Reiseveranstalter

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Amtsgericht München: Reiseveranstalter haften nicht für langsame Sicherheitskontrolle

Das Amtsgericht München hatte sich mit der Fragestellung, ob bei Pauschalreisen eine erhebliche Wartezeit bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen einen Reisemangel darstellt. Hintergrund ist, dass ein Urlauber trotz überpünktlichem Anstellen dann doch seinen Flug verpasst hatte. Das Gericht entschied in erster Instanz unter der Geschäftszahl 158 C 1985/23, dass Reiseveranstalter für Verzögerungen und Wartezeiten bei Sicherheitskontrollen an deutschen Airports nicht haftbar gemacht werden können. Das Amtsgericht München stellte fest, dass es sich um eine hoheitliche Tätigkeit des Staats handelt und somit weder der Tour Operator noch die Fluggesellschaft in irgendeiner Form Einfluss darauf haben. Gemeinsam mit seiner Ehefrau ist der Kläger etwa drei Stunden und 20 Minuten vor dem geplanten Abflug am Airport München erschienen. Allerdings hatte er auch Aufgabegepäck, jedoch haben die Schalter der Airline erst um 11 Uhr 00 geöffnet. Gegen 11 Uhr 20 haben sich die Urlauber dann in die Warteschlange der Siko begeben und es dauerte bis 13 Uhr 00 bis diese passiert werden konnte. Vor Gericht wurde angegeben, dass anstatt etwa 20 Kontrolllinien nur eine einzige in Betrieb gewesen sein soll. Im Vorfeld gab es Empfehlungen, dass man mindestens rund drei Stunden vor dem Abflug am Flughafen erscheinen soll, jedoch wurden diese wegen der Tatsache, dass die Airline den Check-in-Schalter erst zwei Stunden vor dem planmäßigen Abflug geöffnet hat, regelrecht ad-absurdum geführt. Bedingt durch die lange Wartezeit auf die Sicherheitskontrolle haben der Kläger und seine Ehefrau dann ihre Flüge verpasst. Da außergerichtlich keine Lösung mit dem Reiseveranstalter gefunden werden konnte, zog man vor Gericht. Allerdings

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Sommerurlaub: Airlines, Vermittler und Reiseveranstalter sorgen für Frust

Die Haupturlaubszeit des Jahres 2023 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Viele österreichische Reisende hatten auch dieses Jahr wieder Probleme mit Fluggesellschaften, Online-Travel-Agents und Reiseveranstaltern. Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag der Arbeiterkammer jene Beschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 eingegangen sind, ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass Austrian Airlines, Wizz Air und Ryanair für besonders viel Frust bei den Passagieren gesorgt haben sollen. Die Arbeiterkammer listet die drei genannten Fluggesellschaften in ihrem „Flop 3“-Ranking. Doch auch im Bereich der Vermittlungsportale ist nicht alles rund gelaufen, denn in diesem Segment sollen Kiwi.com, Opodo und Booking.com für ein hohes Beschwerdeaufkommen bei den Konsumentenschützern gesorgt haben. Bei den Tour Operators waren viele Reisende mit Alltours, FTI und Tui unzufrieden. Ausgewertet wurden die ersten 332 Urlaubsbeschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 bei der Arbeiterkammer eingegangen sind. Spitzenreiter ist der Ärger über Flüge – knapp 40 Prozent erlebten „Bruchlandungen“: Die meisten Urlauber ärgerten sich über Stornierungen durch die Airline. Schwierigkeiten bereitete Konsument besonders die Buchung der Flüge über Online-Plattformen. Auch verspätete Flüge, Schererei mit dem Gepäck – es war beschädigt oder ging verloren – regte auf. Rund jede fünfte Beschwerde (etwa 21 Prozent) betraf Online-Vermittlungsportale. Ein Dauerbrenner war hier die Rückerstattung des Reise-/Flugpreises nach Stornierung durch den Veranstalter oder der Airline, wenn die Buchung über ein Vermittlungsportal erfolgt ist. Auffällig häufig betroffen sind über Opodo gebuchte Flüge bei Wizz Air. Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten. Auch Pauschalreisen und Kreuzfahrten sorgten für Frust Pauschalreisen und Kreuzfahrten

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Schauinsland-Reisen wird Sponsor der Kanu-WM

