Quarantäne

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Quarantäne

Griechenland will UK-Verkehr nicht kappen

Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten, darunter auch Österreich, will Griechenland den Flugverkehr mit dem Vereinigten Königreich nicht kappen. Die Regierung verkündete allerdings, dass sämtliche aus UK einreisenden Personen verpflichtend sieben Tage in Quarantäne müssen. Die Dauer der Absonderung wird per 25. Dezember 2020 auf zehn Tage ausgedehnt. Derzeit ist ein „Freitesten“ nicht vorgesehen. Für Personen, die aus dem Vereinigten Königreich kommend nach Griechenland einreisen wollen, gilt folgendes: Ein negativer PCR-Test muss vorgelegt werden, noch am Airport muss ein kostenloser Antigen-Test absolviert werden und im Anschluss muss eine Quarantäne angetreten werden. Während der Absonderung kann das Gesundheitsamt einen PCR-Test anordnen.

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Deutschland vor Abschaffung der Quarantäne

Deutschland hat offenbar erkannt, dass die seit 8. November 2020 praktizierte „Zwangsquarantäne“ nicht praktikabel ist. Nun beabsichtigt die Bundesrepublik eine Testpflicht einzuführen, wobei alternativ auch der Nachweis von Antikörpern oder eine bereits erfolgte Impfung anerkannt werden sollen. Vorgesehen ist, dass Personen, die aus „Risikogebieten“, die sich außerhalb der Schengen-Zone befinden, bereits vor der Einreise die Nachweise vorlegen müssen. Dies könnte im Zuge der so genannten „elektronischen Einreiseanmeldung“ erfolgen. Innerhalb des Schengen-Raums können die Dokumente innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise an das jeweilige Gesundheitsamt übermittelt werden. Die neue Regelung sieht vor, dass die Quarantänepflicht dann entfällt. Wer jedoch nichts vorlegen kann, darf in Zukunft nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland befördert werden. Im vorliegenden Entwurf ist explizit die Rede von PCR-Tests, so dass zumindest momentan nicht daran gedacht wird Antigen-Tests als Alternative anzuerkennen. Das kann sich jedoch noch ändern. Es ist derzeit noch völlig unklar wann die geplante Verordnung, die zwar zu mehr Bürokratie, jedoch zu einfacherem Reisen führen wird, erlassen wird. Die Bildzeitung schreibt, dass dies im Laufe des Jänners 2021 geschehen soll. Auch findet sich diese Information im vorliegenden Entwurf der so genannten Musterverordnung, da die Details dann die jeweiligen Bundesländer erlassen müssen.

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Kurz: „Kostenlose Antigen-Tests für den Urlaub“

Am Freitag verkündete Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einen neuerlichen Lockdown für die Alpenrepublik. Diesen wird man gegen Ende durch „Freitesten“ verlassen können. Dazu will die Regierung in Kooperation mit den Ländern und dem Bundesheer aufbauen eine engmaschige Testinfrastruktur. Eine Aussage des Politikers ist allerdings verwunderlich, denn er hob hervor, dass man dort künftig auch Testungen für Reisen machen lassen kann. „Jeder wird überall in der Nähe eine Teststation haben, wo man sich kostenfrei testen lassen kann. Viele Länder verlangen für die Einreise ein negatives Testergebnis und man kann sich vor einer Reise dann kostenlos ganz in der Nähe testen lassen“, so Kurz während einer Pressekonferenz. „Wenn man also einen für in den Urlaub fliegen braucht, kann man den schnell und gratis bekommen.“ Bislang propagierte Österreichs Regierung stets, dass nicht notwendige Auslandsreisen unterlassen werden sollen. Ein Verbot hierfür gab es nie, jedoch kommen die beiderseitigen Einreise- und Quarantänebestimmungen bei vielen potentiellen Zielen einem „Defacto-Verbot“ gleich. Die Aussage des Sebastian Kurz, dass die künftigen Testmöglichkeiten auch kostenlos vor Urlaubsreisen in Anspruch genommen werden können, um im Zielland Einreiseerleichterungen zu bekommen, ist daher eine 180-Grad-Kehrtwende seiner bisherigen Äußerungen. Die Angelegenheit hat dennoch einen Haken: Die Regierung beabsichtigt Antigen-Schnelltests durchzuführen. Zwar anerkennt Österreich seit 19. Dezember 2020 die Ergebnisse dieses Testtypus für die Einreise in die Alpenrepublik, jedoch pocht die überwiegende Mehrheit der Staaten weiterhin auf negative PCR-Befunde. Das hat zur Folge, dass die Antigen-Ergebnisse für Reisende wertlos sind, wenn der Zielstaat auf PCR pocht. Auch gilt es zu erwähnen, dass viele Länder

