Diese Tafel weist am Flughafen Stuttgart auf mögliche Quarantäne hin (Foto: Jan Gruber).
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Ab dem 19. Mai: Quarantänepflicht für viele EU-Staaten Geschichte

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Am 19. Mai erwacht die Republik wohl endgültig aus dem Winterschlaf. Damit einhergehend soll es auch zu erheblichen Erleichterungen bei den Einreisebestimmungen kommen. 

Denn mit den geplanten Öffnungsschritten falle zugleich auch die Quarantänepflicht für Touristen oder Rückkehrer aus den meisten EU-Ländern weg. Das berichtet unter anderem der ORF. Ausgenommen davon seien Hochinzidenzgebiete, wobei sich das Gesundheitsministerium an der Corona-Ampel der EU-Gesundheitsagentur ECDC orientieren möchte.

Aus Ländern, die auf der ECDC-Karte grün oder orange eingefärbt sind, wird die Einreise auflagenfrei möglich. Bei der Einreise aus (hell-)roten Gebieten reicht laut Plänen des Gesundheitsministeriums künftig ein negativer CoV-Test oder ein Nachweis über Impfung oder Genesung nach einer Infektion. 

Einreisende aus dunkelroten Gebieten müssen hingegen eine zehntägige Quarantänepflicht mit der Möglichkeit zum Freitesten ab dem fünften Tag über sich ergehen lassen. Das würde nach derzeitigem Stand Reisende aus Ländern wie Frankreich, Schweden, den Niederlanden, Slowenien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Bulgarien, Zypern, Estland und Litauen treffen. Die geltenden Ausnahmen für Pendler sollen aber auch in Zukunft bestehen bleiben.

Wegfallen würde damit aus jetziger Sicht am 19. Mai die derzeit geltende Quarantänepflicht für beliebte Urlaubsländer wie Italien, Spanien und Griechenland sowie für das Hauptherkunftsland der Gäste hierzulande: Deutschland. Wie Österreich und die meisten EU-Länder sind diese Staaten auf der ECDC-Ampel derzeit rot. Zur Gänze grün oder orange sind derzeit nur Finnland, Island, Portugal und Malta.

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