
Newark: Check-in-Agent wegen mutmaßlicher Bestechlichkeit unter Druck
In den Vereinigten Staaten von Amerika sorgt derzeit der Umstand, dass ein für United Airlines tätiger Check-in-Agent gegen Trinkgeld Gepäckstücke, die zu schwer waren, durchgewunken haben soll, für Aufsehen. Dieser soll am Flughafen New York-Newark arbeiten. Dass die an den Schaltern tätigen Agents einen gewissen Ermessensspielraum haben und bei minimalem Überschreiten des inkludierten Höchstgewichts des Koffers von der Verrechnung von Übergepäckgebühren absehen können, ist allgemein bekannt. Auf diese Kulanz besteht aber kein Rechtsanspruch. Offenbar hat ein für United Airlines am Flughafen Newark tätiger Mitarbeiter das Thema „Ermessensspielraum“ sehr speziell ausgelegt, denn er soll laut lokalen Medienberichten hierfür aktiv „Trinkgeld“ eingefordert haben. Hierzu ist anzumerken, dass die meisten Airlines ihren Beschäftigten die Annahme von Trinkgeldern untersagen. Damit will man besonders in jenen Bereichen, in denen es einen gewissen Ermessenspielraum gibt, erkaufte Entscheidungen des Personals ausschließen. In der alltäglichen Praxis kommt es aber immer wieder vor, dass besonders Mitarbeitern an Check-In-Schalter Schmiergelder zur Vergabe besserer Sitzplätze oder aber für das Durchwinken zu schwerer Koffer angeboten wird. Zumindest in den USA ist es aber absolut nicht üblich, dass aktiv versucht wird an Schmiergeld unter dem Deckmantel „Trinkgeld“ zu kommen. In lokalen Medienberichten wird ein betroffener Fluggast, der in der vergangenen Woche ab Newark geflogen ist, zitiert. Dieser behauptet, dass sein Koffer an diesem Airport deutlich schwerer gewogen worden wäre als beim Hinflug. Er gibt weiters an, dass er in New York nichts eingekauft habe und der Inhalt Eins zu Eins gleich wäre wie beim Hinflug. Dennoch soll das Gepäckstück auf der Waage deutlich








