2025

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2025

Korean Air behauptet sich in unsicherem Wirtschaftsumfeld

Korean Air konnte ihre Einnahmen im zweiten Quartal 2025 trotz Befürchtungen einer allgemeinen Konjunkturabschwächung aufgrund weltweiter Handelsspannungen stabil halten. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf 3,9859 Billionen KRW (umgerechnet rund 2,9386 Milliarden USD). Dies gelang der Airline nach eigenen Angaben durch ein effektives Kapazitätsmanagement, das eine Anpassung an die schwankende Nachfrage ermöglichte. Der Betriebsgewinn des Quartals sank jedoch um 3,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, was auf höhere Betriebskosten, einschließlich Personal- und Abschreibungskosten, zurückzuführen ist, obwohl die Treibstoffpreise niedriger ausfielen. Die Einnahmen aus dem Passagiergeschäft erreichten im zweiten Quartal 2,3965 Billionen KRW, was einem Rückgang von 2 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Trotz dieses leichten Rückganges blieben die Rentabilitätskennzahlen stabil. Dies sei auf proaktive Netzanpassungen während der saisonalen Nebensaison sowie einen Nachfrageschub während der Ferienzeit Anfang Mai zurückzuführen. Die Luftfahrtbranche ist bekannt für ihre Sensibilität gegenüber saisonalen Schwankungen und die Notwendigkeit, Flugpläne und Kapazitäten flexibel anzupassen, um die Auslastung zu optimieren und Erträge zu sichern. Viele große internationale Fluggesellschaften setzen auf ähnliche Strategien, um der Volatilität im Passagiergeschäft zu begegnen. Im Frachtgeschäft verzeichnete die Fluggesellschaft Umsätze von 1,0554 Billionen KRW, ein Rückgang von 4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Airline konnte jedoch die durch die US-Zollpolitik verursachte Marktvolatilität bewältigen, indem sie ihr Produktangebot diversifizierte. Dabei konzentrierte sie sich auf ertragsstarke Fracht wie Halbleiter, Batterien und Solarzellen sowie auf saisonal verderbliche Güter. Der globale Luftfrachtmarkt hat nach den Höchstständen der Pandemie eine gewisse Normalisierung erfahren, bleibt aber weiterhin ein wichtiger Umsatzpfeiler für viele Fluggesellschaften, insbesondere für solche mit einer starken Langstreckenflotte

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Nagetiere auf Kreta: Urlauber erhalten Reisepreisminderung

Eine Familie aus München hat vor dem Amtsgericht München eine teilweise Reisepreisminderung aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch Nagetiere in ihrem Hotelzimmer auf Kreta erstritten. Die Richter sprachen den Urlaubern 684 Euro zu, wiesen jedoch eine weitergehende Forderung nach immateriellem Schadensersatz für „nutzlos aufgewendete Urlaubszeit“ zurück. Der Fall, der die Bedeutung der Nachtruhe im Urlaub unterstreicht, endete mit einem Teilerfolg für die Kläger und zeigt die feinen Nuancen der Reisemängelhaftung im deutschen Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall: Eine gestörte Urlaubsnacht auf Kreta Ein Münchner Bürger hatte für sich und seine Familie eine zweiwöchige Pauschalreise nach Kreta gebucht, für die er insgesamt 5.326 Euro bezahlte. Die Erwartung an erholsame Tage am Mittelmeer wurde jedoch jäh getrübt. Bereits in der ersten Nacht, so schilderte der Mann vor Gericht, wurde die erhoffte Ruhe empfindlich gestört. Nachtaktive Nagetiere verursachten nach Darstellung der Familie lautstarkes Nagen und Kratzen an der Wand des Hotelzimmers. Diese unliebsame Geräuschkulisse, die das Amtsgericht in einer Pressenotiz als „erhebliche Lärmbelästigung“ beschreibt, verhinderte einen ruhigen Schlaf und beeinträchtigte den Beginn des Urlaubs maßgeblich. Die Wahrnehmung von Mängeln während einer Reise ist subjektiv, doch die Präsenz von Nagetieren in einem Hotelzimmer stellt objektiv einen Mangel dar, der die gebuchte Leistung erheblich schmälern kann. Die Reisemängelhaftung im deutschen Reiserecht, insbesondere nach § 651i des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), regelt, wann und in welchem Umfang Reisende bei Reisemängeln Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder gar Schadensersatz haben. Wesentlich ist dabei, daß der Mangel die Reise erheblich beeinträchtigt. Reaktion auf den Mangel und die

