
Österreich: Gratis-Wohnzimmertests nur für ELGA-Teilnehmer
Der Gesundheitsausschuss des österreichischen Nationalrats brachte am Montagabend die rechtliche Grundlage für die von der Regierung angekündigten „Wohnzimmer-Tests“ auf den Weg. Personen, die über eine österreichische Krankenversicherung verfügen und vor dem 1. Jänner 2006 geboren sind, sollen monatlich eine Packung mit fünf Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung erhalten. Doch die Angelegenheit hat einen gewaltigen Haken: ELGA kommt wieder ins Spiel und sämtliche Personen, die der eMedikation oder der Teilnahme an der umstrittenen elektronischen Gesundheitsakte widersprochen habe, gehen komplett leer aus. Die Parlamentsdirektion schreibt dazu wortwörtlich: „Allerdings ist eine Abgabe nur an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der eMedikation oder an ELGA generell nicht widersprochen haben, ist der Begründung des vorliegenden Abänderungsantrags zu entnehmen“. Somit führt die Regierung einen indirekten Zwang zur Teilnahme an ELGA ein – andernfalls erhält man keine kostenlosen „Wohnzimmer-Nasenbohrer-Tests“. Jede Packung, die von einer Apotheke ausgehändigt wird, soll in der persönlichen ELGA-Akte vermerkt werden. Wozu diese Datensammlung erfolgt, sagte die Regierung nicht. Hebammen sollen Nasenabstriche nehmen Die Apotheken sollen ein Pauschalhonorar von zehn Euro pro Abgabe erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die von Apotheken durchgeführten Gratis-Schnelltests erst jetzt eine rechtliche Grundlage erhalten. Laut Parlamentsdirektion werden diese bereits seit 8. Feber 2020 angeboten. Für die Pharmazeuten dürfte das ein äußerst lohnendes Geschäft sein, denn die Nachfrage ist sehr groß und der Staat entlohnt mit 25 Euro pro durchgeführtem Test. In dem genannten Honorar sind die Materialkosten, die separat abrechnet werden können, nicht enthalten. Die Regierung will künftig auch Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und






