Amely Mizzi

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Amely Mizzi

Verweis auf Abkommen mit UdSSR: Volga-Dnepr will beschlagnahmte An-124 einklagen

Die russische Fluggesellschaft Volga-Dnepr Airlines will sich gegen die Beschlagnahme der Antonov An-124 mit der Registrierung RA-82078, die formell im Juni 2023 vollzogen wurde, zur Wehr setzen. Dazu beruft man sich auf ein Abkommen zwischen der Sowjetunion und Kanada. Die kanadische Regierung hat die am 27. Feber 2022 in Toronto gelandete RA-82078 über einen längeren Zeitraum an die Kette legt. Aufgrund der Sanktionen, die als Reaktion auf den kriegerischen Überfall Russlands gegen die Ukraine eingeführt wurden, durfte die Maschine das Staatsgebiet nicht mehr verlassen. Später hat dann die Regierung beschlossen, dass die An-124 beschlagnahmt und an die Ukraine übergeben wird. Die formellen Beschlüsse dazu hat man im Juni 2023 gefasst. Das will Volga-Dnepr Airlines aber nicht auf sich sitzen lassen: „Es sei daran erinnert, dass die Fluggesellschaft im Auftrag der kanadischen Regierung einen humanitären Flug mit 475 Kubikmetern/60.900 kg COVID-19-Testkits aus China durchführte“. Aufgrund eines Notams, in dem die kanadische Regierung russischen Carriern die Nutzung ihres Luftraums untersagt hat, konnte man Toronto nicht mehr verlassen. Mit dem Umstand, dass das Flugzeug beschlagnahmt wurde und an die Ukraine übergeben werden soll, ist gar nicht glücklich. In einem offiziellen Schreiben verweist man auf den Artikel 9 des Abkommens vom 20. November 1989, das zwischen der Sowjetunion und Kanada abgeschlossen wurde. Man will auf Grundlage dieser bilateralen Vereinbarung ein Schiedsverfahren einleiten, das zum Ziel hat, dass das Flugzeug binnen sechs Monaten zurückgegeben wird oder aber der Wert ersetzt wird. Der Grund warum sich Volga-Dnepr Airlines auf ein Abkommen, das mit dem nicht mehr

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Lufthansa Group reaktiviert Codesharing mit South African Airways

Die Lufthansa Group und South African Airways werden künftig wieder im Rahmen eines Codeshare-Abkommens zusammenarbeiten. Zunächst gilt dieses für Lufthansa-Flüge zwischen Frankfurt am Main und Johannesburg. Die Kranich-Kunden können dann auf Anschlussflüge von SAA umsteigen. In Kürze sollen unter anderem mit Swiss und Austrian Airlines vergleichbare Abkommen reaktiviert werden. Die genannten Fluggesellschaften gehören der Star Alliance an, jedoch waren die Codesharevereinbarungen aufgrund der komplizierten Finanzlage und der Insolvenz von SAA ausgesetzt.

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Finnair-Chef Topi Manner tritt zurück

Das Oneworld-Mitglied Finnair wird spätestens ab 1. März 2024 einen neuen Chef bekommen, denn Topi Manner hat bekanntgegeben, dass er von seinem Amt als Chief Executive Officer zurücktreten wird. Künftig wird er in gleicher Funktion die Elisa Corporation leiten. Der Manager leitet seit Jänner 2019 die Geschicke von Finnair. Zunächst konnte das Unternehmen unter seiner Führung ein Rekordjahr hinlegen, jedoch kam dann die Corona-Pandemie, von der das finnische Unternehmen stark betroffen war. Im Nachgang des russischen Überfalls auf die Ukraine, die gegenseitige Luftraumsperren als „Nebenfolge“ mit sich gebracht hat, wurde Manner auch außerhalb des skandinavischen Landes einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Der Finnair-CEO erklärte in zahlreichen Medieninterviews warum das von ihm geleitete Unternehmen aufgrund der geografischen Lage besonders stark davon betroffen ist, dass EU-Carriern die Nutzung des Luftraums der Russischen Föderation untersagt ist. Für Fluggesellschaften aus Russland und Weißrussland ist übrigens der EU-Luftraum weiterhin tabu. Beispielsweise Golfcarrier, türkische und chinesische Airlines nutzen weiterhin den russischen Luftraum. Für Finnair wäre dies besonders problematisch, da man aufgrund notwendiger Umwege viele Asien-Ziele, die einst regelrechte Cashcows waren, nicht mehr wettbewerbsfähig bedienen kann. Man flüchtete sich in gewisser Weise ins ACMI-Business. Beispielsweise flog man im Vorjahr mit mehreren Airbus A350 im Auftrag von Eurowings Discover. „Finnair ist aus den beiden Krisen als starke Fluggesellschaft hervorgegangen, wie unsere Finanzergebnisse für das zweite Quartal zeigen“, so Sanna Suvanto-Harsaae, die Vorsitzende des Verwaltungsrats von Finnair. „Das Finnair-Team hat seine Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und wir sind in einer hervorragenden Position, um Asien, Europa und Nordamerika weiterhin

