im Flugverkehr, denn Eurowings setzt die

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Wien: Corona-Einreisekontrollen mit Schwachstellen

Personen, die nach Österreich einreisen wollen und aus einem Gebiet kommen, das mit einer Reisewarnung belegt ist, müssen in Quarantäne. Davon ausgenommen sind Passagiere, die einen negativen PCR-Test, dessen Abnahme nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen können. Weiters haben Einwohner Österreichs – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft – die Möglichkeit binnen 48 Stunden den Test nachzuholen. Ist das Ergebnis negativ, ist die Absonderung beendet. Soweit die bekannte Theorie, doch wie läuft es in der Praxis? Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob der Flug aus der Schengen-Region oder einem Drittstaat ankommt. Bei Ländern, die nicht dem EU-Schengengebiet angehören, ist es recht einfach, denn es findet eine verpflichtende Passkontrolle statt und zwar ganz unabhängig von der Corona-Pandemie. Unmittelbar vor der Kontrollstation der Polizei übernehmen Soldaten des Bundesheers im Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha (zuständige Gesundheitsbehörde) die Kontrolle der Unterlagen. Wer einen negativen PCR-Test hat, zeigt diesen gemeinsam mit dem Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vor. Der Soldat oder die Soldatin überprüft die Unterlagen, gibt dieses anschließend wieder zurück und wünscht einen schönen Tag. Wichtig: Wer aus einem Gebiet, das quarantänepflichtig ist einreisen möchte und einen negativen PCR-Befund, der den Kriterien entspricht, vorlegen kann, muss das Formular, das per Mail durch die Airline zugeschickt wird oder aber an Bord ausgeteilt wird, nicht ausfüllen. Dieses wird nicht benötigt. Etwas anders verhält es sich, wenn man nur auf der Durchreise ist oder keinen negativen PCR-Befund hat. In diesen Fällen muss das Formular ausgefüllt werden und gemeinsam mit dem Reisepass oder Personalausweis an das Bundesheer

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Kommentar: Leere Flugzeuge – wie lange hält die Branche das noch durch?

Seit der weitgehenden Wiederaufnahme des Flugverkehrs ab etwa Mitte Juni 2020 hat sich in der Reisebranche viel verändert. Leider nicht gerade positiv, denn Passagiere und Beförderungsunternehmen sind weiterhin mit einem Flickenteppich unterschiedlichster Einreise- und Quarantänebestimmungen konfrontiert. Besonders Deutschland überschüttet momentan wieder gefühlt ganz Europa mit Reisewarnungen und definiert einen Staat nach dem anderen als so genanntes „Risikogebiet“. Für eine kurze Zeit ab Juni bzw. Juli 2020 gab es zumindest innerhalb der Schengen-Region kaum nennenswerte Einreisebestimmungen, denn es war zunächst das Bestreben der Staaten und der Europäischen Union weitgehende Normalität herzustellen. Die Auslastung der Flüge war im Juni noch recht schwach, aber es gab auch positive Ausreißer. Beispielsweise ein von Eurowings am 19. Juni 2020 durchgeführter Flug von Wien nach Stuttgart hatte nur knapp über 30 Passagiere an Bord, jedoch ein paar Tage später war der Rückflug komplett voll. Malta öffnete sich am 1. Juli 2020 für viele Staaten und verlangte lediglich das Ausfüllen zweier Formulare. So leer wie in diesem Jahr waren die wenigen Sandstrände des Inselstaats wohl schon lange nicht mehr, doch die Auslastung der Flüge entwickelte sich zunächst positiv. Im Juli 2020 war in den Flugzeugen von Wizzair, Lauda/Ryanair/Malta Air noch viel Platz, aber im August 2020 flog man weitgehend voll. In spontanen Gesprächen erklärten viele Passagiere, dass man sich aufgrund des günstigen Preises spontan für einen Urlaub auf Malta und/oder Gozo entschieden habe. Das änderte sich im September und Oktober 2020 schlagartig, denn die klassische Urlaubszeit war vorbei und somit wurden die Maschinen der Ryanair Group und

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Deutschland: Corona-Testzentren an Flughäfen schließen

