August 28, 2026

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August 28, 2026

Qantas präsentiert neue Business-Class-Kabinen für Airbus A321XLR und Boeing 787-9

Die australische Fluggesellschaft Qantas hat die Einführung einer neuen Generation von Business-Class-Sitzen für ihre Flugzeuge vom Typ Airbus A321XLR sowie eine Überarbeitung der Kabinenausstattung ihrer Boeing 787-9 Dreamliner bekannt gegeben. Erstmals in der Geschichte des Unternehmens erhalten damit auch Schmalrumpfflugzeuge der Flotte vollständig flach umwandelbare Sitze. Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der umfassenden Flottenerneuerung der Airline und reagiert auf die veränderten Nachfragestrukturen im internationalen und kontinentalen Flugverkehr, bei denen das Premiumsegment stärkere Wachstumsraten verzeichnet als die Economy Class. Die ersten mit den neuen Sitzen ausgestatteten Flugzeuge des Typs Airbus A321XLR sollen ab dem Jahr 2028 ausgeliefert werden. Einführung von Flachbettsitzen auf Schmalrumpfflugzeugen des Typs Airbus A321XLR Mit der Integration des Airbus A321XLR führt Qantas erstmals ein Produkt mit flach umwandelbaren Betten auf ihren Einzelgangflugzeugen ein. Die Anordnung der Sitze in der Business Class erfolgt in einer 1-1-Konfiguration, bei der die einzelnen Einheiten in einem schrägen Fischgrätenmuster zum Gang hin ausgerichtet sind. Jeder Sitzplatz verfügt über direkten Zugang zum Gang und ist mit einer Schiebetür ausgestattet, die den Passagieren einen abgeschirmten Raum zum Arbeiten, Essen und Schlafen bietet. Zur technischen Ausstattung der einzelnen Einheiten gehören ein Bildschirm mit einer Diagonale von 19 Zoll für das Unterhaltungsprogramm, Möglichkeiten zum drahtlosen Laden von Mobilgeräten sowie USB-C-Anschlüsse. Ein schnelles WLAN-Netz steht den Passagieren kostenfrei zur Verfügung. Ergänzend wurden Staufächer integriert, die das Unterbringen von Laptops und persönlichen Gegenständen während des Fluges ermöglichen. Der Airbus A321XLR weist eine Reichweite von bis zu 8.700 Kilometern auf, was den Aktionsradius gegenüber der derzeit eingesetzten Boeing 737 um

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Schweizer Städte belegen Spitzenplätze bei weltweiten Taxitarifen

Eine aktuelle Untersuchung des Versicherungsmaklers Zego zu internationalen Beförderungskosten zeigt erhebliche Preisunterschiede im weltweiten Taxigewerbe. Der Analyse zufolge dominieren Schweizer Städte die Rangliste der kostenintensivsten Standorte. Luzern belegt im weltweiten Vergleich den ersten Platz mit Kosten von umgerechnet rund 58,89 Schweizer Franken für eine Standardfahrt von zehn Kilometern inklusive zehn Minuten Wartezeit. Mit Zürich, Lausanne, Basel und St. Gallen befinden sich insgesamt fünf Schweizer Kommunen unter den zehn teuersten Städten der Erhebung. Der Vergleich verdeutlicht, dass insbesondere hohe Grundgebühren und Stundenansätze für Wartezeiten die Fahrpreise in den Schweizer Zentren antreiben. Während in Luzern der Grundtarif im Schnitt bei 6,63 CHF und der Kilometerpreis bei 4,02 CHF liegt, schlägt die Wartezeit pro Stunde mit durchschnittlich 72,35 CHF zu Buche. Neben Schweizer Städten verzeichnen US-amerikanische Standorte wie Palm Springs und Cambridge (Massachusetts) sowie Dundee im Vereinigten Königreich und Vaduz in Liechtenstein vergleichsweise hohe Gesamtkosten für Kurz- und Mittelstreckenfahrten per Taxi. Branchenbeobachter und Verkehrsanalysten führen das hohe Preisniveau im Schweizer Personenbeförderungsgewerbe auf spezifische Rahmenbedingungen zurück. Neben dem allgemeinen Lohn- und Preisniveau im Land schlagen strenge kommunale Konzessionsauflagen, hohe Versicherungstarife sowie die lokalen Treibstoff- und Fahrzeugkosten durch. Zudem beeinflusst die Verkehrs- und Staudichte in den Innenstädten das Endentgelt erheblich, da verkehrsbedingte Stehzeiten über den zeitbasierten Tarifbestandteil direkt an den Fahrgast weitergegeben werden. Reise- und Logistikexperten raten Verbrauchern angesichts der Tarifunterschiede zur genauen Vorkalkulation von Beförderungskosten bei Auslandsreisen. In vielen Metropolen übersteigen die Ausgaben für Taxi-Fahrten vom Flughafen in die Innenstadt die Kosten einzelner Bahn- oder Busverbindungen um ein Vielfaches. Der Markt verlagert sich daher