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El Al CEO Dina Ben Tal Ganancia kündigt Rücktritt an

Dina Ben Tal Ganancia, seit dreieinhalb Jahren Vorstandsvorsitzende der israelischen Fluggesellschaft El Al, hat den Verwaltungsratsvorsitzenden über ihren Wunsch informiert, ihre Funktion zum 31. Dezember 2025 niederzulegen. Ben Tal Ganancia, die seit fast zwei Jahrzehnten verschiedene leitende Positionen im Unternehmen innehatte, betonte die Wichtigkeit eines umfassenden Suchprozesses und einer geordneten Übergabe angesichts der Komplexität und Sensibilität von El Al. Ihre frühzeitige Bekanntgabe soll eine reibungslose Nachfolge ermöglichen. Seit ihrer Ernennung inmitten der weltweiten Corona-Krise hat Ben Tal Ganancia maßgeblich zur Neuausrichtung des Unternehmens beigetragen. Unter ihrer Führung wurden neue Vereinbarungen zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen getroffen, was El Al zu einem flexibleren und produktiveren Unternehmen machte. Zudem zeichnete sie verantwortlich für die Unterzeichnung strategischer Beschaffungsvereinbarungen für moderne Flugzeuge, die Erweiterung des Streckennetzes und die Verbesserung der Kundenzufriedenheit. Diese Maßnahmen waren entscheidend, um die Fluggesellschaft nach den schweren Turbulenzen der Pandemie wieder auf Kurs zu bringen. Darüber hinaus initiierte Ben Tal Ganancia vor über zwei Jahren einen umfassenden Strategieplan, der die Geschäftsentwicklung und neue Wachstumsmotoren integriert. Dieser Plan hat bereits maßgeblich zur Rentabilität und finanziellen Stabilität des Unternehmens beigetragen. Eine besondere Herausforderung stellte der Ausbruch des Krieges am 7. Oktober 2023 dar, in dessen Verlauf sie El Al durch den nationalen Notstand steuerte. Trotz der schwierigen Umstände hielt die Fluggesellschaft die Flugverbindungen nach Israel aufrecht und konnte die nationale Verantwortung mit den Verpflichtungen eines öffentlichen Unternehmens in Einklang bringen. El Al spielte während dieser Zeit eine kritische Rolle bei der Aufrechterhaltung der Luftbrücke nach Israel, als viele andere internationale Airlines ihre Flüge

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FlixBus expandiert nach Australien

Das international tätige Reise-Technologieunternehmen Flix, bekannt durch seine Marke FlixBus, expandiert nach Australien. Damit ist Australien der fünfte Kontinent, auf welchem Flix seine Dienste anbieten wird. Dieser Schritt erfolgt pünktlich zur dortigen Sommerreisezeit und setzt die globale Wachstumsstrategie des Unternehmens fort, wobei ein besonderer Fokus auf der Asien-Pazifik-Region liegt, die ein starkes Wachstum im Bereich des Überlandbusverkehrs verspricht. Für Flix stellt Australien sowohl eine eigenständige Marktchance als auch eine strategische Ergänzung seiner Ambitionen in der APAC-Region dar. Flix wird in Australien sein bewährtes „asset-light“-Geschäftsmodell anwenden. Dieses Modell kombiniert eine globale Technologieplattform mit lokalen Busunternehmerpartnerschaften, um digitale und kundenorientierte Reisedienste anzubieten. In den Ländern, in denen Flixbus aktiv ist, kooperiert das Unternehmen mit mittelständischen Busunternehmen, die die eigentliche Beförderungsleistung erbringen, während Flix sich um die Netzplanung, das Marketing, den Vertrieb und die Technologie kümmert. Die australischen Operationen werden von einem neuen Büro in Sydney aus geleitet, unter der Führung von Yvan Lefranc-Morin, der seit zehn Jahren bei Flix tätig ist und umfassende Erfahrung im internationalen Busreisegeschäft mitbringt. Mit einer Erfolgsbilanz in 44 Ländern und über 500 Millionen beförderten Passagieren verfolgt Flix das Ziel, den australischen Busreisemarkt zu modernisieren. Das Unternehmen strebt an, den Fernbusverkehr durch technologische Innovationen und eine optimierte Servicequalität neu zu gestalten. Australiens Fernbusmarkt ist derzeit von etablierten Anbietern geprägt, doch Flix sieht Potential für die Einführung seines digitalisierten Ansatzes, der bereits in Europa, Nordamerika und Südamerika erfolgreich war. Die Expansion nach Australien ist ein klares Zeichen für das Bestreben von Flix, seine globale Präsenz weiter auszubauen und neue

