
Kartellrechtsstreit entschieden: Gericht gibt Lufthansa im Streit um Zubringerflüge recht
Nach fast fünf Jahren des juristischen Tauziehens hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem brisanten Kartellrechtsstreit zwischen der Lufthansa Group und dem Ferienflieger Condor ein entscheidendes Urteil gefällt. Das Gericht hat eine Anordnung des Bundeskartellamts aufgehoben, die Lufthansa dazu verpflichtete, Condor weiterhin Zubringerflüge zu Vorzugskonditionen anzubieten. Während die Lufthansa den Richterspruch als endgültige Bestätigung ihrer rechtmäßigen Kündigung der Zusammenarbeit feiert, sieht Condor die Entscheidung lediglich als eine formelle. Das Urteil, das sich auf Verfahrensfehler der Kartellbehörde stützt, läßt die inhaltliche Frage nach einer möglichen Marktbeherrschung und einem Mißbrauch unbeantwortet und läßt die tiefe Spaltung in der deutschen Luftfahrtlandschaft deutlich werden. Die juristische Auseinandersetzung ist zwar vorerst beigelegt, doch die operativen Folgen für beide Konzerne bleiben bestehen. Fünf Jahre Rechtsstreit: Die Chronologie des Konflikts um die Zubringerflüge Der Ursprung des Konflikts reicht bis ins Jahr 2020 zurück. Damals kündigte die Lufthansa Group das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA) mit Condor. Dieses Abkommen, das in der Branche verbreitet ist, ermöglichte es Passagieren von Condor, Zubringerflüge mit der Lufthansa zu buchen, um von regionalen Flughäfen zu den großen Drehkreuzen wie Frankfurt zu gelangen und dort auf ihre Langstreckenflüge umzusteigen. Für Condor, die selbst über kein vergleichbar breites Zubringernetz verfügt, war das Abkommen von entscheidender strategischer Bedeutung. Ohne die Zubringerflüge verlor der Ferienflieger den direkten Zugang zu einem großen Teil seiner potentiellen Kundschaft aus dem gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus. Als Reaktion auf die Kündigung rief Condor das Bundeskartellamt an. Im August 2022 erließ die Behörde eine Anordnung gegen Lufthansa. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sah die








