Jan Gruber

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Jan Gruber

Lufthansa klagte: EU-Gericht kippt Hahn-Beihilfen

Für den Flughafen Frankfurt-Hahn war das Urteil des Gerichts der Europäischen Union mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schock: Die Vorstufe des EuGH kippte die Genehmigung einer Verlustabdeckung für den Zeitraum von 2017 bis 2021. Es geht um rund 25,3 Millionen Euro, die der Regionalflughafen zurückbezahlen muss, falls das Urteil rechtskräftig wird. Lufthansa hatte gegen die Genehmigung der EU-Kommission geklagt und obsiegte in erster Instanz. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass der deutsche Staat dieser Fluggesellschaft im Vorjahr mit bis zu neun Milliarden Euro unter die Flügel gegriffen hat und unter anderem Condor und Ryanair dagegen Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union eingebracht haben. Die zuerst genannte Fluggesellschaft hat mehrmals staatlich besicherte Kredite bekommen. Das Urteil des EU-Gerichts enthält als Begründung unter anderem, dass die EU-Kommission die Einzugsgebiete von Hahn und Frankfurt/Main nicht ausreichend geprüft habe. Auch habe man sich nicht ausreichend mit den Geschäftsmodellen befasst. Die Kommission kann nun das Rechtsmittel der Berufung an den Europäischen Gerichtshof ergreifen. Daher bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

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Österreich: So kommt bekommt man eine behördliche Impfbestätigung

Geht es rein nach dem Gesetz, so würden geimpfte Personen rasch und unkompliziert bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft bzw. in Statutarstädten beim Magistrat an behördliche Bescheinigungen über ihre Covid-Impfungen kommen. In der Praxis ist es aber ein kompliziertes Unterfangen, das ein wenig an den Passierschein A38 im Asterix-Comic erinnert. Personen, die beim Hausarzt oder bei einem anderen niedergelassenen Arzt ihre Injektionen erhalten haben, können sich dort in der Regel, die so gut wie auf der ganzen Welt anerkannt wird, ausstellen lassen. Problematisch wird es aber, wenn das Vakzin in einem Impfzentrum verabreicht wurde. Die Hausärzte dürfen grundsätzlich nur jene Diagnosen, die sie selbst gestellt haben oder aber valide aufgrund von ihnen veranlassten weiteren Untersuchungen (Klassiker: Blutuntersuchung im Labor) als definitiv attestieren. Das bedeutet, dass eine Impfung, die nicht selbst vom jeweiligen Arzt verabreicht wurde, auch nicht als definitiv bescheinigt werden darf. Der Mediziner könnte lediglich bestätigen, dass im gelben Papierimpfpass und in der elektronischen ELGA-Version die Covid-Impfungen eingetragen sind, nicht jedoch darf dieser bestätigen, dass geimpft wurde. Es sei denn beispielsweise der Hausarzt hat selbst geimpft. Wie kommen also Personen, die in Impfzentren ihre Covid-Immunisierungen erhalten haben, zu einer validen Bestätigung auf Papier? Grundsätzlich ist hierfür die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, in deren Sprengel sich das Impfzentrum, in dem man die Impfung bekommen hat, zuständig. In Statutarstädten ist es der Magistrat (Beispiel Wien: MA15). Dort kann eine Passierschein A38-Tour drohen, denn ein System der organisierten Nichtzuständigkeit – obwohl die Rechtslage eindeutig ist – blüht. Offizielle Vordrucke sind gratis im Internet erhältlich Der einfachste

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Österreich anerkennt China-Impfstoff doch – Sputnik V nicht

