Jan Gruber

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Jan Gruber

Amsterdam: KLM nimmt Sansibar auf

Das niederländische Skyteam-Mitglied nimmt am 10. Dezember 2020 die Destination Sansibar ins Streckennetz auf. Der Jet fliegt von der tansanischen Insel weiter nach Dar es Salaam und dann wieder zurück nach Amsterdam-Schiphol. Nach Angaben des Unternehmens werden die Dreiecksflüge vorerst zweimal pro Woche angeboten. Aus Graz und Wien bestehen Zubringer nach Schiphol. Mit den beiden Dreiecksflügen über Sansibar hat KLM insgesamt bis zu sechs wöchentliche Verbindungen nach Dar es Salaam im Flugplan. Vier davon führen über Kilimandscharo. Zum Einsatz kommen auf allen Tansania-Verbindungen Dreamliner von Boeing (B787-9 bzw. B787-10). Die Flugzeiten auf einen Blick: KL515 startet um 09.40 Uhr in Amsterdam und landet um 20.25 Uhr in Sansibar. Von dort aus geht es um 21.40 Uhr weiter nach Dar es Salaam mit Ankunft um 22.35 Uhr. Um 23.40 Uhr hebt KL515 schließlich in Dar es Salaam ab und landet um 07.00 Uhr in Amsterdam am folgenden Morgen.

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Malaysia Airlines droht Lessoren mit Liquidation

Sollten die Leasinggeber in den Verhandlungen mit Malaysia Airlines nicht nachgeben, so wird der staatliche Eigentümer die seit zwei Totalverlusten schwer angeschlagene Firmengruppe in die Insolvenz schicken und liquidieren. Dies teilte die Malaysia Aviation Group laut Reuters den Lessoren schriftlich mit. Die Agentur beruft sich dabei auf sechs unterschiedliche Quellen. Sollten diese Leasinggeber nicht nachgeben, so bedeutet dies das Aus für die Firmengruppe. Lassen diese sich jedoch auf Einsparungen ein, so soll der der Konzern mit frischem Kapital ausgestattet werden. „Sollte Plan A scheitern, wird der Aktionär (Khazanah) die Finanzierung für MAG einstellen und einen Liquidationsprozess für die Malaysia Aviation Group auslösen“, heißt es in dem Schreiben, aus dem Reuters zitiert. Der Plan B ist simpel: Die Malaysia Aviation Group – inklusive Malaysia Airlines – wird abgewickelt. Stattdessen sollen die staatlichen Finanzmittel in den Lowcoster Firefly eingebracht werden. Dieser soll dann in wesentlich kleinerem Ausmaß starten und sich zunächst auf Strecken im Inland und der näheren Umgebung konzentrieren. Firefly ist eine Tochter der Malaysia Aviation Group, die derzeit Turbopropflugzeuge betreibt. Das Unternehmen würde zuvor herausgelöst werden und mit Jets ausgestattet werden. Der Staat selbst schließt aus, dass Malaysia Airlines mit Finanzmitteln oder Kreditgarantien geholfen wird. Lediglich aus den Mitteln der Khazanah kann dem Unternehmen geholfen werden, aber eine mögliche Schließung wäre die ausschließliche Entscheidung dieses staatlichen Fonds. Eine entsprechende Anweisung dafür gibt es nicht.

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Salzburg: Lufthansa stockt Frankfurt auf

Mit Beginn der Winterflugplanperiode wird Lufthansa die Anbindung an das Drehkreuz wieder aufstocken. Diese Strecke wird der Kranich künftig wieder zweimal täglich bedienen. Eurowings wird – wie berichtet – Köln/Bonn reaktivieren. Der Salzburger Flughafen teilte mit, dass damit wieder alle Deutschland-Verbindungen in Betrieb sein werden. Angeboten werden: Düsseldorf (bis zu zweimal täglich), Berlin (viermal wöchentlich), Hamburg (fünfmal wöchentlich), Frankfurt (bis zu zweimal täglich) sowie Köln/Bonn (viermal wöchentlich). Lufthansa führt derzeit sieben Flüge pro Woche ab Salzburg durch.

