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Onur Air schickt gesamte Belegschaft in unbezahltem Urlaub

 Den türkischen Ferien-Flieger hat die Corona-Krise mit voller Wucht getroffen. Denn seit dem 31. Dezember hat die Fluggesellschaft keinen einzigen Flug mehr durchgeführt. Dementsprechend wurde der Fluglinie durch staatliche Unterstützung finanziell unter die Arme gegriffen. Doch die Regierung ließ diese Hilfe auslaufen. Daran glauben müssen nun die Mitarbeiter: Bis voraussichtlich Ende des Monats bekomme die Belegschaft kein Geld mehr überwiesen, wie ch-aviation.com berichtet. Angesichts der aussichtslosen Situation sehe es zudem nicht danach aus, dass der angeschlagene Carrier seinen Flugbetrieb alsbald wieder aufnehmen kann. Es bleibt wohl nur zu hoffen, dass Onur Air so schnell wie möglich einen neuen Investor ans Land zieht.

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United Airlines stellt wieder Piloten ein

Im Corona-Jahr mussten angeschlagene Fluggesellschaften viele Maßnahmen zur Kostenreduktion in die Wege leiten. So auch United Airlines: Der US-Carrier nahm vorübergehend keine neuen Piloten mehr auf. Damit soll jetzt Schluss sein.  „Wir werden mit rund 300 Piloten beginnen“, verkündete United-Manager Bryan Quigley in einer Mitteilung an die Belegschaft, wie aero.de berichtet. Mit den steigenden Corona-Impfungen nehme die Reisenachfrage wieder stetig zu, begründete Quigley die Entscheidung. Das befähige das Unternehmen dazu, wieder verstärkt an die Zukunft zu denken.  United stellt damit als erste große US-Airline die Weichen für ein Comeback. Allerdings ist es nur ein kleiner Schritt zurück in Richtung Normalbetrieb, von dem die Branche vorerst weit entfernt bleibt. Viele United-Piloten arbeiten noch mit reduziertem Dienstplan und allein seit September 2020 sind laut Quigley fast 1000 in Ruhestand gegangen oder haben das Unternehmen freiwillig verlassen.

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Lufthansa will wieder nach Teheran fliegen

Ein Abschuss eines ukrainischen Passagierflugzeugs veranlasste die AUA-Tochter dazu, alle Iran-Verbindungen vorübergehend einzustellen. Damit soll schon wieder Schluss sein. Denn ab dem 16. April möchte die Kranich-Airline wieder in Teheran, der iranischen Hauptstadt, landen. Die Destination wurde seit Januar vergangenen Jahres nicht mehr angesteuert. Mittlerweile seien die Vorrausetzungen für einen sicheren Flugbetrieb in Irans Luftraum gegeben, so ein Konzern-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters.  Am 8. Januar 2020 wurde eine Boeing 737-800 der Ukraine International Airlines (Flugnummer PS752) kurz nach dem Start irrtümlich durch zwei iranische Flugabwehrraketen abgeschossen. Unter den 167 Passagieren und 9 Besatzungsmitgliedern gab es keine Überlebenden.

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Easyjet-Chef Lundgren lehnt UK-Testpflicht ab

Der britische Premierminister Boris Johnson deutete in seiner jüngsten Rede an, dass bei der Einreise ins Vereinigte Königreich künftig negative Testbefunde notwendig sein könnten. Dies soll – sofern der Plan umgesetzt wird – auch für Reisende, die bereits gegen Covid-19 geimpft sind, gelten. Die UK-Regierung blickt angesichts des langsamen Impftempos auf dem Festland mit immer größeren Sorgen auf das Festland. Johnson meinte zuletzt, dass eine Art Reiseampel geschaffen werden könnte. Je nach Einstufung sind dann negative Testbefunde notwendig oder nicht. Alternativ könnte auch eine Testpflicht für alle Einreisenden – inklusive geimpfter Personen – eingeführt bzw. beibehalten werden. Davon will Easyjet-Chef Johan Lundgren nichts hören. Im Gespräch mit der BBC warnte er die Johnson-Regierung ausdrücklich vor einer Testpflicht. Diese würde das Reisen komplexer machen und obendrein die Kosten in die Höhe treiben. Lundgren kritisierte auch die hohen Kosten für PCR-Untersuchungen. Diese wären in vielen Fällen teurer als das Kurzstrecken-Flugticket. Testkosten sollen für Familien unleistbar sein Der Easyjet-Manager zeigte sich insbesondere darüber besorgt, dass eventuelle Testpflichten – im Extremfall beiderseitig – dazu führen könnten, dass Familienurlaube sprichwörtlich ins Wasser fallen, weil die Kosten für die Analysen für normalverdienende Familien nicht stemmbar sein sollen. In weiterer Folge könnte sich dies negativ auf die Nachfrage auswirken. Sofern es die Pandemielage zulässt, will der Landesteil England ab Mitte Mai wieder internationale Reisen freigeben. Je näher dieser Termin rückt, desto nervöser wird die Regierung rund um Boris Johnson. Hintergrund dürfte sein, dass die Coronalage auf dem europäischen Festland derzeit schlechter ist als im Vereinigten Königreich. Weiters

