
Zoll am Frankfurter Flughafen stellt goldene Krone im Reisegepäck sicher
Beamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main haben bei einer Kontrolle am größten deutschen Flughafen einen ungewöhnlichen Fund gemacht. Im Gepäck einer Reisenden, die aus Katar eingetroffen war, entdeckten die Zöllner eine goldene Krone sowie weiteren hochwertigen Schmuck. Die Frau hatte versucht, den Frankfurter Flughafen durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren zu verlassen, ohne die wertvollen Gegenstände zu deklarieren. Bei der routinemäßigen Röntgenkontrolle ihrer drei Koffer fielen den Beamten jedoch die markanten Umrisse von metallischen Objekten auf, was zu einer eingehenden manuellen Durchsuchung der Gepäckstücke führte. Neben der Krone stellten die Beamten einen massiven Armreif und einen Ring sicher, die ebenfalls aus Gold gefertigt waren. Während Goldschmuck wie Ketten oder Ringe nach Angaben einer Zollsprecherin häufiger bei Einreisen aus dem Nahen Osten festgestellt werden, stelle eine Krone ein äußerst seltenes Schmuggelgut dar. Der reine Materialwert des Fundes ist so hoch, dass allein der durch die Nichtanmeldung entstandene Steuerschaden auf über 2000 Euro beziffert wird. Gegen die Passagierin wurde umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Schmuckstücke verbleiben bis zum Abschluss des rechtlichen Verfahrens in amtlicher Verwahrung. Zusätzliche Recherchen zu den geltenden Einfuhrbestimmungen verdeutlichen die Rechtslage: Reisende, die aus Nicht-EU-Staaten einreisen, müssen Waren ab einem Gesamtwert von 430 Euro beim Zoll anmelden. Werden hochwertige Gegenstände im grünen Bereich für anmeldefreie Waren mitgeführt, gilt dies als konkludente Steuerhinterziehung. In solchen Fällen wird neben der Einfuhrumsatzsteuer und eventuellen Zöllen meist eine zusätzliche Geldstrafe fällig, die sich nach dem Wert der Ware und dem Grad des Verschuldens richtet. Der Frankfurter