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Air Belgium konzentriert sich vollständig auf Frachtgeschäft

Die belgische Fluggesellschaft Air Belgium hat einen maßgeblichen strategischen Wandel vollzogen und betreibt nun ausschließlich Frachtflüge. Nach dem Ausstieg aus dem Passagiermarkt hat das Unternehmen seine gesamte Airbus-Flotte außer Dienst gestellt, um sich künftig nur noch auf den Betrieb von zwei Boeing 747-8F Frachtern zu konzentrieren. Über diese Veränderung berichtete zunächst das Portal Mobilithib. Diese Entscheidung markiert eine vollständige Neuausrichtung hin zu Fracht- und ACMI-Dienstleistungen (Aircraft, Crew, Maintenance, and Insurance), bei welchen Flugzeuge samt Besatzung, Wartung und Versicherung an andere Fluggesellschaften oder Logistikunternehmen verleast werden. Die Umstrukturierung ist eine direkte Folge finanzieller Schwierigkeiten, die zur Einstellung des regulären Passagierflugbetriebes Ende 2023 führten. Mit der Außerdienststellung der beiden verbliebenen Airbus A330-200 Frachter sind nun die beiden Boeing 747-8F Maschinen das Herzstück des gestrafften Langstrecken-Frachtgeschäftes. Diese Flugzeuge werden in Partnerschaft mit dem chinesischen Logistikunternehmen Hongyuan Group betrieben. Die Boeing 747-8F ist eine modernisierte Version des bekannten „Jumbo Jets“, die speziell für den Gütertransport konzipiert wurde und eine hohe Ladekapazität sowie Reichweite besitzt. Im April 2025 wurde Air Belgium im Rahmen eines gerichtlichen Liquidationsverfahrens vom französischen Logistikriesen CMA CGM übernommen. CMA CGM, ein global agierendes Containerreederei- und Logistikunternehmen, beabsichtigt, die Frachtoperationen der Airline auszubauen. Trotz des Eigentümerwechsels behält Air Belgium ihren belgischen Standort und ihren Markennamen bei, was auf eine Weiterführung der bisherigen Identität im Frachtsektor hindeutet. Mit der Unterstützung von CMA CGM plant Air Belgium, ihre Frachtflotte und die ACMI-Dienstleistungen auszubauen. Damit soll die globale Nachfrage nach Luftfrachtkapazitäten optimal genutzt werden. Die Konsolidierung der Flotte auf einen einzigen Flugzeugtyp, der Boeing 747-8F,

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Kleinflugzeug stürzt bei Start in Southend ab

Am London Southend Airport ist es am 13. Juli 2025 zu einem schweren Flugunfall gekommen. Eine Beechcraft B200 King Air mit der Registrierung PH-ZAZ stürzte unmittelbar nach dem Start ab. Das Flugzeug, welches der Zeusch Aviation BV gehört, befand sich auf dem Weg nach Lelystad in den Niederlanden. Nach dem Aufprall ging die Maschine sofort in Flammen auf. Die britischen Behörden haben umgehend eine Untersuchung eingeleitet, um die Absturzursache zu klären. Lokale Rettungsdienste und die Flughafenfeuerwehr waren umgehend am Unfallort. Die Unfallstelle wurde weiträumig abgesperrt. Über die Zahl der Insassen und mögliche Opfer machte der London Southend Airport in einer ersten Stellungnahme keine Angaben, bestätigte aber den schwerwiegenden Zwischenfall. Die genaue Unglücksursache ist derzeit noch unbekannt. Solche Turboprop-Flugzeuge vom Typ Beechcraft King Air B200 sind üblicherweise für Geschäftsflüge, Luftfracht oder spezielle Missionen wie Vermessungsflüge eingesetzt und können je nach Konfiguration bis zu 13 Personen befördern, wobei sie oft mit ein oder zwei Piloten und wenigen Passagieren fliegen. Die britische Flugunfalluntersuchungsbehörde Air Accidents Investigation Branch (AAIB) wird die Ermittlungen leiten. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, darunter technische Defekte, menschliches Versagen, Wetterbedingungen und andere Umstände, die zum Absturz geführt haben könnten. Das Hauptaugenmerk liegt nun auf der Sicherung von Wrackteilen und Flugschreibern, um detaillierte Informationen über die letzten Momente des Fluges zu gewinnen. Die Untersuchung eines Flugunfalles ist ein komplexer und oft langwieriger Prozeß, der präzise Analysen erfordert. Der London Southend Airport, ein Regionalflughafen östlich von London, dient hauptsächlich dem Passagierverkehr und der allgemeinen Luftfahrt. Der Flughafen teilte über soziale Medien

