
Flugstreichungen: Ryanair schränkt kostenlose Umbuchungsmöglichkeiten stark ein
Die Ryanair Group, der auch der in Wien tätige Ableger Lauda angehört, veränderte ihre Umbuchungsmöglichkeiten, die im Falle einer Flugstreichung angeboten werden, stark zu Ungunsten der Kunden. Bislang gewährte der Konzern im Falle von Annullierungen kostenfreie Umbuchungen und zwar im gesamten Streckennetz und der neue Abflug musste innerhalb einer 90-tägigen Frist ab ursprünglichen Termin stattfinden. Das ist nun anders und angesichts der Corona-Pandemie und dem Umstand, dass Ryanair erst diese Woche im großen Stil Flüge gestrichen hat und das Winter-Angebot enorm ausgedünnt hat, auch nicht kundenfreundlich. Ryanair gestattet nun nur mehr die Umbuchung innerhalb von 14 Tagen rund um den ursprünglichen Abflugtermin. Gerade für Passagiere, die aufgrund von Reisewarnungen ihre Flüge nicht absagen, sondern nur verschieben wollen, keine praktikable Lösung. Alternativ wird Passagieren eine Erstattung angeboten, jedoch hält man dem Vernehmen nach die gesetzliche Frist von sieben Tagen noch nicht ausnahmslos ein. Fluggäste haben dann, wenn die Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Abflug erfolgt, den Anspruch auf eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. Erfolgt diese außerhalb dieser Frist, so besteht der Beförderungsanspruch weiterhin. Wer mit den Umbuchungsmöglichkeiten, die Ryanair anbietet, nichts anfangen kann, kann auch auf eine alternative Beförderung – auch mit einer anderen Fluggesellschaft – pochen. Der Kundenservice zeigt sich hier allerdings alles andere als kooperativ und versucht derartige Anfragen mit durchaus haarsträubenden Begründungen abzuwimmeln. Betroffene sollten hartnäckig bleiben und gegebenenfalls auch die Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, denn der Konzern kommt in vielen Fällen nur unter großem Druck seinen Verpflichtungen aus der EU-VO 261/2004, insbesondere dann wenn








