Jan Gruber

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Jan Gruber

Günstig in den Sommerurlaub: Airlines hauen Last-Minute-Schnäppchen raus

Mit dem Sommerurlaub in vollem Gange und den letzten deutschen Bundesländern, die in die Sommerferien starten, erreichen die Nachfrage nach Flugreisen und die Preise für Flüge ihren Höhepunkt. Trotz der Hochsaison gibt es für Spontanreisende immer noch Möglichkeiten, günstige Flüge zu finden. Die Reise-App Skyscanner hat aktuelle Daten veröffentlicht, die zeigen, welche Last-Minute-Ziele im August besonders preiswert sind und wie Reisende am besten von den Schnäppchen profitieren können. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die besten Reiseangebote und gibt wertvolle Tipps für diejenigen, die auf der Suche nach einem Sommerurlaub zu einem attraktiven Preis sind. Für Reisende, die im August noch kurzfristig buchen möchten, gibt es mehrere kostengünstige Flugrouten. Skyscanner hat die durchschnittlich günstigsten Strecken für Hin- und Rückflüge in der Economy-Class ermittelt: Besonders hervorzuheben ist der Preisrückgang auf der Strecke Frankfurt – New York, wo die Flüge im Vergleich zum Vormonat um 19 % günstiger geworden sind. Dies bietet eine hervorragende Gelegenheit für diejenigen, die sich eine Reise über den Atlantik leisten möchten. Last-Minute-Flüge unter 50 Euro Für besonders günstige Last-Minute-Angebote finden sich bei manchen Airlines einige Flugstrecken unter 50 Euro an. Diese Optionen sind ideal für spontane Reisende: Diese niedrigen Preise sind besonders attraktiv und bieten Reisenden die Möglichkeit, günstig in attraktive Destinationen zu reisen. Trend-Reiseziele im August In diesem August zeichnen sich einige weniger bekannte, aber aufstrebende Reiseziele durch einen Anstieg der Suchanfragen aus. Diese Ziele bieten nicht nur interessante Reiseerlebnisse, sondern oft auch geringere Kosten: Nador, eine Stadt im Nordosten Marokkos, bietet Reisenden eine authentische

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AUA: Ryanair will EuGH-Urteil „zur Kenntnis nehmen“

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat am Montag, den 29. Juli 2024 mitgeteilt, dass man das Urteil es Europäischen Gerichtshofs, in dem die Freigabe der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines für rechtmäßig erkannt wurde, zur Kenntnis nimmt. Ein Rechtsmittel steht dem irischen Konzern ohnehin nicht mehr zu. „In anderen Fällen, in denen es um staatliche Corona-Hilfen ging, entschied das EU-Gericht, dass Beihilfen in Milliardenhöhe, die Lufthansa, Air France, KLM, SAS und bestimmte italienische Fluggesellschaften erhalten hatten, unrechtmäßig waren. Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat die rechtswidrigen Beihilfen noch immer nicht zurückgefordert und auch keine Maßnahmen ergriffen, um den Schaden für den Wettbewerb zu beheben, der dadurch entstanden ist, dass die deutsche, französische, niederländische, schwedische, dänische und italienische Regierung unter Verstoß gegen das EU-Recht ihre heimischen Fluggesellschaften gegenüber anderen EU-Fluggesellschaften begünstigt haben“, so Ryanair in der entsprechenden Medienmitteilung.

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Hamburg: Geplante SAF-Massenproduktion ist gescheitert

