Jan Gruber

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Jan Gruber

Insolvenzverschleppung bei Air Berlin? BGH lässt Verfahren wiederholen

Air Berlin musste im Sommer 2017 Insolvenz anmelden und beschäftigt noch immer zahlreiche Gereichte. Ein Inkassobüro bekam nun vor dem Bundesgerichtshof recht, denn dieses hat sich zahlreiche Forderungen abtreten lassen und diese in Form einer Art Sammelklage eingebracht. Der Insolvenzverwalter setzte sich gegen diese Klage zur Wehr, unterlag jedoch vor dem Bundesgerichtshof. Auch ein Prozess, der gegen den ehemaligen Geschäftsführer von Air Berlin geführt wird, jedoch in den Vorinstanzen zu Gunsten des Managers ausgegangen ist, wurde seitens des BGH zurück an das Ursprungsgericht verwiesen. Das Kammergericht Berlin hatte in einem Berufungsurteil die Klage abgewiesen, jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf. Die erste Instanz habe sich mit dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung durch das Management der Air Berlin zu befassen. Das Urteil bezüglich der Abtretung der Forderungen könnte durchaus richtungsweisend sein, denn der Anbieter warb damit, dass man Ticketrückforderungen geltend mache. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision in der Höhe von 35 Prozent an. Wenn es nichts zu holen gibt, bleibt der Inkassodienstleister auf den Kosten sitzen. Man wirft in diesem Verfahren vor, dass die Air-Berlin-Geschäftsführung den Insolvenzantrag zu spät gestellt habe und damit steht der Vorwurf der Insolvenzverschleppung im Raum. Dieser könnte eine private Haftung des Managers auslösen. Der Masseverwalter versuchte die “Sammelklage” abzuwehren, jedoch stellte der Bundesgerichtshof fest, dass das Geschäftsmodell des Inkassobüros nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen würde. Diese Entscheidung könnte in anderen Verfahren gegen aktive Fluggesellschaften, die sich mit Händen und Füßen vor Gericht gegen die Abtretung von Forderungen wehren, interessant werden.

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Wien: Manner eröffnet Schnitten-Shop im Terminal 3

Am Flughafen Wien-Schwechat steht ab sofort ein zweiter Mannerschnitten-Shop zur Verfügung. Zumindest in der Theorie, denn jener im Bereich der C-Gates muss weiterhin geschlossen bleiben, da der Airport diesen Pier weiterhin nicht nutzt. Daher eröffnete man im Terminal 3 bei den F-Flugsteigen einen weiteren Shop. Dieser ist rund 50 Quadratmeter groß und bietet das komplette Produktsortiment aus dem Hause Manner an. „Der Shop am Flughafen wird von Touristen aus dem In- und Ausland sehr gut angenommen. Mit dem neuen Shop wollen wir noch mehr Passagieren die Möglichkeit bieten, schnell vor dem Abflug ein süßes Stück Österreich mitzunehmen,“ so Manner CEO  Andreas Kutil.  Flughafendirektor Julian Jäger fügt hinzu: „Ich freue mich, dass Passagiere nun auch im Terminal 3 die Möglichkeit haben, die beliebten Süßigkeiten von Manner auf ihre Reise oder nach Hause mitzunehmen. Mit dem neuen Shop von Manner erweitern wir das Angebot an heimischen Traditionsmarken am Flughafen Wien“.

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DFB schielt auf kostenlose Qatar-Airways-Flüge

Zwischen dem Deutschen Fußballbund und Lufthansa scheint es nicht mehr so richtig zu harmonieren, denn der Kranich weigerte sich – auch unter Hinweis auf die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie – die Kicker kostenlos für die Europameisterschaft durch Europa zu fliegen. Für die Nationalmannschaft sind Flüge in der Economy-Class ein offensichtliches No-Go, denn es muss mindestens Business-, besser aber First-Class sein. So organisierte man sich in Litauen ein Charterflugzeug, das den gehobenen Ansprüchen der millionenverwöhnten Kicker gerecht wird. Lufthansa hat laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung gar kein Interesse daran das Sponsoring mit dem DFB fortzuführen. Nun hat der DFB ein Auge auf Qatar Airways geworfen und soll sich mit dieser Airline in intensiven Verhandlungen befinden. Der Fußballverein FC Bayern München kooperiert schon einige Zeit mit der Fluggesellschaft mit Sitz in Doha. Der DFB hofft offenbar darauf, dass man mit Qatar Airways kostenlos durch die Welt fliegen kann und insbesondere zur WM in Doha anreisen kann. Offiziell bestätigen wollen weder die Airline noch der Deutsche Fußballbund die Gespräche, jedoch scheint es so als wären diese schon weit fortgeschritten. In Deutschland wird zumindest leise Kritik laut, da sich der DFB für Human Rights einsetzt und in Katar soll es angeblich gerade rund um die Errichtung der Fußballstadien um diese nicht zum besten stehen.