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Norse Atlantic Airways verlagert Fokus: Rückzug aus dem Nordamerika-Geschäft zugunsten Asiens

Die norwegische Langstrecken-Billigfluggesellschaft Norse Atlantic Airways steht offenbar vor einem bedeutenden Strategiewechsel. Berichten der Luftfahrtanalysefirma Cirium zufolge wird die Airline im kommenden Winter eine weitere transatlantische Route einstellen, nämlich die Direktverbindung zwischen Paris Charles de Gaulle (CDG) und New York John F. Kennedy (JFK). Diese Meldung folgt nur eine Woche, nachdem das Unternehmen bereits die Einstellung von drei weiteren wichtigen US-Routen bekanntgab: London Gatwick nach Las Vegas, Oslo nach Miami und Berlin nach Miami. Parallel dazu kündigt Norse Atlantic eine deutliche Expansion im asiatischen Markt an, mit neuen Direktflügen nach Bangkok und Phuket. Dieser Kurswechsel deutet auf eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells hin, weg von einem breiten transatlantischen Angebot hin zu selektiveren Langstreckenmärkten, insbesondere in Südostasien. Rückzug von Transatlantikrouten: Eine Strategie der Konsolidierung Norse Atlantic Airways, die sich als Nachfolgerin von Norwegian Long Haul im Segment der günstigen Langstreckenflüge positionieren wollte, zieht sich offenbar von mehreren wichtigen transatlantischen Routen zurück. Jüngsten Daten der Luftfahrtanalysefirma Cirium zufolge wird der letzte Flug zwischen Paris Charles de Gaulle und New York JFK bereits am 17. Oktober 2025 stattfinden. Ursprünglich waren für diese Route lediglich drei Flüge pro Woche mit insgesamt 1.014 Sitzplätzen geplant. Die offizielle Bestätigung von Norse Atlantic Airways hierzu steht noch aus. Diese Streichung der Paris-New York-Verbindung ist nicht der erste Rückzug der Airline aus dem Nordamerika-Geschäft in diesem Winterflugplan. Erst eine Woche zuvor hatte der reine Boeing 787-Betreiber die Einstellung von drei weiteren transatlantischen Routen für den Winter 2025/2026 bestätigt: In einer Stellungnahme an Simple Flying erklärte ein Sprecher von Norse

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Drohnen im Urlaubsgepäck: ÖAMTC gibt wichtige Hinweise für Reisende

Immer mehr Menschen nehmen ihre Drohne mit auf Reisen, um aus der Luft Aufnahmen von Urlaubszielen zu fertigen. Doch wer seine Drohne im Sommerurlaub einsetzen möchte, sollte sich umfassend vorbereiten. Der ÖAMTC-Drohnenexperte Thomas Fleer weist darauf hin, daß es gerade bei Auslandsreisen unerläßlich ist, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren. Obwohl es EU-weit einheitliche Grundregeln giebt, können regionale Einschränkungen gelten, die bei Nichtbeachtung zu Problemen führen können. Innerhalb der Europäischen Union darf mit einer in Österreich registrierten Drohne grundsätzlich geflogen werden, sofern die geltenden Grundregeln eingehalten werden. Dazu gehört, daß die Drohne stets in Sichtweite des Piloten betrieben werden muß und Flugverbotszonen, wie etwa in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Anlagen, strikt einzuhalten sind. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, ist die Drohne unverzüglich zu landen. Auch der Datenschutz und die Privatsphäre anderer Personen sind zu beachten; Luftaufnahmen über Menschenansammlungen oder private Grundstücke können rechtlich problematisch sein. Über die EU-weiten Regelungen hinaus giebt es jedoch oft lokale Besonderheiten, wie Flugverbote in Städten oder Nationalparks, die in offiziellen Luftkarten oder regionalen Drohnen-Apps eingesehen werden sollten. Beispielsweise sind in Deutschland und der Schweiz bestimmte Bereiche über dicht besiedelten Gebieten oder Naturschutzgebieten für Drohnenflüge gesperrt. Vorsicht ist auch bei hohen Temperaturen geboten, da Hitze nicht nur den Menschen, sondern auch die Technik belastet. Besonders empfindlich reagieren die Lithium-Polymer-Akkus von Drohnen; Temperaturen über 60 Grad Celsius können die Zellen schädigen und die Lebensdauer der Batterie verkürzen. Der ÖAMTC-Experte rät daher dringend, die Drohne keinesfalls im heißen Auto liegenzulassen, wo schnell 70 Grad

