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Southwest: Über 6800 Stellen wackeln

Die Belegschaft von Southwest Airlines erreichte am Donnerstagabend eine Hiobsbotschaft: Das Unternehmen droht damit 6828 Mitarbeiter in unbezahltem Zwangsurlaub zu schicken. Damit würden rund zwölf Prozent der Beschäftigten um ihre Jobs bangen müssen, wie cnbc.com berichtet. Southwest Airlines begründete den Schritt in einer Stellungnahme mit einem Mangel an bedeutendem Fortschritt in den Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern um vorübergehende Kostensenkungen. Die Entscheidung des Unternehmens komme „nicht völlig überraschend“, sei aber „unglaublich enttäuschend“, sagte der Präsident der Pilotengewerkschaft Swapa, Jon Weaks, in einer Video-Botschaft. „Heute ist ein trauriger Tag in der Geschichte von Southwest Airlines“.

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Neuer Flybe-Eigentümer beantragt Betriebsbewilligung

Das Comeback der insolventen Regionalfluggesellschaft Flybe schreitet weiter voran. Eine Tochtergesellschaft des neuen Eigentümers Cyrus Capital stellte bei der Zivilluftfahrtbehörde des Vereinigten Königreichs den Antrag auf Erteilung der notwendigen Betriebsbewilligung (OL). Der Antrag wurde am 1. Dezember 2020 von Thyme Opco eingebracht und beinhaltet sowohl die Durchführung von Linien- als auch Charterflügen im Rahmen des AOCs, berichtet das Portal CH-Aviation.com. Der Pleite-Carrier wurde von Cyrus Capital übernommen. Ende Oktober 2020 wurde angekündigt, dass Flybe wieder abheben soll. Laut der britischen Zivilluftfahrtbehörde wurde das AOC bislang nicht entzogen. Allerdings müssen zahlreiche Auflagen erfüllt werden, um die OL, die zwingend notwendig ist, reaktivieren zu können. CH-Aviation wirft berechtigt die Frage auf wozu Cyrus Capital mit einer neuen Tochtergesellschaft die Erteilung einer neuen Betriebsgenehmigung beantragt, wenn jene von Flybe reaktiviert werden könnte. Der neue Flybe-Eigentümer will zu diesem Thema keine öffentliche Stellungnahme abgeben und antwortete Aviation Direct: „Kein Kommentar“.

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ECDC blamiert Kurz-Regierung: „Quarantäne ist wirkungslos“

Entgegen aller Appelle der Reisebranche, aber auch des Robert-Koch-Instituts, führte Deutschland Anfang November eine Zwangsquarantäne ein. Österreich zieht nun nach und die Regierungsmitglieder Sebastian Kurz und Karl Nehammer, beide ÖVP, begründen diese mit diskriminierenden Argumenten ohne wissenschaftliche Nachweise zu nennen. Der Rassismus-Vorwurf liegt zumindest nicht ganz unbegründet auf dem Tisch, denn Personen mit Familien am Balkan oder in der Türkei wurden in der Öffentlichkeit als Sündenböcke präsentiert. Dass die Behauptungen, die Nehammer und Kurz in ihrer Regierungspressekonferenz von sich gegeben haben, aber der Bundeskanzler auch im Gespräch mit der ZIB 2 so nicht der Wahrheit entsprechend, musste Kurz unter Vorhalt von Fakten live gegenüber Armin Wolf zugeben. Eigentlich kann man sich als Regierungschef nicht noch mehr blamieren, denn die geplante Regelung ist nicht nur für in Österreich arbeitende Menschen, die Familien im Ausland haben, ein Schlag ins Gesicht, sondern trifft gleichermaßen auch eigene Staatsbürger, die im Ausland arbeiten, aber die Familie in der Heimat lebt. Dem aktuellen Informationsstand nach wollen Kurz, Anschober, Nehammer und ihre Verbündeten die „Anti-Weihnachten-Verordnung“ nur bis zum 10. Jänner 2021 anwenden. Sofern keine neuen Einfälle folgen, reicht ab 11. Jänner 2021 dann wieder der negative PCR-Test aus. Kommt man aus Ländern ohne die höchsten Reisewarnstufen, dann benötigt man dann nicht mal mehr das. Anders ausgedrückt: Bis 10. Jänner 2021 ist man Risikoperson, ab 11. Jänner 2021 nicht mehr. Eine Logik, die mit gesundem Menschenverstand schlichtweg nicht erklärbar ist. Ganz genau so sieht es die Seuchenschutzbehörde der Europäischen Union, denn diese teilte mit, dass nach Ansicht deren

