Jan Gruber

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Jan Gruber

EuGH: Land Kärnten muss millionenschwere Tuifly-Subventionen zurückfordern

Lange ist es her, doch nun wurde die deutsche Ferienfluggesellschaft vom Europäischen Gerichtshof kostenpflichtig an die einstigen Aktivitäten in Klagenfurt erinnert. Der Carrier muss Beihilfen, die das Land Kärnten zwischen 2003 und 2008 gewährt hatte, zurückbezahlen. In Zahlen: 9,6 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und Prozesskosten. Die damalige Landesregierung meinte den Klagenfurter Flughafen mit Hilfe durchaus hoher Subventionen „pushen“ zu müssen. So „kaufte“ man sich Billigflieger wie Ryanair und Hapag-Llyod Express (ehemaliger Markenname von Tuifly). Nachhaltig war dies nicht, denn nach Auslaufen der Verträge zogen sich sowohl Ryanair als auch Air Berlin (nach der Übernahme der Tuifly-City-Strecken) zurück. Der mittlerweile nicht mehr existierende Carrier aus der deutschen Bundeshauptstadt kündigte diesen Schritt sogar öffentlich an, denn entweder fließt weiterhin Geld oder man kehrt Klagenfurt den Rücken. Dass die damalige Landesbank Hypo-Alpe-Adria im September 2005 der schon schwer angeschlagenen Styrian Spirit einen etwa zwei Millionen Euro schweren Kredit gewährt hat, weil es Landeshauptmann Jörg Haider (FPÖ/BZÖ) so wollte, erscheint im Vergleich zu den nicht nachhaltig verteilten Subventionen schon fast „preiswert“. Nachhaltig war es aber auch nicht, denn nur wenige Wochen später war die Regionalfluggesellschaft pleite. Subventionen der Haider-Landesregierung schaden dem Airport bis heute Generell hat die damalige Subventionspraxis der Haider-Landesregierung bis heute schweren Schaden angerichtet. Ehemalige leitende Angestellte des Klagenfurter Flughafens erklären übereinstimmend, dass bei Gesprächen mit Airlines stets dieses Thema angesprochen wird und seitens der Carrier Signale kommen, dass man nur kommen wird, wenn man wie damals unter anderem Air Berlin, Tuifly und Ryanair auch Geld bekommt. Möglichst eine vollständige Verlustabdeckung will

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Air France-KLM erhöht den GDS-Zuschlag

Mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2023 erhöht die Air-France-KLM-Group den so genannten GDS-Zuschlag, der bei Buchungen über von Reisebüros verwendeten System wie Sabre, Galileo, Travelport und Amadeus erhoben wird. Derzeit verrechnet man im pro Oneway-Flug und Passagier 18,70 U.S.-Dollar. Ab 1. Juli 2023 schlägt der Carrier auf diesem Weg 23,10 U.S.-Dollar auf. Davon ausgenommen sind Buchungen, die Vermittler über die so genannten NDC-Kanäle von Air France und/oder KLM tätigen. Auch Internetbuchungen über die Homepages der Carrier sind nicht betroffen.

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Korean Air und Asiana fahren China-Verkehr zurück

Die südkoreanischen Fluggesellschaften Asiana und Korean Air fahren den China-Verkehr weiter zurück. Hauptsächlich betroffen sind Routen ab Gimpo, jedoch trifft es auch die eine oder andere Strecke ab Seoul. Hintergrund ist laut der Agentur Yonhap, dass die Nachfrage wegen neuerlicher diplomatischer Spannungen eingebrochen sein soll. Korean Air setzt mit Wirksamkeit zum 1. August 2023 die Flüge ab GImpo nach Xiamen und Peking aus. Asiana stellt ab diesem Airport per 6. Juli 2023 die Verbindung in die chinesische Hauptstadt ein. Ab Seoul wird man temporär nicht mehr nach Shenzhen fliegen.

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Bundeskartellamt: Deutsche Bahn muss Online-Drittanbietern Provisionen bezahlen

