Juli 30, 2026

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Juli 30, 2026

All Nippon Airways stockt Embraer-Bestellung auf und vereinbart Kooperation mit Ibex Airlines

Die japanische Luftfahrtgruppe ANA Holdings hat am 29. Juli 2026 die Nachbestellung von acht weiteren Embraer-Regionaljets des Typs E190-E2 beschlossen. Die Maschinen sind für den Einsatz auf Inlandsstrecken vorgesehen und sollen die Kapazitäten im regionalen Streckennetz sichern. Zeitgleich schloss die Muttergesellschaft der Fluggesellschaft All Nippon Airways eine Vereinbarung mit der Regionalgesellschaft Ibex Airlines über die Auslagerung von Flugbetrieben ab. Rahmen dieser Vereinbarung ist ein Vertrag über Kapazitätsüberlassung und Flugbetrieb, bei dem All Nippon Airways die Vermarktung, Flugplanung und den Ticketvertrieb übernimmt, während Ibex Airlines die Flüge durchführt. Die Neuausrichtung folgt Vorschlägen eines Expertenrats des japanischen Ministeriums für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus vom 29. Mai 2026 zur Sicherung der Anbindung japanischer Regionen. Aufstockung der Embraer-Order und Zeitplan der Auslieferungen Der Aufsichtsrat der ANA Holdings billigte am 29. Juli 2026 den Kauf von acht zusätzlichen Maschinen des Typs Embraer E190-E2. Damit erweitert der Konzern eine Vereinbarung mit dem brasilianischen Flugzeugbauer aus dem Februar 2025. Damals hatte All Nippon Airways erstmals 20 Flugzeuge dieser Modellreihe geordert, aufgeteilt in 15 Festbestellungen und fünf Optionen. Aus Unterlagen der Börse in Tokio geht hervor, dass der Listenpreis für die acht nachbestellten Flugzeuge bei umgerechnet rund 642 Millionen US-Dollar beziehungsweise 105 Milliarden Yen liegt. Die erste Lieferung aus der ursprünglichen Bestellung wird für das Geschäftsjahr 2028 erwartet. Die nun zusätzlich georderten acht Maschinen sollen im Zeitraum von 2029 bis 2032 an die Gruppe übergeben werden. Koji Shibata, Präsident und Vorstandsfeuerwehr der ANA Holdings, erklärte im Zuge der Entscheidung, dass die zusätzlichen Flugzeuge der Festigung des regionalen

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Umstrukturierung der Gremien: Wizz Air ordnet Aufsichtsratsausschüsse neu

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air hat mit Wirkung zum 24. Juli Anpassungen in der Besetzung ihrer Aufsichtsratsausschüsse vorgenommen. Wie das Unternehmen an der Londoner Börse mitteilte, übernimmt Stephen L. Johnson den Vorsitz des Financial Performance Committee. Gleichzeitig wird Brian H. Franke als Beobachter in diesen Finanzausschuss berufen. Zudem rückt Franke als ordentliches Mitglied in das Safety, Security & Operational Compliance Committee sowie in das Sustainability and Culture Committee auf. Mit diesen Personalien ordnet der Billigflieger die interne Aufsichtsstruktur neu und reagiert auf veränderte Anforderungen in der Unternehmensführung. Die personellen Verschiebungen im Aufsichtsrat fallen in eine Phase organisatorischer Konsolidierung und anhaltender betrieblicher Herausforderungen. Stephen L. Johnson, der zuvor Spitzenpositionen bei American Airlines innehatte, bringt umfassende Erfahrung im US-amerikanischen Luftfahrtsektor mit und verstärkt damit die finanzielle Überwachung des Konzerns. Brian H. Franke wiederum ist Vertreter der US-Investmentgesellschaft Indigo Partners, die als Großaktionär maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik von Wizz Air ausübt. Seine Berufung in den Sicherheits- und Betriebsausschuss unterstreicht das Interesse der Hauptinvestoren an einer engen Kontrolle der operativen Abläufe. In den vergangenen Jahren stand Wizz Air wiederholt im Fokus von Luftfahrtanalysten und Verbraucherschutzorganisationen. Die Fluggesellschaft hatte mit technischen Lieferkettenproblemen – insbesondere bei Triebwerkswartungen der Airbus-A320neo-Flotte – sowie mit Flugabsagen und Verspätungen im europäischen Luftraum zu kämpfen. Vor diesem Hintergrund wächst der Druck auf den Verwaltungsrat, betriebliche Risiken sowie die operative Verlässlichkeit genauer zu steuern. Die Besetzung des Safety, Security & Operational Compliance Committee durch erfahrene Branchenvertreter zielt darauf ab, die Einhaltung regulatorischer Sicherheitsstandards und die Betriebsstabilität enger zu überwachen. Kritische Branchenbeobachter weisen