Vor wenigen Tagen erklärte das Gesundheitsministerium Österreichs, dass Impfungen, die mittels Sinopharm (China) bzw. Sputnik V (Russland) vorgenommen wurden, mangels EMA-Zulassungen zu keinen Einreiseerleichterungen führen. Das war offensichtlich nur die halbe Wahrheit, denn ein Blick in die von Wolfang Mückstein (Grüne) unterschriebene Einreiseverordnung zeigt ein anderes Bild. Auf der Liste der Vakzine, die in Österreich zu Erleichterungen bei der Einreise führen, findet sich entgegen ursprünglicher Angaben des Mückstein-Ministeriums auch der chinesische Sinopharm-Impfstoff. Nicht enthalten ist der russische Sputnik-V, so dass dieser nicht anerkannt wird. Der Umstand, dass das chinesische Mittel zu Erleichterungen führt, wurde so zu keinem Zeitpunkt öffentlich von Mückstein und/oder seinem Ministerium kommuniziert. Ganz im Gegenteil: In einer Art Mini-PR-Kampagne betonte man sogar, dass nur jene Impfstoffe, die von der EMA zugelassen sind, anerkannt werden. Von der Anerkenntnis des chinesischen Impfstoffs profitieren unter anderem Personen aus Serbien, Tschechien und Ungarn, wo dieser auf Basis nationaler Notfallzulassungen zum Einsatz kommt. Serbien ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass dieser Staat auf EMA-Zulassungen sowieso nicht angewiesen ist. Die von Wolfang Mückstein unterschriebene Liste der Impfstoffe wurde im Bundesgesetzblatt II Nr. 222/2021 veröffentlicht. Der entsprechende Passus im Original aus der Verordnung des Ministers: „Anlage IImpfstoffe gemäß § 2 Abs. 3Comirnaty/BNT162b2/Tozinameran (INN) von BioNtech/Pfizer: 2 DosenChAdOx1_nCoV-19/ChAdOx1-S/AZD1222/Vaxzevria/ COVID-19 Vaccine AstraZeneca von AstraZeneca, und Covishield von Serum Institute of India: 2 DosenCOVID-19 Vaccine Janssen von Johnson & Johnson/Janssen Pharmaceuticals/Ad26.COV2.S Janssen (US + NL-Sites): 1 DosisCovid-19 Vaccine Moderna/mRNA-1273 von Moderna: 2 DosenSinopharm / BIBP (Beijing Bio-Institute of Biological Products Co-Ltd.) SARS-CoV-2 Vaccine (Vero Cell),

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Ryanair gewinnt Klagen gegen Staatshilfen für TAP und Air France-KLM

In Sachen der Klagen, die von Ryanair gegen Staatshilfen an diverse Fluggesellschaften erhoben wurden, obsiegte der Carrier in den Fällen von TAP und Air France-KLM. Das Gericht der Europäischen Union stellte in erster Instanz fest, dass die Genehmigung, die von der EU-Kommission erteilt wurde, nicht mit Unionsrecht in Einklang zu bringen ist. Das Urteil ist insofern besonders spannend, da selbiges Gericht, das als Vorstufe vor dem Europäischen Gerichtshof eingerichtet wurde, in vergleichbaren Fällen zu Ungunsten des Billigfliegers entschieden hat. Zwar erhob Ryanair stets das Rechtsmittel der Berufung an den EuGH, dennoch unterlag man eben in erster Instanz. Die Entscheidungen in Sachen Air France-KLM und TAP sind ausdrücklich noch nicht rechtskräftig, denn die unterlegenen Parteien, können Berufung an den EuGH erheben. Die Klagen von Ryanair richten sich ausdrücklich nicht gegen die Fluggesellschaften selbst, sondern gegen die von der EU-Kommission erteilten Genehmigungen für die Staatshilfen. Vereinfacht gesagt: Die betroffenen Airlines sind den Verfahren nur „Passagiere“ und haben nicht einmal Parteienstellung. Diesen bleibt nichts anderes übrig als abzuwarten was die Justiz entscheidet. „Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines Binnenmarktes für den Luftverkehr. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Air France-KLM und TAP durch die Europäische Kommission verstieß gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und kehrte den Prozess der Liberalisierung des Luftverkehrs um, indem Ineffizienz belohnt und unlauterer Wettbewerb gefördert wurde. Während der Covid-19-Pandemie wurden diskriminierende staatliche Subventionen in Höhe von über 30 Mrd. EUR an EU-Flaggenträger vergeben. Sofern die EU-Gerichte nicht im Einklang mit den heutigen Entscheidungen stehen bleiben, wird diese

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Grüner Pass ab 4. Juni 2021: Datenschützer laufen Sturm

