
Finanzierungsstreit im Schienennahverkehr bedroht das bestehende Zugangebot
Die Bundesländer und das Bundesfinanzministerium befinden sich in einer anhaltenden Auseinandersetzung über die künftige Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs. Im Kern des Konflikts steht die Forderung der Länder nach zusätzlichen Bundesmitteln in Milliardenhöhe, um die stetig steigenden Betriebskosten auszugleichen und Abbestellungen von Zugverbindungen zu verhindern. Während Verkehrsunternehmen und Landesverkehrsminister vor spürbaren Leistungskürzungen für die Fahrgäste warnen, verweist Bundesfinanzminister Lars Klingbeil auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen und die im Bundeshaushalt verankerten Obergrenzen. Der Vorstoß für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 hat die Differenzen zwischen Bund und Ländern weiter verschärft, ohne dass eine einvernehmliche Regelung in Sicht ist. Ausgangslage und Forderungen der Bundesländer Der Ursprung der aktuellen Mittelknappheit liegt in der allgemeinen Kostenentwicklung im Transportsektor. Sowohl die Ausgaben für Personal als auch die Aufwendungen für Material und Energie sind in den vergangenen Jahren deutlich stärker gestiegen als bei der ursprünglichen Finanzplanung kalkuliert. Die Bundesländer, welche die Leistungen im Schienennahverkehr bei verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen bestellen und über Regionalisierungsmittel des Bundes weitgehend finanzieren, sehen sich mit erheblichen Deckungslücken konfrontiert. Da die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf die tatsächlichen Betriebskosten bei weitem nicht decken, ist der Sektor auf eine lückenlose öffentliche Finanzierung angewiesen. Um das bisherige Leistungsangebot bei Regionalzügen und S-Bahnen über das Jahr 2026 hinaus im gewohnten Umfang aufrechterhalten zu können, fordern die Länder für den Zeitraum von 2027 bis 2031 eine Aufstockung der Regionalisierungsmittel um insgesamt 14 Milliarden Euro. Im Entwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil für den Bundeshaushalt 2027 sind jedoch über die bisher festgeschriebenen 13,8 Milliarden Euro hinaus keine weiteren Bundesmittel vorgesehen. Aus Sicht des Finanzministeriums








