Jan Gruber

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Jan Gruber

Wizz Air reaktiviert Breslau-Flüge ab Dortmund zur Wintersaison 2026/2027

Der Dortmund Airport erweitert sein Engagement in Osteuropa und nimmt in Zusammenarbeit mit der ungarischen Fluggesellschaft Wizz Air die Verbindung in die polnische Stadt Breslau (Wrocław) wieder auf. Die Strecke zum Nikolaus-Kopernikus-Flughafen startet pünktlich zum Beginn des Winterflugplans 2026/2027, mit dem ersten Flug am 25. Oktober 2026. Die Low-Cost-Verbindung ist mit vier wöchentlichen Umläufen geplant. Die Flüge von Dortmund nach Breslau werden an den Wochentagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag angeboten. Mit einer Flugzeit von lediglich 90 Minuten ermöglicht die Reaktivierung eine schnelle Anbindung in die viertgrößte Stadt Polens. Der Dortmund Airport festigt damit seine Position als wichtiger deutscher Knotenpunkt für Verbindungen nach Mittel- und Osteuropa. Das Polen-Netzwerk des Flughafens ist bereits gut ausgebaut. Kattowitz und Danzig zählen seit Jahren zu den gefragtesten Zielen ab Dortmund. Die Wiederaufnahme der Breslau-Route ist Teil einer konsequenten Netzwerkstrategie. Bereits im laufenden Jahr hat Wizz Air die Anbindung nach Polen intensiviert. Im Juni 2025 wurde die neue Direktverbindung in die Hauptstadt Warschau in den Flugplan aufgenommen. Im Oktober 2025 folgt die Wiederaufnahme der Route nach Olsztyn-Mazury. Durch die zusätzlichen Kapazitäten nach Breslau, einem wichtigen Kultur- und Wirtschaftsstandort der Region Niederschlesien, trägt der Flughafen der steigenden wirtschaftlichen Dynamik Polens Rechnung. Guido Miletic, Leiter Airport Services und Marketing & Sales am Dortmund Airport, hob die Bedeutung dieser Streckenerweiterung hervor und betonte, dass der Ausbau der Verbindungen in das Nachbarland ein Gewinn für den Flughafen sei. Die Stadt Breslau, bekannt für ihre Lage auf zwölf Flussinseln und die zahlreichen Brücken, die ihr den Beinamen „Venedig Polens“ einbrachten,

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Symbolische Partnerschaft: Flughafen Wien und Hainan Airlines übernehmen Panda-Patenschaft in Schönbrunn

Der Tiergarten Schönbrunn in Wien hat mit der Hainan Airlines und der Flughafen Wien AG zwei neue Partner für seine Großen Pandas gewonnen. Die Airline und der Flughafen haben gemeinsam die Patenschaft für das neue Panda-Paar Lan Yun und He Feng übernommen. Diese Partnerschaft soll die enge kulturelle und wirtschaftliche Verbindung zwischen Österreich und China unterstreichen. Die symbolische Besiegelung fand bei einem gemeinsamen Fototermin im Tiergarten statt, an dem unter anderem Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG, Eric Zhuo Zhang, General Manager von Hainan Airlines in Wien, und Tiergartendirektor Stephan Hering-Hagenbeck teilnahmen. Die Patenschaft wird flankiert von der direkten Flugverbindung, welche Hainan Airlines zwischen Wien und Chengdu anbietet. Chengdu, die Hauptstadt der chinesischen Provinz Sichuan, gilt als Heimat der Großen Pandas und ist seit dem 1. Dezember 2024 dreimal wöchentlich nonstop vom Flughafen Wien aus erreichbar. Die Flüge finden ganzjährig jeweils dienstags, donnerstags und sonntags statt. Für den Flughafen Wien ist diese Verbindung, neben der bereits bestehenden Route nach Shenzhen, ein wichtiger Bestandteil zur Festigung seiner Rolle als zentrale Drehscheibe zwischen Europa und Asien. Die Stadt Chengdu selbst ist ein bedeutendes Wirtschaftszentrum und technologischer Hub Westchinas. Der Tiergarten Schönbrunn, der bereits seit über 20 Jahren Große Pandas im Rahmen einer internationalen Kooperation hält, sieht in der Partnerschaft ein starkes Zeichen für die Förderung des Artenschutzes. Das Weibchen Lan Yun und das Männchen He Feng, die 2020 geboren wurden und seit dem 23. April 2025 im Tiergarten leben, gelten als Botschafter ihrer gefährdeten Artgenossen. Nach einer Eingewöhnungs- und Quarantänezeit sind