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EU-Gericht bewilligt AUA-Staatshilfe – Ryanair zieht vor den EuGH

Das Gericht der Europäischen Union hat eine von Ryanair und Laudamotion geführte Klage gegen die Bewilligung der Staatshilfe für Austrian Airlines abgelehnt. Der irische Konzern kündigte bereits Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof an. Im Vorjahr wurde kaum ein Thema so kontrovers diskutiert wie die finanzielle Unterstützung für Austrian Airlines. Die Bandbreite der Argumente dafür umfasste unter anderem, dass die AUA unverschuldet in diese Situation geraten wäre und obendrein systemrelevant sein soll. Kritiker führten an, dass Lufthansa in der Vergangenheit Zusagen an die Regierung nicht eingehalten habe und “abermals Geld in den Rachen gesteckt haben will”. Nicht nur in der Politik, sondern auch in der Branche wurde dieses Thema kontrovers diskutiert. “Die staatliche Beihilfe von 150 Millionen Euro im vergangenen Jahr war Teil eines insgesamt 600 Millionen Euro schweren Finanzierungspaketes. Dieses umfasste auch einen Eigenkapitalzuschuss der Austrian-Konzernmutter Lufthansa von 150 Millionen Euro sowie einen staatlich garantierten Bankkredit über 300 Millionen Euro. Das Urteil des Europäischen Gerichts ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten. Die im Juli 2020 genehmigte Beihilfe in Höhe von 150 Millionen Euro war und ist notwendig, um das größte österreichische Luftfahrtunternehmen mit mehr als 6.000 Mitarbeiter abzusichern und die internationale Anbindung Österreichs über das Drehkreuz Wien langfristig zu erhalten”, erklärt Austrian Airlines in einer ersten Stellungnahme. “Eine der größten Errungenschaften der EU ist die Schaffung eines einheitlichen Marktes für den Luftverkehr.  Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für die Austrian Airlines durch die Europäische Kommission verstößt gegen die Grundprinzipien des EU-Rechts und hat die Uhr im Prozess der

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Tipps: Darauf kommt es bei der (Wieder-) Einreise nach Österreich an

Spätestens wenn sich der Urlaub dem Ende zuneigt, muss man sich auch darüber Gedanken machen welche Voraussetzungen man für die Wiedereinreise ins Heimatland erfüllen muss. Österreich macht es vergleichsweise einfach, denn sofern man nicht aus einem “Corona-Problemland” kommt, kann man sogar einen Selbsttest durchführen. Unabhängig davon, ob man ein so genannter Reiserückkehrer ist oder den Urlaub in der Alpenrepublik verbringen möchte, muss die aktuell gültige Einreiseverordnung erfüllt werden. Zu den für die Einreise anerkannten Selbsttests und was man hierbei beachten muss, wird dieser Aviation Direct Bericht empfohlen. Eine Zusammenfassung der momentan gültigen Bestimmungen ist hier bereitgestellt. Aviation Direct hat auf dem griechischen Flughafen Rhodos ein kurzes Video aufgenommen, in dem die derzeit gültigen Vorschriften für Österreich erklärt sind. Auch wird darauf eingegangen wer die Pre Travel Clearance ausfüllen muss und wer nicht.