Der vor einiger Zeit von Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angekündigte „Grüne Pass“ soll am 4. Juni 2021 zumindest national an den Start gehen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) kündigte dies an. Die App soll bereits „EU-fit“ sein, jedoch zunächst nur im Inland anwendbar sein. Im Unionsgebiet soll die Lösung spätestens ab 1. Juli 2021 im Reiseverkehr und bei nationalen Zugangsbeschränkungen zum Einsatz kommen. Österreich bringe schon im Juni 2021 eine App an den Start, die bereits die gemeinsamen Voraussetzungen erfüllen wird, so Mückstein. Allerdings hegen sich hinter den Kulissen immer mehr datenschutzrechtliche Bedenken, denn das Gesetz, das hinter der Applikation steht, sieht eine umfangreiche Verknüpfung verschiedenster Daten vor. Laut einem Bericht der Tageszeitung Kurier, der sich auf Epicenter Works beruft, sollen unter anderem aktuelle und historische Daten über den Beruf, Bildungsweg, Arbeitslosigkeiten, Krankenstände und gar das Einkommensniveau einfließen. Dies wäre – so das Institut – vom Gesetz her gedeckt. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten, denn sollten tatsächlich derartig umfangreiche Datenverknüpfungen umgesetzt werden, so ist mit erheblichem Widerstand seitens Datenschützern zu rechnen. Der Einbezug der im vorherigen Absatz zitierten Informationen ergibt im Zusammenhang damit, dass nachgewiesen werden soll, ob man gestestet, geimpft oder genesen ist, überhaupt keinen Sinn. Einige Datenschützer befürchten, dass durch das Abscannen der QR-Codes regelechte Bewegungsprofile erstellt werden können. In der Tat konnten bislang weder die EU-Kommission noch die nationalen Regierungen schlüssig erklären wer eigentlich Zugriff auf die Abfragen bekommt und wo und wie lange diese gespeichert werden.

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Startup Joot legt sich neuen Namen zu: Leav Aviation

Das Airline-Startup des ehemaligen Germania-Chefs Johannes Klinsmann, änderte vor wenigen Tagen den Firmennamen. Dieser lautet nun nicht mehr Joot Aviation Project GmbH, sondern Leav Aviation GmbH. Das Unternehmen reichte – noch unter dem alten Namen – beim Luftfahrtbundesamt einen Antrag auf Erteilung von AOC und Betriebsgenehmigung ein. Auch sicherte man sich bereits erste Maschinen des Typs Airbus A320, wobei die erste Einheit schon in Deutschland eingetroffen ist. Nähere Einzelheiten dazu in diesem Artikel. Das Startup machte noch keine näheren Angaben zum Geschäftsfeld – Linie oder Charter/ACMI – oder möglichen Strecken. Die Änderung des Firmenwortlauts wurde zwischenzeitlich im deutschen Handelsregister veröffentlicht. Sitz von Leav Aviation ist weiterhin Köln.

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Klagenfurt: Restart der Flüge ab 4. Juni 2021

Ab 4. Juni 2021 wird Springer Reisen mit Charterflügen auf die griechische Insel Skiathos das „Comeback“ des Klagenfurter Flughafens einleiten. Austrian Airlines wird die Anbindung an das Drehkreuz Wien am 21. Juni 2021 reaktivieren. Die Konzernschwester Austrian Airlines wird ab 26. Juni 2021 wieder das Ziel Köln/Bonn anbieten. Rechtzeitig zum Start der Gastronomie am 19. Mai, eröffnet auch das neue Bistro „Gravity“ am Airport Klagenfurt. Das „Gravity“ liegt im Abflugbereich noch vor der Sicherheitskontrolle und ist damit sowohl für alle Passagagiere, als auch für alle Besucherinnen und Besucher am Flughafen frei zugänglich. Für den Umbau wurden die eingeschränkten Öffnungszeiten der letzten Monate genutzt. Das Gravity bietet eine breite Auswahl an heißen und kalten Getränken, sowie süßen und pikanten Snacks an. Das Angebot reicht von süßen Waffeln mit frischen Früchten, sowie Apfelstrudel bis hin zu belegten Weckerl oder auch gesunden Smoothies. Zusätzlich werden auch alle gängigen Trafikwaren und Lottoleistungen angeboten. Die Speisen und Getränke können gerne vor Ort konsumiert, aber auch mitgenommen werden. Bis zur vollständigen Aufnahme des Flugbetriebs hat das Bistro Montag bis Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr geöffnet, sowie selbstverständlich vor allen Abflügen.

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Mückstein sieht Reisen zwischen Österreich und Italien positiv

Seit Mitternacht ist das Reisen zwischen Italien und Österreich vice versa wieder weitgehend normal möglich. Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, können zwischen den beiden Staaten ohne Quarantäne reisen. Österreichs Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein dazu: „Durch den Rückgang der Infektionszahlen in vielen Ländern Europas und den gemeinsamen Impffortschritt ist es uns möglich, den Menschen wieder mehr Reisefreiheiten zu ermöglichen. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Grenzen innerhalb Europas Schritt für Schritt wieder öffnen. Ab Mittwoch wird dann der Weg aus Italien nach Österreich auch ohne verpflichtende Quarantäne möglich sein, wenn ein negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorliegt. So kann es künftig wieder den langersehnten grenzüberschreitenden Austausch geben – egal ob Familienbesuche oder Reisen und Ausflüge. Das freut mich besonders.“

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Verbände kritisieren Überlegungen zum Kurzstrecken-Verbot

