Quarantäne

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Quarantäne

Tui bietet Zusatzflug nach Kreta an

Aufgrund der hohen Nachfrage nimmt Tui einen weiteren Zusatzflug von Wien nach Kreta am 29. Mai 2021 ins Programm. Für Tui-Österreich-Chef Gottfried Math zeichnete sich bereits zu Jahresbeginn ab, dass Griechenland auch heuer die Nase vorn haben wird. „Griechenland hat schon im letzten Jahr erfolgreich unter Beweis gestellt, dass sicherer Urlaub mit hohen Gesundheitsstandards möglich ist“, so Math. Und spätestens nach den Reiselockerungen stieg die Nachfrage rasant. Daher werde am 29. Mai kurzerhand ein zusätzliche Flug auf der Strecke Wien-Kreta von den Austrian Airlines angeboten. Wie eingangs erwähnt wurde die Rückreise nach Österreich erleichtert: die Quarantänepflicht für Getestete, Genesene und Geimpfte ist gefallen. Für die Einreise nach Griechenland benötigen Urlauber derzeit einen negativen PCR-Test, der nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt oder den Nachweis einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage vor Einreise abgeschlossen wurde.

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Italien schafft Quarantäne für EU-Bürger ab

Italien macht als erstes EU-Land die Grenzen komplett auf, denn ab Montag können alle Personen, die aus Mitgliedsländern der Europäischen Union kommen, wieder ohne Test und Quarantäne einreisen. Besondere Auflagen gibt es nicht mehr. Mit zahlreichen Nicht-EU-Staaten wurden bereits Abkommen geschlossen. Dies erfolgte wohl im Hinblick darauf, dass Italien ein beliebtes Tourismusland ist und die Nation auf die Einnahmen aus diesem Segment angewiesen ist. Lediglich für Gebiete mit Mutationen, beispielsweise Indien und Brasilien, hält Italien weiterhin sehr strenge Einreisebestimmungen aufrecht. Gemeinsam mit den Vereinigten Staaten von Amerika testet man seit einiger Zeit Flüge, auf denen die Reisenden umfangreich getestet werden. Im Gegenzug ist die Einreise auf beiden Seiten ohne Quarantäne möglich. Dieses Modell soll nun im Rahmen bilateraler Abkommen auch auf Kanada, Japan und die Vereinigten Arabischen Emirate ausgedehnt werden. In Italien praktiziert dies bereits in Rom-FCO und Mailand-MXP. Künftig sollen auch Venedig und Neapel in der Lage sein so genannte „Covid-freie Flüge“ anzubieten.

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Geimpft in Baden-Württemberg einreisen: Diese Dokumente sind anerkannt

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg gestattet Personen, die gegen das Coronavirus geimpft sind, bereits seit dem 19. April 2021 die Einreise ohne Quarantäne und Test. Doch wie weist man die Impfung nach? Welche Dokumente werden anerkannt? Die quarantänefreie Einreise für Geimpfte gilt allerdings nicht aus allen Ländern kommend. Ein Sprecher des Landes Baden-Württemberg erklärt dazu: „Die Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne des Landes Baden-Württemberg für Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können, gilt nur für Einreisen aus „normalen“ Risikogebieten sowie Hochinzidenz-Gebieten. Für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten gilt sie hingegen nicht.“ Konkret bedeutet das, dass Personen, die sich zuvor in einem so genannten Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, weiterhin in Quarantäne müssen und sich daher besonders genau über die Einreisebestimmungen des Landes Baden-Württemberg, die zum Zeitpunkt der geplanten Einreise gilt, informieren sollten. Gelber WHO-Impfpass muss vorgewiesen werden Auf die Frage wie Geimpfte ihre Immunisierung nachweisen können, antwortete ein Sprecher des Gesundheitsministeriums des Landes Baden-Württemberg: „International anerkannt sind Impfbestätigungen nur im WHO-Impfausweis. Die Gültigkeit und gegenseitige Anerkennungspflicht des WHO-Ausweises im internationalen Reiseverkehr werden durch die „International Health Regulations 2005, Articles 35 & 36“ geregelt. Der Nachweis der abgeschlossenen Impfung hat, soweit gefordert, mittels einer Impfdokumentation im Sinne des § 22 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zu erfolgen. Zulässig sind hierbei die Vorlage eines Impfausweises oder eine Impfbescheinigung. Die Impfdokumentation muss den Anforderungen des § 22 Absatz 2 IfSG entsprechen. Demnach muss eine Impfdokumentation zu jeder Schutzimpfung die folgenden Angaben enthalten: Datum der Schutzimpfung, Bezeichnung und Chargenbezeichnung

