Jan Gruber

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Jan Gruber

Deutschland: Reisewarnung für Varna aufgehoben

Die Bundesrepublik Deutschland adaptierte die für Bulgarien ausgesprochene Reisewarnung und hob diese für den Oblast Varna auf. Das bedeutet konkret, dass für die Urlaubsregion am Goldstrand seitens des deutschen Außenministeriums keine Reisewarnung mehr besteht. Österreich betrachtet weiterhin das komplette Staatsgebiet von Bulgarien als Risikogebiet und hält die ausgesprochene Reisewarnung aufrecht. Deutschland hat indes die höchste Stufe für einige Regionen Frankreichs ausgesprochen. Konkret betroffen sind Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur. Die Alpenrepublik hingegen hat (noch) keine Reisewarnung für Frankreich bekanntgegeben.

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Balearen: Kostenlose Tests statt Abzocke am Flughafen Wien

Seit Mitternacht ist die Reisewarnung der Republik Österreich für die Balearen scharf. Das hat zur Folge, dass Rückkehrer nun einen negativen Coronatest vorlegen müssen oder diesen innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen. Solange kein negatives PCR-Ergebnis vorliegt befindet man sich, jedoch maximal zehn Tage, in Quarantäne. Während am Flughafen Salzburg temporär kostenfreie Coronatests für Reiserückkehrer von den Balearen angeboten werden, sind am Wiener Airport weiterhin stolze 120 Euro selbst zu bezahlen. In der Mozartstadt muss zur Inanspruchnahme des Gratisangebots die Bordkarte des Fluges, mit dem man gerade gelandet ist, vorgezeigt werden. Wiener müssen sich allerdings nicht zum Preis von 120 Euro am Airport testen lassen, sondern können auch das kostenfreie Angebot der Stadt Wien in Anspruch nehmen. Dieses steht nicht nur Reiserückkehrern aus Risikogebieten frei, sondern auch wenn man aus Nicht-Risikogebieten oder aus dem Inland zurückkommt. Das Ergebnis der PCR-Testung wurde bereits nach wenigen Stunden (am Folgetag) per E-Mail vom auswertenden Labor im PDF-Format auf Deutsch und Englisch übermittelt. Nähere Informationen zu den kostenfreien Corona-Tests in Wien in diesem Artikel.

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Kanada prüft nun die Boeing 737-Max

Die kanadische Luftfahrtbehörde Transport Canada leitete den Zertifizierungsprozess für das Muster Boeing 737 Max ein. Es ist die erste Behörde außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die das Verfahren eingeleitet hat. Bei der EASA gibt es hierfür noch keine Pläne, erklärte eine Sprecherin gegenüber Reuters. Möglicherweise könnten die Wiederzulassung im Jahr 2021 erteilt werden. Transport Canada erklärte, dass die kanadischen Tests völlig unabhängig vom Zulassungsverfahren der FAA erfolgen. Hierbei werden insbesondere die von Boeing vorgeschlagenen Änderungen validiert. Auch will man die Ergebnisse der FAA überprüfen. Einen konkreten Zeitplan nannte TC allerdings nicht.

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Italien: 412 Millionen Euro für Alitalia, 59 Millionen für den Rest

Italien wird einigen Fluggesellschaften aufgrund der Corona-Pandemie finanziell unter Flügel greifen und diese entschädigen. Es handelt sich dabei nicht um Staatshilfen, sondern um Kompensationen, für die finanziellen Schäden, die durch den Lockdown entstanden sind. Der Löwenanteil geht wenig überraschend an Alitalia, jedoch kassiert auch Lufthansa über die Tochter Air Dolomiti. Laut offizieller Mitteilung erhält Alitalia 412 Millionen Euro. Weitere 59 Millionen Euro werden auf Air Dolomiti, Blue Panorama Airlines und Neos aufgeteilt. Die Summen werden rasch überweisen, müssen jedoch im Dezember 2020 zurückbezahlt werden, sofern die EU-Kommission die Beihilfe nicht bewilligen sollte. Die Entschädigungen sollen unabhängig von möglichen weiteren Hilfen, die in Form staatlich garantierter Kredite gewährt werden könnten, gewährt werden. Die Zustimmung aus Brüssel steht derzeit noch aus.

