Streichungen

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Streichungen

Streik: Finnair muss täglich rund 280 Flüge streichen

Für den 1. und 2. Feber 2024 rufen mehrere finnische Gewerkschaften zum Streik in zahlreichen Branchen auf. Davon betroffen ist auch das Oneworld-Mitglied Finnair, das vorsorglich 550 Flüge abgesagt hat. Es handelt sich um eine Art Aufruf zum Generalstreik gegen Pläne der finnischen Regierung. Der Carrier erklärt, dass sich die Arbeitsniederlegungen nicht direkt gegen Finnair richten. Man geht von einer hohen Beteiligung aus, weshalb man an beiden Tagen mit der Absage von insgesamt 550 Flügen rechnet. Pro Tag streicht man etwa 280 Flüge aus dem regulären Programm, wobei man hofft, dass einige davon kurzfristig doch durchgeführt werden können. Finnair beabsichtigt, während des Streiks eine Handvoll Flüge durchzuführen, und wird die Kunden, die Flüge gebucht haben, die gestrichen werden, direkt informieren. Die Streichungen werden seit Dienstagvormittag im Reservierungssystem ersichtlich gemacht. Dennoch ist davon auszugehen, dass es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann. Kunden, die am 1. und 2. Februar Langstreckenflüge mit Anschlussflügen ab Helsinki gebucht haben, werden direkt zu ihrem Zielort weitergeleitet, da es während des Streiks keine Anschlussflüge ab Helsinki gibt. Während des Streiks können Bodendienste wie die Gepäckverladung und der Bordservice (z. B. das Angebot an Speisen und Getränken) beeinträchtigt sein, und die Flüge, die an diesen Tagen stattfinden, können sich verspäten.  „Wir haben unseren Kunden bereits die Möglichkeit gegeben, ihre Reisedaten für Finnair-Flüge zu ändern. Ab dem 30. Januar werden wir die Kunden umleiten und dabei auch Flüge anderer Fluggesellschaften nutzen“, sagt Jari Paajanen, Vice President, Finnair Operations Control Center. „Wir werden unser Bestes tun, um so vielen Kunden

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1. Feber 2024: Verdi ruft an elf Airports das Sicherheitspersonal zum Streik auf

An elf deutschen Airports ruft die Gewerkschaft Verdi am 1. Feber 2024 das Sicherheitspersonal zum Streik auf. Passagiere müssen mit erheblichen Einschränkungen und vielen Flugausfällen rechnen, denn einzelne Flughäfen haben bereits mitgeteilt, dass am Donnerstag überhaupt keine Abflüge stattfinden werden. An den Airports Hamburg, Bremen, Hannover, Berlin, Köln/Bonn, Düsseldorf, Leipzig/Halle, Dresden, Erfurt, Frankfurt und Stuttgart sind die Verdi-Mitglieder, die im Sicherheitsbereich arbeiten, am 1. Feber 2024 zur Arbeitsniederlegung aufgerufen. Dies hat zur Folge, dass die Sicherheitskontrollen nur eingeschränkt bzw. mancherorts auch gar nicht durchgeführt werden können. Der Flughafen Hamburg teilte dazu wie folgt mit: „Die Gewerkschaft Verdi hat für die Zeit von Mittwoch, 31. Januar 2024, 22 Uhr, bis Donnerstag, 1. Februar 2024, 22 Uhr, die Beschäftigten der Sicherheitskontrolle an Flughäfen bundesweit zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen – auch der Hamburger Flughafen ist davon betroffen. Die Zentrale Sicherheitskontrolle muss aufgrund des ver.di Streiks am Donnerstag ganztägig geschlossen bleiben. Aus diesem Grund werden alle 126 Abflüge am Donnerstag gestrichen oder finden ohne Passagiere statt.“ Auch am BER wird es am Streiktag keine kommerziellen Flüge mit Fluggästen geben. Dazu schreibt die Betreibergesellschaft in einer Mitteilung: „Aufgrund des angekündigten Warnstreiks der Gewerkschaft ver.di für die Luftsicherheitskräfte an mehreren Verkehrsflughäfen sind am Flughafen Berlin Brandenburg am kommenden Donnerstag, 1. Februar 2024, keine Abflüge möglich. Darüber hat die Flughafengesellschaft am Abend ihre Partner wie die Fluggesellschaften, Bodenverkehrsdienstleister, Sicherheitsunternehmen und ansässige Gewerbebetriebe offiziell informiert. Betroffene Fluggäste werden gebeten, sich bei ihrer Fluggesellschaft zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren. Ankünfte können ebenfalls betroffen sein. Darüber entscheidet die jeweilige