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SAS fliegt 838 Millionen Euro Verlust ein

Aufgrund der Corona-Pandemie steckt die skandinavische SAS tief in den roten Zahlen. Der Umsatz sank um 55 Prozent auf 20,5 Milliarden schwedische Kronen ab. Das kürzlich abgelaufene Geschäftsjahr 2020 ist daher tiefrot: Der Carrier schreibt einen Verlust in der Höhe von umgerechnet 838 Millionen Euro. Mit einer raschen Besserung im Jahr 2021 rechnet das Unternehmen nicht. Die Nachfrage wird weiterhin verhaltend bleiben. Derzeit ist nicht absehbar ob und wann die einzelnen Staaten ihre Einreise- und Quarantänebestimmungen lockern oder aufheben werden. Das macht die Planung für SAS und andere Airlines nahezu unmöglich. „Auch wenn uns die jüngsten Fortschritte bei der Entwicklung und dem Vertrieb von Covid-19-Impfstoffen ermutigen, bleibt die Nachfrage unsicher und macht es unmöglich, eine Prognose für das Finanzergebnis des kommenden Geschäftsjahres abzugeben. Wir erwarten jedoch einen schwachen operativen Cashflow im ersten Quartal 2021 aufgrund der geringen Nachfrage während der Wintersaison in Verbindung mit beschleunigten Rückerstattungen. Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass die Hochlaufphase für die Luftfahrtindustrie bis 2022 dauern wird, bevor die Nachfrage ein normalisierteres Niveau erreichen kann, mit einer Rückkehr zu den Niveaus vor Covid-19 einige Jahre danach“, so SAS-Chef Rickard Gustafson in einer Aussendung.

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Konrad Best wechselt nach Leipzig und Dresden

Die Mitteldeutsche Flughafen AG bestellt per 1. Feber 2021 mit Konrad Best einen neuen Leiter für den Bereich Business Development und Strategie. Der Manager war zuvor am Flughafen München tätig und wechselt nun zum Betreiber der Airports Leipzig/Halle und Dresden. Best berichtet direkt an Firmenchef Götz Ahmelmann, der zur Personalie wie folgt erklärt: „Ich freue mich, dass wir die Position zügig neu besetzt haben, sie hat für die Zukunft der mitteldeutschen Flughäfen eine herausragende Bedeutung. Konrad Best verkörpert mit seinen vielfältigen Erfahrungen unternehmerischen Mut und die Veränderungsbereitschaft, die wir jetzt brauchen, um erfolgreich neue erfolgversprechende Wege zu gehen. Dabei wünsche ich ihm und seinem Team viel Erfolg.“

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VC fordert: „Staatshilfe darf nicht zur Verkleinerung von Tuifly verwendet werden“

Die deutsche Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit fordert die Politik im Zusammenhang mit der neuerlichen Aufstockung der Staatshilfe für den Tui-Konzern dazu auf, dass diese nicht zur Verkleinerung der Tochtergesellschaft Tuifly verwendet werden darf. Dazu sagt Marcel Gröls, Vorsitzender Tarifpolitik bei der VC: „“TUI braucht weitere Hilfe in dieser unverschuldeten Krise. Wir begrüßen die Bereitschaft der Politik ausdrücklich, den Konzern weiter zu stützen. Wir fordern jedoch ebenso ausdrücklich die Unterstützung der Politik für die Beschäftigten. Weitere Finanzhilfen dürfen nicht für eine strukturelle Verkleinerung der TUIfly-Flotte missbraucht werden, die mit der aktuellen Situation gar nichts zu tun hat. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich über die prekäre Situation des Unternehmens absolut im Klaren. Sie haben deshalb bereits mehrfach die Bereitschaft für tiefe und schmerzhafte Einschnitte bekräftigt. Im Gegenzug dafür müssen allerdings betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Nur so können wir gleichermaßen für das Unternehmen und die Belegschaft eine Perspektive schaffen. Wichtig ist, dass deutsches Steuergeld hilft, deutsche Firmen und deutsche Arbeitsplätze zu schützen. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland darf jedenfalls nicht mit Steuergeld finanziert werden! Die Politik muss nun sicherstellen, dass staatliche Gelder nicht zweckentfremdet werden, sondern den tausenden loyalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen.“

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EuGH muss entscheiden: Ist AUA-Landung in Schönefeld statt Tegel entschädigungspflichtig?

