Jan Gruber

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Jan Gruber

Lufthansa: Weiterhin schwache Green-Fare-Nachfrage

Eigenen Angaben nach habe die Lufthansa Group innerhalb eines Jahres etwa eine Million Tickets im so genannten „Green Fare“ verkaufen können. Lediglich etwa drei Prozent der Passagiere haben sich damit für dieses Angebot entschieden. Laut einer Aussendung von Lufthansa soll innerhalb der Business-Reisenden der Anteil etwas höher sein als der allgemeine Durchschnitt: Elf Prozent der „C“-Passagiere sollen sich für die so genannten „grünen Tarife“ entschieden haben. Während der Kranich-Konzern die „Green Fares“ als großen Erfolg feiert, scheint angesichts des Umstands, dass nur drei Prozent der Reisenden binnen eines Jahres diese gebucht haben, die Nachfrage eher schwach zu sein.

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Hamburg: Verwaltungsgericht kippt Bußgelder für verspätete Nacht-Landungen

Die Hamburger Umweltbehörde darf ab sofort keine Gebühren und/oder Ordnungsgelder für verspätete Landungen auf dem Airport verhängen. Bislang wurden Airlines, die nach 23 Uhr 00 gelandet sind, finanziell bestraft. Unter anderem Condor und Lufthansa hatten dagegen geklagt und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht damit argumentiert, dass es für die Bußgelder keine Rechtsgrundlage geben würde. Airlines hatten allein für die Prüfung, ob die nächtliche Landung unvermeidbar war, zumindest 500 Euro an Bearbeitungsgebühren zu bezahlt. Kam die Behörde zum Schluss, dass es vermeidbar war, kam noch ein Bußgeld dazu. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat nun entschieden, dass die bisherige Praxis rechtswidrig war. Dies betrifft jedoch nur die Umweltbehörde, denn die regulären Nachtzuschläge, die an den Airport zu leisten sind, waren nicht Teil des Verfahrens und dürfen weiterhin erhoben werden.

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Nord LB könnte Flugzeug-Portfolio verkaufen

Die Norddeutsche Landesbank prüft derzeit Angebote von Investoren, die am Ankauf des Flugzeugportfolios interessiert sind. Erst im Frühjahr 2024 soll entschieden werden, ob und in welchem Umfang es tatsächlich zu Veräußerungen kommt. Die Nord LB ist seit vielen Jahren in der Finanzierung von Fluggeräten aktiv. Nun bahnt sich an, dass sich die Anstalt des öffentlichen Rechts zurückziehen könnte. Gemeint ist damit, dass laut einem Bericht von Reuters der Verkauf des gesamten Portfolios zur Debatte steht. Der Wert wird auf etwa drei Milliarden Euro geschätzt.

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Eriwan: Fly Arna bekommt AOC temporär entzogen

Die Wahrscheinlichkeit, dass die armenische Air-Arabia-Beteiligung Fly Arna in naher Zukunft wieder kommerziell abheben wird, ist stark gesunken, denn die Zivilluftfahrtbehörde Armeniens hat dem Unternehmen das AOC suspendiert. Noch wurde das Luftfahrtbetreiberzeugnis nicht endgültig entzogen, sondern es wurde lediglich vorläufig ausgesetzt. Das bedeutet, dass Fly Arna dieses auf Antrag zurückbekommen kann, aber nur dann wenn die Auflagen der Zivilluftfahrtbehörde erfüllt werden können. Üblicherweise räumen Ämter bei einer Suspendierung eine gewisse Frist ein und wenn sich innerhalb dieser nichts tut, das zur Wiedererlangung führen könnte, erfolgt ein endgültiger Entzug. Air Arabia ist bei Fly Arna lediglich Minderheitsgesellschafter und hat unter anderem die Flotte im Rahmen von Dry-Lease-Verträgen verleast. Das armenische Unternehmen ist mit großen Ambitionen gestartet, denn man betrachtete sich bereits als neuer National Carrier. Abgesehen von einigen Russland-Flügen und wenigen Verbindungen in andere Staaten, ist man aber nie so richtig aus den Startlöchern herausgekommen. Vor einigen Wochen hat man entschieden, dass der Flugbetrieb vorläufig eingestellt wird. Dies wurde damit begründet, dass das Konzept überarbeitet wird und man bereits in wenigen Wochen wieder in der Luft sein wird. Die nunmehrige Suspendierung des AOCs durch die Zivilluftfahrtbehörde dürfte dieses Vorhaben schwierig machen, denn für die Wiedererlangung sind stets Auflagen zu erfüllen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die armenische Behörde auf eine Art „Deal“ einlassen wird, ist sehr gering. Hintergrund ist, dass man sich derzeit in einem Harmonisierungsprozess mit der Europäischen Union befindet. Die Regierung hat ein sehr großes Interesse daran, dass die Zivilluftfahrtbehörde von der EU als zuverlässiges Amt wahrgenommen wird. Man erwartet