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Starke Last-Minute-Welle treibt Sunny Cars Buchungen im September an

Der Mietwagen-Broker Sunny Cars verzeichnete im September 2025 einen der stärksten Buchungsmonate des laufenden Jahres. Nach Angaben des Unternehmens aus München war der September, nach dem Januar, der zweitstärkste Monat in der bisherigen Bilanz. Ausschlaggebend für dieses Ergebnis war ein massives Last-Minute-Geschäft. Fast drei Viertel aller im September getätigten Buchungen bezogen sich auf Mietwagen für den September oder Oktober 2025. Gleichzeitig zeigen die Buchungen auch ein wachsendes Vorausbuchungsverhalten, da jeder zehnte Kunde sein Ferienauto bereits für das Jahr 2026 reservierte. Parallel zum hohen Buchungsaufkommen verzeichnete Sunny Cars eine Senkung der Durchschnittspreise. Der durchschnittliche Buchungswert fiel im September auf 370 Euro, was den tiefsten Wert des Jahres darstellt und exakt dem Preisniveau des Vorjahresmonats September 2024 entspricht. Im Vormonat August 2025 hatte der Durchschnittspreis noch bei knapp 400 Euro gelegen. Dieser Abwärtstrend der Preise, der sich bereits in den Vormonaten abgezeichnet hatte, setzt sich somit in den Herbst hinein fort. Analysten führen diese Preisstabilisierung auf ein ausgeglicheneres Verhältnis von Mietwagen-Angebot und -Nachfrage im Vergleich zu den Extremjahren 2022 und 2023 zurück. Regional zeigten sich die Mietwagenpreise in Südeuropa besonders günstig. In den Top-Zielgebieten Griechenland, Portugal und Spanien lag der durchschnittliche Buchungswert im September sogar unter der 300-Euro-Marke. Lediglich Italien bildete mit einem Durchschnittspreis von 332 Euro in der Mittelmeerregion eine Ausnahme. Die Beliebtheit der südeuropäischen Länder als Reiseziel hält damit ungebrochen an. Die Top-5 der gebuchten Destinationen im September waren Spanien, Italien, Portugal, Griechenland und überraschend die USA. Die starke Nachfrage nach Mietwagen in den Vereinigten Staaten ist insofern bemerkenswert, da

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FAA-Personalmangel wegen Shutdown: Über 4000 Flüge verspätet

Die anhaltende Haushaltskrise in den USA und der damit verbundene Regierungsstillstand („Shutdown“) wirken sich drastisch auf den Flugverkehr aus. Aufgrund von Personalengpässen bei der US-Luftfahrtbehörde FAA verzeichneten Flugverfolgungsdienste am jüngsten Montag mehr als 4000 verspätete Flüge. Betroffen waren dabei wichtige Drehkreuze wie die Flughäfen in Newark, Phoenix, Denver und Las Vegas. Die FAA selbst bestätigte die massiven Verzögerungen, wies jedoch darauf hin, dass auch ungünstige Witterungsverhältnisse die Situation zusätzlich verschärft hätten. Der Kern des Problems liegt im Umstand, dass Tausende von Bundesbediensteten, deren Tätigkeiten als systemrelevant eingestuft sind, weiterhin ohne sofortige Bezahlung arbeiten müssen. Dies betrifft insbesondere die rund 13.000 Fluglotsen der FAA sowie etwa 50.000 Mitarbeiter der Transportsicherheitsbehörde (TSA), die für die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen zuständig sind. Während diese Mitarbeiter ihren Dienst notgedrungen fortsetzen, um die Flugsicherheit und grundlegende Abläufe zu gewährleisten, entfällt ihr Gehalt, wobei die erste ausbleibende Lohnzahlung für Fluglotsen am 14. Oktober erwartet wird. Die ungewisse finanzielle Situation der Mitarbeiter führt laut Experten zu steigendem Stress und einer erhöhten Krankenstandsrate – ein Phänomen, das bereits bei früheren, längeren Shutdowns beobachtet wurde, etwa während der 34-tägigen Haushaltssperre von 2018/2019. Schon damals sank die Kapazität der Fluglotsen, was unweigerlich zu Flugverspätungen und längeren Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen führte. Der Branchenverband Airlines for America, der große US-Fluggesellschaften wie United, Delta und American Airlines vertritt, warnte bereits im Vorfeld des Shutdowns vor einer Verlangsamung und Ineffizienz des gesamten Flugsystems. Darüber hinaus droht der Personalmangel längerfristige Folgen: Nicht wesentliche, aber wichtige Tätigkeiten der FAA, darunter Inspektionen, Audits und die Ausbildung