Die Deutsche Bahn AG hat verhält sich aus der Sicht des Bundeskartellamts gegenüber Mobilitätsplattformen diskriminierend. Die Behörde ist der Ansicht, dass Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, Rabattverbote und die Verweigerung von Provisionen wettbewerbswidrig sind. Die DB AG klagt gegen die Endscheidung der Wettbewerbshüter. In zumindest einer Sache sind sich Ryanair und die Deutsche Bahn sehr ähnlich. Beide Konzerne haben etwas dagegen, wenn Drittanbieter ihre Tickets verkaufen. Offenbar wäre es diesen am liebsten, wenn nur sie und niemand anderer den Vertrieb erledigt. Die Deutsche Bahn duldet Drittanbieter, die beispielsweise über Apps aktiv sind, legt jedoch harte Bedingungen auf. Genau diese wurden nun vom Bundeskartellamt für wettbewerbswidrig erklärt. Auch der Umstand, dass man anderen Plattformen keinen Zugang zu den Echtzeit-Verkehrsdaten gewähren möchte, stuft die Behörde als Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung ein. Besonders im Visier hat man auch die App des Eisenbahnbetreibers. Das Bundeskartellamt vertritt die Ansicht, dass es wettbewerbswidrig ist, dass die Deutsche Bahn Drittanbietern ein Werbeverbot auferlegt, die Preise bestimmt und auch eigene Rabattaktionen bzw. Kundenbindungsprogramme untersagt. Davon ausgenommen sind besondere Aktionen der DB, die gezielt der besseren Auslastung einzelner Züge dienen. Auch müsse die Bahn Provisionen bezahlen, die zumindest die Zahlungs- und Buchungskosten abdecken. Die Deutsche Bahn denkt aber nicht daran mit Drittanbietern in jener Form, die das Bundeskartellamt fordert, zusammenzuarbeiten. Man hat angekündigt, dass man gegen die Entscheidung der Behörde klagen wird, denn besonders der Umstand, dass man Online-Plattformen für den Verkauf von Fahrkarten Provisionen bezahlen soll, stößt dem Staatskonzern sauer auf. Man verweist darauf, dass man selbst ein umfangreiches Vertriebsnetz

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Iraqi Airways hat erste Boeing 787-8 übernommen

Die Fluggesellschaft Iraqi Airways hat in der vergangenen Woche ihre erste von vorerst zehn Boeing 787-8 übernommen. Mit diesen Maschinen will man insbesondere auf der Langstrecke expandieren. „Wir sind stolz darauf, ein Flugzeug mit den Fähigkeiten der 787 Dreamliner in Empfang zu nehmen. Da der inländische und internationale Flugverkehr an Dynamik gewinnt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass unsere Iraqi Airways-Flotte der wachsenden Nachfrage mit effizienteren, leistungsfähigeren und komfortableren Flugzeugen gerecht wird“, sagte Manaf Abdel-Monem, Generaldirektor von Iraqi Airways. „Die 787 und 737 MAX, die wir erhalten haben, sind der Schlüssel zu unserem Flottenerneuerungsprogramm, mit dem wir sicherstellen wollen, dass wir unsere Passagiere mit der Sicherheit und dem Komfort, den sie von einer modernen und effizienten Fluggesellschaft wie Iraqi Airways erwarten, um die Welt fliegen können.“

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Luxair untermauert Ljubljana-Interesse

Die Fluggesellschaft Luxair scheint bezüglich Subventionen, um die man sich in Slowenien beworben hat, ihren guten Willen zeigen zu wollen. Der Carrier hat die Aufnahme einer Nonstopverbindung zwischen Luxemburg und Ljubljana angekündigt. Die slowenische Regierung hat vor einiger Zeit Subventionen, die auf bestimmten Routen vergeben werden sollen, ausgeschrieben. Man erwartete sich, dass sich daran sowohl Netzwerk- als auch Billigcarrier rege beteiligen werden. Allerdings hat man im Tender durchaus hohe Anforderungen gestellt, denn man wollte in jedem Fall erreichen, dass sich die Hub-Anbindungen verbessern. Dazu sollte der Bewerber entweder selbst ein Drehkreuz unterhalten oder aber über die entsprechenden Codeshare-Verträge verfügen. Zumindest eine Hub-Anbindung sollte so gestärkt werden und auf den anderen Routen wäre – zumindest in der Theorie – der Point-to-Point-Verkehr ausreichend gewesen. Statt vielen Bewerbungen und einem Match zwischen Ryanair, Wizzair und anderen Lowcostern langten beim slowenischen Verkehrsministerium aber nur zwei Anträge ein. Luxair und Air Montenegro interessieren sich. Während Luxair völlig problemlos sämtliche Punkte zwischen der EU mit Slowenien verbinden kann, sieht es bei Air Montenegro ganz anders aus. Als Drittstaaten-Carrier sind bilaterale Sondergenehmigungen notwendig. Dies könnte eventuell dadurch umgegangen werden, in dem formell als Fünfte Freiheit geflogen wird, jedoch würde es dies die Operation massiv verkomplizieren. Noch hat Sloweniens Regierung bezüglich der Vergabe der Subventionen keine finale Entscheidung getroffen. Allerdings stellt man die Weichen bereits in Richtung dem Aufbau einer neuen staatlichen Fluggesellschaft. Das mangelnde Interesse europäischer Carrier rund um die Fördermittel dürfte die Entscheidung in Richtung neue eigene Airline entsprechend positiv beeinflusst haben. Die Fluggesellschaft Luxair dürfte

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Hamburg und Rotterdam vereinbaren Wasserstoffflüge

Hamburg und Rotterdam wollen künftig mit wasserstoffbetriebenen Flugzeugen miteinander verbunden werden. Dazu hat man in der Vorwoche eine entsprechende Absichtserklärung unterschrieben. Auch will man im Bereich der Entwicklung alternativer Luftfahrtantriebe eng zusammenarbeiten. Die Kooperation umfasst unter anderem die Bereiche Ausbildung, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Hinter der Absichtserklärung stehen der Flughafen Hamburg, das Clusternetzwerk Hamburg Aviaiton, der Rotterdam Airport und die Stiftung Rotterdam The Hague Innovation Airport. Derzeit strebt man an, dass das erste Wasserstoffflugzeug um das Jahr 2026 herum abheben soll.