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Ab 19. Mai 2021: Diese Einreiseregeln gelten in Österreich

Ab 19. Mai 2021 gelten in Österreich neue Regeln für die Einreise. Die bislang – abgesehen von wenigen Ausnahmen – praktizierte Zwangsquarantäne soll dann weitgehend der Vergangenheit angehören. Die schriftliche Ausfertigung der Verordnung des von Wolfgang Mückstein (Grüne) geleiteten Ministeriums wurde bislang nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Gegenüber Aviation Direct erklärt das zuständige Gesundheitsministerium, dass man sich künftig an der Ampelkarte der Europäischen ECDC orientieren wird. Das hat zur Folge, dass es darauf ankommt in welcher Farbe der Staat, aus dem man gerade kommt, leuchtet. Bei grün und orange gilt freie Einreise für alle. Das bedeutet konkret, dass weder Test- noch Impfnachweis erforderlich sein werden. Leuchtet ein Gebiet rot, so ist bei der Einreise nach Österreich ein Nachweis über die bereits erfolgte Impfung gegen Covid-19 erforderlich. Alternativ können genesene Personen eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. Reisende, auf die beide Möglichkeiten nicht zutreffen, müssen wahlweise einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorlegen. Dabei ist die maximale Gültigkeitsdauer zu beachten. Dem aktuellen Informationsstand nach soll diese bei Schnelltests mit 48 Stunden beschränkt sein und bei PCR mit 72 Stunden. Unabhängig davon ist unter den aufgezählten Voraussetzungen bei aus „roten Gebieten kommend“ keine Quarantäne in Österreich erforderlich. Sofern der letzte Aufenthaltsort als „dunkelrot“ auf der ECDC-Karte markiert ist, gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie bei „rot“. Der große Unterschied ist aber, dass unabhängig im Impf-, Test-, oder Genesungsstatus weiterhin eine zehntägige Zwangsquarantäne angetreten werden muss. Freitesten ist nach dem fünften Tag möglich. Somit werden in der Kategorie „dunkelrot“ die aktuellen Bestimmungen fortgeführt. Einreiseanmeldung bleibt vorerst Laut

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Quarantäne missachtet: James Hogan vor hoher Geldstrafe

Der ehemalige Geschäftsführer von Gulf Air und Etihad Airways, James Hogan, handelte sich im Vereinigten Königreich ordentlich Ärger ein. Der Doppelstaatsbürger soll die Einreise- und Quarantänebestimmungen missachtet haben und nun blüht dem Ex-Airline-Chef eine saftige Geldstrafe von bis zu 10.000 Britischen Pfund. Laut Daily Mail soll Hogan zunächst von Abu Dhabi nach Genf geflogen sein. Bei der Einreise in die Schweiz zeigte er seinen australischen Reisepass vor. Dieser wies auch Passtempel der Vereinigten Arabischen Emirate, die UK hinsichtlich Corona auf der roten Liste führt. Zwei Tage später flog er weiter nach London. Dort wies er sich mit seinem britischen Pass aus. Die Behörden werfen Hogan vor, dass er die Quarantänebestimmungen bewusst missachtet habe. Eigentlich hätte sich James Hogan – so die britischen Behörden – in UK in eine zehntägige Hotelquarantäne begeben müssen. Das erfolgte jedoch nicht. Die britischen Behörden kamen dem Manager dennoch auf die Schliche. Der Vorfall, für den die Unschuldsvermutung gilt, ereignete sich bereits im März 2021, kam jedoch erst jetzt ans Tageslicht. Behörden haben sich nicht täuschen lassen Demnach flog Hogan am 10. März 2021 nach Abu Dhabi und nutze dabei einen Nonstop-Flug. Die Rückreise trat er am 17. März 2021 an und landete zunächst in Genf. Zwei Tage später flog er von der Schweiz aus weiter in die britische Hauptstadt. Die Behörden erheben auch den Vorwurf, dass er gezielt seine beiden Staatsbürgerschaften eingesetzt habe, um den Aufenthalt in einer roten Zone verschleiern zu können. Laut lokaler Berichterstattung soll der ehemalige Etihad-Chef als Australier in die VAE