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Russlands Sberbank muss sich US-Klage nach MH17-Abschuss stellen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Berufung der russischen Sberbank zurückgewiesen. Die staatlich kontrollierte Bank wollte damit eine Zivilklage im Zusammenhang mit dem Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs MH17 über der Ostukraine im Jahr 2014 abwenden. Die Entscheidung ebnet den Weg für die Fortsetzung des Verfahrens, das von der Familie eines US-amerikanischen Opfers angestrengt wurde. Die Klage stützt sich auf das US-Antiterrorgesetz. Die Familie von Quinn Schansman, einem 18-jährigen US-Bürger, der bei der Tragödie ums Leben kam, wirft der Sberbank vor, durch die Bereitstellung finanzieller Dienstleistungen prorussische Separatisten der selbsternannten Volksrepublik Donezk (DNR) unterstützt zu haben. Diese Separatistengruppe kontrollierte das Gebiet, von dem aus nach den Erkenntnissen internationaler Ermittler die Boden-Luft-Rakete vom Typ Buk abgefeuert wurde, die das Passagierflugzeug am 17. Juli 2014 traf. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben. Das Berufungsgericht des zweiten Bezirks in New York hatte bereits im Februar entschieden, dass die Sberbank in diesem Fall keinen Anspruch auf Staatenimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA) habe. Die Richter argumentierten, dass die Klage auf der kommerziellen Aktivität der Bank basiert, nämlich der Nutzung des US-Bankensystems zur Erleichterung von Überweisungen an die DNR. Diese finanzielle Unterstützung – auch wenn es sich um vergleichsweise kleine Spendenbeträge handelte – habe die DNR wissentlich oder mit bewusster Gleichgültigkeit in die Lage versetzt, terroristische Handlungen zu begehen. Die Abweisung der Berufung durch den Obersten Gerichtshof ist ein signifikanter Schritt für die Kläger, da sie nun die Möglichkeit haben, im Rahmen des Anti-Terrorism Act (ATA) auf Schadensersatz zu klagen. Dieses Gesetz

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Führungswechsel in der Luftfahrt: Airbus A320 überholt Boeing 737 als meistverkauftes Passagierflugzeug

In einem historischen Wendepunkt auf dem Markt für kommerzielle Schmalrumpfflugzeuge hat die Airbus A320-Familie ihren langjährigen Rivalen, die Boeing 737-Baureihe, übertroffen und ist zum meistverkauften Passagierflugzeug der Welt aufgestiegen. Berichten zufolge hat der europäische Hersteller über 12.250 Flugzeuge seiner A320-Familie ausgeliefert. Dieser Meilenstein, den Airbus in etwa 37 Jahren seit der Einführung des Modells in den 1980er Jahren erreichte, markiert das erste Mal, dass die A320 die 737 überholt hat, deren Erstflug bereits in den 1960er Jahren stattfand. Der Wettbewerb zwischen den beiden Schmalrumpf-Giganten der kommerziellen Luftfahrt war in den letzten Jahren extrem eng, doch die aktuellen Produktionsschwierigkeiten bei Boeing haben Airbus einen entscheidenden Vorsprung verschafft. Die Europäer konnten ihre Auslieferungszahlen auch im September 2025 mit 73 ausgelieferten Jets – deutlich über den Erwartungen – stark halten. Demgegenüber steht eine gedrosselte Produktion der Boeing 737 max, was die Verschiebung der Marktführerschaft nun endgültig manifestiert. Die Entwicklung unterstreicht die veränderte Dynamik im Duopol der Großflugzeugbauer und die wachsende Dominanz von Airbus auf dem wichtigsten Absatzmarkt. Der historische Wendepunkt bei den Auslieferungen Die Boeing 737, die ihren Erstflug im Jahr 1967 absolvierte und 1968 in Dienst gestellt wurde, hielt den Titel des meistverkauften Verkehrsflugzeugs für mehrere Jahrzehnte. Die A320-Familie, deren erstes Modell 1988 bei Air France in Dienst gestellt wurde, benötigte im Vergleich lediglich etwas mehr als die Hälfte der Zeit, um diesen historischen Vorsprung aufzuholen. Laut Berichten von Le Monde hat die A320-Familie bis Ende September 2025 mehr als 12.250 Auslieferungen erreicht. Im August 2025 standen die Auslieferungen von Airbus bei

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Avelo Airlines führt Abonnementprogramm „Avelo Plus“ ein