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Stockholm: Brussels Airlines zieht sich aus Bromma zurück

Die belgische Lufthansa-Tochter Brussels Airlines ist eine von wenigen Fluggesellschaften, die internationale Flüge ab Stockholm-Bromma anbietet. Damit ist mit Beginn der Winterflugplanperiode 2023/24 – zumindest vorläufig – Schluss. Der Carrier wird das Flugangebot, das man bislang ab dem innerstädtischen Airport der schwedischen Hauptstadt hat, zum größeren Flughafen Arlanda verlagern. Für Brussels Airlines bedeutet das eine größere Flexibilität beim Einsatz des Fluggeräts, denn Bromma kann nur von kleineren Maschinen angesteuert werden. Allerdings werden Geschäftsreisende nur wenig erfreut darüber sein, dass sich der Anfahrtsweg deutlich verlängern wird.

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OE-LZP: Austrian Airlines hat vierten A320neo übernommen

Bei Austrian Airlines ist am Mittwochabend mit der OE-LZP der vierte von vorerst letzte Airbus A320neo angekommen. Dieser trägt den Taufnamen „Kalkalpen“ und wird voraussichtlich in der kommenden Woche in den Liniendienst gestellt. Die A320neo-Teilflotte besteht aus den Maschinen mit den Luftfahrtkennzeichen OE-LZO („Seewinkel“), OE-LZN („Donau Auen“), OE-LZQ („Gesäuse“) und neu OE-LZP („Kalkalpen“). Zu den am häufigsten angesteuerten Destinationen dieses Maschinentyps zählen unter anderem: Amsterdam, Amman, Berlin, Frankfurt, Ziele in Griechenland: wie Athen, Heraklion und Thessaloniki sowie Kairo, London und Zürich. „Wir freuen uns über die Ankunft unseres neuesten Flottenmitglieds rechtzeitig zu Ferienbeginn. Austrian startet gut gebucht und mit vollen Fliegern in den Sommer. Mit dem A320neo haben wir einen der innovativsten und effizientesten Flugzeugtypen am Markt zu Austrian geholt und ich freue mich, dass wir auch auf der Langstrecke bald wachsen werden“, so Firmenchefin Annette Mann.

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Ersatzbeförderung: Lufthansa erleidet Schlappe vor dem Bundesgerichtshof

Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften im Falle von der Airline gestrichenen Flügen bei Umbuchungen keinen Aufpreis verlangen dürfen. Die Passagiere dürfen frei entscheiden wann sie ihre Ersatzbeförderung antreten wollen. Maßgeblich ist lediglich, dass es auf dem gewünschten Flug freie Plätze gibt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist aufgrund des Umstands, dass Lufthansa zu Beginn der Corona-Pandemie zahlreiche Flüge storniert hat, jedoch von zwei Reisenden, deren Fälle vor Gericht gelandet sind, für die Umbuchung auf spätere Flüge einen Aufpreis verlangt hat. Die Angelegenheit zog sich durch die Instanzen und landete unter dem Aktenzeichen X ZR 50/22 vor dem Bundesgerichtshof. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden von einigen Regierungen die Grenzen regelrecht panikartig geschlossen und viele Airlines haben ihre Flugbetriebe temporär ausgesetzt bzw. nur ein Minimalangebot durchgeführt. Von den Streichungen waren auch die beiden Passagiere, für die die Verbraucherzentrale vor Gericht gezogen ist, betroffen. Diese wollten einige Monate später ihre Ersatzbeförderung in Anspruch nehmen, also anstatt einer Erstattung die kostenfreie Umbuchung nutzen. Dies wurde von Lufthansa aber teilweise verwehrt, denn der Carrier erklärte den Betroffenen, dass dies nur gegen die Bezahlung einer Tarifdifferenz möglich wäre. Interventionsversuche der Verbraucherzentrale brachten Lufthansa nicht zum Einlenken. Der Fall zog sich dann durch die Instanzen und der BGH entschied zu Gunsten der Reisenden. Lufthansa wurde die bisher praktizierte Praxis somit höchstrichterlich untersagt. Seitens der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird das Urteil wie folgt kommentiert: „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt“. Dies würde dazu führen, dass nun Klarheit herrsche.

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