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Ryanair: Spanisches Höchstgericht bestätigt millionenschwere Geldstrafe

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat in Spanien im Nachgang eines Streiks, der sich im Jahr 2018 ereignet hat, eine saftige Geldstrafe kassiert. Hintergrund ist, dass man sich zunächst geweigert hat die betroffenen Passagiere der beiden Streiktage vom Juli 2018 zu entschädigen. An den beiden Tagen musste Ryanair aufgrund eines Arbeitskampfs des Kabinenpersonals, zu dem Gewerkschaften aufgerufen haben, insgesamt 320 Flüge von/nach und innerhalb von Spanien streichen. Der Carrier weigerte sich aber Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung an die betroffenen Passagiere zu leisten und vertrat die Ansicht, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegen würde. Unter anderem der Europäische Gerichthof hat in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass angekündigte Streiks eben keine höhere Gewalt, sondern normales unternehmerisches Risiko sind, zumal es genügend Möglichkeiten gibt diese bereits im Vorfeld abzuwenden. Mit anderen Worten: Wenn Unternehmer es bis zu Streiks eskalieren lassen, müssen diese auch damit leben, dass die betroffenen Fluggäste entschädigt werden müssen. Da sich Ryanair weigerte, verhängte die spanische Zivilluftfahrtbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 5,6 Millionen Euro. Dagegen zog der irische Billigflieger vor Gericht. Formell handelt es sich um zwei Verfahren. Jenes, das vom Nationalen Gericht Spaniens entschieden wurde, kann der Billigflieger noch mittels Berufung anfechten. Ganz anders sieht es aber beim anderen Teil des Bußgeldes aus, denn hier hat der Oberste Gerichtshof Spaniens bereits die Berufung von Ryanair abgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Vor dem Nationalen Gericht wurde – noch nicht rechtskräftig – entschieden, dass Ryanair 3,04 Millionen Euro an Bußgeld zu entrichten hat. Rechnerisch

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Winter 2023/24: Emirates stockt Dubai-Heathrow weiter auf

Im Winterflugplan 2023/24 bietet Emirates Airline bis zu sieben tägliche Flüge zwischen Dubai und London-Heathrow an. Die meisten Umläufe werden mit dem Maschinentyp Airbus A380 durchgeführt. An den Verkehrstagen Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag soll ein zusätzlicher Kurs, der mit Boeing 777-300ER durchgeführt wird, eingeführt werden. Es handelt sich um das Kurspaar EK41/EK42. Auch das Angebot nach Glasgow, Birmingham, Stansted, Newcastle und Gatwick wurde zuletzt aufgestockt. Eigenen Angaben nach bietet Emirates Airline wöchentlich 126 Flüge zwischen Dubai und verschiedenen Airports im Vereinigten Königreich an.

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Finnair überführt Vielfliegerprogramm in Avios

Anfang des kommenden Jahres wird Finnair das Vielfliegerprogramm in jenes der IAG überführen. Künftig können Avios, die bei allen Teilnehmern eingelöst werden können, gesammelt werden. Um neue Mitglieder anzulocken, bietet Finnair Plus auf Kurzstreckenflügen in Europa, die von der Airbus-Flotte durchgeführt werden, unabhängig vom Status des Mitglieds einen kostenlosen Internetzugang für Nachrichten an. Darüber hinaus investiert das Programm in geräumigere Lounge-Einrichtungen am Flughafen Helsinki, die für Mitglieder der obersten Stufe bestimmt sind und 2024 eröffnet werden sollen.