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Arbeiterkammer Oberösterreich klärt über Urlaubsrechte auf

Um Arbeitnehmern die ihnen zustehende Erholung im Urlaub zu sichern und Unsicherheiten bezüglich arbeitsrechtlicher Bestimmungen auszuräumen, hat die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich wichtige Hinweise veröffentlicht. Der primäre Zweck des Urlaubes sei die Erholung, betont die AK. Vereinbarungen, die einen Verzicht auf Urlaub gegen eine Geldablöse vorsehen, sind dem Gesetz nach ausdrücklich verboten. Bei jeglichen Unklarheiten wird dringend empfohlen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Ansprüche geltend machen zu können. Ein zentraler Punkt ist die Genehmigung des Urlaubes. Der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die Dauer des Urlaubes müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Dabei sind sowohl die betrieblichen Anforderungen als auch die Erholungsmöglichkeiten des Beschäftigten zu berücksichtigen. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Arbeitnehmer den Urlaub zu einem von ihm vorgeschlagenen Zeitpunkt nur antreten, wenn im Unternehmen ein Betriebsrat besteht und dieser trotz Beiziehung keine Einigung erzielen konnte. Zudem muß der Arbeitnehmer seinen gewünschten Urlaubszeitpunkt mindestens drei Monate vorher bekanntgeben, mindestens zwölf Werktage (zwei Wochen) am Stück verbrauchen wollen, und das Unternehmen darf nicht zeitgerecht (frühestens acht, spätestens sechs Wochen vor Urlaubsantritt) Klage beim Arbeitsgericht eingelegt haben. In Betrieben ohne Betriebsrat ist eine Übereinstimmung mit dem Arbeitgeber zwingend erforderlich. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt zudem, daß auf ihr Verlangen mindestens zwölf Werktage Urlaub zwischen dem 15. Juni und 15. September gewährt werden müssen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die Verjährung des Urlaubsanspruches. Grundsätzlich verjährt der Urlaubsanspruch zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Für Personen in Elternkarenz verlängert sich diese Frist um

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Boeing 737 Max-Unglücke: Vergleich vor Prozeßauftakt – Juristische Aufarbeitung geht weiter

Kurz vor dem geplanten Auftakt des ersten Prozesses zu den tragischen Abstürzen zweier Boeing 737 Max 8-Flugzeuge hat sich der US-Flugzeugbauer mit einem Kläger geeinigt. Dies gab der Anwalt eines Kanadiers bekannt, dessen Familie – Ehefrau, drei Kinder und Schwiegermutter – bei dem Unglück der Ethiopian Airlines im März 2019 ums Leben gekommen war. Der Prozeß, der am Montag in Chicago hätte beginnen sollen, wäre der erste gegen Boeing gewesen. Diese außergerichtliche Einigung erfolgt im Schatten weiterer anstehender Gerichtsverfahren, während die juristische Aufarbeitung der folgenschweren Unglücke, bei denen insgesamt 346 Menschen starben und die zu einem 20-monatigen weltweiten Flugverbot für den Flugzeugtyp führten, weitergeht. Vergleich vor Gerichtstermin: Erste juristische Hürde genommen Die Einigung mit einem der Hauptkläger kurz vor Prozeßbeginn ist ein strategischer Schritt für Boeing. Der Prozeß hätte am Montag, den 14. Juli 2025, in Chicago beginnen sollen und wäre der erste Gerichtsfall gewesen, in dem sich der US-Flugzeugbauer direkt den Vorwürfen der Opferfamilien stellen mußte. Die Klage wurde von einem kanadischen Staatsbürger eingereicht, der bei dem Absturz des Ethiopian Airlines Fluges ET302 im März 2019 seine Ehefrau, drei Kinder und seine Schwiegermutter verloren hatte. Dieses Unglück, das sich nur wenige Monate nach dem Absturz von Lion Air Flug JT610 im Oktober 2018 ereignete, führte zur weltweiten Erdung der Boeing 737 Max und löste eine umfassende Krise bei dem Flugzeughersteller aus. Über die Bedingungen der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart. Solche Vertraulichkeitsklauseln sind in Vergleichen dieser Art üblich, da sie beiden Parteien ermöglichen, die Details der Abmachung privat zu halten.

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