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Deutschland macht die Kanaren schon wieder zum Risikogebiet

Die Bundesrepublik Deutschland erklärt die kanarischen Inseln schon wieder zum so genannten „Risikogebiet“. Das hat für Personen, die über Weihnachten/Neujahr einen Urlaub dort verbringen wollen, Konsequenzen: Bei der Rückkunft droht Zwangsquarantäne. Deutschland steckt sämtliche Personen, die sich in einem „Risikogebiet“ aufgehalten haben, zehn Tage in Quarantäne. Frühestens am fünften Tag kann man sich jedoch mittels PCR-Test, der auf eigene Kosten gemacht werden muss, „freitesten“. Das Robert-Koch-Institut teilte mit, dass ab Sonntag die kanarischen Inseln wieder als „Risikogebiet“ geführt werden. Damit ganz Spanien auf Deutschlands „roter Liste“.

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IATA will „digitalen Reisepass“ vorantreiben

Der Weltluftfahrtverband IATA treibt angesichts der Coronakrise eine Art „Reisepass“ in elektronischer Form voran. In einer App sollen die Passdaten sowie Corona-Impf- und Testnachweise gespeichert werden. Mittels eines QR-Codes sollen Kontrollen einfach gestaltet werden. Ziel des Vorstoßes ist es, dass die Quarantänebestimmungen zahlreicher Staaten zu Fall gebracht werden. Auch wird damit argumentiert, dass mittels dieser elektronischen Lösung die Kontakte an den Flughäfen weiter reduziert werden. Dies soll zur Verhinderung von Ansteckungen beitragen. Die IATA will dies der Politik „schlüsselfertig“ liefern und hat bereits eine App entwickelt, die in Kürze in Kooperation mit British Airways auf Praxistauglichkeit getestet wird. Geplant ist, dass diese dann im ersten Quartal 2021 allgemein zur Verfügung steht. Der Weltluftfahrtverband will die App auch Fluggesellschaften, die nicht der IATA angehören, zur Verfügung stellen. Man gibt sich zuversichtlich, dass die Regierungen vieler Staaten diese digitale Lösung akzeptieren werden.

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Österreichs „Anti-Weihnachten-Verordnung“ hat kein Ablaufdatum

Die Republik Österreich anerkennt ab 19. Dezember 2020 auch negative Antigen-Befunde bei der Einreise. Das ist auch so ziemlich die einzige gute Neuigkeit, die aus der am Dienstag veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Im Gegensatz zu den Ankündigungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) hat diese nämlich kein „Ablaufdatum 10. Jänner 2021“, sondern ist unbefristet. Damit ist keinesfalls gewährleistet, dass ab 11. Jänner 2021 wieder die „alten“ Regeln gelten. Zuletzt stellte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die „Drohung“ in den Raum, dass die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ länger als ursprünglich angekündigt in Kraft bleiben könnte. Der Text, der im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, hat im Gegensatz zu den vorangegangenen Verordnungen kein Ablaufdatum. Die meisten Personen werden nicht unter Ausnahmen fallen und sind daher von der Verschärfung der Einreisebestimmungen betroffen. Diese sehen vor, dass wenn man sich in Ländern, die nicht auf der Anlage „A“ genannt sind, aufgehalten hat, eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden muss. Freitesten ist frühestens ab Tag Fünf möglich. Neu ist lediglich, dass anstatt dem teuren PCR-Test auch der wesentlich günstigere Antigen-Schnelltest als Alternative genutzt werden kann. Ohne Quarantäne darf man nur noch einreisen, wenn man sich zuvor in einem der nachstehenden Länder aufgehalten hat: Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, Vatikan. Ist das nicht der Fall, so blüht Quarantäne. Es sei denn man fällt unter besondere Personengruppen, für die es Ausnahmen gibt. Für diese entfällt die Absonderung, wenn ein negativer PCR- oder Antigen-Befund vorgelegt werden kann, der nicht älter als 72 Stunden ist. Wird die Testung erst

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Malta setzt Deutschland auf die „Amber List“

Nach Österreich landete nun auch die Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, die Schweiz und die Niederlande auf die so genannte „Amber List“. Das hat zur Folge, dass bei der Einreise ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Alternativ kann vor Ort eine Testung vorgenommen werden, jedoch muss bis zum Vorliegen eines Befunds eine Absonderung eingehalten werden. So dies nicht gewünscht ist, muss eine 14-tägige Quarantäne eingehalten werden. Malta sondert sämtliche Personen mit einem positiven Testergebnis in eine spezielle Einrichtung ab. Die Ausreise kann erst nach Genesung erfolgen.