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Turkish nun ohne Boeing 737-700

Das türkische Star-Alliance-Mitglied Turkish Airlines flottete am 17. August 2020 die letzte Maschine des Typs Boeing 737-700 aus. Die TC-JKO wurde via Keflavik und Toronto Pearson nach Marana überstellt, berichtet CH-Aviation.com. Das betroffene Flugzeug ist 14,6 Jahre alt. Die Mittelstreckenflotte von Turkish Airlines besteht nun aus sechs Airbus A319, dreizehn A320-200, 86 A321ceo, 20 A321neo, 104 Boeing 737-800 und 15 Boeing 737-900ER. 12 Flugzeuge des Typs Boeing 737-800 werden von SunExpress in den Farben der Turkish-Abteilung Anadolujet, die ohne eigenes AOC Bestandteil des Unternehmens ist, betrieben.  Dem Vernehmen nach befindet sich Turkish Airlines derzeit in Gesprächen mit Boeing und Airbus, die das Ziel haben, dass vereinbarte Liefertermine aufgrund der Coronakrise nach hinten verschoben werden können.

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Marke „Adria Airways“ nun zum halben Preis

Nachdem im ersten Anlauf kein Käufer für die Marke Adria Airways gefunden werden konnte, unternimmst der Insolvenzverwalter nun einen zweiten Versuch. Das Mindestgebot wurde auf 50.000 Euro halbiert. Interessierte können noch bis zum 28. September 2020 ein Angebot beim Masseverwalter des insolventen Carriers einreichen. Die Abläufe rund um die Markenrechte unter der Eigentümerschaft von 4K Invest sind in Slowenien derzeit Teil des Ermittlungsverfahrens. Im Jahr 2016 wurden diese an eine nahestehende Firma zum Preis von acht Millionen Euro verkauft, ehe Anfang 2019 die auf Malta ansässige Gesellschaft in Adria Airways fusioniert wurde. Der Vorwurf, für den die Unschuldsvermutung gilt: Die Bücher der Fluggesellschaften sollen so aufgeblasen werden, um diese besser aussehen lassen zu können.

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Croatia will A320neo nicht mehr

Das kroatische Star-Alliance Mitglied Croatia Airlines soll sich mit Airbus in Verhandlungen über die Stornierung von vier Airbus A320neo befinden. Ursprünglich hätten die ersten beiden Einheiten im Jahr 2022 übergeben werden sollen. Die beiden anderen Exemplare wären in 2023 gefolgt. Laut Ex-Yu-Aviation leistete der Carrier bereits Anzahlungen in der Höhe von 8,5 Millionen Euro an Airbus. Zu welchem Preis die vier Mittelstreckenjets erworben wurden, wurde zu keinem Zeitpunkt öffentlich kundgemacht. Nun versucht man aus den Verträgen herauszukommen und bemüht sich in Verhandlungen zu erreichen, dass die bereits geleisteten Zahlungen für andere Dienstleistungen der Airbus Group genutzt werden können, so eine Sprecherin von Croatia Airlines gegenüber dem Portal.

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FlyBosnia steckt einziges Flugzeug in die Schrottpresse

Das einzige Flugzeug von FlyBosnia wird nun verschrottet. Die E7-FBA, ein 17 Jahre alter Airbus A319, wird an den Leasinggeber zurückgegeben und anschließend wartet das Scrapping auf den Mittelstreckenjet. Der Carrier selbst will künftig sämtliche Flüge von anderen Airlines durchführen lassen, berichtet Ex-Yu-Aviation. In diesem Zusammenhang baut FlyBosnia nochmals Personal ab. Auf den Linienstrecken kommt derzeit ein von GetJet Airlines betriebener Airbus A320 zum Einsatz. Auch ist es zum Wechsel an der Spitze der jungen Fluggesellschaft gekommen: Haris Čoloman stieg zum Chief Executive Officer auf. Sein Vorgänger hat das Unternehmen verlassen. Künftig will sich FlyBosnia stärker auf Charterverbindungen fokussieren und hat dabei Ziele von und nach Italien, Ägypten, Tunesien und Türkei ins Auge gefasst. Die eigenen Linienflüge, unter anderem nach Kuwait-City, werden momentan nur in sehr reduziertem Umfang durchgeführt.