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Bangladesh bannt Europa und Inlandsflüge

Bangladesh bannt seit 5. April 2021 sämtliche Passagierflüge, die in Europa gestartet sind. Davon ausgenommen ist laut NOTAM nur das Vereinigte Königreich. Die Maßnahme soll bis vorerst 12. April 2021 andauern. Der Flugverkehr innerhalb des Landes wird temporär komplett untersagt. Abgesehen von wenigen Ausnahmen, beispielsweise aus medizinischen Gründen oder Cargo, sind sämtliche kommerziellen Flugbewegungen innerhalb von Bangladesh untersagt. Dies schließt ausdrücklich auch Charter und die General Aviation ein. Das Land will so die Bewegungsmöglichkeiten der Bevölkerung einschränken, denn im gleichen Zeitraum führt man einen so genannten Lockdown durch. Die internationalen Passagierflüge werden aus zahlreichen Ländern, darunter auch ganz Europa – ausgenommen UK – gebannt. Es ist derzeit nicht absehbar, ob die harten Maßnahmen tatsächlich per 12. April 2021 aufgehoben werden oder aber verlängert werden. Die Regierung will mit harten Lockdownmaßnahmen die jüngste Corona-Welle in den Griff bekommen.

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Kommentar: Die Krux mit der Kurzarbeit

Die Kurzarbeit wird immer wieder von Politik, Unternehmern, aber auch Gewerkschaften als Wundermittel zur Überwindung der Coronakrise dargestellt. Bislang konnten viele Arbeitsplätze so gerettet werden, doch gerade in der Luftfahrt zeigen sich vermehrt Schwachstellen, die von Arbeitgeberseite bei der Ausverhandlung von Kollektivverträgen nicht bedacht wurden. In Österreich ist nur der Grundlohn von der Kurzarbeit erfasst. Das bedeutet, dass für die Berechnung keine variablen Gehaltsbestandteile herangezogen werden. Auch bei Austrian Airlines wirkt sich das besonders bei Flugbegleitern äußerst nachteilig auf dem Bankkonto aus, so dass einige Nebenjobs ausüben müssen. Da die Gastronomie schon länger geschlossen ist und keinerlei Aussicht auf eine baldige Öffnung besteht, ist die Situation besonders schwer. Bereits im Herbst machten die Gewerkschaft Vida und einige Medien auf diese komplizierte Situation aufmerksam. Vida-Fachgruppenobmann Daniel Liebhart verwies auf die Warnungen der vergangenen Jahre, denn im Falle einer Krise, die mittels Kurzarbeit überbrückt werden muss, sind die variablen Lohnbestandteile nicht erfasst. Das bedeutet, dass das reale Einkommen nicht etwa 80 Prozent beträgt, sondern deutlich darunter liegt, denn für das Arbeitsmarktservice sind aus gesetzlichen Gründen die variablen Teile nicht existent. Auf Dauer ist das für Menschen in Kurzarbeit ein ernsthaftes Problem, denn die Löhne befanden sich bereits vor der Corona-Pandemie in einer Abwärtsspirale. Dies ist insbesondere dem harten Wettbewerb geschuldet. Während Austrian Airlines und deren Beschäftigte von der Kurzarbeit profitieren können, sieht es bei den Mitbewerbern Lauda Europe und Wizz Air noch härter für die Mitarbeiter aus. Diese haben ein Lohnsystem, das sich durch niedrige Grundlöhne kombiniert mit stunden- und/oder sektorabhänigen Bezahlungen