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B737-Max-Inspektionen: Alaska muss viele Flüge absagen

Die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft Alaska Airlines musste in den letzten Tagen zahlreiche Flüge, die mit dem Muster Boeing 737-Max-9 geplant waren, streichen. Hintergrund ist, dass die FAA außerplanmäßige Inspektionen angeordnet hat. Die können rund acht Stunden an Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Dies führte dazu, dass am 7. Jänner 2024 rund 170 Alaska-Flüge abgesagt werden mussten. Am Montag, den 8. Jänner 2024 waren es immerhin noch 60 Stück. Die EAD der FAA verlangt, dass die Maschinen vor dem nächsten Flug umfangreich untersucht werden müssen. Hintergrund ist der Vorfall, der sich am Wochenende ereignet hat, bei dem eine baugleiche Maschine ein Notausgangspanel im Steigflug verloren hat.

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Bodenpersonal im Streik: Iberia muss 444 Flüge absagen

Aufgrund des laufenden Streiks des Bodenpersonals der spanischen Fluggesellschaft Iberia muss der Carrer bis inklusive 8. Jänner 2024 weitere 444 Flüge absagen. Davon betroffen sind laut Erklärung des Anbieters etwa 45.600 Reisende. Das Unternehmen erklärte gegenüber dem TV-Sender RTVE, dass man für etwa 90 Prozent der betroffenen Passagiere alternative Reisemöglichkeiten gefunden haben. Einige hätten ihre Reisepläne verworfen und die Erstattung des Ticketpreises beantragt. Zuvor sind Verhandlungen mit den Gewerkschaften gescheitert, so dass diese zum Streik aufgerufen haben.

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Glatteis an Flughäfen: Diese Rechte haben Passagiere

Eisregen und Glatteis läuten vielerorts in Deutschland die neue Woche ein und sorgen für Störungen und Unfälle.  Auch an Deutschlands zweitgrößtem Flughafen in München kam es zu Beeinträchtigungen. Grund für die Probleme war die Glättegefahr, die Starts und Landungen zu gefährlich machte. 650 gestrichene Flüge waren letzten Dienstag die Konsequenz.   Wintereinbrüche und Schneefall werden in den kommenden Monaten in Deutschland voraussichtlich noch häufiger für Verspätungen oder gar Ausfälle im Flugverkehr sorgen. Doch Flugreisende sind weder dem Wetter noch den Airlines schutzlos ausgeliefert, wie Fluggastrechteexperte Julián Navas von AirHelp erklärt: „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung ihrer Kosten zu gewährleisten, sollten betroffene Passagiere eventuelle Umbuchungen auf Bus, Bahn oder andere Flüge jedoch keinesfalls ohne Absprache mit der Airline durchführen. Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline zudem dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen

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Airhelp: Lufthansa hatte bislang die meisten Verspätungen

Auf dem Weg zum diesjährigen Urlaub brauchten Reisende in Deutschland wieder viel Geduld. Im Vergleich zum letzten Jahr gab es keine Corona-Beschränkungen mehr für die Reise und deutlich mehr Passagiere wurden von den Airlines begrüßt. Gleichzeitig gab es durch das erhöhte Reiseaufkommen auch mehr Urlauber die von Verspätungen oder Ausfällen betroffen waren. Airhelp die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, hat analysiert, welche Airlines die meisten Passagiere mit Verspätung aus Deutschland zum Reiseziel gebracht hat. Lufthansa-Fluggäste mussten mit den meisten Verspätungen rechnen Mit rund 9,6 Millionen verspäteten Fluggästen steht die Lufthansa mit Abstand an der Spitze des Rankings. Auf Platz zwei folgt die Billigfluglinie Ryanair, hier gab es rund 1,6 Millionen Passagiere, die von Verspätungen und Ausfällen betroffen waren. Auch SunExpress schneidet dieses Jahr mit rund 1,2 Millionen verspäteten Passagieren schlecht ab und landet auf Platz drei des Vergleichs. Die deutsche Airline war bereits im vergangenen Jahr Spitzenreiter des Negativ-Rankings Im Vergleich zu letztem Jahr hat sich die Lage bei der Lufthansa nicht verbessert. Auch 2022 belegte die Lufthansa mit 5,5 Millionen verspäteten Fluggästen den ersten Platz. In diesem Jahr sind es sogar 9,6 Millionen verspätete Fluggäste. Damit bleibt der prozentuale Anteil der verspäteten Passagiere mit rund 36 Prozent gleich zum Vorjahreswert. Verschlechtert hat sich die Tendenz für Ausfälle und Verspätungen bei Ryanair. Die Billigfluglinie belegt weiterhin den zweiten Platz des Rankings. Allerdings sind es nun 1,6 Millionen verspätete Passagiere und damit 500.000 mehr als vor einem Jahr. Turkish Airlines lag im vergangenen Jahr auf Platz drei der Airlines mit den