Der deutsche Tour Operator Schauinsland-Reisen tritt während der von 23. bis 27. August 2023 in Duisburg stattfindenden Kanu-WM als Co-Sponsor auf. Das Unternehmen will damit seinen Einsatz für den Sport unterstreichen. . „Für uns als Duisburger Traditionsunternehmen ist es eine besondere Freude, so ein Event an unserem Unternehmensstandort unterstützen zu dürfen“, sagt Schauinsland-reisen-Touristikchef Andreas Rüttgers. „Der Sport hat neben Wettkampfgeist immer auch ein verbindendes Element und steht für Fairness und Toleranz – Werte mit denen auch wir als Familienunternehmen uns voll identifizieren können.“ Bei der Kanu-Weltmeisterschaft können sich die Sportler für die Olympischen Spiele 2024 in Paris qualifizieren. Unter anderem geht Sebastian Brendel an den Start, der auch Deutschlands „unumstrittener König des Stechpaddels“ genannt wird. Die Kanu-WM wird auch als das „Wimbledon“ des Kanusports bezeichnet, bei dem täglich bis zu 4.000 Zuschauer an der Regattabahn in Duisburg erwartet werden. Insgesamt paddeln Sportler aus 92 Nationen um insgesamt 42 WM-Titel.

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Sommer 2024: Alltours hat den Verkauf von Pauschalreisen aufgenommen

Der Reiseveranstalter Alltours hat eigenen Angaben nach rund 70 Prozent des geplanten Angebots für den Sommer 2024 zur Buchung freigegeben. Dies betrifft sowohl klassische Pauschalreisen als auch das so genannte dynamische Programm. Täglich werden weitere Hotels und Flüge in die Systeme eingepflegt. „Für den Sommer 2024 planen wir eine erhebliche Programmerweiterung für alle Destinationen der Mittel- und Fernstrecke sowie für Urlaub mit individueller Anreise“, so Verhuven.

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Pauschalreisen vs. Individualreisen: Das sind die Vor- und Nachteile

Die Entscheidung über die Art der bevorstehenden Reise ist oft ein Balanceakt zwischen Bequemlichkeit und Freiheit. Pauschalreisen und Individualreisen sind die beiden Hauptoptionen, die Reisenden zur Verfügung stehen. Während beide Ansätze ihre eigenen Vor- und Nachteile haben, hängt die Wahl letztendlich von den persönlichen Präferenzen, dem Reiseziel und dem Budget ab. Der nachstehende Artikel soll einen groben Überblick über die Unterschiede der beiden Reiseformen bieten. Eingangs gilt es darauf hinzuweisen, dass bei der Buchung so genannter „verbundener Reiseleistungen“ gemäß Pauschalreiserichtlinie formell auch eine Pauschalreise entstehen kann. Einfach gesagt lässt sich aber der Hauptunterschied wie folgt ausmachen: Bei Pauschalreisen wird von einem Reiseveranstalter aus einer Hand gekauft. Dieser ist dann für die ordnungsmäßige Durchführung verantwortlich und haftet für Mängel. Bei Individualreisen stellt man sich alles selbst zusammen und muss sich im Reklamationsfall auch selber an Hotel, Airline und Co wenden. Nur, weil man bei Pauschalreisen gesetzliche Ansprüche hat, heißt das noch lange nicht, dass sich der eine oder andere Tour Operator nicht versucht zum Beispiel auf die Airline auszureden. Pauschalreisen Pauschalreisen bieten eine bequeme Rundumversorgung für Reisende, die sich weniger um die Details kümmern möchten. Sie beinhalten oft Flüge, Unterkunft, Transfers und manchmal sogar Mahlzeiten und Aktivitäten. Hier sind einige Vor- und Nachteile von Pauschalreisen: Vorteile: Nachteile: Individualreisen Individualreisen bieten Reisenden die Möglichkeit, ihre Reise nach eigenen Vorlieben und Interessen zu gestalten. Hier sind einige Vor- und Nachteile von Individualreisen: Vorteile: Nachteile: Rechte der Reisenden und Reklamationsverfahren Unabhängig von der Art der Reise haben Reisende bestimmte Rechte und Schutzmechanismen. Bei Pauschalreisen,

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Sylt: Schauinsland-Reisen sponsert Windsurf Worldcup

Der deutsche Tour Operator Schauinsland-Reisen tritt in diesem Jahr als Sponsor und Namensgeber des Windsurf World Cups, der von 22. September bis 1. Oktober 2023 auf Sylt stattfinden wird, auf.  „Sportangebote spielen sowohl für viele unserer Gäste als auch für uns bei der Planung unserer Reisen eine immer wichtigere Rolle“, betont Touristikchef Andreas Rüttgers. „Auffällig ist dabei, dass die Pauschalreise in den vergangenen Jahren auch bei jungen Urlaubern immer beliebter geworden ist. Unser Engagement beim Schauinsland-reisen Windsurf World Cup unterstreicht daher einmal mehr, dass Urlaub und Trendsportarten für viele unserer Gäste untrennbar zusammengehören. Das Event ist daher sowohl für den Sport an sich als auch für uns eine optimale Plattform, um diese Botschaft zu transportieren.“ 

