Jan Gruber

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Jan Gruber

Kongo: Africa Airlines hat den Flugbetrieb aufgenommen

Unter dem Namen Africa Airlines erhob sich am Samstag im Kongo eine neue Fluggesellschaft in die Luft. AOC und Betriebsgenehmigung wurden unmittelbar zuvor erteilt. Die Flotte besteht zunächst aus einer einzigen Boeing 737-300. Die TN-AKC ist bereits auf der Strecke Brazzaville-Pointe Noire im Liniendienst. Man tritt mit Trans Air Congo und Canadian Airways Congo in den direkten Wettbewerb. Die betroffene Maschine war vormals bei Karinou Airlines im Einsatz. Laut MAviO News beschäftigt der Carrier derzeit drei Kapitäne und einen Ersten Offizier. Man befindet sich auf Personalsuche. Es handelt sich um die erste Neugründung, die AOC und Betriebsgenehmigung erhalten hat, seit der Pleite von ECAir.

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Israel stellt Airlines weitere Kredite bereit

Die Regierung Israels beabsichtigt den Carriern El Al, Arkia und Israir weitere finanzielle Unterstützung zu gewähren. Dabei handelt es sich um Kredite, die eine endfällige Laufzeit von zwei Jahren haben. Laut einem Bericht der lokalen Wirtschaftszeitung Calcalist müssen die Darlehen am Ende der Laufzeit zurückbezahlt werden. Unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn die Aktionäre weniger Eigenkapital einschießen können, kann es zu Laufzeitverlängerungen kommen. Dies wäre aber im Einzelfall zu prüfen. Die genaue Höhe der Summen und das Verhältnis zwischen staatlich injizierten und eigentümerinjizierten Beträgen stehen noch nicht fest. Dennoch schätzte man, dass El Al 150-200 Millionen US-Dollar und Arkia und Israir jeweils 20 Millionen US-Dollar erhalten werden.

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Tchibo verkauft keine Hochsee-Kreuzfahrten mehr

Einen Kaffee trinken und nebenbei eine Hochseekreuzfahrt-Reise buchen. Das wird bei Tchibo künftig nicht mehr möglich sein, denn man zieht sich aus dem Vertrieb dieser Produkte zurück. Fluß-Kreuzfahrten will man aber weiterhin vermarkten. Laut Mitteilung sollen Kunden, die in der Vergangenheit Hochseekreuzfahrten über Tchibo gebucht haben, aber nicht betroffen sein. Deren Reiseunterlagen behalten ihre Gültigkeit. Lediglich das Neugeschäft wurde aufgegeben. Die Entscheidung begründet man übrigens mit dem Umweltschutz. Man könne Hochseekreuzfahrten, die als besonders umweltschädlich gelten, nicht mehr mit den Bestrebungen als nachhaltiger Händler in Einklang bringen. Grundsätzlich ist der Schritt aber keine Überraschung, denn schon seit einiger Zeit zeichnete sich ab, dass sich Tchibo aus diesem Segment zurückziehen will. Man war niemals selbst als Reederei oder Veranstalter aktiv, sondern vermittelte im Rahmen einer Reisebürokonzession. Künftig will man nur noch Fluß-Kreuzfahrten im Portfolio haben. Generell dürften sich die Auswirkungen in eng gesteckten Grenzen halten, denn aufgrund der Corona-Pandemie war die Nachfrage nach Hochseekreuzfahrten eher gering.

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Air India: 7.000 Mitarbeitern droht die Delogierung