Die amerikanische Billigfluggesellschaft Avelo Airlines hat ein neues, abonnementbasiertes Kundenprogramm namens Avelo Plus gestartet. Damit reagiert das Unternehmen auf eine offenbar gestiegene Nachfrage nach einem Loyalitätsprogramm und erweitert sein Geschäftsmodell um ein neues Element der Kundenbindung. Die Mitgliedschaft wird für das erste Jahr zu einem Einführungspreis von 49 US-Dollar angeboten, wonach der reguläre Jahresbeitrag 99 US-Dollar beträgt. Avelo Plus gewährt den Mitgliedern eine Reihe von Vorteilen, die darauf abzielen, das Reisen günstiger und bequemer zu gestalten. Zu den zentralen Vergünstigungen zählen der Zugang zu exklusiven Flugtarifen, die nur für Mitglieder gelten, sowie ein kostenloses Priority-Boarding. Darüber hinaus erhalten Mitglieder Sonderaktionen und Rabatte über das gesamte Jahr. Ein besonderer Anreiz ist ein Treuebonus von 50 US-Dollar in Form von Avelo Cash, der nach der ersten Verlängerung des Jahresabonnements dem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Das Programm beinhaltet eine bemerkenswerte Flexibilität, da die Vorteile auf der gleichen Buchung auch für bis zu neun weitere mitreisende Personen gelten, sofern das Avelo Plus-Mitglied selbst auf der Reservierung aufgeführt ist. Damit richtet sich das Angebot nicht nur an Einzelreisende, sondern auch an Familien und kleine Gruppen. Nach Aussage von Avelo-Chef Andrew Levy zielt das Unternehmen darauf ab, seinem ohnehin kostengünstigen Angebot zusätzliche Werte hinzuzufügen und Stammkunden zu belohnen. Die Einführung eines solchen Abonnements ist im hart umkämpften US-Luftverkehrsmarkt, insbesondere im Segment der Ultra-Low-Cost-Carrier, ein Schritt zur differenzierten Kundenansprache. Während die Airline von Anfang an auf sehr niedrige Basispreise und Gebühren für Zusatzleistungen setzte, dient Avelo Plus nun als Instrument, um die Kundenbindung zu erhöhen und eine regelmäßige

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Bewährungsstrafen nach Rollfeld-Blockade: Kölner Urteil markiert Härtefall in der Gerichtsbarkeit

Das Amtsgericht Köln hat in einem vielbeachteten Urteil zwei Aktivisten der sogenannten Letzten Generation zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die Entscheidung betrifft eine Blockadeaktion auf dem Flughafen Köln/Bonn im August 2024, bei der die Angeklagten das gesicherte Flughafengelände betraten, sich auf einem Zubringer zur Start- und Landebahn festklebten und dadurch den Flugbetrieb massiv störten. Die 45-jährige Frau erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten, der 27-jährige, bereits vorbestrafte Mann elf Monate. Zusätzlich zu den Freiheitsstrafen ordnete das Gericht die Zahlung von jeweils 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation sowie das Ableisten von 300 Stunden unentgeltlicher Arbeit an. Dieses Urteil unterstreicht die zunehmende Härte der deutschen Justiz gegenüber Störaktionen im Luftverkehr und reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen ein, die ein deutliches Signal gegen die Form des zivilen Ungehorsams setzen. Die Blockade führte zur Annullierung von 20 Flügen, betraf direkt rund 3.000 Passagiere und verursachte dem Flughafen Einnahmeausfälle von mindestens 50.000 Euro. Chronologie des Eingriffs: Bolzenschneider und Klebeaktion Die Aktion fand in den frühen Morgenstunden des 15. August 2024 statt. Die beiden Angeklagten verschafften sich, laut Gerichtsfeststellungen, unter Verwendung eines Bolzenschneiders unbefugt Zutritt zum luftseitigen Bereich des Flughafengeländes. Das Durchtrennen des Außenzauns und das Eindringen in das hochsensible Areal des Rollfeldes wurden vom Gericht als besonders schwerwiegend eingestuft. Unmittelbar darauf klebten sich die Aktivisten mit jeweils einer Hand auf dem Asphalt eines Zubringers zu einer Start- und Landebahn fest. Die Konsequenzen waren unmittelbar und weitreichend: Der Flughafen musste den Flugbetrieb zeitweise komplett einstellen. Neben den 20 annullierten Flügen musste ein Flug

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Streik französischer Fluglotsen kurzfristig abgesagt – Entspannung im europäischen Flugverkehr

