
Das juristische Nachspiel des AUA-Hagelfluges: Ein Freispruch für einen Anwalt und seine Folgen
Ein Freispruch am Landesgericht für Strafsachen in Wien wirft neue Fragen im Zusammenhang mit dem sogenannten AUA-Hagelflug auf. Am 2. September 2025 sprach das Gericht den Rechtsanwalt Wolfgang List, der als Opferanwalt neun betroffene Passagiere vertritt, von den Vorwürfen der üblen Nachrede frei. Eine Klage, eingebracht von einer Mitarbeiterin und einem ehemaligen Mitarbeiter der Austrian Airlines (AUA), ist damit in erster Instanz gescheitert. Der Fall, der als eine „Slap-Klage“ (Strategic Lawsuit Against Public Participation) von Kritikern bezeichnet wird, hat die öffentliche Debatte über die Rolle von Aufklärern und Whistleblowern in der Luftfahrtbranche weiter befeuert. Der Freispruch bestärkt Rechtsanwalt List in seinem Bestreben, die Umstände des Vorfalls vom 9. Juni 2024 umfassend aufzuklären und das System, wie er es nennt, der Austrian Airlines zu hinterfragen. Der Hagelflug und seine juristische Dimension Am 9. Juni 2024 geriet ein Airbus A320 der Austrian Airlines mit der Flugnummer OS434 auf dem Weg von Palma de Mallorca nach Wien bei Korneuburg in eine Hagelzelle. Die Maschine wurde dabei schwer beschädigt, die Cockpitverglasung barst, die Nase des Flugzeugs wurde stark deformiert und die gesamte Verkleidung der Front beschädigt. Glücklicherweise konnte die Besatzung das Flugzeug sicher landen und es kamen keine Passagiere zu Schaden. Seitdem beschäftigt der Vorfall die zuständigen Behörden, und die Staatsanwaltschaft Korneuburg führt ein Ermittlungsverfahren. In diesem Kontext übernahm Rechtsanwalt Wolfgang List, ein anerkannter Jurist und Dozent, unentgeltlich die Vertretung von insgesamt neun Passagieren. Sein Ziel war es, nicht nur die Rechte seiner Mandanten zu wahren, sondern auch die Hintergründe des Geschehens zu beleuchten.