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Keine Ersatzbeförderung: Airlines müssen laut BGH entschädigen

Fluggesellschaften müssen auch dann für schnellstmögliche Ersatzflüge sorgen, wenn die Streichung aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Unwetter erfolgt. Kommt die Airline dem nicht nach, so kann zusätzlich ein Anspruch auf Entschädigung entstehen. Dies entschied der deutsche Bundesgerichtshof. Bereits im Jahr 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Fluggesellschaften – wie in der Fluggastrechteverordnung vorgesehen – im Falle von erheblichen Verspätungen und/oder Ausfällen schnellst möglich eine Ersatzbeförderung anbieten müssen. Einige Anbieter nehmen es damit aber nicht besonders genau. Beispielsweise behauptet die Billigfluggesellschaft Wizz Air häufig unter Verweis auf die eigenen Beförderungsbedingungen, dass nur eine Umbuchung auf eigene Wizz-Air-Flüge oder aber die Erstattung möglich sein soll. Das entspricht jedoch nicht der Spruchpraxis der Gerichte. Der Bundesgerichtshof stellte aufgrund von Klagen, die über Flightright betrieben wurden, fest, dass sowohl eigene Flüge als auch Nonstop- bzw. Umsteigeflüge anderer Airlines als Alternative angeboten werden müssen und zwar ohne, dass dem Reisenden hierfür Mehrkosten entstehen. Die Fälle, die vor dem BGH verhandelt wurden, stammen aus den Jahren 2018 und 2020. Es ging im ersten Fall um einen Flug von New York nach München, der wegen der schlechten Wetterlage gestrichen werden musste. Der Kläger ist erst mit 96 Stunden Verspätung angekommen. Im zweiten Fall ging es um eine zweitägige Verspätung auf der Strecke Keflavik-München. Bemerkenswert ist, dass der BGH die Entscheidungen der beiden Vorinstanzen gekippt hat. Diese haben nämlich entschieden, dass den Passagieren bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zustehen würde, wenn sich die Airlines binnen drei Stunden nach der Absage um Ersatzflüge kümmern würden. Danach wäre dies nicht mehr

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Ausfälle und Rücklandungen: AUA betont hohen Wartungsstandard

In den letzten Wochen hat es Austrian Airlines immer wieder aufgrund von Rücklandungen von Langstreckenflugzeugen in die Schlagzeilen gemacht. Aus technischen Gründen mussten wiederholt Umläufe gestrichen werden. Selbst Bundespräsident Alexander Van der Bellen war auf dem Weg zur UNO-Generalversammlung betroffen. Sein Flug nach New York wurde gestrichen, da das geplante Fluggerät einen Defekt hatte. Ein Ersatzflugzeug hatte die AUA nicht zur Verfügung. Doch was steckt eigentlich hinter den gehäuften Ausfällen und Problemen, die Austrian Airlines momentan im Bereich der Langstrecke hat? In erster Linie stecken Sicherheitsgründe dahinter, denn wenn noch vor dem Start ein Problem festgestellt wird, hebt die Maschine erst gar nicht ab. Der Abbruch von Langstreckenflügen und daraus resultierende Rücklandung auf dem Startflughafen kostet viel Geld. Der jeweilige Kapitän trifft eine solche Entscheidung stets aus Gründen der Sicherheit für die Passagiere und Crewmitglieder. Medizinische Notfälle, die eine sofortige Landung am nächstbesten Airport erfordern, kommen auch immer wieder vor. Jeder kann überall zu jedem Zeitpunkt plötzlich und ohne jegliche Vorwarnung in die Situation kommen, dass man auf sofortige ärztliche Hilfe angewiesen ist. Am Boden wählt man zumeist den Notruf, in der Luft wird je nach Schwere der Notsituation so schnell wie möglich gelandet, so dass am Boden die Versorgung in einem Krankenhaus sichergestellt werden kann. Trotz intensiver Wartung kann mal ein „Lämpchen leuchten, das nicht leuchten sollte“ „Die Flugzeuge von Austrian Airlines sind hervorragend gewartet und weisen eine hohe Zuverlässigkeit auf. Zwischen den Vorfällen besteht keinerlei Zusammenhang, so kam es aufgrund unterschiedlicher, individuell aufgetretener technischer Defekte, sowie aufgrund eines