Die größte französische Fluglotsengewerkschaft SNCTA hat ihren für den 7. bis 9. Oktober angesetzten dreitägigen Streik kurzfristig ausgesetzt. Die SNCTA bestätigte, dass die geplante Arbeitsniederlegung nach einer Einigung mit den Verhandlungspartnern und infolge der Entscheidung des französischen Premierministers, die Debatte über das Finanzgesetz zu verschieben, gestoppt wurde. Dieser Schritt bewahrt Reisende in ganz Europa vor massiven Störungen und Flugausfällen. Der geplante Streik war bereits einmal im September verschoben worden, nachdem die französische Regierung zerbrochen war. Die Gewerkschaft hatte mit dem erneuten Aufruf zur Arbeitsniederlegung bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder durchsetzen wollen. Hätte der Streik stattgefunden, wären nicht nur Flüge von und nach Frankreich, sondern auch Überflüge durch den französischen Luftraum massiv beeinträchtigt gewesen. Dies hätte erhebliche Verspätungen und Annullierungen auf zahlreichen innereuropäischen Routen zur Folge gehabt. Insbesondere Fluggesellschaften, die den französischen Luftraum intensiv nutzen, hatten bereits vor großen Problemen gewarnt. So hatte Ryanair, Europas größter Carrier, geschätzt, dass der Ausstand zur Streichung von rund 600 Flügen täglich hätte führen können, wovon bis zu 100.000 Passagiere betroffen gewesen wären. Der Ryanair-Chef Michael O’Leary hatte in diesem Zusammenhang seine Forderung an die Europäische Union wiederholt, Maßnahmen zum Schutz von Überflügen während französischer Lotsenstreiks zu ergreifen. Die kurzfristige Absage sorgt nun für Erleichterung bei Airlines, Flughäfen und Tausenden von Reisenden, deren Reisepläne andernfalls massiv gestört worden wären. Das französische Verkehrsministerium begrüßte die Entscheidung und betonte, sie liege im Interesse aller Beteiligten. Trotz der Entspannung bleibt die allgemeine Situation im europäischen Luftraum durch angekündigte Streiks in anderen Bereichen oder Ländern weiterhin angespannt.

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US-Berufungsgericht setzt umstrittene Gebühren-Transparenzregel der Airlines auf die Tagesordnung

Das Fünfte US-Berufungsgericht in New Orleans hat beschlossen, eine kontroverse Regel zur Offenlegung von Zusatzgebühren durch Fluggesellschaften in einer sogenannten „En banc“-Anhörung neu zu bewerten. Dies bedeutet, dass die gesamte Besetzung des Gerichts, also alle 17 aktiven Richter, den Fall prüfen wird. Die Entscheidung folgt einem Antrag von Fluggesellschaften und Branchenverbänden, die die von der US-Regierung erlassene Vorschrift anfechten. Bei der umstrittenen Regel handelt es sich um eine im April 2024 vom US-Transportministerium (DOT) verabschiedete Vorschrift. Diese verpflichtet Fluggesellschaften und Ticketverkäufer, bestimmte Zusatzgebühren – darunter Kosten für das erste und zweite Gepäckstück sowie Gebühren für Stornierung oder Umbuchung – bereits während der Flugsuche und vor dem Ticketkauf transparent anzuzeigen. Das DOT beabsichtigte mit der Maßnahme, Verbraucher vor Überraschungskosten zu schützen und einen Jahresgewinn von schätzungsweise über 500 Millionen US-Dollar für die Reisenden zu erzielen, indem unlautere oder irreführende Praktiken der Airlines eingedämmt werden. Bereits im Juli 2024 hatte das Berufungsgericht die Umsetzung der Regel zunächst ausgesetzt. Eine dreiköpfige Richterkammer des Gerichts bestätigte im Januar zwar grundsätzlich die Befugnis des Transportministeriums, Regeln gegen unfaire oder irreführende Praktiken zu erlassen, rügte jedoch Verfahrensfehler. Die Richter monierten, die Behörde habe den Klägern keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu einer wirtschaftlichen Studie gegeben, die zur Rechtfertigung der Regel herangezogen wurde. Anstatt die Vorschrift komplett aufzuheben, wurde die Angelegenheit zur Korrektur des Verfahrensfehlers an das DOT zurückverwiesen. Die Kläger, zu denen Großunternehmen wie Alaska Airlines, American Airlines, Delta Air Lines, JetBlue und United Airlines sowie der Verband Airlines for America (A4A) zählen, hatten die erneute Prüfung

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