Die Vision einer umweltfreundlicheren Luftfahrt durch den Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen (SAF) hat einen herben Rückschlag erlitten. Ein ambitioniertes Großprojekt in Hamburg zur Produktion von SAF wurde eingestellt, wie aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Das private Konsortium, das die Anlage im Industriegebiet Billbrook und Rothenburgsort errichten wollte, hat beschlossen, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen. Diese Entwicklung wirft erhebliche Fragen zur Zukunft der nachhaltigen Luftfahrt auf, insbesondere angesichts verschärfter EU-Regelungen, die den Einsatz von SAF forcieren sollen. In Österreich warnten Vertreter der Wirtschaftskammer erst vor wenigen Tagen davor, dass Überregulierung potentielle Investoren abschrecken könnte. Im Juni 2022 wurde das Projekt „Green Fuels Hamburg“ von einem Konsortium, bestehend aus dem Energiekonzern Uniper, Siemens Energy, Airbus und dem Chemieunternehmen Sasol Eco FT, angekündigt. Ziel war es, ab 2026 in einer ersten Ausbaustufe mindestens 10.000 Tonnen grünes Kerosin pro Jahr zu produzieren. Diese Menge sollte einen Beitrag zur Reduktion der CO₂-Emissionen in der Luftfahrt leisten, einer Branche, die weltweit für etwa 2-3 % der gesamten CO₂-Emissionen verantwortlich ist. Der Hamburger Flughafen sollte dabei ab 2025 etwa 7.000 Tonnen SAF benötigen, um den Anforderungen der neuen EU-Verordnung zu entsprechen, die den Zugang zu SAF-haltigen Flugtreibstoffen erleichtern soll. Gründe für das Scheitern Die genaue Ursache für das Scheitern des Projekts wurde nicht öffentlich bekannt gegeben. Der Hamburger Senat erklärte lediglich, dass das Konsortium beschlossen habe, das Projekt nicht weiterzuverfolgen. Dies deutet auf mögliche wirtschaftliche, technische oder politische Hürden hin, die eine Realisierung unpraktisch oder unrentabel erscheinen lassen. Der umweltpolitische

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EuGH: Bewilligung der AUA-Staatshilfe war rechtmäßig

Der Europäische Gerichtshof hatte sich aufgrund einer Klage, die Laudamotion und Ryanair gegen die Staatshilfe, die Österreich zu Beginn der Corona-Pandemie an Austrian Airlines ausbezahlt hatte zu befassen. Das Rechtsmittel der Mitbewerber wurde zurückgewiesen. Das „Rettungspaket“ setzte sich aus einem Zuschuss der Konzernmutter Lufthansa, staatlich garantierten Krediten, die zwischenzeitlich getilgt wurden sowie einer „nichtrückzahlbaren Staatshilfe“ in der Höhe von 150 Millionen Euro zusammen. Formell haben Ryanair und die mittlerweile nicht mehr als Fluggesellschaft aktive Tochter Laudamotion gegen die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung dieser Beihilfe geklagt. Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hat entschieden, dass die Freigabe der Staatshilfe rechtmäßig war. Da Ryanair und Laudamotion eine gänzlich andere Auffassung vertreten haben, wurde das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Dies hatte zur Folge, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen hatte. Am Montag, den 29. Juli 2024 wurde das Urteil verkündet: Die Bewilligung der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines wurde für rechtmäßig erkannt. Da es sich um Europas Höchstgericht handelt, können Ryanair und Laudamotion kein Rechtsmittel mehr einlegen. Staatlich garantierter Kredit wurde zurückbezahlt Besagte Beihilfe war nur ein Teil des „Rettungspakets“, denn weitere 150 Millionen Euro wurden seitens der Konzernmutter Lufthansa zur Verfügung gestellt. 300 Millionen Euro nahm Austrian Airlines in Form eines Darlehens auf, jedoch ging die damalige Regierung eine Staatsbürgschaft ein. Dieser Kredit wurde von Austrian Airlines zwischenzeitlich zurückbezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland beteiligte sich Österreich eben nicht an der Airline, für die man bürgte. Das kam den Staat finanziell gesehen teuer zu stehen. In die

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Rumänische Bees Airlines nimmt Kurs auf Karlsruhe/Baden-Baden

