
Mann klettert über Flughafenzaun am BER: Kurzzeitige Einschränkungen im Flugverkehr
Am Feiertag Christi Himmelfahrt ereignete sich am Hauptstadtflughafen BER ein sicherheitsrelevanter Vorfall. Nach Angaben der Bundespolizei kletterte ein 26 Jahre alter Mann über den Sicherheitszaun des Flughafengeländes. Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten den Mann jedoch relativ zügig stellen, wie eine Sprecherin bestätigte. Der Vorfall ereignete sich am frühen Nachmittag gegen 13.30 Uhr. Der Mann soll bei seiner Feststellung einen verwirrten Eindruck gemacht haben. Weiterhin wurde berichtet, daß er Verletzungen aufwies, weshalb zusätzlich Rettungskräfte zum Ort des Geschehens hinzugezogen wurden, um ihn medizinisch zu versorgen. Die Art und Schwere der Verletzungen wurden zunächst nicht näher bekannt gegeben. Vorläufige Festnahme und Ermittlungen aufgenommen Die Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den 26-jährigen Mann vorläufig fest. Gegen ihn wurden Ermittlungen eingeleitet. Die Sprecherin der Bundespolizei teilte mit, daß nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr sowie wegen des unbefugten Betretens des Vorfelds ermittelt werde. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr liegt vor, wenn durch Handlungen die Sicherheit des Luftverkehrs konkret gefährdet wird. Das unbefugte Betreten des Vorfelds, also des sicherheitsrelevanten Bereichs eines Flughafens, stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, da es die Sicherheit des Betriebs beeinträchtigen kann. Als Reaktion auf den Sicherheitsvorfall wurden aus Vorsichtsmaßnahmen kurzzeitig Einschränkungen im Flugbetrieb am BER vorgenommen. Eine Sprecherin des Flughafens teilte mit, daß der Flugverkehr für eine gewisse Zeit über nur eine Start- und Landebahn abgewickelt wurde. Diese Maßnahme diente dazu, die Sicherheit auf dem Gelände zu gewährleisten, während die Situation unter Kontrolle gebracht wurde. Keine direkten Auswirkungen auf Passagiere oder Flugpläne Trotz der kurzzeitigen Einschränkung