Die seit längerer Zeit geplante Privatisierung von Air India könnte für rund 7.000 Mitarbeiter einen unangenehmen Nebeneffekt haben: Die Wohnungen, die vom Arbeitgeber gemietet werden, dürfen nicht mehr genutzt werden. Anders ausgedrückt: Binnen sechs Monaten nach dem Verkauf droht die Delogierung. Die lokale Tageszeitung Times of India schreibt unter anderem, dass den Beschäftigten zahlreiche Sozialleistungen gestrichen werden sollen. Zu diesen zählen unter anderem die Betriebswohnungen, die zu günstigen Konditionen gemietet werden können, aber auch der Pensions-Fonds. Rund um Mumbai besitzt Air India Unterkünfte für etwa 7.000 Mitarbeiter. Diese müssten nach der Privatisierung ausziehen. Die Eigentümerkonstruktion der Wohnungen ist durchaus abenteuerlich, denn die Grundstücke und Bauwerke gehörten der Airports Authority of India. Diese vermietet zum Preis von 1,88 Millionen U.S.-Dollar pro Jahr an Air India. Als Untermieter fungieren dann die Beschäftigten, die in den Wohnungen wohnen. Doch: Im Zuge der Privatisierung des Mumbai Airports wurden Land und Unterkünfte an einen privaten Eigentümer verkauft. Dieser hat Air India die Pacht fast verdoppelt. Diese Kosten sollen im Zuge der Privatisierung von Air India ausgeklammert werden, so dass der Käufer die gepachteten Betriebswohnungen nicht übernehmen muss. Die Folge daraus ist, dass der Pachtvertrag zwischen dem privaten Vermieter und der Airline enden wird. Das bedeutet, dass den Beschäftigten binnen sechs Monaten die Delogierung droht. Dies kann aber abgewandt werden, denn der Eigentümer will den Bewohnern Angebote machen. Laut lokalen Medienberichten sollen die neuen Mieten erheblich über jenen, die bislang an den Arbeitgeber zu zahlen waren, liegen.

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Qantas will im Dezember 2021 wieder international abheben

Die australische Qantas und die Tochtergesellschaft Jetstar beabsichtigen den internationalen Flugbetrieb im Dezember 2021 zu reaktivieren. Zunächst will man ausschließlich Destinationen mit hoher Impfrate anfliegen. Allerdings stehen über dem Re-Start noch viele Fragezeichen, denn die Voraussetzung ist, dass in Australien mindestens 80 Prozent der Bevölkerung gegen Covid-19 geimpft sind. Derzeit kommt die Kampagne aber nur sehr schleppend voran. „Die Aussicht auf Flüge nach Übersee mag derzeit weit entfernt erscheinen, insbesondere während die Bundesstaaten New South Wales und Victoria im Lockdown sind. Aber das aktuelle Tempo der Impfkampagne deutet darauf hin, dass wir in einigen Monaten viel mehr Freiheit haben sollten“, erklärt Firmenchef Alan Joyce. Bereits vor einigen Monaten kündigte der Manager an, dass man nur noch Passagiere, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, befördern wird. Auch eine Impfpflicht für die eigenen Mitarbeiter wurde erst letzte Woche nachgelegt.

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Portugal: Hi Fly ist jetzt Springjet

Die auf Charter- und ACMI-Dienstleistungen spezialisierte Hi Fly hat sich einen Firmennamen zugelegt und ist künftig als Springjet in der Luft. In diesem Zusammenhang musste auch die Betriebsgenehmigung geändert werden, was von der portugiesischen Luftfahrtbehörde bewilligt wurde. Die maltesische Tochter Hi Fly Malta ist von der Änderung noch nicht betroffen, jedoch ist anzunehmen, dass es nur noch eine Frage weniger Tage ist bis auch diese als Springjet auftreten wird. Die Änderung des Firmennamens geht aus einer Pflichtveröffentlichtung im portugiesischen Amtsblatt hervor. Der Firmengruppe gehört auch das Wartungsunternehmen Mesa an. Hifly Malta war der bislang einzige Operator eines gebrauchten Airbus A380. Dieser wurde ab 2018 für Charter- und ACMI-Flüge eingesetzt. Ursprünglich sah man großes Potential und wollte eine stattliche Teilflotte aufbauen, jedoch blieb es bei einem Einzelstück, das im Vorjahr ausgeflottet wurde.

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USA: Delta verlangt höhere Kassenbeiträge von Ungeimpften

Im Gegensatz zum Mitbewerber United Airlines hat Delta Air Lines keine Impfpflicht für die bestehende Belegschaft eingeführt. Nun erhöht man aber den Druck auf die Mitarbeiter, denn wer sich nicht impfen lassen möchte, muss bald einen höheren Beitrag an die betriebseigene Krankenversicherung zahlen. Das U.S.-amerikanische System der Krankenabsicherung ist mit jenem, das in Europa praktiziert wird, nicht vergleichbar. Eine generelle Versicherungspflicht existiert nicht. Große Arbeitgeber unterhalten eigene Krankenkassen. So auch Delta Air Lines. Der Carrier teilte mit, dass Personen, die sich nicht impfen lassen wollen, künftig bis zu 200 U.S.-Dollar pro Monat an die betriebseigene Krankenversicherung bezahlen müssen. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass Ungeimpften der monatliche Beitrag deutlich erhöht wird. Delta begründet dies damit, dass man im Schnitt 50.000 U.S.-Dollar pro Covid-Krankenhausaufenthalt aufwenden muss.