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Rechtliche Auseinandersetzung in Italien: Wettbewerbsbehörde muss Millionenstrafe an Ryanair zurückzahlen

Der irische Low-Cost-Anbieter Ryanair hat im Streit mit der italienischen Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato einen juristischen Erfolg erzielt. Nach einem Urteil des italienischen Staatsrats musste die Regulierungsbehörde ein im Jahr 2021 verhängtes Bußgeld in Höhe von 4,2 Millionen Euro an die Fluggesellschaft erstatten. Das höchste Verwaltungsgericht des Landes stellte fest, dass die Wettbewerbsbehörde bei der Verhängung der Strafe im Zusammenhang mit Flugstornierungen während der Pandemie unzulässig diskriminierend gehandelt hatte. Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die behördliche Praxis im europäischen Luftfahrtsektor und führt zu Nachforderungen seitens der Fluggesellschaft. Neben dem bereits überwiesenen Hauptbetrag verlangt Ryanair die Auszahlung aufgelaufener Zinsen und fordert grundlegende Reformen im italienischen Regulierungssystem. Hintergründe der ursprünglichen Sanktionen aus dem Jahr 2021 Der Ursprung des Konflikts reicht in das Frühjahr 2021 zurück, als die italienische Kartellbehörde AGCM Bußgelder gegen mehrere in Italien aktive Fluggesellschaften festsetzte. Anlass waren Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Abwicklung stornierter Flüge nach dem 3. Juni 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren die primären strikten Bewegungseinschränkungen im Rahmen des damaligen Lockdowns in Italien aufgehoben worden. Die Aufsichtsbehörde warf den Fluggesellschaften vor, Kunden nach Flugstreichungen nicht ausreichend über Erstattungsoptionen aufgeklärt oder Gutscheine anstelle von Barauszahlungen bevorzugt zu haben. In diesem Verfahren verhängte die AGCM nicht nur gegen Ryanair eine Strafe von 4,2 Millionen Euro, sondern sanktionierte auch andere Marktteilnehmer. Der britische Konkurrent EasyJet wurde mit einem Bußgeld in Höhe von 2,8 Millionen Euro belegt, während der spanische Anbieter Volotea eine Zahlungsaufforderung über 1,4 Millionen Euro erhielt. Auch andere Fluggesellschaften wie Alitalia,

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Gerichtsverfahren in Braunschweig: Schmerzensgeldklagen nach Germanwings-Absturz vor der 7. Zivilkammer

