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Flughafen Maribor könnte zu einem Logistikzentrum werden

Seit mehr als einem Jahr werden am Regionalflughafen Maribor-Edvard Rusjan keine Linienflüge mehr durchgeführt. Jetzt soll dort ein modernes Frachtlogistikzentrum entstehen. Der slowenische Infrastrukturminister Jernej Vrtovec würde sich schon in Gesprächen mit potenziellen Investoren befinden, wie das Nachrichtenportal Exyuaviation berichtet. „Sobald die erforderlichen Genehmigungen von den lokalen Behörden und der slowenischen Regierung eingeholt sind, werden die Arbeiten zum Ausbau der Landebahn des Flughafens Maribor und zum Aufbau einer Eisenbahnverbindung zum Flughafen beginnen können“, so der Minister. Noch in diesem Jahr soll das Vorhaben fixiert werden, sodass im nächsten Jahr die Bauausschreibung erfolgen kann. Der Flughafen Maribor verzeichnete in diesem Jahr keinen Frachtverkehr. In den ersten drei Quartalen wurden jedoch 2.414 Passagiere abgefertigt, die alle auf Charter- oder Privatflügen reisten.

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Köstinger: „Reisebüros erhalten Fixkostenzuschuss bis zu drei Millionen Euro“

Österreichische Reisebüros können laut Tourismusministerin Elisabeth Köstinger ab Montagnachmittag Anträge für finanzielle Unterstützung einreichen. Diese sollen aus dem Topf „Fixkostenzuschuss II“ gewährt werden und können bis zu einer Höhe von 800.000 Euro über Finanz-Online beantragt werden. „Keine Branche leidet stärker unter den Folgen der Coronakrise als der Tourismus und die Reisewirtschaft. Wir setzen daher alle Hebel in Bewegung, um die betroffenen Betriebe bestmöglich zu unterstützen. Der Fixkostenzuschuss gehört dabei zu den wichtigsten Instrumenten und hat sich bewährt. Diese Krise ist noch nicht vorbei, die Branche braucht weiterhin Hilfe. Umso wichtiger ist es, dass nun der Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 800.000 Euro ab heute via FinanzOnline beantragbar ist und die Unternehmen bei der Bewältigung ihrer laufenden Kosten unterstützt. Ab Dezember soll dann auch der erweiterte Fixkostenzuschuss bis zu 3 Mio. Euro möglich sein. Ich weiß, wie schwierig die Verhandlungen mit der EU-Kommission diesbezüglich waren und sind. Finanzminister Gernot Blümel hat hier aber nicht lockergelassen und einen Weg gefunden, der das ermöglicht“, so die Bundesministerin. Laut Köstinger, die diese Maßnahme als überlebenswichtig bezeichnet, können Kosten wie Miete bzw. Pacht, „frustrierte Aufwendungen“, Versicherungsprämien oder Leasingraten eingereicht werden. Die so genannten „frustrierten Aufwendungen“ sollen auch den Reisebüros zu Gute kommen. „Diese Maßnahme ist für viele Betriebe überlebenswichtig, um Ausfälle und teilweise drastischen Entfall ihrer Geschäftsgrundlage einigermaßen zu überstehen. Der Fixkostenzuschuss ersetzt laufende Kosten, wie etwa Miete, Pacht, frustrierte Aufwendungen, Versicherungsprämien oder Leasingraten. Aufgrund der Pandemie und der Reisewarnungen bricht den Reisebüros seit Monaten die Geschäftsgrundlage weg. Mit der zweiten Phase des Fixkostenzuschusses haben

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Aeroflot bekommt einen neuen Chef

Die russische Fluggesellschaft Aeroflot bekommt mit Mikhail Poluboyarinov einen neuen Chef. Der Manager war zuletzt als Direktor der staatlichen Leasinggesellschaft GTLK tätig und folgt auf Vitaly Saveliev, der künftig als Verkehrsminister der Russischen Föderation fungieren soll. Poluboyarinov war in der Vergangenheit für Aeroflot in der Funktion des Deputy CEO tätig, eher im Jahr 2010 zur Leasinggesellschaft GTLK wechselte. Seit 2017 hat er ein Aufsichtsratsmandat bei der größten Fluggesellschaft Russlands. Neuer Chef bei GTLK wird übrigens der momentan amtierende Verkehrsminister, Yevgeny Ditrikh. Somit tauschen die drei Russen ihre Funktionen untereinander durch. Aeroflot ist Mitglied der Luftfahrtallianz Skyteam und die größte Fluggesellschaft Russlands. Sie gilt als vom Kreml kontrolliert und betreibt 294 Verkehrsflugzeuge. Mit Ausnahme der 54 Sukhoi SSJ-100 stammen alle Maschinen von den Herstellern Boeing und Airbus. Zahlreiche weitere Flugzeuge werden über Tochtergesellschaften und Beteiligungen wie Pobeda und Rossiya betrieben.