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IATA wirft Flughäfen und ATC Abzocke vor

IATA-Chef Willie Walsh wirft Flughäfen vor, dass diese Passagiere und Airlines abzocken würden. Besonders negativ sind dem einstigen IAG-Chef offenbar die Preise für PCR-Tests im Vereinigten Königreich ins Auge gestochen. Diese wären exorbitant hoch und würden Fluggäste vom Reisen abhalten. Während der jüngsten IATA-Konferenz in Genf kritisierte sein Vorstandskollege Hemant Mistry, dass aufgrund der Pandemie auch die Infrastrukturkosten schleichend erhöht wurden. Manche Airports würden gar “enorme Zuschläge erheben, um damit die Umsatzrückgänge der Pandemie wettzumachen”. Es gehe um mehrere Milliarden U.S.-Dollar pro Jahr. Auch würden die Kosten für die Flugsicherung im kommenden Jahr um 40 Prozent steigen. Schon jetzt wären in Europa Preiserhöhungen von über 50 Prozent keine Seltenheit. Der Vorwurf: Die Infrastrukturbetreiber würden die ohnehin stark gebeutelten Fluggesellschaften auspressen wie eine Zitrone. Willie Walsh wiederholte seine Forderung, dass die Regierungen die Reisebeschränkungen lockern sollen. Auch verwies er darauf, dass bei den kostenintensiven PCR-Tests nur ein sehr geringer Anteil positiv ausfallen soll. In anderen Regionen der Welt, beispielsweise in Russland und China, wäre das Flugaufkommen sogar höher als vor der Pandemie.

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Nächste Klatsche: Lauda verliert Klage gegen Betriebsrat in zweiter Instanz

Die ehemalige Fluggesellschaft Laudamotion ist im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl, die das Unternehmen angefochten hatte, auch in der zweiten Instanz unterlegen. Die Gewerkschaft Vida hebt die hohe Bedeutung des Urteils hervor, jedoch schaffte der Ryanair-Konzern zwischenzeitlich andere Fakten. Laudamotion ist seit Ende des Vorjahres nicht mehr als Fluggesellschaft tätig. Der maltesische Nachfolger Lauda Europe hat keinen Betriebsrat. Nur wenn, ein weiteres Verfahren, das einen Betriebsübergang feststellen soll, zu Gunsten der Kläger ausgeht, würde die Neugründung den Betriebsrat sowie den Kollektivvertrag “erben”. „Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils durch das Oberlandesgericht Wien bedeutet, die Betriebsratswahl vom 9. Oktober 2019 war weder anfechtbar noch nichtig“, freut sich Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt, über diesen „erneuten Sieg der Gerechtigkeit gegen eine Airline, die österreichisches Recht mit Füßen tritt und deren Belegschaft unter Sozialdumping und anderen Schikanen seitens der Geschäftsführung leidet.“

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Doppeltes Busboarding: Wien reaktivierte C-Busgates

Das Terminal 3 am Flughafen Wien-Schwechat hat spätestens seit dem Beginn der Sommerferien zu Stoßzeiten Probleme das gestiegene Fluggastaufkommen zu bewältigen. Der Airport hat daher die C-Busgates reaktiviert, jedoch ist der Zugang durchaus kurios gestaltet. Wenn Reisende auf den Anzeigetafeln bei ihrem Flug sehen, dass sie mindestens 45 bis 60 MInuten vor dem Abflug am Gate erscheinen sollen, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie ein Shuttlebus zu den C-Busgates bringen wird. Das bedeutet, dass im Terminal 3 an einem auf den Screens ersichtlichen Gate ein Bus bestiegen wird. Mit diesem geht es dann zu den C-Busgates im Terminal 1. Dort müssen dann die Reisenden auf ihr eigentliches Busboarding warten. Hierfür werden Flugsteige im C-Bereich des Terminals 1 genutzt, jedoch ausschließlich die Busgates, denn die Piers West und Ost sind weiterhin geschlossen. Es gibt auch keine Möglichkeit zum “echten Gate” über den “alten Weg”, sprich die Sicherheitskontrolle im Terminal 2, zu gelangen. Die neu eingerichtete Siko wird weiterhin nicht genutzt, weshalb alle Reisenden, die vom “Boarding im Remote-Terminal” betroffen sind, jene im Terminal 3 nutzen müssen und zwar ausnahmslos und ohne Alternative. Passagiere, die während der Stoßzeiten reisen, äußerten gegenüber Aviation Direct wiederholt Kritik über die massiv beengten Verhältnisse, besonders im Bereich der F-Gates. Aus baulichen Gründen geht es hier durchaus sehr eng und “kuschelig” zu, was jedoch für den Flughafen kein Grund für die Wiederinbetriebnahme der Piers Ost und West sein dürfte. Lediglich mit dem “doppelten Busboarding” verschafft man zumindest ein wenig Abhilfe. Außerhalb der Stoßzeiten ist das

