Umbuchungen

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Umbuchungen

Hurrikan Melissa auf Jamaika: Dertour Group bietet kostenlose Stornierungen und Umbuchungen an

Aufgrund des herannahenden Hurrikans Melissa hat die Dertour Group umgehend reagiert und ihren Kunden für Reisen nach Jamaika kostenlose Stornierungen und Umbuchungen für Anreisen bis einschließlich 30. Oktober 2025 angeboten. Die Reisegäste wurden nach Unternehmensangaben persönlich über das Sicherheits- und Krisenmanagement per Anruf und SMS informiert. Auch andere Reiseveranstalter beobachten die Lage auf der Karibikinsel und in weiteren betroffenen Destinationen mit großer Sorge. Für die derzeit auf Jamaika befindlichen Pauschalreisegäste der Dertour Group (darunter Dertour und Meiers Weltreisen), von denen sich eine zweistellige Anzahl auf der Insel befindet, wurde eine eigene Notfallnummer eingerichtet. Der Veranstalter versichert, dass sich alle Reisenden in Hotels befinden, die als sicher gelten und nicht evakuiert werden müssen. Als Vorsichtsmaßnahme wurde das gesamte Ausflugsprogramm bis zum 30. Oktober eingestellt, da nach dem erwarteten Landfall des Hurrikans mit Infrastrukturschäden zu rechnen sei. Die Auswirkungen von Hurrikan Melissa betreffen auch den Flugverkehr. Die Fluggesellschaft Condor hat den Flug DE2162 von Frankfurt nach Montego Bay am 29. Oktober annulliert und bittet betroffene Gäste, sich an den Kundenservice zu wenden. Pauschalreisegäste der Dertour Group, deren Rückflug am Mittwochmorgen aufgrund von Streichungen ausfällt, erhalten eine kostenlose Aufenthaltsverlängerung und eine Umbuchung auf einen späteren Flug. Den Kunden entstehen durch diese Änderungen laut Veranstalter keine zusätzlichen Kosten. Betroffenen wurde bereits am Montag eine vorzeitige Abreise angeboten.

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Air India nimmt nach „Safety Pause“ wieder regulären Flugbetrieb auf

Nach dem tragischen Unfall von Flug AI171 am 12. Juni 2025 hatte Air India vorsorglich ihren Flugplan deutlich reduziert. Diese sogenannte „Safety Pause“ diente unter anderem zusätzlichen Sicherheitsprüfungen an der Boeing 787-Flotte sowie der Anpassung an verlängerte Flugzeiten infolge von Luftraumsperrungen. Ab August beginnt die Fluggesellschaft nun mit einer schrittweisen Rückkehr zum regulären Flugangebot. Dies signalisiert eine Phase der Stabilisierung und der Wiederherstellung des vollen Betriebs nach einer Zeit der Konsolidierung und Überprüfung. Ab dem 1. August 2025 wird die Verbindung zwischen Delhi und Zürich von bislang vier auf fünf wöchentliche Flüge erhöht. Auch die Route nach Mailand wird bereits ab dem 16. Juli wieder dreimal pro Woche bedient. Die Verbindungen nach Wien und Kopenhagen bleiben vorerst reduziert und werden weiterhin dreimal pro Woche geflogen. Die Strecke nach Frankfurt ist von den Kürzungen nicht betroffen und wird unverändert täglich angeboten. Auch die Verbindung nach München wurde im Zuge der Anpassungen nicht verändert. Diese selektive Wiederaufnahme und Beibehaltung bestimmter Routen deutet auf eine priorisierte Nachfragesteuerung und strategische Netzwerkanpassung hin. Parallel zur Wiederaufnahme einiger Routen reduziert Air India weiterhin auf ausgewählten Strecken die Frequenz, etwa von Delhi nach Paris, wo ab August nur noch sieben statt zwölf Flüge pro Woche angeboten werden. Für Passagiere mit gebuchten Flügen, die von Streichungen betroffen sind, bietet die Airline kostenfreie Umbuchungen oder vollständige Erstattungen an. Solche Maßnahmen sind gängig in der Luftfahrtbranche, um Kunden entgegenzukommen, die von Flugplanänderungen betroffen sind. Die Flugsicherheit und das Vertrauen der Passagiere stehen nach einem Zwischenfall an erster Stelle für eine

