
Einstweilige Verfügung: Gericht zwingt Brussels Airlines zur Angabe einer E-Mail-Adresse
Die Lufthansa-Tochter Brussels Airlines wurde durch das Landgericht Düsseldorf mittels Einstweiliger Verfügung dazu verdonnert auf der Homepage eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme durch Kunden zu nennen. Bislang war das nicht der Fall und das obwohl es eine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht derzeit gegen verschiedene Fluggesellschaften, denen man vorwirft kompliziert erreichbar zu sein, vor. Beispielsweise klagt man gegen Condor und Iberia, weil diese bei Ansprüchen aufgrund der EU-VO 261/2004 „ausschließlich auf ihr Kontaktformular verwiesen haben“. Das soll aus der Sicht der Konsumentenschützer unzulässig sein. Da vorausgegangene Abmahnungen den gewünschten Erfolg nicht erzielt haben, zieht man vor Gericht. Generell verzeichnet die Verbraucherzentrale in diesem Sommer ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen im Bereich von Flugreisen. Dabei sollen sich einige Carrier unkooperativ zeigen, wenn es um Erstattungen für ausgefallene Flüge und/oder Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung geht. Auch soll die allgemeine Erreichbarkeit der Hotlines problematisch sein. „Die Probleme reichen von Dauerwarteschleifen in der Telefonhotline bis zu eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben zur Kontaktaufnahme“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Bei Missachtung kann sogar Ordnungshaft blühen Gegen Brussels Airlines ist man ebenfalls gerichtlich vorgegangen. Das Verfahren wird vom Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 12 O 219/22 geführt. Auf Antrag der Verbraucherzentrale wurde eine Einstweilige Verfügung erlassen, die die Lufthansa-Tochter quasi dazu zwingt eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf der Homepage zu nennen. Bei Missachtung dieser kann ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro blühen. „Fluggesellschaften müssen eine schnelle elektronische Kommunikation ermöglichen und dafür die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten auf ihrer Webseite bereitstellen“, sagt Schuldzinski. „Dazu gehört verpflichtend auch







