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München: Eurowings führt ersten Lappland-Charterflug durch

Im Auftrag der PAS Polar Air Shuttle GmbH werden seit 27. November 2023 zwei wöchentliche Charterflüge  zwischen München und Arvidsjaur durchgeführt. Der Operating-Carrier ist Eurowings. Die Route soll jeweils an den Verkehrstagen Montag und Freitag bedient werden. Zwischen 31. Jänner und 6. März 2024 soll zusätzlich auch Mittwochs geflogen werden. In den Monaten Januar und Februar 2024 können Passagiere montags via Arvidsjaur weiter nach Kittilä in Finnland fliegen. Der Rückflug von Kittilä mit Umstieg in Arvidsjaur findet jeweils freitags statt. In Lappland erwartet die Reisenden eine atemberaubende Naturkulisse mit kristallklaren Seen, majestätischen Gebirgen und unberührten Wäldern, die sich im Winter in eine malerische Schneelandschaft verwandeln. Zu den Highlights eines Lappland Aufenthalts zählen die faszinierenden Nordlichter, die Rentierzucht und Winteraktivitäten wie Hundeschlittenfahrten und Schneemobil-Touren. Das Charterunternehmen PAS Polar Air Shuttle GmbH ist eine Tochtergesellschaft der PAS Aviation Holding. Eigenen Angaben nach ist man wie folgt tätig: “Die PAS Aviation Group ist ein Spezialist für die Beschäftigung in der Luftfahrt. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in der Schweiz, wobei die lokalen Unternehmen der Gruppe in ganz Europa tätig sind. Die 1997 gegründete PAS Aviation Group feierte im Jahr 2023 ihr 25-jähriges Bestehen”.

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Verhaftet: Frau mit gefälschter Bordkarte in Sicherheitsbereich eingedrungen

Am indischen Flughafen Bengaluru ist es laut Mitteilung der örtlichen Polizei zu einer Sicherheitspanne gekommen. Eine Frau konnte sich mit einer gefälschten Bordkarte Zutritt zum Sicherheitsbereich verschaffen. Die Dame wurde verhaftet. Dem Report der Polizei nach soll der Freund der Dame einen Flug angetreten haben. Sie wollte ihn unbedingt bis zum Einsteigen begleiten und soll, um sich unrechtmäßig Zugang zum Sicherheitsbereich verschaffen zu können, eine Bordkarte gefälscht haben. Aus noch nicht näher geklärten Gründen gelang es ihr auch die Sicherheitskontrolle zu passieren und den Mann bis zum Gate zu begleiten. Doch dann machte sie einen eklatanten Fehler: Nachdem ihr Freund eingestiegen war, ging sie zurück zur Sicherheitskontrolle und erklärte dort, dass sie den Sicherheitsbereich nochmals verlassen müsse, da sie ihren Laptop zuvor verloren oder vergessen habe. Dies machte die Beamten stutzig und sie erklärten ihr, dass sie zunächst ihr Ticket bei der Airline stornieren müsse. Dazu begleitete man sie an einen Automaten, an dem sie auschecken könne. Nur wurde die Bordkarte dort nicht erkannt, weil sie eben nicht echt war. Anschließend riefen die Securities die Polizei herbei. Diese verhaftete dann die Frau, der nun Vorwürfe wie Fälschung, Betrug und Fälschung zum Zwecke des Betrugs gemacht werden. Ob auch Eingriffe in die Luftsicherheit vorgeworfen werden, muss die örtliche Staatsanwaltschaft noch entscheiden. Jedenfalls wurden bei der Dame keinerlei Gegenstände gefunden, die in irgendeiner Form gefährlich hätten sein können.