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Kabinenstreik bei Easyjet in Spanien: Drohende Verwerfungen im Sommerflugplan und Kampf um höhere Löhne

Die Billigfluggesellschaft Easyjet sieht sich zum Monatsende mit erheblichen Störungen ihres Flugplans in Spanien konfrontiert. Die Gewerkschaft USO hat 650 Kabinenmitarbeiter mit spanischen Verträgen zu einer mehrtägigen Arbeitsniederlegung aufgerufen. Der Streik ist für den Zeitraum vom 25. bis 27. Juni an vier wichtigen spanischen Basen – Alicante, Barcelona, Málaga und Palma de Mallorca – geplant und betrifft die Betreuung von 21 Airbus-Flugzeugen. Diese Arbeitskampfmaßnahme könnte zu weitreichenden Verwerfungen im Sommerflugplan der Airline führen und stellt eine ernste Herausforderung für Easyjet in einer der wichtigsten Reisezeiten des Jahres dar. Forderung nach Angleichung der Vergütung: Der Kern des Arbeitskonflikts Die Ursache des bevorstehenden Streiks ist eine Forderung der Gewerkschaft USO nach einer Angleichung des Vergütungsniveaus für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter von Easyjet in Spanien an die sogenannten „Gruppenwerte“. Dies bedeutet, daß die spanischen Mitarbeiter eine Entlohnung fordern, die der ihrer Kollegen in anderen europäischen Ländern, die ebenfalls für Easyjet tätig sind, entspricht. Solche Forderungen nach Lohngleichheit sind in der Luftfahrtbranche, die oft von unterschiedlichen nationalen Arbeitsverträgen und Lohnstrukturen geprägt ist, nicht unüblich. Gewerkschaften argumentieren hierbei häufig mit dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, unabhängig vom Standort des Arbeitsvertrages. Die Gewerkschaft USO, die in Spanien eine maßgebliche Rolle in der Luftfahrtbranche spielt, vertritt die Interessen der Kabinenmitarbeiter und sieht in einem Streik das letzte Mittel, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Die Verhandlungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen sind oft langwierig und komplex, insbesondere wenn es um die Angleichung an konzernweite Standards geht. Fluggesellschaften versuchen in der Regel, die Lohnkosten niedrig zu halten, um

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Zahlreiche Flugausfälle bei SAS wegen technischer Probleme und Krankheit von Crews

Die Fluggesellschaft SAS musste in den letzten Tagen rund zehn Flüge streichen, was Hunderte von Passagieren betraf. Ursache waren technische Probleme und krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeiter. Unter den Betroffenen war auch die Familie von Anders Kringstad, die am Flughafen Værnes in Trondheim erhebliche Schwierigkeiten hatte, nachdem ihr Flug nach Alicante gestrichen wurde. Dies zwang sie zu einer kostspieligen Umbuchung auf Norwegian, wodurch sich ihr Urlaub in Spanien verkürzte. Zu den annullierten Flügen gehörten Verbindungen nach Athen, Zürich, Tromsø, Bergen und Ålesund. Bereits zuvor waren Flüge nach Alicante, Larnaca, Bodø, Chania und Reykjavik gestrichen worden. SAS bemüht sich, die betroffenen Passagiere auf andere Fluggesellschaften umzubuchen und gegebenenfalls Hotelunterkünfte zu organisieren. Viele Passagiere warten jedoch weiterhin auf Unterstützung. Zusätzlich musste ein SAS-Flugzeug auf dem Weg von Gardermoen nach Longyearbyen nach einem Vogelschlag nach Oslo zurückkehren. Diese Rückkehr erforderte eine Inspektion und führte zu weiteren Verzögerungen.

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Gutscheinlösung: El Al bietet kurzfristige Stornos an

Die Nachfrage im Bereich von Flugreisen nach Israel ist derzeit aufgrund des von der Hamas angezettelten Krieges gering. El Al bietet für Buchungen, die zwischen dem 1. Feber und dem 30. April 2024 getätigt werden, kostenfreie Stornierungsmöglichkeiten an. Allerdings ist eine Erstattung des Flugpreises nicht vorgesehen. Die Passagiere erhalten im Stornofall lediglich einen Gutschein, der bis 31. Dezember 2025 für Flüge bis 30. November 2026 eingelöst werden kann. Eine eventuelle Auszahlung soll laut El Al nicht möglich sein. So genannte Lite-Tarife sind von der einfachen Stornierbarkeit genauso wenig umfasst wie Gruppenbuchungen und Tickets, die mit Meilen des Vielfliegerprogramms bezahlt werden.