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Kanaren: Einreise wieder mit Schnelltest-Befund möglich

Zwischen der Regionalregierung der Kanaren und der spanischen Zentralregierung in Madrid tobt seit einigen Wochen ein Machtkampf bezüglich Antigen-Schnelltests. Zuerst haben die Inseln diesen anerkannt, dann fuhr Madrid darüber und schrieb vor, dass nur PCR-Tests erlaubt sind. Nun setzten sich die Kanaren aber durch. Konkret bedeutet das, dass die Regionalregierung ab Donnerstag wieder die Einreise gegen Vorlage eines Antigen-Befunds gestattet. Weiterhin erlaubt bleibt aber auch ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Neu ist allerdings, dass auch Inlandsreisende, die beispielsweise auf dem Festland wohnen und auf den Inseln Urlaub machen, zumindest einen negativen Antigen-Befund vorlegen müssen. Die Regionalregierung will damit die Einschleppung des Coronavirus aus anderen Regionen Spaniens vermeiden und so den Tourismus, der ohnehin nur an einem seidenen Faden hängt, schützen.

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Situation in den Bundesländern ist Vorbote für Wien

Noch vor wenigen Wochen sah es in Graz ganz gut aus, denn KLM nahm Amsterdam wieder auf und Austrian Airlines bediente wieder die Nonstop-Strecken nach Düsseldorf und Stuttgart. Doch das war nur ein kurzes Intermezzo. Mittlerweile gibt es nur noch die Anbindung an das AUA-Drehkreuz Wien. Die verschärften Einreise- und Quarantänebestimmungen, die Deutschland per 8. November 2020 in Kraft gesetzt hat, sind ein guter Ausblick darauf was unter Umständen auch in Wien bevorstehen könnte. Die Bundesländerflughäfen traf es schon wesentlich früher knüppelhart, denn Linz und Klagenfurt sind derzeit komplett ohne Linienfüge. In Graz, Salzburg und Innsbruck sieht es nur minimal besser aus: Innsbruck und Graz haben nur noch Anbindungen an das AUA-Drehkreuz Wien, die noch dazu nur noch sporadisch bedient werden, da Austrian Airlines streckennetzweit äußerst häufig Flüge kurzfristig streicht. Ab Salzburg gibt es nur noch wenige Umläufe pro Woche nach Düsseldorf. Zwar sind diverse Wiederaufnahmen angekündigt, doch war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, dass Innenminister Karl Nehammer ab 19. Dezember 2020 die Einreise nach Österreich zu einem „großen Mühsal“ machen will und die Regierung sämtliche Personen zehn Tage in Quarantäne stecken will. Freitesten ist frühestens nach fünf Tagen möglich. Dies dürfte sich extrem nachteilig auf die Nachfrage im Flugverkehr auswirken. Daher bleibt es abzuwarten welche Strecken, die unter anderem Lufthansa, Eurowings und Austrian Airlines für die Weihnachtszeit zur Wiederaufnahme angekündigt haben, tatsächlich reaktiveren. In erster Linie trifft es dann wieder mal die Bundesländerflughäfen, denn werden die dortigen Ankündigungen nicht umgesetzt, so bleibt es beim Minimalbetrieb. Graz und Innsbruck

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Griechenland führt 10-tägige Quarantäne ein

Griechenland verschärft ab 18. Dezember 2020 die Einreisebestimmungen drastisch. Unabhängig von der Herkunft müssen Passagiere eine zehntätige Quarantäne antreten. Die Maßnahme ist vorerst bis inklusive 7. Jänner 2021 befristet. Wer nach Griechenland einreisen möchte, muss einiges beachten: Nebst dem elektronischen PLF-Formular („QR-Code“) muss ein negativer PCR-Befund, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, mitgeführt werden. Zusätzlich muss unmittelbar nach der Ankunft am Flughafen ein Antigen-Schnelltest absolviert werden. Im Anschluss ist eine zehntätige Quarantäne anzutreten. An den Landgrenzen wird die Einreise verweigert, wenn der Schnelltest positiv ausfällt. Auf dem Luftweg erfolgt eine sofortige Absonderung.

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