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MH370: Prozess um Entschädigungen hat in China begonnen

Am 8. März 2014 ist Malaysia Airlines Flug MH370 auf dem Weg von Kuala Lumpur nach Peking vom Radar verschwunden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist die Boeing 777 abgestürzt, jedoch weiß man bis heute nicht wo und schon gleich gar nicht warum. In der Volksrepublik China haben nun Gerichtsverfahren von Geschädigten begonnen. Diese klagen aufgrund des Verlustes von Angehörigen auf Entschädigungen. Verschiedene Versicherungskonzerne sind hohen Forderungen gegenüber gestellt. Die Verhandlung genießt auch außerhalb von China große Aufmerksamkeit, da die Unfallursache bis heute unbekannt ist. Auch hat man nie verwertbare Wrackteile gefunden. Von den 239 Passagieren, die sich an Bord von MH370 befunden haben, hatte 153 die chinesische Staatsbürgerschaft. Viele klagen unter anderem Boeing, die Fluggesellschaft Malaysia Airlines sowie die involvierten Versicherungen auf Entschädigungen. Auch Rolls Royce und der Allianz-Konzern finden sich auf der Liste der Beklagten. Informationen der Nachrichtenagentur Reuters nach sollen die Forderungen, die gerichtlich geltend gemacht und nun verhandelt werden, zwischen 1,4 und 11,2 Millionen U.S.-Dollar pro verstorbener Person betragen. Es ist die Rede davon, dass zunächst die Fälle von etwa 50 Klägern verhandelt werden.

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Guernsey: Aurigny flottet einzigen Jet aus

Die auf der Kanalinsel Guernsey ansässige Regionalfluggesellschaft Aurigny wird sich aus dem Betrieb von Strahljets zurückziehen. Künftig wird man wieder als reiner Tubroprop-Operator unterwegs sein. Derzeit verfügt der Carrier mit der G-NSEY über einen einzigen Embraer 195. Dieser kommt hauptsächlich zwischen London-Gatwick und Guernsey zum Einsatz. Auf dieser Route will man künftig mit ATR72-600 fliegen. Für den Regionaljet sucht man nach einem Käufer. Der Erlös soll auch für die Erweiterung der Flotte verwendet werden. Aurigny Air Services erklärt, dass man zwei zusätzliche ATR72-600 einflotten will. Dabei soll es sich um Leasingflugzeuge handeln. Im Jahr 2014 hat mit jenen Embraer 195, den der Carrier nun loswerden will, eingeflottet. Weiters besteht die Flotte aus zwei Dornier 228. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Maschinentyp ATR72-600 besser für das Geschäftsfeld, in dem man tätig ist, geeignet ist. Dabei hebt man hervor, dass die Zuverlässigkeit höher wäre und bedingt durch niedrigeren Treibstoffverbrauch habe man reduzierte Kosten. Auch soll das Gewicht eine Rolle spielen, denn mit dem Turboprop wären die Start- und Landegebühren geringer.

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AUA-Kundenservice in der Dauerkritik: Was steckt dahinter?

In den letzten Monaten hat es Austrian Airlines immer wieder in einschlägige Konsumentenschutzsendungen und in die Schlagzeilen großer Massenmedien geschafft, wenn Passagier zum Teil schwere Vorwürfe in Sachen des Verhaltens des Carriers bei Flugunregelmäßigkeiten erhoben haben. Offiziell ist bei der AUA stets von Einzelfällen die Rede. Vorwürfe von Fluggästen weist man “aufs Schärfste zurück”. Nicht gerade wenige Fluggäste sitzen dem Irrglauben auf, dass der Preis, den man für den Flugschein bezahlt hat, etwas mit der Betreuung im Fall von Verspätungen und/oder Streichungen zu tun hat. Das Credo: Man zahlt lieber ein bisschen mehr und wenn etwas schief geht, wird man dann besser betreut. Umso größer ist der Ärger, wenn dann der Fall eintritt und sich die Fluggesellschaft, bei der man das teure Ticket kauft für den Betroffenen subjektiv empfunden um nichts kümmert. So zumindest Empfindungen verärgerter Passagiere. Die Anzahl der Fälle, in denen Passagiere der Austrian Airlines bei erheblichen Verspätungen und/oder Streichungen davon berichten, dass sich genau niemand um ihre Ansprüche aus den Passagierrechten gekümmert habe, häufen sich. Meistens geht es darum, dass sich vor Ort niemand für Getränke und Snacks und/oder Umbuchungen zuständig fühlt. Auch kommt es immer wieder vor, dass in abendlicher Zeitenlage Flüge abgesagt werden und entgegen den Fluggastrechten keine Hotelzimmer zur Verfügung gestellt werden. Das ist eigentlich eine Pflicht, der die AUA nachkommen muss, aber wenn es überhaupt keine Auskunft vom Ground Handling oder der Hotline gibt, dann dass man mal selber zahlen soll und dann über die Homepage einreichen solle. “Vielleicht” gäbe es ja dann