Ab August 2024 baut die rumänische Fluggesellschaft Bees Airlines ihr Streckennetz auf und bietet regelmäßige Flüge von Bukarest, Suceava und Chisinau zu verschiedenen europäischen und internationalen Zielen an. Die neuen Verbindungen umfassen unter anderem die Strecken Bukarest nach Verona, Prag, Tel Aviv, Heraklion und Baden-Baden, sowie Suceava nach Tel Aviv und Karlsruhe/Baden-Baden und Chisinau nach Verona. Damit strebt Bees Airlines an, die anfänglichen Unternehmensziele zu erreichen, indem sie beliebte Urlaubsziele direkt anfliegt. Die Fluggesellschaft plant zudem, ihre Flotte zu vergrößern und das Serviceangebot weiter zu diversifizieren, um den Passagieren ein komfortables und sicheres Reiseerlebnis zu bieten. Weitere neue Destinationen sollen zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden. Das rumänische Luftfahrtunternehmen ist ein Ableger der ukrainischen Bees Airline, die aufgrund des Krieges nicht mehr operativ tätig ist.

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Wien: Zoll vereitelt Elfenbein-Schmuggel in der Unterhose

Bei einer risikoorientierten Kontrolle Anfang Juni 2024 am Flughafen Wien haben Zöllner zwei polnische Staatsbürger (53 und 55 Jahre alt) festgenommen, die über Doha aus Uganda eingereist waren. Die Überprüfung ihres Gepäcks offenbarte eine Reihe geschmuggelter Gegenstände, darunter 47 Holzschnitzereien, fünf Metallfiguren, vier Schwerter, ein ungeschliffener Diamant, ein möglicherweise echter Smaragd sowie ein unbekannter tierischer Zahn. Besonders gravierend war der Fund von fünf Elfenbeinschnitzereien, die in der Unterwäsche der Reisenden versteckt waren. Außerdem wurde bei einer der Personen Bargeld in Höhe von 10.900 Euro entdeckt. Finanzminister Magnus Brunner lobte die Arbeit der Zollbeamten und betonte die Bedeutung der Kontrollen zum Schutz bedrohter Arten. Die Verstöße können mit Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro geahndet werden. Die beschlagnahmten Gegenstände wurden gesichert, und gegen die betroffenen Personen wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet.

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Klagenfurt: Kärntner Touristik will Incoming-Charter etablieren

Das Linienflugangebot am Klagenfurter Flughafen ist derzeit äußerst überschaubar. Kurzfristig ist auch keine Besserung in Aussicht, doch das Management rund um Maximilian Wildt arbeitet derzeit intensiv daran Eurowings zur Wiederaufnahme der Köln/Bonn-Flüge zu bewegen. Auch ein weiteres Deutschland-Ziel, das im Sommer 2025 bedient werden könnte, befindet sich in Verhandlungen. Wären die vom ehemaligen Mehrheitseigentümer Lilihill verkündeten Pläne in die Tat umgesetzt worden, so hätte Klagenfurt eine eigene virtuelle Fluggesellschaft bekommen. Als Liliair wollte man unter anderem nach Hamburg, München, Köln/Bonn und Frankfurt am Main fliegen. Allerdings konnten die damals verantwortlichen nie schlüssig beantworten wie man es bewerkstelligen will, dass Passagiere des Virtual Carriers durchgehende Tickets mit Lufthansa-Anschlüssen buchen können. Bekanntermaßen ist der Kranich bei der Auswahl seiner Partner äußerst wählerisch und lässt sich selten bis nie auf junge Konstruktionen außerhalb des eigenen Konzerns bzw. der Star Alliance ein. Das musste auch die Südtiroler Skyalps, die für eine kurze Zeit als Operating Carrier von Liliair gehandelt wurden, spüren. Den Wetlease-Auftrag von Austrian Airlines hat nämlich Braathens und nicht Skyalps bekommen. Die Verhandlungen mit Lufthansa – für ACMI-Dienstleistungen ab Friedrichshafen, Linz und Innsbruck – sind ebenfalls im Sand verlaufen. Auf der Linie hat Klagenfurt derzeit mit Austrian Airlines und Ryanair nur zwei Carrier, die den Airport regelmäßig ansteuern. Es ist ein offenes Geheimnis, dass der Kärntner Tourismus stark unter dem Wegfall der Köln/Bonn-Strecke, die zuletzt von Eurowings bedient wurde, leidet. Das Management rund um Maximilian Wildt ist bestrebt die Lufthansa-Tochter zur Rückkehr in die Kärntner Landeshauptstadt zu bewegen. Noch gibt es keine