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LaGuardia: FAA leitet Entlassungsverfahren gegen Fluglotsen wegen vorzeitigen Dienstendes ein

Nach einem schweren Flugzeugunglück auf dem New Yorker Flughafen LaGuardia am 22. März 2026 hat die US-Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration die Kündigung von zwei Fluglotsen eingeleitet. Den Betroffenen wird vorgeworfen, ihren Dienst rund eine Stunde vor dem offiziellen Schichtende verlassen zu haben, wodurch das verbleibende Tower-Personal während eines extrem hohen Verkehrsaufkommens ohne zusätzliche Reserve arbeiten musste. Das Fehlverhalten kam im Rahmen der Untersuchung einer Kollision zwischen einem landenden Passagierflugzeug und einem Feuerwehrfahrzeug ans Licht, bei der beide Piloten der Passagiermaschine starben und zahlreiche Menschen verletzt wurden. Der Vorfall rückt eine in der US-Flugsicherung teils geduldete Praxis des vorzeitigen Schichtverlassens sowie die anhaltenden Personalengpässe in der amerikanischen Luftfahrtüberwachung in den Mittelpunkt der Debatte. Ablauf der Kollision auf der Start- und Landebahn Der Vorfall ereignete sich am 22. März 2026 um 23:37 Uhr Ortszeit auf der Landebahn 4 des LaGuardia Airport. Die Maschine der Air Canada Express mit der Flugnummer 8646, ein von Jazz Aviation betriebener Regionaljet vom Typ Bombardier CRJ900 auf dem Flug von Montreal-Trudeau nach New York, kollidierte während des Landevorgangs mit einem Einsatzfahrzeug der Flughafenfeuerwehr. Das Feuerwehrfahrzeug hatte zuvor die Genehmigung erhalten, die Landebahn im Rahmen eines gesonderten Einsatzes für ein anderes Flugzeug zu überqueren. Bei dem Zusammenstoß kamen der Kapitän und der Erste Offizier des Passagierflugzeugs ums Leben. Nach Angaben der US-Untersuchungsbehörde National Transportation Safety Board wurden 39 Personen in umliegende Krankenhäuser transportiert, wobei sechs Passagiere schwere Verletzungen erlitten. Die ersten Untersuchungsergebnisse des NTSB zeigten, dass zum Zeitpunkt des Unglücks lediglich zwei Fluglotsen im Kontrollturm Dienst taten und

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Air Arabia bindet den Flughafen Düsseldorf an ihr Drehkreuz in Sharjah an