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Israel: El Al lockert die Umbuchungsregeln

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in Israel hat die Fluggesellschaft El Al ihre Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen angepasst. Der Carrier ist bemüht das Angebot aufrecht zu erhalten und kann sich dabei auch ein ausgeklügeltes Sicherheitskonzept vorweisen. Sämtliche Flüge, die bis zum 28. Oktober 2023 stattfinden sollen, können umgebucht oder wahlweise in einen Gutschein umgetauscht werden. Allerdings verlangt El Al, dass im Falle dessen, dass der neue Flug teurer ist, die Nachzahlung der Tarifdifferenz. Sollte dieser billiger sein, gibt es keine Erstattung. Derzeit ist nicht vorgesehen, dass es zu einer Bar-Erstattung, also Rückzahlung des Flugpreises kommt, wenn Passagiere stornieren. Davon ausgenommen sind Tarifklassen, in denen dies explizit vorgesehen ist.

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Eurowings führt neue Umbuchungsoption ein

Die Lufthansa-Tochter Eurowings führt unter der Bezeichnung „Flex Light“ per 26. Oktober 2023 eine neue Service-Leistung für Passagiere, die online über Ihr Kundenkonto buchen, ein. Diese ermöglicht eine einmalige spesenfreie Umbuchung bis 40 Minuten vor dem Abflug. In den Tarifen Smart und Bizclass ist diese Option bereits enthalten. In den anderen Tarifklassen kann diese kostenpflichtig dazu gebucht werden. Damit hebt Eurowings zumindest teilweise die gebührenfreien Umbuchungen, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt wurden auf. Ohne Aufpreis ist dies nur noch im Smart- und Bizclass-Tarif möglich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass gebührenfreie Umbuchung lediglich bedeutet, dass für die Änderung keine Bearbeitungsgebühr anfällt. Ist der neue Flug teurer muss die Tarifdifferenz aufbezahlt werden. Abgesehen von wenigen Ausnahmen gibt es nichts zurück, wenn der neue Flug billiger sein sollte. „Wir verstehen, dass sich Reisepläne ändern können, sei es aus persönlichen oder geschäftlichen Gründen“, so Michael Erfert, Head of Sales & Distribution der Eurowings und Geschäftsführer der Eurowings Digital. „Mit unserer gebührenfreien Umbuchungsoption im myEurowings-Konto möchten wir auch über die Corona-Pandemie hinaus weiterhin sicherstellen, dass unsere Fluggäste die Flexibilität haben, die sie sich wünschen. So können sie ihre Reisen stressfrei planen und organisieren – und bei Bedarf einfach anpassen.“ Wer sich keinen myEurowings-Account zulegen möchte, kann „Flex Light“ für zehn Euro bei der Flugbuchung hinzufügen. Wer auch auf diese Serviceleistung verzichten möchte und trotzdem umbuchen muss, profitiert in Zukunft von einer niedrigeren Umbuchungsgebühr: Eurowings senkt sie von früher 70 Euro auf 50 Euro pro Umbuchung. Die Einführung von „Flex Light“ erfolgt zum 26. Oktober

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Ohne Zustimmung auf andere Airline umgebucht: Diese Rechte haben Passagiere