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Gerichtsurteil: Veranstalter nicht zur kostenlosen Ersatzreise verpflichtet

In einer Zeit, in der Reisebuchungen durch unvorhergesehene Änderungen wie Flugstreichungen oft kompliziert werden, bietet ein neues Urteil des Amtsgerichts München Klarheit für Pauschalreisende. Das Gericht entschied, dass ein Reiseveranstalter nicht verpflichtet ist, eine kostenfreie Ersatzreise anzubieten, selbst wenn erhebliche Änderungen an der ursprünglich gebuchten Reise auftreten. Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf eine Familie, deren Reise aufgrund einer Flugstreichung verschoben wurde. Das Urteil hat weitreichende Implikationen für Reisende und die Reisebranche, insbesondere in Bezug auf die Rechte und Pflichten bei Pauschalreisen. Das betroffene Ehepaar hatte für den Zeitraum vom 10. bis 24. Oktober 2021 eine Pauschalreise von Düsseldorf nach Marsa Alam für sich, ihren schulpflichtigen Sohn und die Schwiegermutter gebucht. Die Gesamtkosten betrugen 5.539 Euro. Doch am 19. August 2021 informierte der Veranstalter die Familie, dass sich die Flüge um drei Tage nach hinten verschieben würden. Dies hätte bedeutet, dass die Familie erst nach Beginn des neuen Schuljahres zurückgekehrt wäre, was für sie nicht akzeptabel war. Der Veranstalter bot daraufhin eine alternative Reise an, die einen Tag früher starten und über Frankfurt am Main führen sollte, allerdings zu einem Aufpreis von 1.210 Euro. Die rechtliche Auseinandersetzung Das Ehepaar lehnte die vorgeschlagene Änderung ab und versuchte, eine Lösung ohne zusätzliche Kosten zu finden. Der Veranstalter reduzierte schließlich den Aufpreis auf 1.000 Euro, doch das Ehepaar bestand darauf, diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen und den Differenzbetrag gerichtlich zurückzufordern. Die Klage der Familie wurde jedoch abgewiesen. Die Richter am Amtsgericht München erklärten, dass die Änderung der Flugzeiten und -orte

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Air Montenegro sucht neuen CEO

Air Montenegro hat nach der Kündigung von Mark Anžur eine öffentliche Ausschreibung für die Position des Chief Executive Officers (CEO) veröffentlicht. Die Fluggesellschaft, die 2021 gegründet wurde, sucht nun ihren sechsten CEO. Gesucht wird eine Führungspersönlichkeit mit Erfahrung und Englischkenntnissen, wobei sich sowohl montenegrinische als auch ausländische Staatsangehörige bewerben können. Die Bewerbungsfrist endet am 7. August. Weitere Informationen zur Ausschreibung sind öffentlich zugänglich.

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Ryanair gewinnt Rechtsstreit gegen eDreams wegen überhöhter Gebühren

Ryanair hat in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin gegen die spanische Online-Reiseagentur eDreams einen bedeutenden Sieg errungen. Das Gericht entschied, dass eDreams durch das Erheben überhöhter „Servicegebühren“ in Höhe von 3,88 € sowie durch irreführende Werbung für den „Flexfare“-Tarif gegen das Gesetz verstoßen hat. Diese Entscheidung folgt einem ähnlichen Urteil in den USA gegen Booking.com, das feststellte, dass die Plattform illegal Daten von Ryanair abgegriffen hatte. Ryanair kritisierte eDreams scharf und forderte die Agentur auf, ihre Verbrauchertäuschungen zu beenden und sich den „Approved OTA“-Vereinbarungen anzuschließen, wie es andere europäische Online-Reiseagenturen bereits getan haben. Diese Vereinbarungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher transparente und tatsächliche Preise für Ryanair-Flüge erhalten.

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