Die in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Low-Cost-Fluggesellschaft Air Arabia nimmt ab dem 16. Dezember eine tägliche Verbindung zwischen dem Flughafen Düsseldorf und ihrem Heimatdrehkreuz Sharjah auf. Nach den Drehkreuzen Frankfurt am Main und München wird die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt das dritte deutsche Ziel, das der Carrier direkt von der Golfregion aus anfliegt. Die Strecke soll mit Flugzeugen des Typs Airbus A320neo bedient werden, die in einer reinen Economy-Konfiguration betrieben werden. Mit dem Beginn der täglichen Flüge nach Düsseldorf baut Air Arabia ihre Präsenz auf dem deutschen Markt weiter aus. Das Angebot soll Passagieren nicht nur Punkt-zu-Punkt-Verbindungen an den Arabischen Golf bieten, sondern auch Umsteigemöglichkeiten über den Flughafen Sharjah eröffnen. Das Drehkreuz fungiert als Ausweichstandort zum benachbarten Flughafen Dubai und bietet Anschlussflüge zu Zielen im Nahen Osten sowie in Süd- und Südostasien. Durch den Einsatz des Airbus A320neo nutzt die Fluggesellschaft Maschinen mit verringertem Treibstoffverbrauch pro Sitzplatz auf Mittel- und Langstreckenprofilen. Branchenexperten weisen darauf hin, dass die Expansion von Billigfluggesellschaften auf Mittelstreckenverbindungen nach Europa ein intensiviertes Wettbewerbsumfeld schafft. Im Vergleich zu den etablierten Netzwerkträgern der Golfregion, wie Emirates oder Etihad Airways, setzt Air Arabia auf ein kostengünstigeres Geschäftsmodell mit gebührenpflichtigen Zusatzleistungen. Der Erfolg des täglichen Kurses ab Düsseldorf wird maßgeblich davon abhängen, ob sich das Low-Cost-Preissegment auf der mehrstündigen Flugstrecke gegen den Service der klassischen Netzwerk-Carriern im Einzugsgebiet von Nordrhein-Westfalen durchsetzen kann. Der Zugang zum Flughafen Düsseldorf ist für Fluggesellschaften aufgrund der bestehenden Slot-Restriktionen und der hohen Nachfrage in der Region Nordrhein-Westfalen von betrieblicher Bedeutung. Während Großflughäfen wie Frankfurt und München

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Gastronomisches Entertainment im Wiener Prater: Mirage Garden Bubble Brunch

Mit dem Mirage Garden Bubble Brunch präsentiert die Eventlocation Mirage im Wiener Prater ein Unterhaltungskonzept für die Sommermonate. Die Veranstaltung kombiniert an ausgewählten Sonntagnachmittagen ein mehrgängiges Speisenangebot mit Live-Performances, DJ-Musik und der Option auf ein unbegrenztes Schaumweinangebot. Angesiedelt an der Adresse Prater 75 in Wien, setzt das Format auf eine Synthese aus Gastronomie, Musik und Open-Air-Atmosphäre. Die Durchführung ist dabei strikt an geeignete Witterungsverhältnisse gekoppelt, um den Charakter einer Freiluftveranstaltung im Prater zu garantieren. Architektur und Location im Prater-Ensemble Der Veranstaltungsort Mirage – bekannt als Spielstätte für Dinnershows, Varieté und kulturelle Aufführungen – erweitert mit dem Mirage Garden sein Areal um einen Außenbereich. Gelegen mitten im Wiener Prater, bietet die Freiluftzone Raum für Tagesveranstaltungen im Sommerhalbjahr. Die Kulisse fügt sich in die Mischung aus Tradition und modernem Amüsement ein, die das gesamte Areal prägt. Die Barrierefreiheit ist auf dem Areal gegeben, was den Zugang für ein breites Publikum erleichtert. Die Ausrichtung des Mirage Garden zielt darauf ab, das klassische Brunch-Erlebnis in Richtung eines Event-Formats zu verschieben. Während das Hauptgebäude mit festen Bühnenbauten und festinstallierter Lichttechnik arbeitet, nutzt der Außenbereich ein offenes Gestaltungskonzept mit flexiblen Bestuhlungszonen, Bar-Elementen und Freiluftbühnen. Kulinarischer Aufbau: Vier Gänge als Flying Menu Das gastronomische Angebot hebt sich von klassischen Selbstbedienungs-Buffets ab. Die Speisen werden in Form eines sogenannten Flying Menu direkt an den Tisch der Gäste serviert. Das Menü ist in vier aufeinander aufbauende Runden gegliedert, die sich stilistisch zwischen gehobenem Streetfood und klassischen Brunch-Komponenten bewegen. In der ersten Runde, bezeichnet als Savory Starters, stehen Vorspeisenvarianten im

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Polar Air Shuttle startet in die vierte Wintersaison nach Schweden

