
Ryanair gewinnt Klagen gegen Staatshilfen für TAP und Air France-KLM
In Sachen der Klagen, die von Ryanair gegen Staatshilfen an diverse Fluggesellschaften erhoben wurden, obsiegte der Carrier in den Fällen von TAP und Air France-KLM. Das Gericht der Europäischen Union stellte in erster Instanz fest, dass die Genehmigung, die von der EU-Kommission erteilt wurde, nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Das Urteil ist insofern besonders spannend, da selbiges Gericht, das als Vorstufe vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet wurde, in vergleichbaren Fällen zu Ungunsten des Billigfliegers entschieden hat. Zwar erhob Ryanair stets das Rechtsmittel der Berufung an den EuGH, dennoch unterlag man eben in erster Instanz. Die Entscheidungen in Sachen Air France-KLM und TAP sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig, denn die unterlegenen Parteien, können Berufung an den EuGH erheben. Die Klagen von Ryanair richten sich ausdrücklich nicht gegen die Fluggesellschaften selbst, sondern gegen die von der EU-Kommission erteilten Genehmigungen für die Staatshilfen. Vereinfacht gesagt: Die betroffenen Airlines sind den Verfahren nur „Passagiere“ und haben nicht einmal Parteienstellung. Diesen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten was die Justiz entscheidet. „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Air France-KLM und TAP durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und kehrte den Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs um, indem Ineffizienz belohnt und unlauterer Wettbewerb gefördert wurde. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Sofern die EU-Gerichte nicht im Einklang mit den heutigen Entscheidungen stehen bleiben, wird diese








