Die Fluggesellschaft Austrian Airlines beschäftigt rund 3.500 fliegende Mitarbeiter. An der jüngsten Betriebsversammlung, die am vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist, haben offiziellen Angaben nach knapp 1.300 fliegende Beschäftigte teilgenommen. Damit haben sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Anliegen von Betriebsrat und Gewerkschaft Vida interessiert. Auf den ersten Blick ist eine Zusammenkunft von 1.300 Beschäftigten, die unter anderem mit von den Arbeitnehmervertretern gecharterten Bussen ins Multiversum Schwechat gekarrt wurden, durchaus überwältigend. Bedenkt man aber, dass Austrian Airlines eben etwa 3.500 fliegende Mitarbeiter (Piloten und Flugbegleiter zusammenrechnet) beschäftigt, besagt dies auch, dass 2.200 AUA-Mitarbeiter bzw. 62,86 Prozent gar nicht erschienen sind. Generalversammlungen vieler Sportvereine, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, wären gar nicht beschlussfähig, weil weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Natürlich gibt es viele verschiedene Gründe warum man zu einer Mitarbeiterversammlung nicht erscheint, jedoch zählt unter dem Strich, dass lediglich 37,14 Prozent des fliegenden AUA-Personals an der jüngsten Betriebsversammlung teilgenommen haben. Es ist also überhaupt kein Zufall, dass nicht neuerlich ein „spontaner Warnstreik“ beschlossen wurde, denn dieser hätte die Arbeitnehmervertreter durchaus unter Bredouille bringen können. Für einen Streikbeschluss ist eine gewisse Mindestwahlbeteiligung stimmberechtigter Mitarbeiter notwendig. Diese können der Gewerkschaft angehören, jedoch ist das besonders in Firmen mit Betriebsrat keinesfalls ein Muss-Kriterium, denn Mitgliedschaften in Gewerkschaften sind prinzipiell freiwillig. Nimmt aber die ganz überwiegende Mehrheit an einer solchen Abstimmung gar nicht teil, so ist das notwendige Quorum unterschritten und somit kommt kein gültiger Beschluss zu Stande. In einem solchen Fall könnte ein Streikaufruf durchaus