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Analyse: Flugunterbrechungen kommen Passagiere teuer zu stehen

Fluggesellschaften versagen bei der Kundenzufriedenheit, wenn es um den Umgang mit Verspätungen und Flugausfällen geht. Das geht aus einer Umfrage von AirHelp, der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, hervor. Die befragten Fluggäste bewerten ihre Zufriedenheit mit den Fluggesellschaften bei der Betreuung bei Flugunterbrechungen im Schnitt nur 3,13 von 10 Punkten. Bei Verspätungen von über zwei Stunden muss die ausführende Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen – das wissen viele nicht. Die Mehrheit der befragten Fluggäste (82 Prozent) wurde während ihrer Flugunterbrechung auch nicht über ihre Rechte informiert, nur bei 37 Prozent der Passagiere wurde während der Unterbrechung eine Grundversorgung wie Essen und Trinken gewährleistet. 15 Prozent davon haben diese erst erhalten, als sie danach gefragt haben. Die größten Probleme für die betroffenen Passagiere sind das lange Warten (73 Prozent), die Ankunft am Zielort zu einer ungünstigen Zeit (71 Prozent) und der Stress (68 Prozent). Lediglich 74 Prozent der Fluggäste mit storniertem Flug erhielten ihnen zustehende Leistungen Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. 74 Prozent der Befragten haben diese Optionen auch erhalten. 33 Prozent davon allerdings erst, nachdem sie danach gefragt haben. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen: Der Umfrage zufolge wurden nur 27 Prozent der Befragten eine Unterkunft zur Verfügung gestellt, bei 20 Prozent wurde die Beförderung dorthin bezahlt. Durch Flugunterbrechungen entstehen für Passagiere oft hohe Zusatzkosten 72 Prozent der befragten Fluggäste haben durch Flugverspätungen zusätzliche Ausgaben, die

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Nato-Übung: Diese Rechte haben betroffene Passagiere

Die Nato startet in drei Lufträumen über Deutschland vom 12. Juni bis 24. Juni eine Großübung: 24 Nationen proben mit 220 Flugzeugen für den Ernstfall. Ob der militärische Trubel am Himmel über Deutschland für massive Einschränkungen des zivilen Luftverkehrs sorgen wird oder nicht, ist derzeit umstritten. In jedem Fall sollten sich Passagiere mit ihren Fluggastrechten vertraut machen, falls sie vom Manöver betroffen sind. Julián Navas, Fluggastrechteexperte bei der weltweit größten Organisation für Fluggastrechte, AirHelp, klärt über die Rechte potenziell betroffener Passagiere auf: „Durch die Air Defender 2023 Übung wird es zeitweise zu Sperrungen des Luftraums im Norden, Westen oder Osten Deutschlands kommen. Zwar gehen die Meinungen auseinander, wie stark der zivile Luftverkehr betroffen sein wird, dennoch ist es wichtig, sich seinen Fluggastrechten bewusst zu sein: Da die Übung außerhalb des Einflussbereiches der Airlines liegt, haben betroffene Passagiere jedoch keinen Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung. Das heißt, für gestrichene oder stark verspätete Flüge aufgrund des Manövers steht ihnen keine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person zu.” Passagiere haben Anspruch auf Ersatzleistungen „Die von Flugausfällen betroffenen Fluggäste haben Anspruch auf eine alternative Beförderung oder eine vollständige Erstattung des Flugpreises. In der Regel bieten die Fluggesellschaften eine Umbuchung auf einen alternativen Flug an. Inlandsflüge können optional auf ein Bahnticket umgebucht werden. Wird die Fluggesellschaft nicht von sich aus tätig oder kann sie keine geeignete alternative Beförderung anbieten, können die betroffenen Fluggäste selbst eine Alternative suchen und die Kosten der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Um die Erstattung

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