Jan Gruber

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Jan Gruber

Kommentar: Reisende sollten Antikörper-Abbau im Auge behalten

Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Österreich die Gültigkeit des Status „vollständig gegen Covid-19 geimpft“ auf 12 Monate aufbläst. Gleichzeitig kann man sich bereits für eine Auffrischungsimpfung, die als „off label“ durchgeführt wird, anmelden. Die Vorgehensweise Österreichs ist durchaus problematisch, weil diese sowohl Warnungen der Hersteller als auch wissenschaftliche Erkenntnisse schlichtweg missachtet. Die Problematik liegt darin, dass die mRNA-Impfstoffe nicht das halten was versprochen wurde. Die „Haltbarkeit“ der Antikörper ist wesentlich geringer als ursprünglich von den Produzenten prognostiziert. Genau das ist ein großes Problem, denn beispielsweise beim Vakzin von Biontech/Pfizer sinkt die Anzahl der Antikörper innerhalb von sechs Monaten nach der zweiten Impfung stark ab. Kein Wunder: Pfizer empfiehlt, dass nach einem halben Jahr eine Auffrischungsimpfung, die von manchen Politikern auch als „Booster“ bezeichnet wird, vorgenommen werden sollte. Antikörper-Pegel kann im Labor bestimmt werden Wie stark der Abbau der Antikörper sein kann, ergibt sich in einem österreichischen Labor durchgeführten Antikörper-Tests, die eine mit Biontech/Pfizer geimpfte Person zur Verfügung gestellt hat. Die erste Testung wurde am 20. Mai 2021, exakt 18 Tage nach der zweiten Impfung vorgenommen, und weist 1381.0 BAU/ml aus. Zu diesem Zeitpunkt war das Niveau also sehr hoch. Selbige Person hat am 10. September 2021 einen weiteren „Antikörper-Check“ in selbigem Labor vornehmen lassen. Der Pegel ist auf 300 BAU/ml abgesunken. Damit liegt man zwar immer noch im „guten Bereich“, jedoch ist das Absinken durchaus stark. Unter der Annahme, dass die Reduktion linear stattfindet, könnte es innerhalb der nächsten zwei Monate „knapp“ werden. Ein Arzt, der in diesem Zusammenhang

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Auktion: Teile zweier Ex-Lufthansa-B707 unter dem Hammer

In Deutschland kommen Einzelteile zweier Boeing 707, die vormals die Farben von Lufthansa getragen haben, unter den Hammer. Dabei handelt es sich um die ehemaligen D-ABOD und D-ABOC. Die Versteigerung wird vom Auktionshaus Dechow durchgeführt. Bei der D-ABOD handelt es sich um jene Boeing 707, die in Hamburg abgestellt war und unter großem Protest von Luftfahrtliebhabern zur Verschrottung geschickt wurde. Die andere Maschine ist jene, die über Jahrzehnte auf dem Gelände des Flughafens Berlin-Tegel herumstand. Diese war niemals bei Lufthansa im Einsatz und im Zusammenhang mit dieser Maschine ist die Registrierung fiktiv, denn offiziell wurde sie nie an diese Boeing 707 vergeben. Sie war ein Geschenk von Boeing, das der Kranich eigentlich nicht haben wollte. Im Rahmen der Versteigerung, die von Dechow durchgeführt wird, können Teile beider Maschinen erworben werden. Die Auktion startet am Freitag, den 24. September 2021 und endet am 24. Oktober 2021 gegen 15 Uhr 00. Nähere Informationen zur Auktion direkt bei Dechow unter diesem Link.

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Linz: Eurowings reaktiviert Düsseldorf-Strecke

Oberösterreich musste eine gefühlte Ewigkeit auf die Wiederanbindung an Düsseldorf warten. Die einst von Austrian Airlines bediente Strecke war seit dem Beginn der Corona-Pandemie ausgesetzt. Der neue Betreiber Eurowings verschob die Aufnahme mehrfach. Am Montagvormittag landete der Airbus A320 mit der Registrierung D-AEWK auf dem Flughafen Linz und eröffnete damit die Nonstop-Strecke Düsseldorf-Linz-Düsseldorf. Die Route wird nicht mehr von Austrian Airlines, sondern von der Konzernschwester Eurowings bedient. Diese unterhält in Düsseldorf einen ihrer größten Stützpunkte. Während Austrian Airlines vormals ab Linz mit Turbopropflugzeugen des Typs DHC Dash 8-400 flog, setzt die Konzernschwester auf Airbus A319 und A320. Der Grund ist simpel: Eurowings hat schlichtweg keine kleineren Flugzeuge zur Verfügung. Geflogen wird nicht mehr ex Oberösterreich, sondern ex Düsseldorf. Die Umstellung auf den Billigflieger der Lufthansa Group hat aber auch Nachteile für die Passagiere, denn im Gegensatz zu Austrian Airlines hat Eurowings auf das „Ryanair-Handgepäcksystem“ umgestellt. Das bedeutet konkret, dass im Basic-Tarif die Mitnahme von Handgepäck im IATA-Standardformat extra bezahlt werden muss. Eurowings bietet vorerst bis zu fünf wöchentliche Flüge zwischen Linz und Düsseldorf an. Diese sind bis inklusive 29. Oktober 2021 im Reservierungssystem geladen. Wie der Flugplan im Winter aussehen wird oder ob der Carrier gar einen „Winterschlaf“ einlegen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch völlig offen. Vieles wird von der Auslastung, die in den nächsten Wochen erzielt werden kann, abhängen.