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Israel und Jordanien beenden gegenseitige Luftraum-Blockade

Israel und Jordanien pflegten bislang keine gute nachbarschaftliche Freundschaft. Das ging sogar soweit, dass im Flugverkehr die Überflüge über das jeweils andere Land verboten waren. Nun schlossen die beiden Staaten ein Abkommen, das alles ändern wird. Dieses Ereignis ist nicht nur als historisch wichtig zu betrachten, sondern wird Carriern beider Staaten künftig unnötige Umwege ersparen. Der Vertrag wird die Flugzeiten auf zahlreichen Strecken zu den Golfstaaten, nach Asien, Europa und Amerika erheblich verkürzen. Nicht zuletzt soll dadurch auch ein Beitrag für den Umweltschutz geleistet werden, so führen die verkürzten Flugzeiten zu deutlichen Kraftstoffeinsparungen und Schadstoffemissionen können reduziert werden. Das Abkommen wurde von den Zivilluftfahrtbehörden und der israelischen Flughafenbehörde in Israel und Jordanien unterzeichnet. Der erfolgreiche Abschluss der Verhandlungen ist das Ergebnis von jahrelangen Verhandlungen. Beschleunigt wurde das Luftverkehrsabkommen durch die kürzlich erfolgte Unterzeichnung des Friedensabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten, was auch eine Freigabe des Luftraums Saudi-Arabiens für Flüge aus Israel zur Folge hatte. Mit der Öffnung des israelischen und jordanischen Luftraums für internationale Flüge soll auch der regionale Wirtschaftsfrieden gefördert werden. In naher Zukunft können Flugzeuge von Fluggesellschaften aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain sowie aus dem Rest der Welt über Israel nach Europa und Nordamerika fliegen. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde durch die intensive Zusammenarbeit und Koordinierung mit der Europäischen Luftverkehrsorganisation Eurocontrol und den zuständigen Luftfahrtbehörden in Israel ermöglicht.

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A380-Zukunft bei Etihad ist ungewiss

Seit März 2020 werden die Maschinen des Typs Airbus A320 von Etihad Airways nicht mehr im Linienverkehr eingesetzt. Das wird auch noch längere Zeit so bleiben, denn aus den Flugplänen, die für die nächsten elf Monate veröffentlicht sind, wurde das Muster entfernt. Damit werden auch die einzigartigen First-Class-Kabinen vorläufig nicht mehr angeboten. Ob Etihad Airways jemals wieder die Superjumbos im kommerziellen Linienverkehr einsetzen wird, ist nach Angaben des Unternehmens gar nicht entschieden. Die Pressestelle erklärte, dass man sich zunächst auf die zweistrahligen Jets verlässt und je nach Nachfrage über den Wiedereinsatz der vierstrahligen A380 entscheiden wird. Das Portal „One Mile at Time” schreibt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die zehn Superjumbos endgültig die Flotte verlassen müssen, sehr hoch ist. Entscheiden hat man bei Etihad offiziell noch nichts, jedoch geht die momentan sehr schwache Nachfrage auch an diesem Golfcarrier nicht spurlos vorbei.

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Zürich: Maschinen waren im September halbvoll

Im September 2020 nutzten 536.406 Reisende den Flughafen Zürich-Kloten. Damit lag man um 81,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Die Anzahl der Lokalpassagiere sank um 77,8 Prozent auf 457.263 Fluggäste. Der Anteil der Umsteiger reduzierte sich um 14,5 Prozentpunkte auf 14,1 Prozent. Zürich hatte um 90,9 Prozent weniger Umsteiger und zählte 75.114 Reisende, die in Kloten das Flugzeug gewechselt haben. Die Anzahl Flugbewegungen sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 60,6 Prozent auf 9.606 Starts oder Landungen. Die durchschnittliche Passagieranzahl pro Flug lag mit 82 Fluggästen 38,7 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Die Auslastung sank um 31,3 Prozentpunkte auf 50 Prozent ab. Das Frachtaufkommen reduzierte sich um 36,5 Prozent auf 23.117 Tonnen.