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EU-Kommission arbeitet an einheitlichen Richtlinien für Schnelltests

Innerhalb der Europäischen Union herrscht bei Schnelltests keinerlei Einigkeit, denn manche Staaten setzen diese bereits für Massentests ein, andere zweifeln an der Zuverlässigkeit. Gemeinsam ist lediglich, dass ein negativer Antigen-Befund zu keinen Einreiseerleichterungen führt. Das soll sich – so der Wille von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen – nun ändern. Zunächst müssen einheitliche Qualitätsstandards geschaffen werden. Auf deren Grundlage will die Kommission durchsetzen, dass die EU-Mitglieder diese gegenseitig anerkennen müssen. Das ist ein erster, aber wichtiger Schritt, dass Antigen-Befunde im Reiseverkehr den PCR-Ergebnissen gleichgestellt werden könnten. Maßgeblich ist, so Ursula von der Leyen, dass die Testkits bei „mindestens“ vier von fünf Infizierten korrekt anschlagen. Auf Basis dieser Vorgabe sollen einheitliche Qualitätsrichtlinien geschaffen werden, denn momentan gibt es viele verschiedene Kits, die jedoch noch nicht bewertet sind und die Ergebnisse zum Teil nicht einmal im Inland anerkannt sind. Die EU-Kommission will nun auf eigene Kosten eine Bewertung der Angebote vornehmen und so für einheitliche Qualitätsrichtlinien sorgen. Das Leitungsorgan der Europäischen Union bestellte bereits in großer Menge Schnelltests, die explizit für den Reiseverkehr bestimmt sind. Gegen den Einsatz stemmen sich jedoch zahlreiche EU-Staaten, darunter bis zuletzt auch Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland deutet sich jedoch ein vorsichtiges Umdenken an, denn man will die Teststrategien der Reiseindustrie nun doch genauer ansehen und evaluieren, ob man eventuell Einreiserleichterungen gewähren kann. Die Airlinebranche setzt große Hoffnungen darauf, dass Antigen-Schnelltests, die vor dem Abflug oder aber auf dem Landweg am Grenzübergang durchgeführt werden, zu Einreiseerleichterungen führen. Wer negativ getestet wird soll reisen dürfen und keine Quarantäne

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Oberverwaltungsgericht Münster kippt deutsche „Zwangsquarantäne“

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte sich möglicherweise bundesweit auswirken: Das Gericht kippte die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebieten und stellte fest, dass Personen, die aus Regionen mit niedrigeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort eben zu Hause einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind als während der Reise. Das Urteil stellt die bisherige Praxis der Bundesrepublik auf den Kopf, denn wandte man eine starre Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an. Allerdings sind in vielen Regionen Deutschlands die „Quoten“ beachtlich höher, so dass es dazu kommen kann, dass man aus einem vermeintlichen „Risikogebiet“ nach Deutschland zurückkehrt und am Wohnort wesentlich höhere Infektionszahlen sind. Dennoch müsste man in Quarantäne, denn die deutsche Politik suggeriert ungeachtet der Zahlen des RKI, dass Gefahr vom Ausland ausgeht. Das Robert-Koch-Institut stellte allerdings fest, dass nur ein verschwindend geringer Anteil der Infektionen auf Reiserückkehrer zurückzuführen ist, mehr dazu in diesem Artikel. Ein Deutscher, der einen Urlaub auf Ibiza und Teneriffa verbracht hatte, klagte gegen die Quarantänevorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Er argumentierte damit, dass die Anzahl der Neuinfektionen auf den Balearen deutlich niedriger wäre als in seiner Heimatstadt Bielefeld. Dennoch sollte er in Quarantäne, da er sich auf Ibiza aufgehalten hatte. Das Gericht gab der Klage statt und kippte die Quarantänevorschrift des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Diese trat pikanterweise erst am 8. November 2020 in Kraft. „Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stellt sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, ist in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu lesen. Ein