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Lufthansa Group führt Gender-Bordansagen ein

Die Lufthansa Group hat künftig keine “sehr geehrte Damen und Herren” mehr an Board, denn der Konzern schließt sich mit allen Tochtergesellschaften, also auch Eurowings, Swiss und Austrian Airlines, dem Gender-Wahnsinn an. Künftig sollen die Purser situationsbezogene Umschreibungen verwenden. Welche Ausmaße das so genannte “Gendern” mittlerweile angenommen hat, zeigt eine Pressemitteilung der Österreichischen Post AG. In dieser gab man die Übernahme der Privatkunden der ING Österreich durch die konzerneigene Bank 99 bekannt. Das kleine, aber feine Problem: Die Medienmitteilung enthielt dermaßen viele “Gendersterne”, dass ein sinnvoller Lesefluss fast nicht mehr möglich war. Wenigstens verzichtete man auf Worte wie Bankomatkart*innen, Kontoauszugsdruck*innen oder Postfilial*innen. Der Lufthansakonzern verwendet seit einigen Wochen bei fast allen Tochtergesellschaften “Gender-Doppelpunkte”, jedoch scheint man offensichtlich der Ansicht zu sein, dass dies an Board bei Ansagen doch etwas merkwürdig klingt oder gar zu Verwirrungen führen könnte. Also muss eine andere Lösung her, die jedoch im Grundsatz den gleichen Effekt liefern soll: Alle Fluggäste sollen sich angesprochen fühlen. Daher will der Konzern künftig geschlechtsneutrale Formulierungen wie “Gäste” verwenden. Die Purser können dann frei entscheiden, ob sie “Liebe Gäste” oder einfach nur “Guten Tag”, “Guten Morgen” oder “Guten Abend” sagen. Das gilt übrigens auch für die englische Sprache, denn “Ladies and Gentlemen” sollen die Flugbegleiter künftig tunlichst vermeiden. Wenigstens hat sich die Lufthansa Group für neutrale Umschreibungen entschieden und nicht für regelrechte Zungenbrecher…

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Gerichtlich gekippt: Quarantäne trotz Impfung und negativem PCR

Deutschland erklärte Portugal am 29. Juni 2021 zum Virusvariantengebiet, stufte jedoch bereits am 7. Juli 2021 zum Hochindizidenzgebiet herab. Wer genau zwischen den beiden Stichtagen eingereist ist, musste 14 Tage in Quarantäne. Das wollte sich eine vollständig geimpfte Frau nicht gefallen lassen und zog vor Gericht. Die Dame reiste mit Impfnachweis und negativem PCR-Test nach Deutschland zurück und wurde von der zuständigen Gesundheitsbehörde für zwei Wochen in Quarantäne gesteckt. Bei Virusvariantengebieten sieht die Bundesrepublik keine Möglichkeit zum Freitesten vor. Doch: Wäre sie nur vier Tage länger am Strand geblieben, so hätte sie keine Absonderung kassiert. Das zuständige Verwaltungsgericht für Frankfurt kippte die Entscheidung des Gesundheitsamts der Stadt Frankfurt und hob die Quarantäne als unverhältnismäßig auf. Dabei dürfte der Umstand, dass sie gar nicht abgesondert worden wäre, wenn sie nur vier Tage länger auf Madeira geblieben wäre, eine entscheidende Rolle gespielt haben. Die Behörde hat nun die Möglichkeit den Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Kassel zu bekämpfen. Die deutschen Einreisebestimmungen, die unter diesem Link näher erklärt werden, sehen vor, dass aus so genannten Virusvariantengebieten kommend alle für 14 Tage in Quarantäne müssen. Dabei spielt der Impfstatus keine Rolle. Geimpfte haben nur dann Vorteile, wenn man aus Nicht-Risikogebieten, Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten kommt. Im konkreten Fall handelte es sich um eine vollständig geimpfte Frau, die zusätzlich einen negativen PCR-Test, den sie kurz vor dem Abflug in Portugal erlangte, vorweisen konnte.

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