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Etihad fliegt nun zwischen Abu Dhabi und Tel Aviv

Golfcarrier Etihad Airways schrieb am Dienstag mit dem ersten Linienflug auf der Strecke Abu Dhabi-Tel Aviv ein Stück Luftfahrtgeschichte. Erstmals ist der staatliche Carrier des Emirates Abu Dhabi linienmäßig zwischen den beiden Staaten unterwegs. Das diplomatische Tauwetter führt nach und nach zur Aufnahme von immer mehr Verbindungen zwischen der Golfregion und Tel Aviv. Doch Etihad wird nicht lange im Monopol fliegen, denn auch Wizz Air Abu Dhabi will diese Route bedienen. Der Staatscarrier konzentriert sich auf den Hub-Verkehr während der Lowcoster eher Point-to-Point-Reisende ansprechen will. Dennoch bleibt die Einreise nach Israel aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin schwierig. Es wird damit gerechnet, dass es zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Israel aufgrund der hohen Durchimpfungsraten bald zu Lockerungen kommen wird. Etihad Airways wird jedenfalls im April und Mai 2021 vorerst zweimal pro Woche zwischen den beiden Städten pendeln. Je nach weiterer Entwicklung der Pandemie soll die Frequenz auf bis zu sieben Flüge pro Woche angehoben werden. Vorläufig setzt der Golfcarrier Maschinen des Typs Boeing 787-9 ein, jedoch ist die Umstellung auf Airbus A321 geplant.

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SkyWork-Pleite: Konkursamt entlastet ehemaligen Airline-Chef

Im Nachgang der SkyWork-Pleite wurde der ehemalige Firmenchef Martin Inäbnit nun durch das Konkursamt Bern-Mittelland entlastet. Eine ausführliche Prüfung habe ergeben, dass sich keine Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten ergeben haben. Im Sommer 2018 meldete der Carrier überraschend Konkurs an. Fast zwei Jahre lang prüfte die Insolvenzverwaltung das Gebaren der einstigen Regionalfluggesellschaft und kam zum Schluss, dass sich keine Hinweise auf pflichtwidriges Verhalten von Verwaltungsratspräisdent Martin Inäbnit ergeben. Daher wurde nun der Antrag gestellt, dass auf eventuelle Schadenersatzansprüche gegen das Management verzichtet wird. Dies geht aus einem Anschreiben an die rund 1.000 Gläubiger der SkyWork hervor. In der Konkursmasse befinden sich momentan 1,8 Millionen Schweizer Franken. Diese sollen in erster Linie zur Tilgung der Lohnforderungen des Personals und den damit zusammenhängenden Sozialversicherungskosten verwendet werden. Die übrigen Gläubiger sollen eine siebenprozentige Quote erhalten. Gegen den Verteilungsplan haben laut Berner Zeitung unter anderem ein ehemaliger Mitarbeiter (Forderung: 10.000 Franken) und der Leasinggeber Jetstream Aviation (Forderung: 650.000 Franken) ein Rechtsmittel eingelegt. Beim Vermieter soll sich allerdings eine Lösung abzeichnen, denn dieser soll laut dem Medienbericht das Saab-2000-Ersatzteillager zugesprochen bekommen. SkyWork Airlines musste im Sommer 2018 Konkurs anmelden. Die Airline galt zwar als angeschlagen, konnte sich jedoch finanziell erholen. Unter anderem wurde dem Unternehmen einige Monate vor der Pleite ein nachrangiges Darlehen über zehn Millionen Schweizer Franken gewährt. Über dieses wird ebenfalls gestritten, denn der Gläubiger könnte möglicherweise komplett leer ausgehen. Zum Zeitpunkt des Konkursantrags soll SkyWork flüssige Mittel in der Höhe von 2,36 Millionen Schweizer Franken gehabt haben. Dem gegenüber standen allerdings Verbindlichkeiten von

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Urteil mit Folgen: Nordica ist Rechtsnachfolger von Estonian Air