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Deutsche Bahn: GDL kündigt weitere Streiks an

In Deutschland könnte schon sehr bald der nächste Lokführerstreik bevorstehen, denn die Gewerkschaft GDL hat die jüngsten Tarifverhandlungen für gescheitert erklärt. Nun kündigt Claus Weselsky bereits den nächsten Streikaufruf an. Die Fronten zwischen der Lokführergewerkschaft GDL und der Deutschen Bahn AG gelten als verhärtet und festgefahren. Bereits vor der ersten Verhandlungsrunde demonstrierten die Arbeitnehmervertreter mittels Warnstreik ihre Position. Enorm viele Verbindungen sind deshalb ausgefallen. Nun kündigt Weselsky an, dass es zu weiteren Streiks kommen wird. Zwischenzeitlich wurde eine so genannte Urabstimmung eingeleitet. Die Mitglieder werden dabei befragt, ob sie zu längeren Streikmaßnahmen bereit sind. Das Ergebnis wird noch abgewartet, aber dann will die GDL schon weitere Termine für Arbeitsniederlegungen verkünden. Die Deutsche Bahn AG kritisiert den Kurs, den die Lokführergewerkschaft fährt, heftig. So heißt es, dass nach nur zwei Gesprächsterminen die Verhandlungen einseitig für gescheitert erklärt worden wären. Dies habe zur Folge, dass auch der weitere Fahrplan für die Verhandlungen nun hinfällig wäre. Der für das Personal zuständige DB-Vorstand, Martin Seiler, wirft der GDL vor, dass diese “mit dem Kopf durch die Wand” will. Auch kritisiert man, dass Weselsky selbst bei den beiden Verhandlungsterminen nur zwei Stunden persönlich anwesend gewesen sein soll. Mit den anderen GDL-Vertretern wären die Gespräche sachlich und konstruktiv verlaufen.

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Indien: Go First erhält letzte „Galgenfrist“

Seit über einem halben Jahr konnte die indische Billigfluggesellschaft Go First keinen einzigen Flug durchführen. Während der regulären Fristen des Insolvenzverfahrens konnte kein Käufer gefunden werden. Nun wurde dem Carrier ein zusätzlicher Aufschub gewährt. Go First musste aus finanziellen Gründen den Flugbetrieb einstellen. Man erhob schwere Vorwürfe gegen den Triebwerkshersteller Pratt & Whitney, dem man vorwarf maßgeblich für die Misere verantwortlich zu sein. Dieser konterte rasch und erklärte unter anderem, dass der indische Carrier eine langjährige Tradition in Sachen zähfließender Zahlungen habe. Zahlreiche Leasinggeber haben zwischenzeitlich das Fluggerät, das an Go First verleast war, zurückgeholt. Viele Mitarbeiter haben den Carrier bereits verlassen und sind bei anderen Gesellschaften beschäftigt. Das Management versprüht dennoch Zuversicht, dass ein Comeback des Lowcosters gelingen kann. Bislang kann man aber nicht viel vorweisen, denn innerhalb der regulären 180-Tage-Frist konnte man keinen Investor bzw. Käufer auftreiben. Nun gewährt das zuständige Gericht eine Verlängerung von maximal 90 Tagen. Gelingt es in dieser Zeit nicht das Unternehmen finanziell auf die Beine zu bringen, soll es verwertet werden. Somit ist der 4. Feber 2024 die neue Deadline, denn bis zu diesem Tag muss das Management Lösungen präsentieren. Angesichts der komplizierten Umstände dürfte das Unterfangen äußerst schwierig werden. Die maximale Frist, die das Gericht ab dem Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewähren darf, beträgt übrigens 330 Tage.

