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Malta Air: Landesarbeitsgericht untersagte Betriebsrats-Wahlversammlung

Eigentlich hätte am 8. Dezember 2022 eine Wahlversammlung der rund 300 Beschäftigten der Malta-Air-Basis Berlin-Brandenburg stattfinden sollen. Diese hätte einen Wahlvorstand für die Gründung eines Betriebsrats bestimmen sollen. Allerdings machte das Landesarbeitsgericht einen Strich durch die Rechnung, denn aufgrund einer Klage von Malta Air wurde die Abhaltung der Versammlung gerichtlich untersagt. Der Verlauf der Dinge ist durchaus bemerkenswert, denn in erster Instanz blitzte die Ryanair-Tochter vor dem Arbeitsgericht Cottbus ab. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sah die Angelegenheit anders und untersagte kurzfristig die Durchführung der Wahlversammlung. Die Gewerkschaft Verdi war damit gezwungen diese abzusagen, so dass die Weichen für die Gründung eines Malta-Air-Betriebsrats in Deutschland nicht gestellt werden konnten. Dass die Ryanair Group keine sonderliche Freude mit Betriebsräten bzw. Gewerkschaften hat, ist allgemein bekannt. Beispielsweise anerkannte man in Österreich die Wahl des letzten Laudamotion-Betriebsrats nicht. Man klagte dagegen und unterlag letztlich vor Gericht. Für die Beschäftigten war das Urteil nicht wirklich von Bedeutung, denn Laudamotion ist nicht mehr als Airline tätig. Der Nachfolger Lauda Europe Ltd. hat an der Basis Wien-Schwechat keinen Betriebsrat. In Deutschland ist Malta Air im Auftrag der Konzernschwester Ryanair DAC tätig. Das bedeutet konkret, dass das in der Bundesrepublik beschäftigte Personal beim maltesischen Carrier beschäftigt ist. Einen Betriebsrat gibt es bislang nicht. Die Gewerkschaft Verdi will das ändern, jedoch setzt sich der Arbeitgeber mit juristischen Mitteln zur Wehr. Gemäß Teilurteil des Landesarbeitsgerichts war man damit zunächst auch erfolgreich. „Wir akzeptieren die gerichtliche Entscheidung natürlich, bedauern sie jedoch“, so Verdi-Gewerkschaftssekretär Dennis Dacke. „Die Beschäftigten bei Malta Air stehen entschlossen

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Ryanair plant mit Boeing 737-Max-200 ab Klagenfurt

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird im Sommerflugplan 2023 ab Klagenfurt auch Maschinen des Typs Boeing 737-Max-200 einsetzen. Diese kommen von Alicante und Palma de Mallorca aus zum Einsatz. Gelegentlich auch ab London-Stansted. Dem aktuellen Stand der Dinge nach wird Ryanair im Sommerflugplan 2023 ab dem Kärntner Airport die drei zuvor genannten Ziele anbieten. In Richtung Alicante und Palma de Mallorca kommen laut Reservierungssystem regelmäßig Boeing 737 Max 200 zum Einsatz, während diese ab London-Stansted eher der Ausnahmefall sind.

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Deutschland: Betriebsrat für Malta Air soll gegründet werden

Die Gewerkschaft Verdi beabsichtigt bei Malta Air in Deutschland einen Betriebsrat für das fliegende Personal zu etablieren. Am 8. Dezember 2022 findet eine Versammlung, in der ein Wahlvorstand gewählt werden soll, statt. In weiterer Folge soll ein Betriebsrat gewählt werden. Der Impuls ist von der Basis am Flughafen BER ausgegangen, denn die dortigen Flugbegleiter und Piloten hätten sich dazu entschlossen einen Betriebsrat zu gründen. Hintergrund ist, dass die Ryanair-Tochter Malta Air in Deutschland bislang keine Personalvertretung hat.

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Belgien: Flughafen Charleroi macht sämtliche Toiletten kostenpflichtig

Kostenpflichtige Toiletten sind an europäischen Bahnhöfen keine Seltenheit. An Flughäfen stehen diese im Normalfall als Serviceleistung unentgeltlich zur Verfügung. Nicht so am belgischen Charleroi-Airport, denn hier muss man bei „Notdurft“ einen Euro berappen. Vor längerer Zeit dachte Ryanair-Chef Michael O’Leary öffentlich darüber nach die Nutzung der Bordtoiletten kostenpflichtig zu machen. Umgesetzt wurde das Vorhaben nie, so dass der Billigflieger bis heute keine „Klogebühr“ erhebt. Anders der Flughafen Charleroi, dessen größter Kunde der irische Lowcost-Konzern ist: Seit wenigen Tagen müssen Passagiere, die – warum auch immer – das WC aufsuchen müssen, einen Euro bezahlen. Wer dann keine Bank- oder Kreditkarte hat, was beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen häufig der Fall sein, kann, kommt erst gar nicht rein, denn Bargeld akzeptieren die neuen Zugangsschranken gar nicht. Somit gibt es nicht die Wahl zwischen Cash or Card for (was auch immer), sondern wer vom Gerät akzeptierte Karte hat, darf seine Notdurft nicht verrichten. Es überrascht also gar nicht, dass die kostenpflichtigen Toiletten am Flughafen Charleroi bereits für hitzige Debatten auf Social Media und in TV-Beiträgen sorgen. So äußerten sich Passagiere gegenüber lokalen Fernsehstationen dahingehend, dass sie sich abgezockt fühlen, dass man nach der Landung auch noch für die Toiletten bezahlen müssen. Wer nun glaubt, dass nur jene „stillen Örtchen“ außerhalb des Sicherheitsbereichs betroffen wären, irrt. Charleroi hat sämtliche WC-Anlagen mit Bezahlschranken versehen. Das schließt ausdrücklich jene direkt bei den Gepäckbändern sowie im Sicherheitsbereich rund um die Gates ein. Somit gibt es keinen legalen Weg der „Klogebühr“ zu entkommen. Mit einem Euro pro Nutzung

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SAF: Ryanair ordert auch bei Shell

Die Ryanair Group und der Mineralölkonzern Shell haben eine Absichtserklärung über die Lieferung von SAF-Treibstoffen an 200 Airports, die vom Billigflieger und seinen Töchtern angesteuert werden, unterschrieben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Dublin und London-Stansted. Erst kürzlich wurde eine vergleichbare Vereinbarung mit der österreichischen OMV abgeschlossen. Durch den Vertrag mit Shell erhält Ryanair zwischen 2025 und 2030 potenziell Zugang zu 360.000 Tonnen SAF.