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Alaska-Vorfall: Boeing weiß nicht welche Werkstechniker zuletzt an B737-Max-9 gearbeitet haben

In der Luftfahrt muss aus Sicherheitsgründen alles sehr genau dokumentiert werden. Normalerweise ist es Routine, dass notiert wird wer wann welches Teil eingebaut, ausgetauscht, geprüft oder repariert hat. Boeing hingegen kann laut NTSB gar nicht sagen wann von wem der defekte Türstopfen, der am 5. Jänner 2024 zum Vorfall mit einer B737-Max-9 bei Alaska Airlines geführt wurde, eingebaut hat. In einem Schreiben an den U.S.-Senat erklärt NTSB-Chefin Jeniffer Homendy, dass man derzeit nicht weiß wann und von wem das fehlerhafte Teil eingebaut wurde. Zwar ginge aus der Dokumentation hervor, dass am 19. September 2023 Reparaturarbeiten vom Hersteller durchgeführt wurden und dabei auch die Türstopfen aus- und wiedereingebaut wurden, aber weder der genaue Zeitpunkt noch der Umfang der Arbeiten oder gar die verantwortlichen Techniker wären bekannt. Boeing habe diesbezüglich entgegen wiederholter Anordnungen keine Auskünfte erteilt. Laut Homendy gäbe es Hinweise darauf, dass insgesamt 25 Boeing-Mitarbeiter mit den Reparaturen beschäftigt gewesen wären. Die Namen will oder kann der Hersteller der NTSB aber nicht bekanntgeben. Aus der Sicht der Behörde wäre dies aber für die Aufklärung des Vorfalls von essentieller Bedeutung, denn die Wahrnehmungen und Erinnerungen der Techniker könnten weitere Aufschlüsse bieten. Am 13. März 2024 schrieb die NTSB-Chefin an die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses des U.S.-Senats, dass sie von Boeing die Mitteilung bekommen habe, dass man ihr die Namen der Techniker deshalb nicht mitteilt, weil man es nicht wisse. Die Aufzeichnungen würde man nicht finden und die Aufnahmen der Überwachungskameras, mit denen die Arbeiten dokumentiert wurden, wären angeblich zwischenzeitlich schon überschrieben. Bei der

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Betriebsversammlung: Nur 37,14 Prozent der AUA-Mitarbeiter haben teilgenommen