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Australien: Grenzen bis Ende 2021 dicht

Wenig Hoffnung macht die Regierung Australiens auf eine baldige Öffnung der Grenzen. Lokale Medien berichten, dass diese bis voraussichtlich Ende 2021 geschlossen bleiben sollen. Zuvor könnte es lediglich schrittweise „sichere Reisekorridore“ geben. Touristische Einreisen sollen aber erst ermöglicht werden, wenn es einen Impfstoff gibt. Premierminister Scott Morrison befindet sich mit Ländern wie Südkorea und Singapur in Gesprächen über die Errichtung so genannter „sicherer Reisekorridore“. Mit europäischen Staaten gibt es laut lokalen Medien derzeit keine Gespräche. Sollte Australien die Grenzen tatsächlich so lange geschlossen halten, so könnte dies auch erhebliche Auswirkungen auf Fluggesellschaften wie Qantas und Virgin Australia haben. Deren Flugbetriebe ruhen weitgehend und fraglich ist auch wie viel Geld die Regierung aufwenden wird und kann, um ihre Airlines über einen so langen Zeitraum zu stützen.

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Wien auf Rekordkurs, doch dann kam Corona

Der größte Flughafen Österreichs, Wien-Schwechat, konnte zu Beginn des Jahres 2020 den Rekordkurs fortsetzen: Im Jänner verzeichnete man ein 14-prozentiges Passagierplus auf 2.093.673 Reisende. Auch die Anzahl der Flugbewegungen legte um sieben Prozent auf 19.507 Starts oder Landungen zu. Dieser Trend setzte sich auch im Feber 2020 fort, denn es wurden 2.017.461 Fluggäste gezählt. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat ein Zuwachs von acht Prozent. Im selbigen prozentualen Ausmaß steigerte sich auch die Anzahl der Flugbewegungen auf 18.627 Starts oder Landungen. Doch dann kam Corona und alles ändere sich. Im März 2020 nutzten 808.666 Passagiere den Wiener Flughafen, um 66 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Die Flugbewegungen halbierten sich auf 10.478 Starts oder Landungen. Den Tiefpunkt erreichte der größte Airport Österreichs im April 2020: Nur 12.632 Reisende wurden während dem Lockdown-Monat gezählt. Durchgeführt wurden 960 Flüge. Seit Mai 2020 kann Wien – den Umständen, die der Corona-Pandemie geschuldet sind – wieder zulegen. So macht sich in den Zahlen die frühe Wiederaufnahme einiger Verbindungen der ungarischen Billigfluggesellschaft Wizzair deutlich bemerkbar: Es wurden insgesamt 1.067 Flugbewegungen mit 20.202 Reisenden gezählt. Im direkten Vergleich mit dem Vorjahresmonat war es aber nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn der Rückgang lag bei 96 Prozent bzw. 99 Prozent. Einen weiteren wichtigen Punkt im „Comeback“ von Wien-Schwechat kann man auf das Wiederanlaufen des Austrian-Airlines-Streckennetzes zurückführen. Im Juni 2020 flogen 138.124 Fluggäste auf 2.453 Flugbewegungen. Das Minus im Vergleich mit dem Vorjahresmonat lag bei 95 Prozent bzw. 90 Prozent. Die weitgehende Aufhebung zahlreicher Reisebeschränkungen im Juli

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EU-Reiseampel soll den Flickenteppich beenden

