
Flixbus will wieder Kunden-Logins einführen
Seit rund vier Wochen erhebt der Reisekonzern Flix für die Buchung von Fahrkarten für Flixbus und Flixtrain in einigen Märkten eine Servicegebühr. Diese verlangt man aber nicht überall, denn beispielsweise in der Türkei kassiert die Firmengruppe nichts extra. Gerade in Österreich gelten so genannte Servicepauschalen, für die Kunden keine klar definierte Gegenleistung erhalten, heftig umstritten. Der Oberste Gerichtshof hat diese in einem Verfahren, das gegen ein Fitnessstudio geführt wurde, für unzulässig erklärt. Konsumentenschützer gehen davon aus, dass dies auch für Telekommunikationsunternehmen, die als Erfinder dieses „Körberlgeldes“ gelten, anwendbar ist. Zunächst leisteten die betroffenen Unternehmen dagegen Widerstand, jedoch werden nun Tarife ohne umstrittene Servicepauschalen auf den Markt gebracht. Im Verkehrs- und Reisewesen sind Buchungsgebühren gar keine Seltenheit. Selbst große Anbieter wie Lufthansa und Wizz Air verlangen bei Buchung über Homepages derartige Extrakosten. Beim Kranich-Konzern nennt sich dies Ticket Service Charge und beim pinkfarbenen Lowcoster Administrationsgebühr. Allerdings sind diese Kosten in den Endpreis – exklusive etwaiger Extraleistungen wie Sitzplatzreservierung oder Aufgabegepäck – bereits eingerechnet und werden nicht on-top erhoben. Viele Reisebüros verlangen Buchungs- und/oder Beratungsgebühren. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass nur noch sehr wenige Airlines Provisionen für die Vermittlung von Flugtickets bezahlen. Agenturen sind aber verpflichtet ihren Interessenten den Endpreis zu nennen. Dieser hat etwaige Gebühren, die das Reisebüro auf eigene Rechnung erhebt, bereits zu enthalten. In der Praxis läuft es – sowohl stationär als auch im Internet – oftmals anders, denn noch immer überraschen manche Anbieter im letzten Buchungsschritt mit Zusatzkosten. Dies ist rechtlich gesehen unzulässig. Gesetzgeber schritt gegen Zahlungsgebühren