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Kasachstan will alte Flugzeuge aus dem Verkehr ziehen

Die kasachische Regierung beabsichtigt Verkehrsflugzeuge und Helikopter, die älter als 40 Jahre sind, aus dem kommerziellen Flugverkehr zu entfernen. Derzeit wird im Parlament ein entsprechendes Gesetz diskutiert. Sollte dieses Rechtskraft erlangen, so wäre es Betreibern nicht mehr gestattet Maschinen, die dieses Alter überschreiten, innerhalb von Kasachstan, im Luftraum des Landes und im internationalen Verkehr einzusetzen. Ausnahmen sind für Flugzeuge, die explizit für Oldtimer-Rundflüge gedacht sind, vorgesehen. Ansonsten droht im kommerziellen Bereich auch die behördliche Löschung aus dem Register. Eingeschlossen ist auch, dass Verkehrsflugzeuge und Helikopter, die vor 1975 gebaut wurden, nicht mehr in das kasachische Register eingetragen werden können. Kasachstan will auch erreichen, dass im Cargo-Verkehr keine Flugzeuge mehr eingesetzt werden, die älter als 25 Jahre sind. Betroffene Betreiber hoffen, dass es Ausnahmen für bereits registrierte Flugzeuge gibt. Sollte Kasachstan dies jedoch nicht gewähren, könnte dies einige Operator vor große Herausforderungen stellen.

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IAG: Air-Europe-Übernahme könnte später erfolgen

Die geplante Übernahme der spanischen Fluggesellschaft Air Europa durch die International Airlines Group könnte sich noch länger hinziehen, denn diverse Bedingungen für die Staatshilfe werden derzeit nachverhandelt. Weiters soll die IAG maximal 300 bis 400 Millionen Euro bezahlen wollen. Lokale Medien berichten unter Berufung auf interne Quellen, dass es derzeit unwahrscheinlich erscheint, dass die Transaktion im ersten Quartal des kommenden Jahres abgeschlossen werden kann. Auch steht zur Diskussion, dass die IAG die Übernahme nicht in bar, sondern in Form von Aktien bezahlen könnte. Laut El Economista könnte Globalia so 4,6 Prozent an der International Airlines Group halten. Bislang wurde aber noch keine Vereinbarung mit den Gewerkschaften abgeschlossen, denn Air Europa soll in Iberia aufgehen. In diesem Zusammenhang soll es zur Verkleinerung der Flotte und damit verbunden zum Personalabbau kommen. Die spanische Regierung gewährte dem Carrier eine Staatshilfe in der Höhe von 475 Millionen Euro. Ursprünglich wollte die IAG eine Milliarde Euro für Air Europa bezahlen, jedoch sank der Wert aufgrund der Corona-Pandemie erheblich.

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Air France-KLM braucht weitere sechs Milliarden Euro

Der französisch-niederländische Luftfahrtkonzern Air France-KLM benötigt offenbar weitere Unterstützung seitens der Heimatsstaaten. Konkret geht es diesmal um bis zu sechs Milliarden Euro, die in Form von Beihilfen und Krediten gewährt werden könnten. Laut der französischen La Monde sollen bereits Verhandlungen mit den Regierungen von Frankreich und der Niederlande laufen. Demnach soll Frankreich drei Milliarden Euro gewähren und die Niederlande sollen eine Milliarde Euro überweisen. Die restlichen zwei Milliarden Euro könnten in Form von Krediten aufgenommen werden, wobei es hierfür eine Staatshaftung geben soll. Wie die beiden Staaten diese aufteilen, ist noch unklar. Während Frankreich bereits große Teile der ursprünglich bewilligten Beihilfen ausbezahlt hat, stockte es in den Niederlanden. Endgültig grünes Licht gab es erst nachdem sich die Geschäftsleitung und die Pilotengewerkschaft auf ein Sparpaket geeinigt hatten. Generell ist die niederländische Regierung wesentlich zurückhaltender als jene in Frankreich. Unterm Strich wurden Air France-KLM bereits 10,4 Milliarden Euro bewilligt, wobei diese Summe sowohl Kredite als auch Beihilfen inkludiert. Sollten die nunmehr zusätzlich angeforderten Finanzmittel von den beiden Ländern bewilligt werden, so hätte der französisch-niederländische Konzern seit Beginn der Coronakrise die stolze Summe von 16,4 Milliarden Euro verschlungen. Eine weitere Klage von Ryanair würde daher nicht lange auf sich warten lassen. In verschiedenen lokalen Medienberichten äußerten sich Mitglieder der französischen Regierung wohlwollend bezüglich weiterer Staatshilfe für Air France. Man werde das Unternehmen auch weiterhin unterstützen. In den Niederlanden verhält man sich noch zurückhaltend und brachte zuletzt auch das Szenario der Herauslösung von KLM ins Spiel. Zwischen den beiden Aktionären wird es also noch