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Israel öffnet sich teilweise für Touristen

Nach mehreren Verschiebungen will sich Israel ab 19. September 2021 wieder für Touristen öffnen. Voraussetzung ist, dass man vollständig gegen Covid-19 geimpft ist. Die letzte erforderliche Dosis darf maximal ein halbes Jahr zurückliegen. Die Entscheidung der Regierung Israels ist unter dem Aspekt, dass wissenschaftlich festgestellt wurde, dass beispielsweise bei mRNA-Impfstoffen die Anzahl der Antikörper nach etwa einem halben Jahr stark abgesunken sein kann, durchaus interessant. Bislang hat kein anderer Staat explizit sechs Monate festgelegt. Ganz im Gegenteil: Viele Länder, darunter auch Österreich, blasen die Gültigkeit der Impfungen auf bis zu 12 Monate auf. Aus den offiziellen Einreisebestimmungen Israels geht hervor, dass man eine dritte Impfung nachweisen muss, wenn die letzte erforderliche Dosis mehr als ein halbes Jahr zurückliegt. Andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Generell muss zusätzlich ein negativer PCR-Test, der maximal 72 Stunden alt sein darf, vorgewiesen werden. Nach der Ankunft an einem israelischen Airport wird ein weiterer PCR-Abstrich genommen. Zusätzlich führt man einen serologischer Test durch. Erst wenn die Befunde beider vorliegen und den Bestimmungen entsprechen, darf man sich frei bewegen. Achtung! Israel öffnet sich vorerst nur für organisierte Gruppenreisen. Das bedeutet konkret, dass diese über einen Reiseveranstalter, der die entsprechende Genehmigung der israelischen Behörden hat, gebucht werden müssen. Individualreisende – sprich man bucht sich alles selbst – müssen noch länger auf die Einreise zu touristischen Zwecken warten. Es gibt noch keinen Termin wann sich Israel für diese öffnen wird.

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Mexiko: Interjet-Eigentümer in Hotel verhaftet

Im Umfeld der mexikanischen Fluggesellschaft Interjet ist es zu einer Verhaftung gekommen. Hauptaktionär Alejandro del Valle wurde laut lokalen Medienberichten am 9. September 2021 im Marriott Hotel Mexico City festgenommen. Die lokale Staatsanwaltschaft teilte mit, dass gegen den Aktionär wegen mutmaßlichem Betrug im Zusammenhang mit dem Verbraucherkreditdienstleister Crédito Real ermittelt werde. Es wurde ein Haftbefehl, der letztlich zur Festnahme führte, erteilt. Unter anderem Bloomberg News berichtet, dass es bei Crédito Real Probleme im Bereich der Bilanzierung geben soll. Es wird genannt, dass es Ausfälle in größerem Ausmaß im Bereich Kleinunternehmer geben soll. Die Verschuldung des Unternehmens soll bei rund 2,82 Milliarden U.S.-Dollar liegen. Interjet hatte in der jüngeren Vergangenheit eine bewegte Eigentümerstruktur, denn der Carrier wurde mehrfach verkauft. Momentan hält Alejandro del Valle über sein Firmenkonstrukt 90,4 Prozent des Aktienkapitals. Gegen den vormaligen Mehrheitsaktionär, von dem del Valle erworben hat, ist ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Die Fluggesellschaft gilt als hochverschuldet und kann seit längerer Zeit den Flugbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten. Der Carrier betont in einer Erklärung, dass es zwischen den Vorfällen rund um Crédito Real und Interjet keinen Zusammenhang gibt. Diese hätten keinen Einfluss auf die Neustart-Pläne. Eigenen Angaben nach konnte man mit Leasinggebern und dem Personal einen Deal erzielen.

