
Neue EU-Pauschalreiserichtlinie: Branche schlägt Alarm
Das EU-Parlament hat einen neuen Entwurf zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, der in der Reisebranche für erhebliche Unruhe sorgt. Der Europäische Reisebüro- und Veranstalterverband (Ectaa) kritisiert den Entwurf scharf und warnt vor negativen Folgen für die Branche und die Verbraucher. Kernpunkte des Entwurfs sind die Ausweitung des Begriffs der Pauschalreise und die Deckelung von Anzahlungen. Künftig soll eine Reise bereits dann als Pauschalreise gelten, wenn zwei Leistungen innerhalb von 72 Stunden auf derselben Webseite gebucht werden. Bisher lag diese Frist bei drei Stunden. Zudem sollen Anzahlungen auf 25 Prozent des Reisepreises begrenzt werden. Ausnahmen sind nur vorgesehen, wenn höhere Anzahlungen zur Deckung von Vorauszahlungen und zur Sicherstellung der Reiseorganisation erforderlich sind. Ectaa sieht erhebliche Unsicherheiten Der Ectaa bemängelt, daß diese Regelung zu großer Unsicherheit bei Anbietern und Kunden führe. Reiseunternehmen könnten erst nach Ablauf der 72 Stunden feststellen, ob es sich bei einer Buchung um eine Pauschalreise handelt oder nicht. Verbraucher wüßten zum Zeitpunkt des Kaufs nicht genau, welche Rechte und welcher Schutz ihnen zustünden. Diese Unklarheiten könnten das Geschäft in der gesamten Reisebranche beeinträchtigen und etablierte Geschäftsmodelle gefährden. Kritik an der Deckelung von Anzahlungen Auch die Begrenzung der Anzahlungen stößt auf Kritik. Der Ectaa argumentiert, daß die Veranstalter bereits jetzt die Gelder ihrer Kunden gegen Insolvenz absicherten. Die Deckelung der Anzahlungen würde das Insolvenzrisiko nicht verringern, sondern die Veranstalter finanziell schwächen. Die vorgesehenen Ausnahmen von der 25-Prozent-Grenze seien nicht ausreichend, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, da sie Fixkosten wie Gehälter, Mieten und Energiekosten nicht berücksichtigten. Der Ectaa kritisiert zudem, daß