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Flug von Luqa nach Rom endete für Teenager im Knast

Ein Flug von Luqa (Malta) nach Rom endete für einen Teenager nicht nur mit einer Zurückweisung, sondern auch mit einer viermonatigen Haftstrafe. Beim Boarding am Flughafen Malta ist dem Personal nicht aufgefallen, dass der Pass des 17-jährigen gefälscht war. Am „Zielflughafen“ führte jedoch die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) eine routinemäßige Kontrolle durch und wurde stutzig. Das Reisedokument, das der Teenager aus Marokko vorleget hatte, wurde überprüft und stellte sich als Fälschung heraus. Nach Rücksprache mit den maltesischen Behörden wurde klar, dass der Teenager aus einer Flüchtlingsunterkunft in Hal Far stammt und mittels eines gefälschten Reisepasses nach Italien gelangen wollte. Die italienischen Behörden verweigerten die Einreise und wiesen den jungen Mann mit dem nächsten Luqa-Flug zurück nach Malta. Dort blühte ihm eine „Begrüßung“ durch die Exekutive, denn der Teenager wurde unmittelbar nach dem Aussteigen verhaftet. Mittlerweile gab es auch eine Gerichtsverhandlung und der 17-jährige wurde zu einer viermonatigen Haftstrafe verurteilt. Die Dauer der Untersuchungshaft wird allerdings angerechnet und abgezogen. Das Gericht ahndete die Verwendung eines gefälschten Ausweisdokuments. Möglich wäre auch eine längere Gefängnisstrafe gewesen, jedoch legte die Richterin das junge Alter und den Umstand, dass der Teenager von Anfang an geständig war, mildernd aus. „Flughafen-Seriendieb“ zu fast fünf Jahren Haft verurteilt Die maltesische Justiz hatte sich auch mit einem anderen „Flughafen-Kriminalfall“ zu befassen, denn über einen längeren Zeitraum suchte ein Dieb die Geschäfte am Flughafen Luqa heim. Laut Mitteilung des Gerichts soll sich ein nicht näher bezeichneter Mann in unregelmäßigen Abständen in Shops im öffentlichen Bereich „bedient“ haben. Smartphones, I-Pads,

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737-Max: China wartet Ergebnisse der Unfallermittlungen ab

Während die U.S.-amerikanische Luftfahrtbehörde bereits die Wiederzulassung erteilt hat und EASA-Chef Patrick Ky zuletzt erklärte, dass es auch in Europa soweit sein wird, ist China in Sachen Boeing 737-Max zurückhalten. Vorläufig denkt man gar nicht daran dieses Muster wieder abheben zu lassen. Die CAAC erklärte, dass zunächst die beiden fatalen Unfälle vollständig aufgeklärt werden müssen und die Untersuchungen abgeschlossen werden müssen. Auch verlangen die Chinesen, dass sämtliche Piloten neu und insbesondere vollständig auf dieses Muster geschult werden müssen. Einen „politischen Hintergrund“ soll es laut CAAC nicht geben. Die chinesische Luftfahrtbehörde deutete auch an, dass man die seitens der FAA erteilte Wiederzulassung für „zu früh“ hält, da die Untersuchungen der beiden Abstürze noch nicht abgeschlossen sind. Die tatsächliche Ursache der beiden Totalverluste wäre noch nicht ermittelt und daher habe man sich aus Sicherheitsgründen dazu entschieden die Ergebnisse abzuwarten. Daraus lässt sich ableiten, dass es noch einige Zeit dauern wird bis Operator aus dem Reich der Mitte die Maschinen des Typs Boeing 737-Max einsetzen dürfen bzw. ausländische Betreiber dieses Muster von/nach China einsetzen können.

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