In Deutschland wurden im August 2020 an den meisten Flughäfen sowie an großen Bahnhöfen und teilweise auch auf Autobahnraststätten Corona-Teststationen eröffnet. Diese konnten Einreisende kostenfrei in Anspruch nehmen. Rasch flammte innerdeutsch eine politische Diskussion auf, dass Reiserückkehrer aus „Risikogebieten“ doch für ihre PCR-Tests selbst aufkommen sollen. Nun schließen die Stationen reihenweise. Beispielsweise teilte der Stuttgarter Flughafen unter Hinweis auf die seit Sonntag geltenden Einreisebestimmungen mit, dass das bislang im Terminal 1-West angesiedelte Testzentrum geschlossen wird. Seit August 2020 wurde das Angebot von rund 90.000 Reisenden genutzt. Einen Ersatz hat man noch nicht, jedoch arbeitet die Geschäftsleitung laut Medienaussendung daran. Ähnlich wie an anderen deutschen Flughäfen dürfte das neue Angebot dann für Reisende, aber auch die lokale Bevölkerung kostenpflichtig sein. Nähere Informationen zu den seit Sonntag für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften unter diesem Link.

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Deutschland: Keine Beförderung ohne Online-Voranmeldung

Seit Sonntag gelten für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland die umstrittenen neuen Bestimmungen. Diese schreiben vor, dass Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in einem so genannten Risikogebiet aufgehalten haben, für zehn Tage in Quarantäne müssen. Das Vorliegen einer negativen Testung, die nicht älter als 48 Stunden sein darf, verkürzt die Absonderung auf fünf Tage, entbindet jedoch nicht vor dieser. Neu ist auch, dass die bisherigen „Aussteigekarten“ durch eine Online-Reisevoranmeldung ersetzt wurden. Die PDF-Datei, die am Ende des Vorgangs bereitgestellt wird, muss während der Reise mitgeführt werden. Die Behörden schreiben in ihren Informationen rund um das neue Tool, dass Beförderungsunternehmen das Vorhandensein des PDFs kontrollieren müssen und bei Missachtung der Vorschrift das Einsteigen verweigern können. Parallel dazu dehnte die deutsche Bundesregierung ihre Reisewarnungen weiter aus. Seit Sonntag ist ganz Italien als Risikogebiet eingestuft. Weiters traf des Festland-Portugal, mit wenigen Ausnahmen das gesamte Gebiet von Schweden und Dänemark (ausgenommen Grönland und Färöer) sowie Nordgriechenland und die Region Athen. Norwegen, Estland, Lettland und Litauen wurden nun ebenfalls als Risikogebiet eingestuft. Personen, die aus diesen Ländern kommend (oder sich in den letzten zehn Tagen dort aufgehalten haben) nach Deutschland einreisen, müssen seit Sonntag zehn Tage in Quarantäne. Mit einem negativen PCR-Test kann diese auf fünf Tage verkürzt werden.

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Ab Montag: Griechenland-Einreise nur mit negativem PCR-Befund

Ab 9. November 2020 müssen sämtliche Personen, die auf dem Luftweg nach Griechenland einreisen wollen, einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen. Andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Die „Online-Voranmeldung“ muss weiterhin getätigt werden und das Formular mit QR-Code digital oder auf Papier mitgeführt werden. Neu ist auch, dass dieses auch von Reisenden, die ab Griechenland fliegen – also das Land verlassen – ausgefüllt werden muss. Auch dies tritt am 9. November 2020 in Kraft. Zuwiderhalten gegen die genannten Vorschriften kann mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Die Regierung betont, dass man trotz des neuen Lockdowns, der am Samstag, den 7. November 2020 in Kraft treten soll, die Flughäfen offen bleiben sollen. Derzeit ist jedoch Thessaloniki temporär geschlossen. Aufgrund des Umstands, dass nun auch Österreicher, Deutsche und Schweizer bei der Einreise nach Griechenland einen negativen PCR-Test vorweisen müssen, ist damit zu rechnen, dass seitens der Airlines das Angebot neuerlich gekürzt wird. Ab Wien dürfte sich das primär auf die Athen-Strecke auswirken. Mit einer raschen Reaktion – beispielsweise von Ryanair und Wizzair – ist daher zu rechnen.