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Lufthansa Group schärft Maskenpflicht nach

Die Lufthansa Group gestattet ab 1. September 2020 nur noch Passagieren, die einen negativen COVID-19-Test und ein ärztliches Attest vorlegen können, ohne Maske zu fliegen. Das gilt ausdrücklich auch für die Tochtergesellschaft Austrian Airlines. Bislang gewährte der Kranich-Konzern einigen Personengruppen eine Ausnahme von der generellen Maskenpflicht. Dazu zählen insbesondere Menschen, die aus medizinischen Gründen eine solche nicht tragen können und dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen können. Die Airlines der Lufthansa Group legen nun ein Formblatt auf, das von einem Arzt unterschrieben sein muss. Zusätzlich muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegt werden. Nur wenn diese beiden obligatorischen Dokumente vorgelegt werden, darf man an Bord ohne Maske fliegen. „Wir haben immer betont, dass Sicherheit für uns an erster Stelle steht, besonders in Zeiten von COVID-19. Eine Maske ist der einfachste und effektivste Schutz vor einer Übertragung“, sagt Austrian Airlines COO Jens Ritter. „Der größte Teil unserer Passagiere hält sich vorbildlich an die Regeln. Mit der aktuellen Änderung machen wir einen zusätzlichen Schritt für mehr Sicherheit im Flugzeug.“ Austrian Airlines hat das Formblatt, das von einem Arzt unterschrieben sein muss, unter diesem Link zum Download bereitgestellt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass zusätzlich ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss. Andernfalls gewähren die Fluggesellschaften der Lufthansa Group keine Ausnahme von der Maskenpflicht.

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Weiterhin Käufer für Level Europe gesucht

Im Konkursverfahren der IAG-Tochter Level Europe GmbH ordnete das Landesgericht Korneuburg die weitgehende Schließung des Unternehmens an. Lediglich zwei Teilbereiche vorbehaltlich weiterer Entscheidungen des Insolvenzgerichts offen.  Dabei handelt es sich offensichtlich um jene Abteilungen, die für einen eventuellen Verkauf aus luftfahrtrechtlichen Gründen obligatorisch sind. Konkret handelt es sich laut Veröffentlichung des Gerichts um die Bereiche „Nominated Persons“ (vormals Postholder) und die Verwaltung, die beide nur sehr wenige Mitarbeiter umfassen. Bereits Ende Juni 2020 ordnete das Landegericht Korneuburg die Schließung der Teilbetriebe Niederlande, Deutschland und Österreich ein. Davon ausgenommen blieben in der Zentrale vorläufig die im vorherigen Absatz genannten Bereiche. Ende Juli 2020 ordnete der Konkursrichter nochmals explizit an, dass lediglich die Teilbetriebe Nominated Persons und Verwaltung vorläufig fortgeführt werden. Der Masseverwalter befindet sich derzeit auf der Suche nach einem möglichen Käufer für Level Europe GmbH und/oder einzelner Assets. Die zuletzt aus zwei Airbus A320 und vier A321 bestehende Flotte war geleast und wurde zwischenzeitlich an die Lessoren zurückgegeben und überwiegend bereits ausgeflogen. Einige Maschinen wurden nach Madrid überstellt. Ein wichtiges Datum im Konkursverfahren ist der 19. September 2020. Um 11 Uhr 30 wird findet eine Prüfungstagsatzung, die aufgrund der Corona-Pandemie als Videokonferenz durchgeführt wird, statt. Der Zweck des Termins ist: „Zur Prüfung der erst nach 15.07.2020, aber vor 29.08.2020 angemeldeten Forderungen. Alle bis 28.08.2020 eingebrachten Forderungsanmeldungen gelten als rechtzeitig eingebracht.“

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