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Hifly muss für Niceair-Ticketgelder aufkommen

Das isländische Startup Niceair musste im Mai 2023 Insolvenz anmelden. Für den einstigen Operating Carrier Hifly wird es aber teuer, denn die isländische Behörde SGS hat angeordnet, dass dieser sowohl für die Ausgleichsleistungen als auch für die Erstattung der Flugtickets aufkommen muss. Niceair war eine so genannte „virtuelle Fluggesellschaft“. Man charterte bei Hifly Malta Flugzeuge samt Personal und beauftragte diese mit der Durchführung von Flügen, deren Sitzplätze man im eigenen Namen vermarktet hat. Da der Auftraggeber keine Fluggesellschaft ist, wurde unter dem Code von Hifly geflogen. Letzterer Umstand wird dem ACMI- und Charteranbieter nun zum Verhängnis, denn die isländische Verkehrsbehörde SGS hat in einem ersten Verfahren entschieden, dass Hifly wegen der Streichungen, die am 10. und 11. April 2023 vorgenommen wurde, sowohl Ausgleichsleistungen in der Höhe von 400 Euro pro Passagier und Richtung leisten muss als auch die bezahlten Ticketgelder erstatten muss. Letztere wurden von den Fluggästen aber nicht direkt an den ACMI-Anbieter, sondern an Niceair bezahlt. Das Amt vertritt die Ansicht, dass Hifly dazu verpflichtet ist, da man über die Betriebsgenehmigung für die Durchführung der jeweiligen Flüge verfügt hat. Unabhängig davon von wem man beauftragt wurde, wäre man für die Einhaltung der Passagierrechte verantwortlich. Die Entscheidung betrifft zunächst die beiden genannten Flugtage. Allerdings sind bei der isländischen Behörde noch zahlreiche andere Fälle anhängig, so dass davon auszugehen ist, dass diese ident entscheiden wird. Hifly steht ein Rechtsmittel zu, denn das Unternehmen kann gegen die Anordnung klagen. Nicht selten kommt es vor, dass Passagiere von „virtuellen Fluggesellschaften“ im Reklamationsfall gewissen

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Winter 2023/24: Croatia Airlines baut das Angebot aus

Das Star-Alliance-Mitglied Croatia Airlines bietet im Winterflugplan 2023/24 eine um 13,6 Prozent erhöhte Kapazität an. Die Anzahl der Flüge beabsichtigt man um 11,8 Prozent anzuheben. Auch werden fünf neue Routen angeboten. Der Carrier wird sieben Kroatische Flughäfen mit 13 Airports verbinden. International wird man 23 Strecken anbieten. Die Fluggesellschaft wird auch Inlandsflüge anbieten, die Städte wie Zagreb, Split, Dubrovnik, Pula und Zadar verbinden. Die zuletzt genannte Stadt wird im Winter 2023/24 auch ab München angesteuert. Ebenso hat man Osijek-München nun ganzjährig im Angebot. Der Sommerbetrieb wird in den Winter hinein ausgedehnt, einschließlich Strecken wie Split-Zürich, Rijeka-München und Pula-Zürich. Ursprünglich saisonale Routen wie Split-Kopenhagen, Split-London Heathrow, Dubrovnik-Frankfurt und Zagreb-Mostar wird Croatia Airlines auch im Winter 2023/24 anbieten und teilweise werden auch die Frequenzen angehoben.

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PopulAir: Amapola Flyg mit neuem Markenauftritt

Die schwedische Fluggesellschaft Amapola hat sich einen mit „PopulAir“ einen neuen Namen zugelegt. Auch wurde eine Fokker 50 in neuem Farbenkleid vorgestellt. Der Carrier führt sowohl Passagier- als auch Frachtflüge durch. Derzeit besteht die Flotte aus fünf Fokker 50, wobei es sich um sechs Passagier- und drei Frachtmaschinen handelt. Weiters hat man Jetstream 32, die im Rahmen eines Wetlease-Auftrags von der niederländischen AIS Airlines vertrieben werden. Noch ist die Domain Populair.com auf den bestehenden Internetauftritt von Amapola Flyg umgeleitet. Das Unternehmen hat sich bislang noch nicht zur strategischen Neuausrichtung geäußert.

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Aviareps ist neuer GSA für Azerbaijan Airlines

Die Fluggesellschaft Azerbaijan Airlines hat den Dienstleister Aviareps zum General Sales Agent für die Länder Deutschland, Spanien, Österreich, Frankreich, Niederlande, Großbritannien und VAE ernannt. Die Zusammenarbeit beginnt mit sofortiger Wirkung. Azerbaijan Airlines, auch bekannt als AZAL, ist die nationale Fluggesellschaft von Aserbaidschan und wurde 1992 als erste nationale Fluggesellschaft des Landes nach dessen Unabhängigkeit gegründet. Von ihrem Drehkreuz in Baku aus bietet Azerbaijan Airlines Verbindungen zu 72 Zielen in Europa, Asien und Nordamerika an. Die Fluggesellschaft betreibt derzeit eine Flotte von 26 Airbus- und Boeing-Flugzeugen, darunter drei Airbus A320neo und eine Boeing 787-8 Dreamliner.

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