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Edelweiss: Russe verharrte im WC – Sicherheitslandung in Graz

Am Samstag musste die von Edelweiss Air betriebene HB-IHX aus ungewöhnlichem Grund eine Zwischenlandung auf dem Flughafen Graz einlegen. Der Airbus A320 befand sich auf dem Weg von Larnaka nach Zürich. An Bord sperrte sich ein russischer Staatsbürger in einer der Toiletten ein und wollte diese nicht mehr verlassen. Auch wiederholte Aufforderungen des Kabinenpersonals konnten den Mann nicht überzeugen. Der Kapitän entschied sich dann für eine Sicherheitslandung im österreichischen Graz. Laut Polizei befanden sich an Bord der HB-IHX insgesamt 134 Personen. Der 51-jährige Russe soll mit der Exekutive uneingeschränkt kooperiert haben und konnte nach umfangreicher Überprüfung seines Gepäcks die Reise nach Zürich fortsetzen. Er stieg jedoch nicht mehr in den Airbus A320 ein, sondern stieg auf die Bahn um. Die Polizei nahm auch die Toilette des Airbus A320 genauer unter die Lupe und konnte keinerlei Auffälligkeiten feststellen. Warum sich der Russe im WC eingeschlossen hatte und sich strikt weigerte dieses zu verlassen, bleibt unklar. Jedenfalls geht die Exekutive aufgrund der Ermittlungsergebnisse davon aus, dass es keinen „bösen“ Hintergrund haben dürfte. Der Kapitän der HB-IHX dürfte aber auch das Datum im Hinterkopf gehabt haben, denn der Vorfall ereignete sich am 20. Jahrestag der Terroranschläge vom 11. September 2001. Hier wollte er offensichtlich kein Risiko eingehen und entschied sich für die Sicherheitslandung im österreichischen Graz. Sowohl Passagiere als auch Crew und Flugzeug sind wohlauf und der Flug WK371 konnte nach dem Abschluss der Amtshandlung der Polizei fortgesetzt werden.

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Symbolische Entscheidung: Alitalia soll 900 Millionen Euro zurückbezahlen

Über einige Jahre hinweg wurde die Fluggesellschaft Alitalia nur mit Hilfe staatlicher Gelder in der Luft gehalten. Die EU-Kommission entschied nun, dass dies rechtswidrig war und fordert die italienische Regierung zur Rückforderung von rund 900 Millionen Euro zuzüglich Zinsen auf. Die Entscheidung dürfte eher symbolischer Art sein, denn die Finanzlage von Alitalia ist stark angespannt. Zuletzt hatte man wiederholt bei der Bezahlung der Löhne und Gehälter Probleme. Der Flugbetrieb soll am Abend des 14. Oktober 2021 endgültig eingestellt werden. Der Nachfolger Ita haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Vorgängers. Somit kann die neue Airline ohne diese Altlast am 15. Oktober 2021 starten. Konkret betroffen ist das im Mai 2017 gewährte Darlehen in der Höhe von 600 Millionen Euro. Nur wenige Monate später wurden weitere 300 Millionen Euro überwiesen. Diese sind laut EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unzulässig. Die italienische Regierung soll nun die Rückabwicklung einleiten. Es gilt aber als nahezu unmöglich, dass dies gelingen wird, denn Alitalia befindet sich in einem Insolvenzverfahren und konnte in den letzten Monaten die Löhne und Gehälter nur noch mit staatlicher Hilfe bezahlen. Vorgesehen ist, dass der Carrier ab 15. Oktober 2021 in die Liquidation tritt. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die nun für illegal erklärte Beihilfe jemals vollständig zurückgeführt werden kann, eher gering. Auf Ita hat die Entscheidung – wie erwähnt – keinen Einfluss.

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Brüssel will Vögel mit Drohnen verscheuchen

Mit Hilfe von Drohnen will der Flughafen Brüssel Vögel aufspüren und nach Möglichkeit auch verscheuchen. Ein entsprechendes Testprogramm läuft derzeit. Der Airport teilte mit, dass man mit unbemanntem Fluggerät Vögel, die Flugzeugen potentiell gefährlich werden könnten, finden will und sie dann – falls erforderlich – entsprechend weggeleiten will. Die Evaluierung findet bei laufendem Betrieb unter normalen Bedingungen statt. Unter normalen Umständen sind Drohnen am und um den Flughafen verboten, da eine verirrte Drohne gefährliche Situationen für den Flugverkehr schaffen kann. Um jedoch die Möglichkeiten des innovativen Einsatzes von Drohnen zu erkunden, organisieren der Flughafen Brüssel und Skeyes Testtage mit Drohnen unter sicheren Bedingungen. Nach einem erfolgreichen Test im April mit einer Sicherheitsdrohne werden diesmal die Möglichkeiten einer Drohne zur Vogelabwehr weiter untersucht.

