
Österreichs Sozialministerin kritisiert Ryanair
Das Landesgericht Korneuburg hat in einem erstinstanzlichen Urteil zahlreiche Zusatzgebühren der Fluggesellschaft Ryanair für unzulässig erklärt. Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig und AK-Präsidentin Renate Anderl würdigten diese Entscheidung als wichtigen Erfolg für den Konsumentenschutz. Sie betonten, dass Flugreisende nicht mit versteckten und ungerechtfertigten Kosten belastet werden dürften. Konkret beanstandet wurden 15 Vertragsklauseln