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Strenge Auflagen: Bangladesch reaktiviert internationalen Flugverkehr

Die Regierung von Bangladesch gestattet wieder internationale Flüge. Allerdings sind 12 Staaten weiterhin gebannt. Auch gelten strenge Voraussetzungen, unter denen Passagiere in das Land eingeflogen werden dürfen. Weiterhin gebannt sind Nonstopflüge, die in folgenden Staaten starten: Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Zypern, Georgien, Indien, Iran, Mongolei, Oman, Südafrika und Tunesien. Zwischen Bangladesch und Indien gab es ein so genanntes Safe-Travel-Abkommen im Flugverkehr. Dieses bleibt aufgrund der indischen Corona-Mutation weiterhin ausgesetzt. Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltstitel dürfen zwar weiterhin einreisen, müssen sich jedoch einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Personen, die sich zuvor in Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Chile, Kroatien, Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irak, Kuwait, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Paraguay, Peru, Katar, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei oder Uruguay aufgehalten haben, dürfen zwar einreisen. müssen jedoch eine 14-tögige Quarantäne in einem von der Regierung zugewiesenen Hotel verbringen. Die Kosten sind selbst zu tragen. Eine Besonderheit besteht für Bahrain, Kuwait und Katar: Die Absonderung im Hotel beträgt nur drei Tage. Unabhängig davon: Bei der Einreise muss immer ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stundens ein darf, vorgelegt werden. Für die Fluggesellschaften ergeben sich nun ebenfalls Restriktionen: Langstreckenmaschinen dürfen mit maximal 280 Passagieren besetzt werden. Davon ausgenommen sind die Typen Boeing 777 und 747, die maximal 350 Reisende nach Dhaka befördern dürfen. Narrowbodies dürfen höchstens 140 Passagiere an Bord haben. Alle anderen Typen – ausgenommen 777 und 747 – höchstens 200 Reisende.

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UK hebt Reiseverbot am 17. Mai 2021 auf

Das Vereinigte Königreich will das Verbot von Reisen zu touristischen Zwecken mit 17. Mai 2021 aufheben. Damit hält man am ursprünglich von Premierminister Boris Johnson verkündeten Plan fest. In den letzten Wochen gab es einige Zweifel, ob dieser Termin halten wird. Die Tageszeitungen „Telegraph“ und „Times“ berichten unter Berufung auf Regierungskreise, dass die Aufhebung am 17. Mai 2021 vollzogen werden soll. Unter anderem wird auch auf die stabile Infektionslage verwiesen. Die Siebentagesinzidenz liegt momentan bei 24. Allerdings wird UK auch einige Regeln einführen, denn ganz ohne Einschränkungen wird es auch nach dem Stichtag nicht laufen. So soll die Welt in eine Ampel-Karte eingefärbt werden. Hat man sich in grünen Ländern aufgehalten, so ist die Vorlage eines negativen Coronatests erforderlich. Bei gelben Ländern muss zusätzlich eine Heimquarantäne angetreten werden. Kommt man aus Staaten, die UK mit der Farbe Rot belegt, ist eine zehntägige Quarantäne in einem Hotel erforderlich. Sämtliche Kosten sind von den Reisenden selbst zu tragen. Unklar ist noch, ob es für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, zu Erleichterungen kommen wird.

