
Cargolux erhält Entschädigung von der Europäischen Kommission
Die Luxemburger Frachtfluggesellschaft Cargolux hat eine Entschädigung in Höhe von 9.167.720,98 Euro von der Europäischen Kommission erhalten. Dies geht aus einem Entwurf der Änderungen zum EU-Haushalt 2025 hervor, der kürzlich veröffentlicht wurde. Der Betrag entspricht der Erstattung von Zinsen auf Kartellstrafen, die gegen die Fluggesellschaft verhängt wurden, deren Höhe jedoch im Nachhinein reduziert oder aufgehoben wurde. Der Fall hat eine lange juristische Geschichte, die bis ins Jahr 2010 zurückreicht und auf die praktizierte illegale Praxis von Frachtfluggesellschaften zurückzuführen ist. Doch die Rückzahlung der Zinsen stellt einen Schlussstrich unter einen langwierigen Streit zwischen Cargolux und der Europäischen Kommission dar. Die Ausgangslage: Das Kartellverfahren und die Strafen Im Jahr 2010 verhängte die Europäische Kommission eine Sammelstrafe von insgesamt 799 Millionen Euro gegen elf Luftfrachtgesellschaften, darunter auch Cargolux, wegen der Beteiligung an einem Kartell. Dieses Kartell hatte von 1999 bis 2006 Preissurkosten für Luftfracht in Europa koordinierte. Konkret ging es um illegale Absprachen bei der Festlegung von Zuschlägen für die Luftfrachtpreise. Die betroffenen Fluggesellschaften, darunter prominente Namen wie Lufthansa, Air France-KLM und Cargolux, wurden wegen dieser wettbewerbswidrigen Praktiken zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt. Cargolux erhielt damals eine Geldbuße in Höhe von 79,9 Millionen Euro (rund 90,5 Millionen US-Dollar). Allerdings konnte das Unternehmen die Höhe der Strafe nicht sofort anfechten, da die Kommission die rechtlichen Schritte und den Hintergrund des Verfahrens als ausreichend belegbar einstufte. Dennoch gab es über die Jahre hinweg verschiedene rechtliche Herausforderungen und Berufungen, die das Urteil teilweise infrage stellten. Der Weg zur Entschädigung: Ein jahrelanger Rechtsstreit Die Auseinandersetzungen zwischen Cargolux und