Der Europäische Gerichtshof muss sich derzeit mit der Frage befassen, ob Airlines entschädigungspflichtig werden, wenn der Flug auf einen nahegelegenen Airport umgeleitet wird. Der Generalanwalt ist der Ansicht, dass lediglich die Kosten für die Weiterfahrt übernommen werden müssen. Konkret betroffen ist Austrian Airlines, die aufgrund einer Verspätung nicht in Berlin-Tegel, sondern in Berlin-Schönefeld gelandet sind. Am damaligen innerstädtischen Airport hätte das Unternehmen aufgrund des nächtlichen Flugverbots nicht mehr landen können. Ein Passagier fordert deshalb von der AUA eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Die Wohnung des Berliners befindet sich acht Kilometer von Tegel und 24 Kilometer von Schönefeld entfernt. Der EuGH muss sich unter der Geschäftszahl C-826/19 mit dieser Angelegenheit befassen. Der Generalanwalt gab die Empfehlung ab, dass in diesem Fall keine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-VO 261/2004 gebührt. Allerdings müsse die Airline für zusätzliche Fahrtkosten von Schönefeld nach Tegel aufkommen. Das Plädoyer des Generalanwalts ist noch kein Urteil. In vielen Fällen folgen die Richter diesem, sind jedoch in ihrer Entscheidung völlig frei und haben in der Vergangenheit bereits öfters abweichend geurteilt. Der EuGH wird in den kommenden Monaten das Urteil verkünden.

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Ryanair bestellt 75 weitere Boeing 737-Max-200

Die Ryanair Group tätigte wenig überraschend eine weitere Großbestellung bei Boeing. Die bestehende 737-Max-200 Order wurde um 75 Exemplare auf 210 Flugzeuge aufgestockt. Anzunehmen ist, dass Konzernchef Michael O’Leary dem U.S.-amerikanischen Hersteller beachtliche Rabatte abverhandeln konnte. „Wir freuen uns und sind stolz darauf, diesen erweiterten Auftrag an Boeing zu erteilen, die die Wiederinbetriebnahme des Boeing MAX-Flugzeugs erfolgreich abgeschlossen hat. Die Boeing MAX ist ein fabelhaftes Flugzeug mit mehr Sitzen, mehr Beinfreiheit, niedrigeren Tarifen, geringerem Kraftstoffverbrauch und unglaublichen Umweltstandards, darunter 40% weniger Lärm und weniger CO2-Emissionen. Wir hoffen, bis 2021 mindestens 50 dieser Flugzeuge ausliefern zu können, sofern Boeing seine Produktionsleistung zurückerhält, um sie auszuliefern. Solange die Covid-19-Pandemie den Flugverkehr beeinträchtigt, werden wir diese neuen Flugzeuge einsetzen, um einen Teil unserer älteren Boeing NG-Flotte zu ersetzen, die bis zur Rückkehr der Nachfrage vor Covid auf dem Boden bleiben wird. Sobald das Covid-19-Virus jedoch zurückgeht – und dies wird 2021 mit der Einführung mehrerer wirksamer Impfstoffe geschehen -, werden Ryanair und unsere Partnerflughäfen in ganz Europa mit diesen umweltfreundlichen Flugzeugen Flüge und Flugpläne schnell wiederherstellen, verlorenen Verkehr wiederherstellen und helfen Die Nationen Europas erholen sich von ihrer Tourismusbranche und bringen junge Menschen dazu, in den Städten, Stränden und Skigebieten der EU wieder zu arbeiten“, so Ryanair-Konzernchef Michael O’Leary. Der Lowcoster erklärt, dass die erste Boeing 737-Max-200, die man selbst neuerdings als 737-Max-8200 bezeichnet, gegen Jahresanfang 2021 ausgeliefert wird. Die restlichen Maschinen sollen bis Ende 2024 übergeben werden. Die Mittelstreckenjets werden auf die Konzernairlines Lauda Europe, Ryanair DAC, Ryanair UK, Buzz und Malta

