EuGH: Bewilligung der AUA-Staatshilfe war rechtmäßig

Ryanair und Austrian Airlines in Wien (Foto: Robert Spohr).
Ryanair und Austrian Airlines in Wien (Foto: Robert Spohr).

EuGH: Bewilligung der AUA-Staatshilfe war rechtmäßig

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Der Europäische Gerichtshof hatte sich aufgrund einer Klage, die Laudamotion und Ryanair gegen die Staatshilfe, die Österreich zu Beginn der Corona-Pandemie an Austrian Airlines ausbezahlt hatte zu befassen. Das Rechtsmittel der Mitbewerber wurde zurückgewiesen.

Das „Rettungspaket“ setzte sich aus einem Zuschuss der Konzernmutter Lufthansa, staatlich garantierten Krediten, die zwischenzeitlich getilgt wurden sowie einer „nichtrückzahlbaren Staatshilfe“ in der Höhe von 150 Millionen Euro zusammen. Formell haben Ryanair und die mittlerweile nicht mehr als Fluggesellschaft aktive Tochter Laudamotion gegen die von der EU-Kommission erteilte Bewilligung dieser Beihilfe geklagt.

Bereits die Vorinstanz, das Gericht der Europäischen Union, hat entschieden, dass die Freigabe der Staatshilfe rechtmäßig war. Da Ryanair und Laudamotion eine gänzlich andere Auffassung vertreten haben, wurde das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Dies hatte zur Folge, dass sich der Europäische Gerichtshof mit der Angelegenheit zu befassen hatte. Am Montag, den 29. Juli 2024 wurde das Urteil verkündet: Die Bewilligung der 150-Millionen-Euro-Staatshilfe für Austrian Airlines wurde für rechtmäßig erkannt. Da es sich um Europas Höchstgericht handelt, können Ryanair und Laudamotion kein Rechtsmittel mehr einlegen.

Staatlich garantierter Kredit wurde zurückbezahlt

Besagte Beihilfe war nur ein Teil des „Rettungspakets“, denn weitere 150 Millionen Euro wurden seitens der Konzernmutter Lufthansa zur Verfügung gestellt. 300 Millionen Euro nahm Austrian Airlines in Form eines Darlehens auf, jedoch ging die damalige Regierung eine Staatsbürgschaft ein. Dieser Kredit wurde von Austrian Airlines zwischenzeitlich zurückbezahlt. Im Gegensatz zu Deutschland beteiligte sich Österreich eben nicht an der Airline, für die man bürgte. Das kam den Staat finanziell gesehen teuer zu stehen.

In die Kritik geraten ist die Bundesregierung unter Sebastian Kurz, dass lediglich Austrian Airlines ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 150 Millionen Euro gewährt wurde. Andere Fluggesellschaften mit österreichischem AOC, beispielsweise Level Europe, Easyjet Europe, Eurowings Europe und Laudamotion haben keine derartige Finanzhilfe seitens des Staats erhalten. Das zuerst genannte Luftfahrtunternehmen musste wenige Wochen nach dem Beginn der Corona-Pandemie Konkurs anmelden und wurde zwischenzeitlich gänzlich abgewickelt und aufgelöst. Eurowings Europe existiert nicht mehr als österreichische Fluggesellschaft, denn das Unternehmen wurde auf Malta neugegründet und operiert nun unter maltesischer Lizenz. Ähnlich verhält es sich bei Laudamotion, denn der Flugbetrieb wurde komplett von der im Jahr 2020 neu aufgebauten Lauda Europe Ltd, die ebenfalls auf Malta ansässig ist, übernommen.

Laudamotion bekam über die Cofag Förderungen

Allerdings ist die Laudamotion GmbH in Sachen Corona-Förderungen nicht gänzlich leer ausgegangen. Aus der Transparenz-Datenbank des Bundes geht hervor, dass die Ryanair-Tochter über die Cofag folgende Förderungen ausbezahlt bekommen hat: Im Jahr 2021 waren es 520.000 Euro, in 2022 dann 400.000 Euro und in 2023 wurden 10.659.876,73 an Laudamotion überwiesen.

Bei Austrian Airlines sind in den 150 Millionen Euro, über deren Freigabe nun der EuGH entschieden hat, die Kosten, die dem Arbeitsmarktservice für die ausgesprochen lange Maßnahme der Kurzarbeit nicht eingerechnet. Dieses Mittel wurde von zahlreichen Unternehmen, darunter auch Level Europe und Laudamotion in Anspruch genommen. Der zuletzt genannte Carrier hat die Kurzarbeit während einem Streit mit der Gewerkschaft aber nach wenigen Wochen wieder beendet.

Bei Level Europe sorgte der Konkurs für das Aus der Kurzarbeit. Auch bei Eurowings Europe befand sich das österreichische Personal zeitweise in dieser Maßnahme. Easyjet Europe konnte dies für das fliegende Personal insofern nicht in Anspruch nehmen, da man in der Alpenrepublik weder Piloten noch Flugbegleiter stationiert hat. Der Konkurrent Wizz Air, der zum Zeitpunkt der Pandemie unter ungarischem AOC eine Basis in Wien unterhalten hat, stellte keinen Antrag auf Gewährung von Kurzarbeit. Zwischenzeitlich wurde auch bei diesem Unternehmen der Betrieb der Basis durch ein maltesisches Unternehmen, genauer gesagt, Wizz Air Malta, abgelöst.

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