Am Landgericht Braunschweig beginnt am 28. August 2026 die mündliche Verhandlung über Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen von 30 Klägern im Zusammenhang mit dem Absturz der Germanwings-Maschine vom 24. März 2015. Bei der Katastrophe auf dem Flug von Barcelona nach Düsseldorf kamen in den französischen Alpen alle 150 Insassen ums Leben, darunter 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Die Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug vorsätzlich in Bergterrain steuerte. Gegenstand des aktuellen Zivilverfahrens sind Forderungen in Höhe von 500 bis 110.000 Euro pro Kläger, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richten. Die Kläger, unter denen sich Angehörige der Opfer befinden, werfen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem nachgeordneten Luftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Braunschweig Versäumnisse vor. Sie begründen die Amtshaftungsklage damit, dass die flugmedizinische und psychische Tauglichkeit des Co-Piloten vor dem Unglück nicht ausreichend kontrolliert worden sei. Vorausgegangene Klagen gegen die Muttergesellschaft Lufthansa und deren US-Flugschule vor den Oberlandesgerichten in Hamm und Frankfurt blieben erfolglos. Die damaligen Richter sahen die flugmedizinische Überwachung als eine hoheitliche Aufgabe des Staates an und verwiesen auf die Zuständigkeit der Bundesbehörde. Trotz der Argumentation der Klägerseite äußert das Landgericht Braunschweig deutliche Skepsis bezüglich der Erfolgsaussichten der Klage. In einer ersten Rechtseinschätzung hält die Zivilkammer eine staatliche Haftung für unwahrscheinlich. Das Gericht verwies darauf, dass etwaige Schadenersatzansprüche vorrangig gegenüber der durchführenden Fluggesellschaft geltend zu machen seien. Die Fluggesellschaft Germanwings hat ihren aktiven Flugbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie eingestellt. Die dazugehörige Gesellschaft wird derzeit im Lufthansa-Konzern abgewickelt. Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens hatte Lufthansa in der

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Restrukturierung bei Uzbekistan Airways: Regierungsangaben zu Effizienzverlusten und verzögerte Börsenpläne

Die nationale Fluggesellschaft Usbekistans, Uzbekistan Airways, steht vor deutlichen betrieblichen Herausforderungen und einer zeitlichen Verschiebung ihrer geplanten Teilprivatisierung. Nach Angaben des usbekischen Präsidenten Shavkat Mirziyoyev verliert das staatliche Unternehmen durch betriebliche Ineffizienzen jährlich Einnahmen in Höhe von rund 120 Millionen Us-Dollar. Diese Einschätzung stützt sich auf eine Analyse der US-amerikanischen Investmentgesellschaft Franklin Templeton, die Mängel bei der Routenplanung, lange Standzeiten zwischen den Flügen, häufige Verspätungen sowie fehlenden Wettbewerb in den Bereichen Catering und Flugzeugwartung feststellte. Die Aussagen stehen jedoch im Widerspruch zu früher veröffentlichten Stellungnahmen der Regierungszentrale, wonach die genannten 120 Millionen Us-Dollar das Potenzial für eine Steigerung des Betriebsergebnisses im Rahmen eines umfassenden Reformprogramms darstellen. Gleichzeitig gab die Regierung bekannt, dass der ursprünglich für Ende 2026 geplante internationale Börsengang der Fluggesellschaft auf das Jahr 2027 verschoben wird. Differierende Darstellungen zu den finanziellen Auswirkungen Die Bewertung der finanziellen Lage von Uzbekistan Airways weist in den Veröffentlichungen der usbekischen Führung auffällige Abweichungen auf. In einer Mitteilung des präsidentiellen Pressedienstes bezog sich Präsident Mirziyoyev auf die Ergebnisse der Untersuchung von Franklin Templeton und bezifferte die jährlichen Einnahmenverluste durch unzureichende Betriebsabläufe auf 120 Millionen Us-Dollar. Als Ursachen wurden unzureichend abgestimmte Flugpläne, lange Bodenzeiten der Flugzeuge, verzögerte Abflüge sowie monopolistische Strukturen bei Tochtergesellschaften für Bordverpflegung und Instandhaltung genannt. Demgegenüber hatte die Präsidentschaftskanzlei am 15. Juni 2026 ein Dokument veröffentlicht, das die Zahlen in einem anderen Kontext darstellte. Demnach handele es sich bei dem Betrag von 120 Millionen Us-Dollar nicht um bereits eingetretene Verluste, sondern um den erwarteten zusätzlichen jährlichen Betriebsgewinn, der durch die Umsetzung