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S7 Airlines kehrt nach Wien und Düsseldorf zurück

Die russische S7 Airlines kündigt die Wiederaufnahme der Verbindungen von Moskau-Domodedovo nach Wien und Düsseldorf an. Die Deutschland-Strecke wird ab 11. Dezember 2020 jeweils einmal pro Woche bedient. In die österreichische Hauptstadt geht es wieder ab 27. Dezember 2020 und zwar jeweils an Samstagen. Der Carrier weist darauf hin, dass ausländische Staatsbürger, die zur Einreise in die Russische Föderation berechtigt sind, vor dem Abflug bei der Bordkartenkontrolle einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorweisen müssen. Dieser muss in englischer oder russischer Sprache abgefasst sein. Das Einsteigen in die Flüge ab Moskau ist nur für die nachstehenden Personengruppen, die nach Deutschland bzw. Österreich einreisen dürfen, möglich: Staatsbürger Deutschlands bzw. Österreichs, der Schengen-Länder und der Europäischen Union sowie deren unmittelbare Familie; Staatsbürger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, den Ländern des Schengener Abkommens oder der Europäischen Union, Andorra, dem Vatikan, San Marino; Diplomaten und konsularisches Personal. Der Flugplan auf einem Blick: Düsseldorf an Freitagen: S7 3571 Moscow 12:30 – Dusseldorf 13:55 S7 3572 Dusseldorf 14:55 – Moscow 20:15 Wien an Samstagen: S7 3567 Moscow 12:30 – Vienna 13:55 S7 3568 Vienna 14:55 – Moscow 20:15

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Vida: „Ryanair zahlt in Wien teilweise Monatsgehälter unter 500 Euro aus“

Die österreichische Verkehrsgewerkschaft Vida hält die von der Ryanair-Tochter Buzz in Wien praktizierte „Selbstständigkeit“ für nicht legal. Die Arbeitnehmervertreter reagierten auf einen Bericht von Aviation Direct, in dem aufgedeckt wurde, dass die polnische Fluggesellschaft in Wien Personal mit slowakischem Gewerbeschein als „Selbstständige“ einsetzt. Daniel Liebhart, Vida-Fachgruppenchef, dazu: „Dazu muss man wissen, dass die Ryanair-Basis am Flughafen Wien an die polnische Buzz übergeben wurde. Das heißt, selbstständige Piloten könnten demnächst auch vom Flughafen Wien aus starten und landen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es aber ein sehr schmaler Grat, einen Piloten in Österreich bei einer Airline selbstständig tätig sein zu lassen. Bei einer Linien-Airline sehen wir es als nahezu ausgeschlossen an, dass dies rechtlich korrekt durchgeführt werden kann. Man müsste den Piloten eine große Autonomie zukommen lassen, die eigentlich aufgrund der strikten Safety Procedures in einer Airline im Linienverkehr nicht gegeben sein kann“. Die Gewerkschaft ist der Ansicht, dass es „selbst nach der Auslegung der WKÖ in der Praxis kaum möglich ist selbständige Piloten bei einer Airline im Linienverkehr einzusetzen“. Daher fordert Liebhart nun abermals das Einschreiten der heimischen Behörden: „Einmal mehr sind die zuständigen Behörden gefordert, die dubiosen Vorgänge bei Buzz, ein Unternehmen des Ryanair-Konzerns, zu überprüfen. Im konkreten Fall muss geprüft werden, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt und ob die Beiträge korrekt abgeführt wurden“. Seit 1. Jänner 2020 obliegt diese Pflicht dem Finanzministerium. Vida: „Lohnzettel der Ryanair Basis Wien deuten auf Lohn- und Sozialdumping hin“ „Wir haben derzeit vermehrt Anfragen von besorgten bei Ryanair beschäftigten Vida-Mitgliedern, wie es mit ihren Arbeitsplätzen

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