Ein einheitliches Ampelsystem soll künftig das Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfachen. Nach längeren Diskussionen einigten sich die Regierungen der Mitgliedsstaaten auf den Vorschlag der EU-Kommission. Einfacher wird es allerdings nicht werden, denn hinsichtlich der genauen Einreisebestimmungen kocht jeder Nationalstaat weiterhin seine eigene Suppe. Was ein Risikogebiet ist und was nicht, soll künftig innerhalb der Europäischen Union einheitlich definiert werden. Beispielsweise Deutschland zieht bislang lediglich die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner heran, berücksichtigt aber weder die Anzahl der Tests noch die Auslastung des jeweiligen Gesundheitssystems. Genau das soll sich jetzt ändern. Eine Ampel, die aus den bekannten Farben rot, gelb und grün besteht, soll künftig Länder und Regionen nach einheitlichen Kriterien bewerten. Zeigt diese das grüne Signal, so ist das Reisen ohne jegliche Einschränkungen oder Testzertifikate möglich. Betont wird ausdrücklich, dass bei der Bewertung nicht nur die Infektionszahlen pro 100.000 Einwohner herangezogen werden, sondern auch die Anzahl der durchgeführten Testungen, die prozentuale Positivquote, die Auslastung des jeweiligen nationalen Gesundheitssystems und weitere Kriterien. In den nächsten Tagen soll die verbindliche Umsetzung veröffentlicht werden. Insbesondere die Definitionen der einzelnen Ampelfarben sowie die Möglichkeiten, die dann seitens der Nationalstaaten gesetzt werden können, sollen veröffentlicht werden. Fix ist, dass wer von grün nach grün reisen möchte, keinerlei Nachweise braucht. Zeigt die Ampel gelb, so könnte ein negativer PCR-Test verlangt werden oder aber ein Schnelltest durchgeführt werden. Bei rotem Licht könnte Quarantäne blühen. Allerdings: Dem aktuellen Informationsstand nach könnten die Nationalstaaten auch schon bei Gelb eine Isolation verlangen. Der formelle Beschluss soll am Dienstag im Zuge

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Kurzarbeit: Arbeitsamt unterliegt Malta Air vor Gericht

Die deutschen Mitarbeiter der Ryanair-Tochter Malta Air erhalten weiterhin Kurzarbeitergeld. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Bundesagentur für Arbeit vorläufig an den ursprünglichen Bescheid, mit dem die erfüllten Leistungsvoraussetzungen anerkannt wurden, gebunden bleibt. Ursprünglich wurde den deutschen Flugbegleitern und Piloten der Malta Air die Kurzarbeit zuerkannt. Dies wurde vom Arbeitsamt auch mittels Bescheid festgestellt. Nur wenige Wochen später wurde dieser zurückgezogen und die Kurzarbeit abgelehnt. Gegen diese Entscheidung traten Gewerkschaften und Unternehmensführung gemeinsam in der Öffentlichkeit auf. Malta Air zog vor Gericht. Dieses befasste sich unter der Aktenzahl „L 20 AL 109/20 B ER“ mit der Anfechtung. Die Bundesagentur für Arbeit konnte die ursprüngliche Bewilligung und anschließende Ablehnung nicht schlüssig erklären. Auch der Umstand, dass in Deutschland keine Verwaltung unterhalten wird, spielt für das Gericht keine Rolle. Das Arbeitsamt wandte nachträglich ein, dass Malta Air in Deutschland keinen Betrieb unterhalte. Dies wäre bei der ursprünglichen Antragstellung nicht ersichtlich gewesen und hätte man eben erst später erkannt. Die in Deutschland stationierten Malta-Air-Mitarbeiter entrichten ihre Steuern und Sozialabgaben in der Bundesrepublik. Die Angelegenheit ist mittlerweile in der zweiten gerichtlichen Instanz, denn das Sozialgericht Köln stellte fest, dass der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung hat und somit vorläufig weiterhin das Kurzarbeitergeld für die Malta-Air-Mitarbeiter zu bezahlen ist. Dagegen ergriff die Bundesagentur für Arbeit ein Rechtsmittel, so dass der Fall vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen landete. Dieses bestätigte jedoch die Entscheidung der Vorinstanz. Zum Urteil schreibt das juristische Fachportal Beck Aktuell wie folgt: „Die Antragsgegnerin könne sich nicht auf das mögliche Fehlen der betrieblichen Voraussetzungen im

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