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ITA Airways gestattet die Mitnahme größerer Hunde in der Passagierkabine

Die italienische Fluggesellschaft ITA Airways bietet als eines der ersten europäischen Unternehmen in der Branche die Möglichkeit, auch größere Hunde in der Passagierkabine mitzuführen. Über den Service „Large Dog On Board“ können Tiere mit einem Eigengewicht von bis zu 30 Kilogramm ohne Transportbox im Passagierraum mitreisen. Die Regelung beschränkt sich in der ersten Testphase auf ausgewählte italienische Inlandsverbindungen, darunter die hochfrequentierte Strecke zwischen Mailand-Linate und Rom-Fiumicino. Vorausgegangen war eine Genehmigung durch die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC, die nach einem erfolgreichen Versuchsflug die entsprechenden Auflagen erteilte. Das Prozedere sieht vor, dass pro Flug höchstens zwei größere Hunde zugelassen werden. Dabei ist ein Tier mit einem Gewicht von bis zu 30 Kilogramm für die Business-Class vorgesehen, während in der Economy-Class ein Hund mit maximal 15 Kilogramm zugelassen wird. Die Tiere müssen während des gesamten Fluges angeleint bleiben, einen Maulkorb griffbereit haben und auf einer speziellen Schutzmatte vor dem Sitzplatz des Halters verbleiben. Voraussetzung für die Mitnahme ist eine vorherige Reservierung über das Kundenzentrum der Airline, da das Kontingent pro Abflug strikt reglementiert ist. In der Praxis bringt die Beförderung von Großhunden im Passagierraum jedoch organisatorische Herausforderungen mit sich. Flugbegleitungsverbände und Konsumentenschützer verweisen auf potenzielle Zielkonflikte mit Mitreisenden, die unter Tierhaarallergien oder Ängsten leiden. ITA Airways sieht für solche Fälle ein Umsetzungsrecht im Flugzeug vor, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind. Zudem gelten strenge gesundheitliche und hygienische Nachweispflichten vor dem Boarding, um Risiken während des Fluges zu minimieren. Während ITA Airways plant, das Angebot nach der Testphase eventuell auf internationale Strecken auszuweiten, distanziert sich die

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Oberlandesgericht Hamm erklärt spezielle Handgepäckgebühren bei Fluggesellschaften für unzulässig

Die Bestimmungen zur Mitnahme von Handgepäck bei Low-Cost-Fluggesellschaften stehen erneut auf dem rechtlichen Prüfstand. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass Passagieren keine zusätzlichen Gebühren berechnet werden dürfen, wenn sie statt eines einzelnen Handgepäckstücks zwei oder mehr kleinere Gegenstände mit an Bord nehmen, sofern diese in Summe die vorgegebenen Höchstmaße nicht überschreiten. Das Gericht gab damit einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen den spanischen Billigflieger Vueling statt. Laut der Urteilsbegründung stellen entsprechende Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unangemessene Benachteiligung von Fluggästen dar, für die es keine hinreichende sachliche Rechtfertigung gibt. Die Entscheidung stärkt die Position von Verbraucherorganisationen, die seit Langem gegen uneinheitliche und transparente Aufpreissysteme in der Luftfahrtbranche vorgehen. Die strittigen Tarifbestimmungen und die Begründung des Gerichts Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung unter dem Aktenzeichen 13 UKl 4/25 waren die Klauseln der Fluggesellschaft Vueling. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens war festgelegt, dass allen Passagieren im Grundtarif lediglich ein kostenfreies Handgepäckstück mit den maximalen Abmessungen von 40 x 30 x 20 Zentimetern zusteht, welches unter dem Vordersitz zu verstauen ist. Zwar durften Fluggäste zusätzlich am Flughafen getätigte Einkäufe ohne Aufpreis mit in die Kabine nehmen, jegliche weitere mitgeführte Tasche führte jedoch zu Nachzahlungen. Das Oberlandesgericht Hamm beurteilte diese Praxis als unzulässig. Nach Auffassung des Zivilsenats werden Reisende benachteiligt, wenn sie beispielsweise eine kleine Handtasche und eine separate Kameratasche mitführen, deren Gesamtvolumen die erlaubten Maße des Standard-Handgepäcks nicht überschreitet. Das Argument, die Einschränkung diene der Sicherheit an Bord, ließ das Gericht nicht gelten. Da Vueling das Mitführen von Duty-Free-Einkäufen, die am