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Charter: Smartwings nimmt Abu Dhabi-Leipzig auf

Die tschechische Fluggesellschaft Smartwings wird ab 17. Oktober 2023 auch ab Leipzig/Halle zwei wöchentliche Abu-Dhabi-Umläufe durchführen. Auftraggeber ist Etihad Holidays.  Jeweils an Dienstagen und Samstagen werden Maschinen des Typs Boeing 737 zwischen der Hauptstadt von Abu Dhabi und Leipzig/Halle v.v. verkehren. Etihad Holidays bietet diese Flüge im Rahmen von Pauschalreisen auch ab Köln/Bonn und Nürnberg an. 

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Klage abgewiesen: Reisepass ist eine „Selbstverständlichkeit“

Pauschalreisen bieten Passagieren durchaus viele Vorteile, jedoch sind diese keine „Vollkasko-Versicherung“ gegen Nichtinformieren. Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz, dass Tour Operators nicht dazu verpflichtet sind darüber zu informieren, dass der Reisepass mitgeführt werden muss.  Während in Österreich der Besitz des Reisepasses der Regelfall ist und nur wenige Menschen über einen Personalausweis verfügen, ist es in Deutschland anders. Viele Einwohner haben lediglich das zuletzt genannte Dokument, weil sie glauben keinen Reisepass zu benötigen. Dies kann jedoch dazu führen, dass man in viele Länder nicht reisen darf.  So geschehen im November 2022: Der nunmehr unterlegene Kläger wollte mit einer Begleitperson nach Dubai fliegen und konnte keinen gültigen Reisepass vorweisen. Somit endete die Fernreise bereits am Airport. Er klagte anschließend auf Rückzahlung des Reisepreises und argumentierte, dass seitens des Tour Operators nicht darüber informiert worden wäre, dass für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate eben dieses Dokument notwendig ist.  Weiters wurde vor Gericht vorgebracht, dass der Veranstalter beziehungsweise das Reisebüro, das als Erfüllungsgehilfe fungiert hätte, nicht über die Einreisebestimmungen der VAE aufgeklärt habe. Insbesondere habe man nicht über die Notwendigkeit des Besitzes eines Reisepasses sowie etwaige Fristen für die Erteilung eines Visums gesprochen. Daher wurde auf Rückzahlung des Reisepreises in der Höhe von 2.200 Euro geklagt.  Das Amtsgericht München entschied in erster Instanz unter der Geschäftszahl 171 C 3319/23 zu Gunsten des Reiseveranstalters. Der Richter sieht keine Verletzung der Informationspflicht, denn Veranstalter und Reisebüros müssen lediglich über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse informieren und ungefähre, aber nicht verbindliche, Fristen nennen. Im

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Schauinsland-Reisen erlangt Bonitäts-Zertifikat

Der deutsche Tour Operator Schauinsland-Reisen konnte seitens des Gläubigerschutzverbandes Creditreform ein Zertifikat für gute Bonität verliehen bekommen. Dabei erreichte der Reiseveranstalter 131 Punkte. Das Bonitätssiegel „CrefoZert“ hat Schauinsland-Reisen-Geschäftsführer Gerald Kassner persönlich entgegengenommen. „Das ist für mich und mein Team eine besondere Anerkennung. Wirtschaftliche Solidität zeichnet uns aus“, so Gerald Kassner. „Wir sind im vergangenen Jahr gestärkt aus der Krise gekommen und der Dank dafür gilt vor allem meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine solche Auszeichnung mit ihren Anstrengungen erst möglich gemacht haben.“

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Cedok baut Charterangebot ab Budweis aus

Erst vor wenigen Tagen wurde am tschechischen Flughafen Budweis der erste Charterflug durchgeführt. Der Tour Operator Cedok hat bereits seine Planungen für den Sommerflugplan 2023 vorgestellt.  Man wird Charterflüge bzw. Pauschalreisen ab Budweis zu den Destinationen Antalya, Rhodos, Heraklion und neu auch Burgas und Enfindha anbieten. Die operative Durchführung soll wie in diesem Jahr durch Smartwings erfolgen. Die Anzahl der Charterumläufe hat man aber noch nicht mitgeteilt. 

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