Der Flugreiseanbieter Polar Air Shuttle nimmt für die Wintersaison 2026/2027 erneut sein Flugprogramm von mehreren mitteleuropäischen Flughäfen nach Schwedisch-Lappland auf. Im Zentrum des Flugplans steht die Direktanbindung des regionalen Flughafens Arvidsjaur im Norden Schwedens. Die Charterverbindungen ab Deutschland werden wie in den Vorjahren operativ von der Fluggesellschaft Condor durchgeführt. Das Programm startet mit ersten Flügen Mitte Dezember 2026 ab den Standorten München und Hannover, bevor ab Januar 2027 der reguläre Taktbetrieb aufgenommen wird. Der Winterflugplan sieht für die Linien- und Charterverbindungen der Condor vom 11. Januar 2027 bis zum 15. März 2027 jeweils feste Flugtage an den Wochentagen Montag und Freitag vor. Neben den Angeboten der Condor werden im Rahmen einer Kooperation mit dem ESC European Speed Club zusätzliche Flugkapazitäten nach Arvidsjaur bereitgestellt. Die Abwicklung dieser Sonderflüge übernimmt die tschechische Fluggesellschaft Smartwings. Als Abflughäfen für dieses Zusatzprogramm dienen neben Frankfurt am Main, München und Berlin auch der Schweizer Flughafen Zürich. Die Zielregion Nordschweden ist im Winterhalbjahr ein gefragter Standort für die Erprobung von Kraftfahrzeugen unter Arktisbedingungen. Zahlreiche internationale Automobilhersteller, Zulieferer und Prüforganisationen betreiben rund um Arvidsjaur und Arjeplog Teststrecken auf gefrorenen Seen. Neben Ingenieuren und Testteams nutzen auch Teilnehmer von Fahr- und Motorsporttrainings sowie Urlauber die Direktflüge. Die Auslastung der Charterketten hängt dadurch maßgeblich an den Buchungen der Industrie- und Motorsportkunden aus Deutschland und der Schweiz. Branchenbeobachter verweisen darauf, dass Direktverbindungen an abgelegene Regionalflughäfen in Skandinavien ein hohes Nischenrisiko aufweisen. Die Strecken sind stark saisonal geprägt und richten sich an eine eng abgegrenzte Zielgruppe. Fluggesellschaften wie Condor und Smartwings sichern

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Anbieterwechsel bei der Bodenabfertigung am Flughafen Wien sorgt für Verunsicherung bei den Beschäftigten

Am Flughafen Wien-Schwechat steht ein Wechsel bei den bodennahen Dienstleistungen bevor. Ab Oktober 2026 übernimmt die Joint Sky Services GmbH die zweite Lizenz für die Bodenabfertigung und löst damit den bisherigen Konzessionsinhaber, die Airline Assistance Switzerland AG, ab. Dieser Wechsel betrifft hunderte Arbeitsplätze im Bereich der Passagier- und Gepäckabfertigung sowie der Flugzeugbetreuung auf dem Vorfeld. Die Gewerkschaft GPA Niederösterreich fordert von beiden beteiligten Unternehmen umgehende Aufklärung über die künftigen Beschäftigungsverhältnisse, den Verbleib des Personals und die Einhaltung bestehender Arbeitsstandards. Die Belegschaft steht vor organisatorischen Fragen, da unklar ist, ob und unter welchen arbeitsrechtlichen Konditionen ein Betriebsübergang erfolgt. Hintergrund der Lizenzvergabe für Bodendienste am Flughafen Wien Die Vergabe von Lizenzen für die Bodenabfertigung an europäischen Verkehrsflughäfen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie nationalen Bestimmungen des Flughafen-Bodenabfertigungsgesetzes. Am Flughafen Wien ist die Anzahl der Dienstleister für die sogenannte Rampenabfertigung auf zwei Anbieter begrenzt. Neben der flughafeneigenen Tochtergesellschaft Flughafen Wien AG, die als Hauptanbieter agiert, wird eine zweite Lizenz in regelmäßigen Abständen über Ausschreibungsverfahren neu vergeben. In den vergangenen Jahren lag diese zweite Lizenz bei der Airline Assistance Switzerland AG. Mit dem Ablauf der bisherigen Vertragsperiode setzte sich im aktuellen Auswahlverfahren die Joint Sky Services GmbH durch. Das Unternehmen wird ab Oktober 2026 für die Betreuung zahlreicher internationaler Fluggesellschaften verantwortlich sein, die nicht von der flughafeneigenen Abfertigung betreut werden. Der Übergang der Lizenz erfordert umfangreiche organisatorische Anpassungen im laufenden Flugbetrieb. Forderungen der Gewerkschaft GPA und arbeitsrechtliche Unklarheiten Gewerkschaftliche Vertreter äußern deutliche Bedenken hinsichtlich der Zeitplanung und der Informationspolitik der beteiligten Unternehmen.