Die Fluggesellschaft Austrian Airlines beschäftigt rund 3.500 fliegende Mitarbeiter. An der jüngsten Betriebsversammlung, die am vergangenen Donnerstag über die Bühne gegangen ist, haben offiziellen Angaben nach knapp 1.300 fliegende Beschäftigte teilgenommen. Damit haben sich weniger als die Hälfte der Betroffenen für die Anliegen von Betriebsrat und Gewerkschaft Vida interessiert. Auf den ersten Blick ist eine Zusammenkunft von 1.300 Beschäftigten, die unter anderem mit von den Arbeitnehmervertretern gecharterten Bussen ins Multiversum Schwechat gekarrt wurden, durchaus überwältigend. Bedenkt man aber, dass Austrian Airlines eben etwa 3.500 fliegende Mitarbeiter (Piloten und Flugbegleiter zusammenrechnet) beschäftigt, besagt dies auch, dass 2.200 AUA-Mitarbeiter bzw. 62,86 Prozent gar nicht erschienen sind. Generalversammlungen vieler Sportvereine, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, wären gar nicht beschlussfähig, weil weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder erschienen sind. Natürlich gibt es viele verschiedene Gründe warum man zu einer Mitarbeiterversammlung nicht erscheint, jedoch zählt unter dem Strich, dass lediglich 37,14 Prozent des fliegenden AUA-Personals an der jüngsten Betriebsversammlung teilgenommen haben. Es ist also überhaupt kein Zufall, dass nicht neuerlich ein „spontaner Warnstreik“ beschlossen wurde, denn dieser hätte die Arbeitnehmervertreter durchaus unter Bredouille bringen können. Für einen Streikbeschluss ist eine gewisse Mindestwahlbeteiligung stimmberechtigter Mitarbeiter notwendig. Diese können der Gewerkschaft angehören, jedoch ist das besonders in Firmen mit Betriebsrat keinesfalls ein Muss-Kriterium, denn Mitgliedschaften in Gewerkschaften sind prinzipiell freiwillig. Nimmt aber die ganz überwiegende Mehrheit an einer solchen Abstimmung gar nicht teil, so ist das notwendige Quorum unterschritten und somit kommt kein gültiger Beschluss zu Stande. In einem solchen Fall könnte ein Streikaufruf durchaus

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Memmingen: Ryanair stellt Zagreb-Flüge ein

Die Billigfluggesellschaft Ryanair wird die im Regelfall von Lauda Europe durchgeführten Nonstopflüge zwischen Zagreb und Memmingen einstellen. Die Aufgabe dieser Route, die momentan dreimal wöchentlich bedient wird, ist zum 30. März 2024 geplant. Laut Ex-Yu-Aviation.com waren im Vorjahr auf dieser Route 44.265 Reisende unterwegs. Die Auslastung der Flüge soll bei 87,9 Prozent gelegen haben. Ryanair machte keine näheren Angaben zur Aufgabe dieser Route.

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SBB-Personenverkehr zurück in der Gewinnzone

Den SBB ist es im Geschäftsjahr 2023 gelungen trotz hoher Energiekosten in die schwarzen Zahlen zu fahren. Dies soll primär daran gelegen haben, dass man mit 1,32 Millionen Fahrgästen wieder das Niveau, das man im Rekordjahr 2019 hatte, erreicht hat. Im direkten Vergleich mit dem Wert, den man im Jahr 2022 erreichen konnte, steigerten die SBB im Geschäftsjahr 2023 die Erträge im Segment Personenverkehr um 9,9 Prozent auf 3741 Millionen Schweizer Franken Der Fernverkehr, der in 2022 mit 47 Millionen Schweizer Franken in der Verlustzone war, schrieb einen Gewinn in der Höhe von 117 Millionen Schweizer Franken.

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Universal Air legt neue Strecken ab Luqa auf

Die maltesische Fluggesellschaft Universal Air startet weitere Nonstopverbindungen ab Luqa. Es handelt sich um die Ziele Athen, Korfu, Ibiza und Palermo. Ab 1. Mai 2024 will man dreimal wöchentlich Kurs auf Palermo nehmen. Die Destination Ibiza soll ab 31. Mai 2024 zweimal pro Woche angesteuert werden. Nach Athen geht es ab 6. Mai 2024 bis zu zweimal wöchentlich. Korfu folgt per 1. Juni 2024 mit drei Umläufen pro Woche. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der Carrier ab dem ungarischen Pecs die Zeile München, Luqa und Korfu anbieten wird. Diese Destinationen werden ab Ende März 2024 schrittweise aufgenommen. Mit dem Verkauf von Flugtickets hat Universal Air bereits begonnen.

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