Der weltweite Flickenteppich der Einreisebestimmungen, die aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurden, ist seit Anfang der Woche um eine Maßnahme Tunesiens reicher. Einwöchige Pauschalurlaube sind mit den neuen Vorschriften nicht mehr möglich, denn zunächst muss einen siebentägige Quarantäne angetreten werden.
Das afrikanische Land ist insbesondere in der kalten Jahreszeit ein beliebtes Urlaubsziel von Deutschen, Österreichern und Schweizern. Die jüngste Einreisevorschrift dürfte sich allerdings erheblich negativ auf die Nachfrage auswirken, denn bei der Grenzkontrolle muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Laut deutschem Außenministerium darf dieser bei der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein und bei der Ankunft in Tunesien dürfen 120 Stunden nicht überschritten werden.
Der Befund befreit allerdings nicht von der Quarantäne. Nach der Einreise muss unverzüglich eine Absonderung in einem Hotel oder in einer Wohnung angetreten werden. Von dieser kann man sich nach sieben Tagen durch die Vorlage eines weiteren negativen PCR-Tests befreien. Andernfalls dauert die Absonderung 14 Tage an. Das gilt ausdrücklich auch für Pauschaltouristen.
Eurowings setzt Flüge nach Barbados wieder aus
Die Seychellen und Barbados haben Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Das hat zur Folge, dass Urlauber eine Quarantäne antreten müssen. In Barbados muss ein negativer PCR-Befund in englischer Sprache vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Anschließend muss ein weiterer PCR-Test absolviert werden, fällt dieser negativ aus, ist die Quarantäne beendet. Die Absonderung findet im Hotel statt. Barbados Tourism Marketing teilte mit, dass die Hälfte der Kosten für die zweite Testung übernommen wird.
Diese Maßnahme hat bereits Konsequenzen im Flugverkehr, denn Eurowings setzt die erst am 29. Oktober 2020 reaktivierte Verbindung ab Frankfurt am Main wieder aus. Laut Reservierungssystem strebt man eine Wiederaufnahme ab 18. Dezember 2020 an. Das Unternehmen rechnet offenbar damit, dass aufgrund der neuen Einreisebestimmungen die Nachfrage einbrechen wird.
Eine Verschärfung führen auch die Seychellen durch, denn ab 16. November 2020 muss ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Es ist nicht möglich direkt ins Hotel zu reisen, denn es findet eine sechstägige Absonderung in speziellen Quarantäne-Hotels statt. Nach fünf Tagen wird eine kostenfreie PCR-Testung vorgenommen. Fällt diese negativ aus, darf das gebuchte Hotel besucht werden. Es ist jedoch nicht möglich die zweite Test vor Ablauf von fünf Tagen vornehmen zu lassen.