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Griechenland kündigt 2G-Regel und kostenpflichtige Tests an

Mit 13. September 2023 führt Griechenland unter anderem in der Gastronomie und touristischen Einrichtungen die 2G-Regel ein. Gleichzeitig müssen Coronatests künftig selbst bezahlt werden. Damit will man offensichtlich den Druck auf ungeimpfte Personen erhöhen. Das „dritte G“ kann also nur kostenpflichtig in Anspruch genommen werden. Betroffen sind neben Restaurants auch Kinos, Theater, Museen und vergleichbare Einrichtungen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss auch auf Inlandsreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Flugzeugen und Fähren einen maximal 48 Stunden alten Coronatest vorlegen. Ab 13. September 2021 müssen die Kosten hierfür selbst bezahlt werden. Die Regierung hofft, dass mit diesem finanziellen Druck mehr Menschen zur Impfung gegen Covid-19 bewogen werden können. Das Vorgehen ist aber durchaus umstritten, denn in vielen Städten gab es bereits Demonstrationen gegen die Pläne.

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Qantas kündigt A380-Comeback an

Die Fluggesellschaft Qantas kündigte am Donnerstag an, dass ab Juli 2022 fünf Airbus A380 reaktiviert werden sollen. Diese sollen auf den Strecken von Sydney nach Los Angeles sowie nach London eingesetzt werden. Den Auftakt soll im Juli 2022 die USA-Verbindung machen. Die britische Hauptstadt will man ab November 2022 wieder mit Superjumbos bedienen. Aus technischen Gründen wird ein Zwischenstopp in Singapur eingelegt. Gleichzeitig bestätigte der Carrier aber auch, dass zwei der insgesamt 12 Airbus A380 endgültig ausgeflottet werden. Alle anderen Maschinen dieses Typs sollen bis spätestens 2024 wieder im aktiven Liniendienst stehen. Zuvor soll diesen noch ein Kabinen-Upgrade verpasst werden.

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Sitzplatzkosten: Billigflieger kassieren Geldstrafen in Italien

Die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC hat gegen die Billigflieger Easyjet, Ryanair, Wizz Air und Volotea Bußgelder verhängt. Den genannten Carriern wird vorgeworfen gegen eine italienische Vorgabe, die vorsieht, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen und Minderjährigen ein Sitzplatz direkt daneben vergeben werden muss. Und zwar kostenlos. Laut ENAC sollen die eingangs genannten Lowcoster gegen diese Auflage verstoßen haben und auch entsprechende Aufforderungen ignoriert haben sollen. Nun werden Bußgelder zwischen 10.000 und 50.000 Euro fällig. Gegen diese können die betroffenen Fluggesellschaften allerdings ein Rechtsmittel einlegen. Als erschwerend erweist sich, dass die Airlines die Vorgaben der Luftfahrtbehörde ENAC noch immer nicht umgesetzt hatten. Besonders hoch fällt das Bußgeld für Ryanair aus, denn diesem Anbieter wirft das Amt vor, dass man gar versuchte die Anordnung zu umgehen, um weiterhin Zuschläge kassieren zu können. Dabei soll eine Klausel in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen geändert worden sein. Ryanair beantragte vor Gericht eine Aussetzung der behördlichen Auflage, jedoch wurde dies seitens eines Gerichts abgelehnt. Die mündliche Verhandlung soll am 8. September 2021 stattfinden. Easyjet, Wizz Air und Volotea zeigen sich in Stellungnahmen einsichtig und wollen die ENAC-Bestimmungen einhalten. Man habe die Systeme zwischenzeitlich angepasst. Ganz anders äußert sich der Mitbewerber Ryanair, der die Vorwürfe der italienischen Luftfahrtbehörde als „falsch und irreführend“ zurückweist. Man habe schon am 13. August 2021 entsprechende Maßnahmen ergriffen, die es ermöglichen, dass Begleitpersonen von Minderjährigen bzw. von Menschen mit Behinderungen eine kostenlose Sitzplatzzuweisung erhalten. Man wirft der ENAC auch vor, dass diese eine „Einmischung in die kommerzielle Freiheit der Airline als Sicherheitsproblem einstufen würde“.

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