Ein Urteil, das Ende März 2021 in zweiter Instanz in Tallinn ergangen ist, könnte drastische Auswirkungen auf die Zukunft von Nordica und Xfly haben: Das Berufungsgericht urteilte, dass Nordica der Rechtsnachfolger der im Jahr 2015 in die Insolvenz geflogenen Estonian Air ist. Das hat zur Folge, dass Nordica laut lokalen Medienberichten für die Schulden von Estonian Air aufkommen muss. Der Carrier bezog nach Ansicht der EU-Kommission illegale staatliche Beihilfen. Die Rückzahlung wurde durch einen Insolvenzantrag umgegangen. Der Staat gründete anschließend Nordica als neuen Flag Carrier. Das Berufungsgericht ist der Ansicht, dass eine Art nahtloser Übergang erfolgt ist und daher die Neugründung als Nachfolger zu betrachten ist. Auch für die zur Rückzahlung angeordnete Staatshilfe, die zur Pleite von Estonian Air geführt hatte, muss nun Nordica aufkommen. Die Finanzlage ist aber angespannt, denn das staatliche Unternehmen wurde erst kürzlich mittels eines staatlich garantierten Darlehens und zusätzlicher Zuschüsse gerettet. Weiters muss Nordica laut dem Urteil auch für ausstehende Estonian-Löhne in der Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro sowie für alle anderen Verbindlichkeiten aufkommen. Allerdings äußerte sich zwischenzeitlich Nordica-CEO Erki Urva dahingehend, dass man die ausstehenden Estonian-Löhne bezahlen könne. Hinsichtlich der im Jahr 2015 zur Rückzahlung angeordneten Staatshilfe sagte er in einem TV-Interview, dass es derzeit keine Anzeichen dafür gibt, dass die Regierung diese tatsächlich bei Nordica einfordern wird. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, denn gegen das Urteil kann noch eine Revision an das Höchstgericht eingelegt werden.

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Kontrollen in Deutschland: Erst gejammert, jetzt lästig?

Die Interpretation des Abkommens von Schengen ist seit dem Beginn der Flüchtlingskrise besonders in Deutschland ein Kapitel für sich. Während der Corona-Pandemie kontrollierte man im Flugverkehr oftmals gar nicht und verwies darauf, dass dies rechtlich im Schengen-Raum nicht möglich ist. Nun werden alle Flüge formell als “Non-Schengen-Ankünfte” betrachtet. Davon ausgenommen sind Inlandsverbindungen. Das hat zur Folge, dass die Bundespolizei auch Passkontrollen vornimmt. Gleichzeitig soll diese die zur Einreise notwendigen negativen Coronatests überprüfen. Laut Exekutive wird primär auf das Datum des Abstrichs geachtet. Weiters gleicht man die Daten auf dem Dokument mit jenen im Pass oder Personalausweis ab. Deutschland stand monatelang als “Schlupfloch” im Kreuzfeuer der Kritik, denn an den meisten Airports wurden auch aus so genannten Risikogebieten ankommende Passagiere überhaupt nicht kontrolliert. Die Folgen daraus waren, dass “Aussteigekarten” mit Fake-Daten abgegeben werden konnten, aber auch Passagiere ihre eigentliche Herkunft verschleiern konnten. Beispielsweise konnte in Wien angegeben werden, dass man aus Frankfurt kommt. Die nun durchgeführten Grenzkontrollen durch die Bundespolizei stoßen dann auch gleich wieder auf Kritik, denn laut Bayerischem Rundfunk sollen sich zahlreiche Mallorca-Rückkehrer über diese Maßnahme beschwert haben. Ohne negativen Test könne man ja gar kein Flugzeug besteigen. Eine “Vorab-Sichtung” durch die Airline ist aber keine behördliche Einreisekontrolle. Erschwerend kommt dazu, dass die spanischen Behörden einem deutschen Arzt, der mutmaßlich Gefälligkeitsatteste (PCR-Befunde) für Reisende ausgestellt haben soll, das Handwerk gelegt haben. Dem Mediziner deutscher Herkunft, der auf Mallorca eine Ordination unterhalten hat, wird vorgeworfen, dass er ohne Untersuchung negative PCR-Befunde ausgestellt habe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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