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November 2022: Ryanair hatte 11,2 Millionen Passagiere

Die Ryanair Group beförderte im November 2022 rund 11,2 Millionen Passagiere und konnte sich damit im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat um zehn Prozent steigern. Die Auslastung legte um fünf Prozentpunkte auf 92 Prozent zu. Im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres hatte die Ryanair Group 158,4 Millionen Fluggäste an Bord. Im direkten Vergleich mit der Vorperiode, die stark von der Corona-Pandemie geprägt war, legte man um 144 Prozent zu. Die Auslastung verbesserte sich um zehn Prozentpunkte auf 91 Prozent, teilte das Unternehmen mit.

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Bundesarbeitsgericht: Dauerhafte Versetzungen ins Ausland sind zulässig

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten dauerhaft ins Ausland versetzen können, wenn im Arbeitsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist. Ein Kapitän der Ryanair-Tochter Malta Air zog durch die Instanzen und unterlag. Besonders Billigfluggesellschaften öffnen und schließen häufig Bases. Dem betroffenen Personal werden oftmals Ersatzarbeitsplätze im Ausland angeboten bzw. wird die Versetzung angeordnet. Wer jedoch nicht umziehen möchte, riskiert den Job zu verlieren. Ein Malta-Air-Kapitän, der an eine Basis außerhalb Deutschlands versetzt werden sollte, wollte dies nicht hinnehmen und zog vor das Arbeitsgericht. Der Fall zog sich durch die Instanzen und wurde am Mittwoch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt. Das Gericht urteilte, dass die Versetzung ins Ausland rechtmäßig ist, sofern im Arbeitsvertrag dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gelte auch dann, wenn der Mitarbeiter dauerhaft außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden soll. Weiters stellten die Richter fest, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht nur national, sondern auch international und somit auch an ausländischen Standorten gilt. Begründet wurde die Entscheidung auch damit, dass die gesetzliche Situation in Deutschland nicht vorsehen würde, dass dieses Weisungsrecht auf Arbeitsorte in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist. Der klagende Flugkapitän war in Nürnberg stationiert, jedoch wurde diese Basis geschlossen und in weiterer Folge erneut eröffnet. Letzterer Umstand spielte bei der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aber keine Rolle. Der Pilot sollte seinen Dienst in Bologna versehen, wogegen er klagte. Bereits in den Vorinstanzen unterlag der Flugzeugführer. Es handelt sich zwar um eine Einzelfallentscheidung, jedoch dürfte diese besonders in der Luftfahrt von besonderer Bedeutung sein.

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Ryanair prüft Ziele in Ägypten und Libyen

Die irische Billigfluggesellschaft Ryanair befindet sich derzeit in Verhandlungen über neue Strecken nach Ägypten und Libyen. Perspektivisch kann sich Konzernchef Michael O’Leary vorstellen weitere nordafrikanische Staaten anzusteuern. Im Rahmen des Eurocontrol-Formats „Straight Talk“ führte der Manager an, dass der Maschinentyp Boeing 737 Max 200 längere Strecken ermöglichen würde. Daher würde man derzeit zahlreiche Non-EU-Routen prüfen und hat Nordafrika im Fokus. Die Ukraine will man nach Kriegsende so rasch wie möglich wieder ins Streckennetz aufnehmen.

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Ab Nürnberg und Köln: Ryanair baut Kanaren-Angebot aus

Die Billigfluggesellschaft Ryanair nimmt ab Köln/Bonn und Nürnberg je eine Kanaren-Strecke auf. Vom NRW-Airport aus geht es nach Lanzarote und ab dem bayerischen Flughafen nach Teneriffa. Beide Strecken werden im April 2023 aufgenommen und sollen zunächst zweimal pro Woche bedient werden, so der Lowcoster in einer Medienmitteilung. „Mit Ostern und dem nahenden Sommer ’23 freuen wir uns, unseren deutschen Kunden mit der Aufnahme dieser beiden neuen Strecken – Köln nach Lanzarote und Nürnberg nach Teneriffa – in unseren Sommer ’23-Flugplan noch mehr Auswahl und Mehrwert zu bieten“, erklärt Annika Ledeboer, Ryanairs Country Managerin für die DACH-Region.

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Maribor: Verhandlungen mit Ryanair und Wizz Air gescheitert

Das slowenische Infrastrukturministerium wurde sich weder mit Ryanair noch mit Wizz Air bezüglich möglicher Flüge ab Maribor einig. Slowenien ist das einzige EU-Land, das derzeit vom irischen Lowcoster nicht angesteuert wird. Laut offizieller Mitteilung des Ministeriums haben mit beiden Carriern Vorgespräche stattgefunden. In diesem wurden die Flughafengebühren in Ljubljana kritisiert. Als Alternative wurde Maribor ist Spiel gebracht, jedoch konnte man sich weder mit Wizz Air noch mit Ryanair auf einen „Deal“ einigen.

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