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Thailand verschärft Einreiseregeln erneut

Die thailändische Regierung rudert zurück: Ab morgen wird die 14-tägige Quarantänepflicht wieder auf alle Einreisende – auch Geimpfte – ausgedehnt.  Das berichtet die Muenstersche Zeitung. Erst vor kurzem lockerte das Land seine Einreisebestimmungen, wohl auch der Tourismussaison wegen. Doch das erhöhte Infektionsgeschehen macht einen Strich durch die Rechnung, in dem südostasiatischen Land steigen die Zahlen seit einigen Wochen rasant. Damit verdichten sich die Anzeichen, dass Phuket seine Öffnungspläne vorerst über Bord schmeißen muss. Die Regierung wollte den Urlaub auf der Insel ab Juli auflagenfrei möglich machen. 

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Ab dem 19. Mai: Quarantänepflicht für viele EU-Staaten Geschichte

Am 19. Mai erwacht die Republik wohl endgültig aus dem Winterschlaf. Damit einhergehend soll es auch zu erheblichen Erleichterungen bei den Einreisebestimmungen kommen.  Denn mit den geplanten Öffnungsschritten falle zugleich auch die Quarantänepflicht für Touristen oder Rückkehrer aus den meisten EU-Ländern weg. Das berichtet unter anderem der ORF. Ausgenommen davon seien Hochinzidenzgebiete, wobei sich das Gesundheitsministerium an der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC orientieren möchte. Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, wird die Einreise auflagenfrei möglich. Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht laut Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer CoV-Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Infektion.  Einreisende aus dunkelroten Gebieten müssen hingegen eine zehntägige Quarantänepflicht mit der Möglichkeit zum Freitesten ab dem fünften Tag über sich ergehen lassen. Das würde nach derzeitigem Stand Reisende aus Ländern wie Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Bulgarien, Zypern, Estland und Litauen treffen. Die geltenden Ausnahmen für Pendler sollen aber auch in Zukunft bestehen bleiben. Wegfallen würde damit aus jetziger Sicht am 19. Mai die derzeit geltende Quarantänepflicht für beliebte Urlaubsländer wie Italien, Spanien und Griechenland sowie für das Hauptherkunftsland der Gäste hierzulande: Deutschland. Wie Österreich und die meisten EU-Länder sind diese Staaten auf der ECDC-Ampel derzeit rot. Zur Gänze grün oder orange sind derzeit nur Finnland, Island, Portugal und Malta.

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Einreise nach Österreich: Hochinzidenzgebiete treffen nur Pendler

Im Zuge der letzten Verlängerung der Covid-Einreiseverordnung führte Österreich zusätzlich eine neue Kategorie „Hochinzidenzgebiet“ ein. Diese trifft in erster Linie Pendler, denn deren Testergebnisse sind nicht mehr sieben Tage, sondern nur noch maximal 72 Stunden gültig. Für die „Allgemeinheit“ hat die Listung in Anlage B der Verordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Österreich gestattet derzeit nur aus Australien, Island, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Vatikan kommend die Einreise ohne Quarantäne. Aus allen anderen Staaten kommend gilt – sofern man nicht unter eine Ausnahme fällt – eine zehntägige Absonderung, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann. Weiters muss bei der Einreise ein negativer Antigen- oder PCR-Test vorgelegt werden. Besonderheit: Personen mit Wohnsitz in Österreich können diesen auch innerhalb von 48 Stunden im Inland nachholen. Mit Stand 25. April 2021 sind Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als so genannte Hochinzidenzgebiete eingestuft. Pendler müssen sich daher häufiger testen lassen. Zuletzt wurde die Republik Malta von der so genannten Anlage B gestrichen. Da derzeit keine Flugverbindungen zwischen Wien und Luqa bestehen, dürften sich die Auswirkungen in sehr eng gesteckten Grenzen halten. Pendler gibt es jedoch zwischen den beiden Staaten. Beispielsweise soll es bei der Fluggesellschaft Lauda viele „Pendler“ zwischen den Büros Schwechat und Pieta (Malta) geben.

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