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BDL-Präsident fordert Schnelltests bei der Einreise

Derzeit rollt eine neue Lockdown-Welle über Europa und mit Thessaloniki wurde auch bereits der erste Flughafen wieder behördlich geschlossen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft fordert nun nochmals die Einführung von Schnelltests bei der Einreise und kritisiert die Zwangsquarantäne, die ab 8. November 2020 gelten soll. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeine Zeitung weist Verbandspräsident Peter Gerber darauf hin, dass man bei fünf Tagen bis zu einem möglichen PCR-Test nicht weiß wer infiziert ist und wer nicht. Das wäre mit Schnelltestungen direkt nach der Einreise anders. Deutschland betrachtet mittlerweile fast ganz Europa als Risikogebiet und will ab 8. November 2020 sämtliche Personen, die aus solchen Zonen kommen, zehn Tage in Quarantäne stecken. Wer einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorweisen kann, wird nur fünf Tage isoliert. Diese Vorgehensweise wird seitens der Fluggesellschaften heftig kritisiert. Gerber zweifelt übrigens auch an, dass sich Personen ohne Symptome überhaupt an die Absonderung halten werden.

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Deutschland dehnt Reisewarnung auf ganze Türkei aus

Die Bundesrepublik Deutschland betrachtet ab 9. November 2020 die gesamte Türkei wieder als Risikogebiet und hat eine entsprechende Reisewarnung angekündigt. Anfang August wurden einige Baderegionen auf erheblichen Druck der Türkei ausgenommen. Damit ist nun Schluss. Der Mittelmeer-Staat geriet erheblich unter Kritik, da die Fallzahlen mutmaßlich künstlich niedrig gehalten wurden. Gemeldet wurden nur jene Positiven, die eindeutige Symptome gezeigt haben. Asymptomatische Fälle wurden nicht international gemeldet. Das hatte zur Folge, dass die Anzahl der Infizierten in der Statistik niedrig gehalten wurden. Dadurch konnte das ohnehin hinterfragenswerte System der Deutschen – 50 auf 100.000 – ausgetrickst werden. Damit ist jetzt Schluss.

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App: München schickt Corona-Infos aufs Smartphone

Am Flughafen München können sich Reisende nun über die App „Passngr“ Informationen zu den aktuell gültigen Corona-Bestimmungen direkt aufs Smartphone schicken lassen. Dazu wurde unter dem Namen „Sichere Reise“ eine neue Funktion implementiert. Unverändert bleibt, dass aktuelle Informationen wie Abflugs- und Ankunftszeiten oder aber Gateänderungen auf das Mobiltelefon geschickt werden oder aber über die App abgerufen werden können. Neu ist, dass es nun auch länderspezifische Informationen bezüglich Covid-19 für etwa 200 Flughäfen in vielen Ländern gibt. Die dafür benötigten länderspezifischen Daten werden durch den internationalen Flughafenverband Airports Council International (ACI) erhoben und laufend aktualisiert. Reisende können sich die Passngr App kostenlos über den Apple Store oder Google Play herunterladen. Der Münchner Airport bietet darüber hinaus auch auf seiner Website einen Link zu dem neuen Informationsangebot

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Schweiz: Österreich kein Risikoland mehr

Die Schweiz nimmt die seit September als Risikogebiete eingestuften Bundesländer Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Salzburg von seiner Roten Liste. Die neue Regelung gilt ab morgen und hebt alle Quarantäne-Auflagen für Einreisende aus Österreich auf.  Diese Lockerung kommt etwas überraschend, da das Infektionsgeschehen in den österreichischen Bundesländern wieder stark zunimmt. Auf der Risikoliste führt der Schweizer Bundesrat künftig nur noch Staaten und Gebiete, deren 14-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner um 60 höher liegt als die Inzidenz der Schweiz. Derzeit liegt die Grenze daher bei 822, weit über dem österreichischen Wert also. Österreich stuft die Schweiz als Land mit „hohem Sicherheitsrisiko“ (Stufe vier) ein, Reisewarnung gibt es aber keine, wie der ORF berichtet.

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