
Bundesverkehrsministerium plant Finanzabgaben für Fluggesellschaften bei Betankungsabweichungen
Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umgestaltung der regulatorischen Vorgaben im Luftverkehr vorgelegt, der finanzielle Sanktionen für Fluggesellschaften bei Abweichungen von vorgegebenen Betankungspraktiken vorsieht. Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Abgabe von 1.332 Euro pro Tonne Kerosin erhoben werden, wenn Luftfahrtunternehmen die Vorgabe missachten, mindestens 90 Prozent des für einen Flug benötigten Treibstoffs am jeweiligen Abflugort einzutanken. Dieser Satz gilt in gleicher Höhe für Airlines, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Beimischungsquoten für alternative Flugkraftstoffe verfehlen. Mit diesem Gesetzentwurf, der Ende Juli 2025 den beteiligten Ressorts übermittelt wurde, setzt die Bundesregierung die Vorgaben der europäischen Verordnung ReFuelEU Aviation in nationales Recht um. Die Überwachung der Regelungen soll dem Luftfahrt-Bundesamt übertragen werden, das für diese Aufgaben zusätzliche Personalkapazitäten erhalten soll. Hintergrund der Betankungspraxis und ökonomische Anreize Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs betrifft unter anderem das in der Luftfahrtbranche verbreitete Phänomen des sogenannten Tankering. Darunter wird die betriebliche Praxis verstanden, Flugzeuge am Herkunftsflughafen mit mehr Treibstoff zu betanken, als für die reine Flugstrecke bis zum Zielort erforderlich wäre. Fluggesellschaften nutzen diese Methode, um Preisunterschiede bei Kerosin an verschiedenen Zielorten auszunutzen oder um Aufpreise und lokale Abgaben an einzelnen Flughäfen zu umgehen. Durch das Mitführen von zusätzlichem Treibstoff erhöht sich jedoch das Gesamtgewicht des Luftfahrzeugs während des Fluges spürbar. Ein höheres Abfluggewicht führt zu einem veränderten Strömungswiderstand und erfordert eine höhere Triebwerksleistung, was wiederum den Treibstoffverbrauch pro geliefertem Sitzplatzkilometer ansteigen lässt. Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, diese ökonomischen Kalkulationen durch das Erheben der Abgabe finanziell zu korrigieren. Wenn der finanzielle Vorteil des günstigeren Kerosineinkaufs








