
Malta Air: Landesarbeitsgericht untersagte Betriebsrats-Wahlversammlung
Eigentlich hätte am 8. Dezember 2022 eine Wahlversammlung der rund 300 Beschäftigten der Malta-Air-Basis Berlin-Brandenburg stattfinden sollen. Diese hätte einen Wahlvorstand für die Gründung eines Betriebsrats bestimmen sollen. Allerdings machte das Landesarbeitsgericht einen Strich durch die Rechnung, denn aufgrund einer Klage von Malta Air wurde die Abhaltung der Versammlung gerichtlich untersagt. Der Verlauf der Dinge ist durchaus bemerkenswert, denn in erster Instanz blitzte die Ryanair-Tochter vor dem Arbeitsgericht Cottbus ab. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Angelegenheit anders und untersagte kurzfristig die Durchführung der Wahlversammlung. Die Gewerkschaft Verdi war damit gezwungen diese abzusagen, so dass die Weichen für die Gründung eines Malta-Air-Betriebsrats in Deutschland nicht gestellt werden konnten. Dass die Ryanair Group keine sonderliche Freude mit Betriebsräten bzw. Gewerkschaften hat, ist allgemein bekannt. Beispielsweise anerkannte man in Österreich die Wahl des letzten Laudamotion-Betriebsrats nicht. Man klagte dagegen und unterlag letztlich vor Gericht. Für die Beschäftigten war das Urteil nicht wirklich von Bedeutung, denn Laudamotion ist nicht mehr als Airline tätig. Der Nachfolger Lauda Europe Ltd. hat an der Basis Wien-Schwechat keinen Betriebsrat. In Deutschland ist Malta Air im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC tätig. Das bedeutet konkret, dass das in der Bundesrepublik beschäftigte Personal beim maltesischen Carrier beschäftigt ist. Einen Betriebsrat gibt es bislang nicht. Die Gewerkschaft Verdi will das ändern, jedoch setzt sich der Arbeitgeber mit juristischen Mitteln zur Wehr. Gemäß Teilurteil des Landesarbeitsgerichts war man damit zunächst auch erfolgreich. „Wir akzeptieren die gerichtliche Entscheidung natürlich, bedauern sie jedoch“, so Verdi-Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke. „Die Beschäftigten bei Malta Air stehen entschlossen