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FFP2-Maske (Foto: Pixabay/NightRainer).

Ab 15.9.2021: FFP2-Maskenpflicht auf Flügen von/nach Österreich

Das österreichische Gesundheitsministerium hat Flughäfen, Airlines und Piloten angewiesen, dass mit Wirksamkeit zum 15. September 2021 „normale MNS-Masken“ nicht mehr zugelassen sind. An Bord von Passagierflugzeugen, auch im Bereich Business Aviation, sowie in Terminals von Airports müssen wieder mindestens FFP2-Masken getragen werden. Im Notam A2504/21 werden sämtliche Betreiber – in der Luft und am Boden – angewiesen, dass ab 15. September 2021 das Betreten von Flughäfen sowie Flugzeugen nur noch dann erlaubt ist, wenn eine Maske, die mindestens dem FFP2-Standard entspricht, getragen wird. Das gilt sowohl für Reisende, die ab Österreich fliegen als auch für einfliegende Passagiere und zwar unabhängig vom durchführenden Operator. Die Folge daraus ist, dass auf allen Flügen von/nach Österreich FFP2-Maskenpflicht besteht. Wenn man beispielsweise von Deutschland nach Österreich fliegt, dann wäre bis zum Einsteigen ein normaler NMS („OP-Maske“) erlaubt und danach hat laut jüngster Anordnung zumindest eine FFP2-Maske getragen zu werden. Aus der Anordnung des Ministeriums ergibt sich auch, dass höherwertige Schutzmasken zulässig sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Produkte nach dem FFP3-Standard handeln. Theoretisch könnte man auch eine „echte Gasmaske“ verwenden, sofern diese kein Ventil zum Ausatmen hat. Dies wäre auch bei FFP2-Masken nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es für Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen könnten. Letztere haben dies mittels Attest eines Arztes nachzuweisen. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und maximal 14 Jahren dürfen weiterhin einen einfachen Mund-Nasen-Schutz („Community Mask“) tragen. Darüber besteht ausdrücklich die Verpflichtung Masken, die mindestens den FFP2-Standard erfüllen, zu tragen. Die Anweisung des

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Triebwerksausfall: Turkish A330 kreiste vier Stunden nahe Istanbul

Am 8. September 2021 wollte Turkish Airlines mit der TC-JOB als TK42 von Istanbul nach Johannesburg fliegen. Kurz nach dem Start wurde eine Fehlfunktion eines Triebwerks festgestellt. Diese wurde zufällig von einem Passagier auf Video festgehalten. Der Airbus A330 kreiste mehr als vier Stunden in der Nähe von Istanbul, um überschüssigen Treibstoff zu verbrennen. Der Tankstand war aufgrund des Umstands, dass ein über neunstündiger Flug nach Johannesburg geplant war, doch sehr hoch. Die TC-JOB landete rund vier Stunden und 25 Minuten nach dem Start sicher auf dem Flughafen Istanbul. Wie im nachstehend eingebetteten Video ersichtlich kam es am linken Triebwerk während dem Steigvorgang zu einer Fehlfunktion. Dabei waren Flammen sichtbar. Die Piloten haben dies bemerkt und eine unverzügliche Notfallabschaltung des betroffenen Triebwerks eingeleitet. Ob die Löschanlage verwendet wurde oder nicht, ist derzeit unklar. Jedenfalls entschied sich der Kapitän für eine Rücklandung auf dem Flughafen Istanbul. Ein übliches Verfahren in solchen Situationen. Allerdings war das Flugzeug zu schwer und musste überschüssigen Treibstoff loswerden. Man entschied sich gegen so genanntes Fuel Dumping über dem Meer und verbrannte den Kraftstoff durch rund vierstündiges Kreisen über dem Schwarzen Meer in der Nähe von Istanbul. Unklar, ob Dumping-Einrichtung überhaupt vorhanden Grundsätzlich stellt sich in solchen Situationen die Frage, ob Fuel Dumping und eine schnellere Landung oder das Verbrennen von Kraftstoff die bessere Lösung ist. Eine solche Entscheidung hat der Kapitän unter Berücksichtigung aller Parameter zu treffen. Beim Airbus A330 kommt hinzu, dass die Dumping-Einrichtung serienmäßig nicht vorhanden ist, sondern als aufpreispflichtiges Extra eingebaut werden kann.

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