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Bundeswehr vergibt Anfängerausbildung für Luftwaffenpiloten an Lufthansa-Tochter

Die Deutsche Luftwaffe zieht Konsequenzen aus internen Ausbildungskapazitäten und verlagert die fliegerische Grundschulung ihres Pilotennachwuchses an einen privaten Dienstleister. Der Zuschlag für den mehrjährigen Ausbildungsvertrag ging an die Lufthansa Aviation Training (LAT), eine Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns. Als zentraler Schulungsstandort wurde der Flughafen Rostock-Laage ausgewählt, an dem das Unternehmen bereits seit mehreren Jahren zivile Flugschüler im Sicht- und Instrumentenflug unterweist. Damit greift die Bundeswehr auf bestehende Strukturen der zivilen Luftfahrtschule zurück, um die ersten Flugstunden angehender Militärflugzeugführer abzuwickeln. Die Kooperation umfasst die theoretische und praktische Anfängerausbildung auf propellergetriebenen Schulflugzeugen, bevor die Flugschüler für spezialisierte Ausbildungsabschnitte auf Jet- oder Transportmuster an militärische Standorte im In- und Ausland wechseln. Die Vergabe der Grundausbildung an zivile Dienstleister ist in NATO-Staaten kein neues Modell; Streitkräfte in mehreren europäischen Nachbarländern nutzen ähnliche Kooperationsformen, um eigene Instandhaltungs- und Personalressourcen bei den Streitkräften zu entlasten. Durch die Nutzung der zivilen Flotte der Lufthansa-Tochter können feste Flugstundenkontingente ohne eigene Flugzeugbeschaffung durch den Bund eingekauft werden. Branchenexperten und Militäranalysten bewerten die Vergabe zweischneidig. Einerseits ermöglicht der Rückgriff auf einen etablierten zivilen Anbieter eine flexible und verlässliche Durchführung der ersten Schulungsphasen ohne den Aufbau eigener Infrastruktur an Bundeswehr-Fliegerhorsten. Andererseits verweist die Auslagerung auf anhaltende Engpässe bei eigenen Trainingsflugzeugen und Fluglehrern innerhalb der Streitkräfte. Kritische Stimmen betonen zudem, dass zivile Ausbildungsstandards zwar solide Grundlagen schaffen, die militärspezifischen Anforderungen im Flugbetrieb jedoch erst in den nachfolgenden Abschnitten geschult werden können. Der Standort Rostock-Laage baut durch die Auftragsvergabe seine Position als kombinationsgenutzter Verkehrs- und Schulungsflughafen weiter aus. Neben dem zivilen Passagierverkehr und den Schulungsaktivitäten

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Russland prüft neuen Lizenzantrag der russischen Fluggesellschaft Izhavia nach Entzug des AOC