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Flughafen Bremen belegt vorderen Platz im Sicherheitsranking der Vereinigung Cockpit

Der Flughafen Bremen hat im aktuellen Flughafencheck der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit e. V. (VC) mit einer Gesamtnote von 1,47 den vierten Platz im Gesamtranking von insgesamt 31 bewerteten Verkehrsflughäfen in Deutschland und der Schweiz erreicht. Im Vergleich zum Vorjahr verbesserte sich der norddeutsche Airport um zwei Plätze und rangiert im bundesweiten Vergleich hinter den Flughäfen München und Leipzig/Halle auf dem dritten Rang. In der gesonderten Kategorie der Regionalflughäfen belegte Bremen den ersten Platz. Die Bewertung der gewerkschaftlichen Arbeitsgruppe Airport and Ground Environment basiert auf technischen und infrastrukturellen Kriterien, die aus Sicht von Verkehrspiloten für den sicheren Flugbetrieb maßgeblich sind. Für den jährlichen Sicherheitsvergleich zieht die Vereinigung Cockpit Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie Richtlinien des weltweiten Pilotenverbandes IFALPA heran. Bewertet werden unter anderem Pistenbeleuchtungen, Mängelanzeigen, Befeuerungssysteme, Anflugführungssysteme und die Zugänglichkeit von Rettungswegen. Der Bremer Airport profitierte bei der Beurteilung von technischen Aufrüstungen der Pisteninfrastruktur und der Anflugsysteme, die in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt umgesetzt wurden, um den Anforderungen moderner Verkehrsflugzeuge gerecht zu werden. Trotz der guten Noten durch die Vereinigung Cockpit steht die methodische Ausrichtung des Flughafenchecks in der Luftfahrtbranche nicht gänzlich ohne Kritik da. Branchenkenner und Flughafenbetreiber verweisen darauf, dass alle genehmigten Verkehrsflughäfen in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebenen EASA-Sicherheitsstandards verpflichtend erfüllen müssen, um überhaupt eine Betriebserlaubnis zu erhalten. Der VC-Check erfasst darüber hinausgehende Wunschausstattungen der Piloten, weshalb schlechtere Noten bei einzelnen Airports nicht zwangsläufig auf ein Defizit bei den gesetzlich geforderten Mindeststandards hinweisen. Der Betrieb am Bremer Flughafen ist zudem weiterhin

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Lufthansa startet Stellenabbau bei der Kernmarke mit selektivem Ausstiegsprogramm

