
Cofag-Hilfen für Bundesländer-Airports: LG Wien weist erste Klage ab
Im Gegensatz zu den Flughäfen Wien und Klagenfurt haben die Airports Salzburg, Innsbruck, Linz und Graz keine Coronahilfen über die staatliche Cofag erhalten. Die Bundesländerflughäfen fühlen sich diskriminiert und sind dagegen vor Gericht gezogen. Die Airports Innsbruck, Salzburg und Linz haben eine gemeinsame Klage vor dem Landesgericht Wien eingebracht. Ziel ist es, dass festgestellt wird, dass man Anspruch auf Hilfsgelder, die über die Cofag verteilt wurden, hat. In erster Instanz unterlag man. Allerdings ist das Verfahren nicht abgeschlossen, denn die genannten Bundesländerflughäfen gehen in Berufung. Während Wien und Klagenfurt die Cofag-Hilfen aufgrund des Umstands, dass man private Mehrheitseigentümer hat in Anspruch nehmen konnten, schauten die anderen Bundesländerflughäfen in die Röhre. Die Förderbedingungen waren nämlich so gestaltet, dass Unternehmen, die sich im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand befinden, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Genau das wollen Linz, Salzburg und Innsbruck nicht hinnehmen, denn die Airports sind als privatwirtschaftliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung organsiert und grundsätzlich auf Gewinn ausgerichtet. Neben der zivilrechtlichen Klage, die vor dem Landesgericht Wien in erster Instanz abgewiesen wurde, führt man auch ein Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof. Konkret bedeutet das, dass es momentan drei unterschiedliche Gerichtsverfahren gibt. Die Kläger, also die drei genannten Bundesländerflughäfen, hoffen, dass festgestellt wird, dass der Ausschlussgrund diskriminierend und damit rechtswidrig ist. Letztlich will man erreichen, dass man nachträglich Coronagelder aus dem Cofag-Topf bekommt. Seitens des Bundes kann man dem Anliegen nicht sonderlich viel abgewinnen und sieht die Eigentümer der Airports in der Pflicht. Je nach Standort handelt es sich dabei um die Bundesländer und/oder Städte.