Die russische Regionalfluggesellschaft Izhavia hat bei der nationalen Zivilluftfahrtbehörde Rosawiazija ein neues Betreiberzertifikat beantragt, um die Wiederaufnahme ihres kommerziellen Flugbetriebs zu erreichen. Nach Angaben der Regionalregierung der Republik Udmurtien wird eine Entscheidung der Behörde für die zweite Hälfte des Monats November 2026 erwartet. Das ursprüngliche Betreiberzertifikat der Fluggesellschaft war von Rosawiazija mit Wirkung zum 1. August 2026 annulliert worden, nachdem ungelöste Mängel im Bereich der Flugsicherheit festgestellt worden waren. Parallel dazu hat die Luftfahrtbehörde vorgeschlagen, Izhavia die Streckenrechte für insgesamt 79 internationale Verbindungen in acht Länder sowie die allgemeine Genehmigung für internationale Charterflüge zu entziehen. Ohne ein gültiges Betreiberzertifikat darf das Unternehmen derzeit keine gewerblichen Passagier- oder Frachtflüge durchführen. Sicherheitsmängel und der Entzug des bisherigen Betreiberzertifikats Die Annullierung des Betriebszertifikats durch Rosawiazija am 1. August 2026 folgte auf eine Reihe von behördlichen Überprüfungen, bei denen strukturelle und betriebliche Defizite im Sicherheitsmanagement der Fluggesellschaft festgestellt wurden. Nach den geltenden luftfahrtrechtlichen Bestimmungen in der Russischen Föderation führt das Nichtbeheben behördlich gerügter Mängel innerhalb festgesetzter Fristen zum Entzug der Flugbetriebslizenz. Izhavia, die sich im Besitz der regionalen Behörden von Udmurtien befindet, stellte daraufhin den gesamten Flugbetrieb vorübergehend ein. Die Aussetzung trifft die Region logistisch, da das Unternehmen eine zentrale Rolle bei der Anbindung der Landeshauptstadt Ischewsk an das nationale Streckennetz einnimmt. Um den Ausfall im zivilen Luftverkehr zu kompensieren, mussten Passagiere kurzfristig auf Ausweichverbindungen anderer regionaler Fluggesellschaften umgebucht werden. Verfahren zur Prüfung der internationalen Verkehrsrechte Zusätzlich zum Lizenzentzug befasst sich die zuständige Kommission der Zivilluftfahrtbehörde mit dem formellen Entzug der Streckenrechte von Izhavia.

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Frankreich: Brustkrebserkrankung einer ehemaligen Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt

Ein Gerichtsentscheid in der französischen Stadt Bayonne sorgt für Aufsehen in der Luftfahrtbranche. Eine 59-jährige ehemalige Flugbegleiterin der Fluggesellschaft Air France hat durch ein Urteil erwirkt, dass ihre Brustkrebserkrankung rechtskräftig als Berufskrankheit anerkannt wird. Gewerkschaftsvertreter und Rechtsbeistände bezeichnen die Gerichtsentscheidung als Präzedenzfall für den Luftfahrtsektor in Frankreich. Die Betroffene war von 1989 bis 2019 für die französische Fluggesellschaft tätig, davon viele Jahre als Purserin auf der Langstrecke. Während ihrer Dienstzeit absolvierte sie mehr als 12.600 Flugstunden, davon über 6.500 Stunden während der Nachtzeiten. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit den spezifischen Arbeitsbedingungen des Kabinenpersonals im Langstreckenverkehr. Neben dem regelmäßigen Schicht- und Nachtdienst wurden die Exposition gegenüber kosnischer und ionisierender Strahlung in Reiseflughöhe sowie das Passivrauchen an Bord berücksichtigt. Auf Flügen von Air France war das Rauchen in der Kabine erst ab dem Jahr 2000 vollständig untersagt worden. Zudem stellte das Gericht fest, dass bei der Klägerin keine genetischen Vorbelastungen oder Risikofaktoren im Lebensstil vorlagen, die das Auftreten der Erkrankung abseits der beruflichen Exposition erklären würden. Da Brustkrebs in der offiziellen französischen Liste der Berufskrankheiten bislang nicht geführt wird, musste die Klägerin mit Unterstützung der Gewerkschaft CFDT ein mehrjähriges Einzelprüfungsverfahren durchlaufen. Zwei regionale Fachkommissionen hatten eine ursächliche Verknüpfung zwischen der Tätigkeit und der Erkrankung im Vorfeld abgelehnt, bevor das Gericht im Juli die Entscheidung zugunsten der Ex-Mitarbeiterin fällte. Da seitens des Arbeitgebers und der Sozialkassen keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil nunmehr rechtskräftig. Branchenexperten sehen in der juristischen Entscheidung ein Signal für das fliegende Personal in Europa. Das Urteil erleichtert

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