Die Deutsche Lufthansa AG hat mit der praktischen Umsetzung ihres angekündigten Stellenabbaus in den administrativen Unternehmensbereichen begonnen. Mit dem Anlauf des internen Programms namens New Ways leitet der Vorstand die erste Etappe einer personellen Restrukturierung ein, in deren Rahmen bis zum Jahr 2030 rund 4.000 Arbeitsplätze in der Verwaltung wegfallen sollen. In der ersten Phase zielt das Vorhaben auf die Auflösung von bis zu 550 Vollzeitstellen bei der Kernmarke Lufthansa Airlines sowie in den zentralen Konzernfunktionen ab. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Spar- und Reorganisationsprogramms, mit dem die Ertragskraft des Luftfahrtkonzerns gesteigert und betriebliche Abläufe durch zunehmende Digitalisierung sowie Prozessbündelung gestrafft werden sollen. Der Auftakt erfolgt unter spezifischen Rahmenbedingungen, da eine eigenständige Bewerbung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Ausstiegsprogramm nicht vorgesehen ist. Selektive Ansprache und Ausgestaltung des Programms New Ways Seit dem 27. Juli 2026 treten Führungskräfte der Deutschen Lufthansa AG gezielt an ausgewählte Beschäftigte heran, um über Modalitäten eines freiwilligen Ausscheidens aus dem Unternehmen zu sprechen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Sanierungsprogrammen gibt es keinen offenen Aushang und keine allgemeine Bewerbungsmöglichkeit für die Belegschaft. Zwar gilt formal das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit, demzufolge sowohl die betroffene Person als auch der jeweilige Vorgesetzte dem Aufhebungsvertrag zustimmen müssen, doch liegt die Initiative zur Kontaktaufnahme ausschließlich auf der Seite des Managements. Das Ausstiegsprogramm New Ways beinhaltet im Kern zwei Optionen für die angesprochenen Angestellten. Die erste Variante sieht das klassische Modell eines Aufhebungsvertrags vor, der mit einer einmaligen Abfindungszahlung verknüpft ist. Die zweite Option bietet eine unwiderrufliche bezahlte Freistellung, bei der

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Auszeichnung für die Führung der DDSG Blue Danube

Im aktuellen Branchen-Ranking des Fachportals Leadersnet für den österreichischen Tourismussektor wird Wolfgang Fischer, Co-Geschäftsführer der DDSG Blue Danube, auf Platz 63 geführt. Damit gehört der Managerehemann der Donau-Schifffahrtsgesellschaft zu den in der Aufstellung genannten hundert maßgeblichen Akteuren der heimischen Tourismuswirtschaft. Die Platzierung hebt die Position der DDSG Blue Danube ab, da Fischer als einziger Vertreter der touristischen Personenschifffahrt auf der Donau in der Liste vertreten ist. Der Sektor erwirtschaftet nach Branchenangaben mit rund 228.000 Beschäftigten einen direkten Beitrag von etwa 6,5 Prozent zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt. Die DDSG Blue Danube, an der sowohl die Wien Holding als auch die Verkehrsbuero Group Anteile halten, betreibt eine Flotte von mehreren Ausflugs- und Linien-Schiffen auf der Donau zwischen Wien und der Wachau. Neben dem regulären Linienverkehr setzt das Unternehmen auf Themenfahrten sowie Abendevents, um Fahrgäste aus dem In- und Ausland anzusprechen. Zusammen mit seinem Geschäftsführungspartner Johannes Kammerer verantwortet Fischer die operative Ausrichtung der Gesellschaft, die jährlich mehrere hunderttausend Passagiere befördert und damit einen Teilbereich des Freizeitangebots in Wien und Niederösterreich abdeckt. Das Ranking führt weitere Führungskräfte des österreichischen Transport- und Reisesektors auf den vorderen Rängen. Darunter befinden sich die Vorstände der Flughafen Wien AG, Günther Ofner (Platz 10) und Julian Jäger (Platz 11), sowie Vertreter des Österreichischen Verkehrsbüros wie Birgit Wallner (Platz 23) und Martin Winkler (Platz 58). Während Branchenvertreter solche Auszeichnungen als Bestätigung für die Bedeutung der jeweiligen Unternehmen werten, weisen Marktbeobachter darauf hin, dass Branchen-Rankings primär auf Befragungen und Brancheneinschätzungen basieren. Kritische Stimmen aus der Tourismusanalytik merken an, dass Personal-Rankings vor allem

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