In Deutschland ist möglicherweise auch aufgrund des Wahlkampfs das Thema Kurzstreckenflüge wieder in den Fokus gerückt. Die Spitzenkandidaten der Grünen, Annalena Baerbock, sprach sich unter anderem dafür aus, dass Flüge „klimagerecht besteuert“ werden sollen und der Fokus auf Bahnfahrten gelegt werden soll. Der Verband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft und die Geschäftsreiseplattform TravelPerk kritisieren den Vorstoß und verweisen darauf, dass die innerdeutschen Verbindungen für die Langstreckendrehkreuze sehr wichtig sind. Ein Verbot von Kurzstreckenflügen wäre für das Segment der Geschäftsreisen fatal. „Die Belastung des Klimas durch Flugreisen ist unbestritten und der Vorstoß der Grünen im Kern richtig“, erklärt Eugen Triebelhorn, Country Manager der Geschäftsreiseplattform TravelPerk. „Trotzdem kommen wir um Kurzstreckenflüge so schnell nicht herum. Eine Abschaffung der innerdeutschen Flüge bis 2030 ist schlichtweg nicht realistisch.“ Dies liege vor allem an mangelnden Alternativen, so der Reiseexperte. Denn das deutsche Bahnnetz müsse dringend ausgebaut und modernisiert werden. Wer geschäftlich reise, sei auf ein verlässliches und leistungsfähiges Transportmittel angewiesen. Das überlastete deutsche Schienennetz sei in den Augen vieler Geschäftsreisender nicht attraktiv – einzig die längst überfällige Sanierung der Bahninfrastruktur könne das ändern. Und die dauere noch eine ganze Weile. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt mit technischen Innovationen zu glänzen anstatt Verbote zu fordern“, meint Triebelhorn. Während zum Beispiel China in den letzten zwanzig Jahren in Hochgeschwindigkeitstrassen investierte, konnten sich innovative Projekte wie die Magnetschwebebahn in Deutschland nicht durchsetzen. „Bis das Schienennetz modernisiert ist, wählen Geschäftsreisende die schnelle und verlässliche Variante, das Flugzeug,“ so Triebelhorn. Auch ein Vergleich mit Frankreich, das bereits im April verkündete, Kurzstreckenflüge zu

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Wien baut zentralen Fernbus-Bahnhof beim Stadion Center

Derzeit hat Wien drei Fernbus-Bahnhöfe: Erdberg, betrieben von Blaguss Reisen, Hauptbahnhof, betrieben von Postbus und Stadion-Center, betrieben von Gschwindl. Alle drei Standorte haben gemeinsam: Einer Hauptstadt sind sie nicht so ganz würdig und jeder der drei Busbahnhöfe hat so seine eigenen Mängel. Nun wurde festgelegt, dass er künftige zentrale Fernbus-Bahnhof beim Stadion-Center im zweiten Gemeindebezirk errichtet werden soll. Der Architekturwettbewerb ist bereits abgeschlossen und die Bauherren haben das Siegerprojekt ausgewählt. Die Details dazu wurden am Dienstag, dem 18. Mai 2021, von Bürgermeister Michael Ludwig gemeinsam mit Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Planungsstadträtin Ulli Sima präsentiert. Aus insgesamt 27 eingereichten Projekten kürte eine Fachjury den Entwurf des Wiener Architekturbüros Burtscher-Durig ZT GmbH zum Gewinner des EU-weit offenen, zweistufigen Wettbewerbs. Bewertet wurden neben den städtebaulichen, baukünstlerischen und funktionellen Lösungen auch die Nachhaltigkeit der eingereichten Projekte sowie die Wirtschaftlichkeit in der Errichtung, im Betrieb und in der Erhaltung.  „Wien braucht als lebenswerteste Stadt der Welt und als bedeutende Tourismusdestination einen attraktiven, internationalen Fernbus-Terminal. Denn bisher ist der Fernbus-Verkehr in Wien auf drei Standorte aufgeteilt. Der neue zentrale Terminal ist künftig neben dem Flughafen und dem Hauptbahnhof die dritte starke Säule im Personen-Fernverkehr. Und er wird eine prägnante Visitenkarte für die Stadt und ein Impuls für die Umgebung sein: modern, übersichtlich, gut organisiert in einem freundlichen Ambiente. Ganz besonders freut es mich auch, dass es einem Wiener Architekturbüro gelungen ist, den Realisierungswettbewerb für sich zu entscheiden“, so Bürgermeister Michael Ludwig. Markant, hell und luftig: Landmark und Wohlfühlzone Der neue Fernbus-Terminal ist offen, hell

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