Immer wieder kommt es vor, dass Passagiere von ihren Airlines über die Streichung ihrer Flüge informiert werden. Manchmal länger als 14 Tage vor Abflug, manchmal weniger und häufig auch erst am Gate. Fluggäste haben Rechte, jedoch nehmen es viele Airlines bei der Einhaltung der Verordnung nicht sonderlich genau. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob die Absage oder erhebliche Änderung der Flugzeiten weniger als 14 Tage vor dem Flugtag erfolgt. Dies ist für die Frage, ob Entschädigungsleistungen zwischen 250 Euro und 600 Euro (je nach Distanz) fällig werden, relevant. Manche Carrier suggerieren ihren Passagieren, dass man außerhalb dieser Frist lediglich das Recht auf Umbuchung oder Erstattung habe. Das ist eine äußerst kreative, aber gänzlich falsche Auslegung der Fluggastrechteverordnung. Diese sieht vor, dass Passagiere das Recht auf eine Ersatzbeförderung haben. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt hat diese so gestellt zu werden, dass sich die Ankunftszeit möglichst wenig verspätet. Besonders auf der Kurzstrecke wäre es auch zulässig, wenn als Alternative Bahn- oder Fernbusfahrkarten ausgehändigt werden. Erfolgt die Information über die Absage mehr als 14 Tage vor dem Abflug, hat man keinen Anspruch auf die Ausgleichsleistung. Innerhalb der Frist kann diese anfallen, sofern man zumindest mehr als drei Stunden später am Zielort angelangt. Es gibt auch höchstrichterliche Urteile, die einen Anspruch festgestellt haben, wenn die Airline den gebuchten Flug zeitlich deutlich nach vorne verlegt hat. Dies müsste im Einzelfall geprüft werden, denn gerade bei Pauschalreisen kommt es immer wieder vor, dass die Flugzeiten nicht fix vereinbart werden. Manche Carrier wollen nicht auf andere Airlines umbuchen Im Falle

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Viele Condor-Fluggäste wegen Umbuchungen auf Marabu verärgert

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass im Winterflugplan 2023/24 einige Strecken ab Deutschland, die bislang von Condor als eigene Flüge vermarktet würden, an die Konzernschwester Marabu übergeben werden sollen. Dies löste durchaus entrüstete Reaktionen betroffener Passagiere aus. Da Marabu Airlines über kein eigenes Reservierungssystem verfügt, sondern auf die Konzernschwester Condor, die als so genannter General-Sales-Agent fungiert, erreichten die Aviation.Direct-Redaktion in den letzten Tagen enorm viele E-Mails, in denen sich Kunden der deutschen Ferienfluggesellschaft darüber beschweren, dass sie explizit und bewusst bei Condor gebucht hätten und nun per E-Mail damit konfrontiert wurden, dass sie nicht mit der eigentlich gebuchten Airline, sondern mit der estnischen Marabu auf die Kanaren fliegen sollen. Diese lässt ab Stuttgart die Flüge von der bulgarischen European Air Charter durchführen. Die Vorwürfe der betroffenen Passagiere wiegen auf den ersten Blick durchaus schwer, denn so schreibt ein Betroffener, dass man für viel Geld deutsche Qualität bei einer deutschen Airline gebucht hätte und nun ohne gefragt zu werden „etwas minderwertiges, altes aus Osteuropa“ bekommen würde. Wenn er mit seiner Familie mit einem „gammeligen Billigflieger hätte fliegen wollen, dann wäre die Konkurrenz auch noch billiger gewesen“. Weiters beklagen sich zahlreiche Condor-Kunden, dass ihre bereits bezahlten Zusatzleistungen wie Gepäckstücke, Sitzplatzreservierung oder die Beförderung von Hunden seitens Condor annulliert worden wären und man müsse diese „bei Marabu neu dazubuchen“. Allerdings ist das Servicecenter des deutschen Ferienfliegers dazu gar nicht in der Lage und meint, so die Betroffenen, dass man es kurz vor der Abreise nochmals versuchen sollte. Kostenfreier Vertragsrücktritt nicht in jedem Fall

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Befristete Aktion: Alltours ermöglicht kostenlose Winter-Stornierungen

Der deutsche Reiseveranstalter Alltours hat mitgeteilt, dass man bei allen Buchungen, die den Winterflugplan 2023/24 betreffen, kostenlose Stornierungen bzw. Umbuchungen ermöglichen wird. Dies soll ohne Angabe von Gründen möglich sein. Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung, die Pauschalurlauber beachten sollten: Das kulante Angebot des Tour Operators gilt nur bis zum 30. September 2023 (letzter Tag der kostenlosen Umbuchungs- bzw. Stornierungsmöglichkeit). „Die Erfahrung der vergangenen Reisesaisons hat gezeigt, dass es besser ist, frühzeitig zu buchen als auf Lastminute Schnäppchen zu warten. Denn bei einer frühzeitigen Buchung, profitiert man bei alltours von einer großen Auswahl an Flügen, Hotels und Zimmerkategorien, attraktiven Frühbucherrabatten und den derzeitig günstigen Preisen der Fluggesellschaften“, erklärt Willi Verhuven, Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Alltours.

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