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My Airline will offene Löhne nur mit neuem Investor ausbezahlen

Die kurzlebige Fluggesellschaft My Airline soll vielen Beschäftigten die Gehälter schuldig sein. Zahlreiche Beschäftigte sind deshalb mit Unterstützung der Gewerkschaft vor Gericht gezogen. Nun sagte das Unternehmen zu, dass ab Jänner 2024 Geld fließen soll. My Airline musste Anfang Oktober 2023 den Flugbetrieb einstellen. Arbeitnehmervertreter erklären, dass viele Beschäftigte für die Monate September und Oktober 2023 kein Gehalt ausbezahlt bekommen haben sollen. Die Gewerkschaft vertritt eigenen Angaben nach 158 Betroffene und gibt ergänzend an, dass in manchen Fällen schon seit über fünf Monaten kein Geld geflossen sein soll. Zwischenzeitlich haben einige Leasinggeber bereits ihre Flugzeuge einkassiert. Zunächst wandte man sich an die zuständigen Behörden. Es folgte eine Anordnung, die besagt, dass My Airline die ausstehenden Löhne und Gehälter ausbezahlen muss. Da dem nur wenig folgte, zogen die Betroffenen vor Gericht. Nun sagte das Unternehmen zu, dass ab Jänner 2023 die Außenstände beglichen werden sollen. Es gibt aber einen Haken: Man knüpft die Zusage daran, dass neue Investoren gefunden werden. Sprich: Momentan hat My Airline das den Beschäftigten zustehende Geld gar nicht zur Verfügung. Man hofft darauf, dass man an frische Finanzmittel kommt und mit diesen dann die Schulden gegenüber den Beschäftigten begleichen kann. Dementsprechend fällt die Reaktion der zuständigen Gewerkschaft nicht gerade euphorisch aus. Es ist gar die Rede davon, dass die Zusage mitunter wertlos ein könnte, wenn es dem Management nicht gelingt neue Investoren zu finden. Für die Mitarbeiter wäre dies keine akzeptable Vorgehensweise, denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich niemand findet, der das Unternehmen übernehmen und/oder finanziell stützen will,

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Wien: Wizz Air setzt Sharm el Sheikh und Hurghada temporär aus

Die Billigfluggesellschaft Wizz Air setzt im Dezember 2023 zwei Routen ab Wien-Schwechat temporär aus. Es handelt sich um die Ägypten-Ziele Hurghada und Sharm el Sheikh, die während der kalten Jahreszeit eigentlich als nachfragestark gelten. Am 3. Dezember 2023 wird Wizz Air vorerst letztmalig zwischen Wien und Hurghada fliegen. Die Route pausiert anschließend bis Mitte Jänner 2024. Die Wiederaufnahme ist für den 18. Jänner 2024 angekündigt. Ab diesem Termin soll Hurghada – vorbehaltlich etwaiger Änderungen – wieder an den Verkehrstagen Donnerstag und Sonntag ab Wien bedient werden. Sharm El Sheikh wird ab der österreichischen Hauptstadt am 2. Dezember 2023 letztmalig bedient. Die Wiederaufnahme ist für den 16. Jänner 2024 angekündigt. Vorbehaltlich Änderungen soll dann wieder jeweils an Dienstagen und Samstagen geflogen werden. Beide Destinationen sind zwar beliebte Urlaubsziele, jedoch ist in Ägypten das Pauschalreisen-Geschäft über Veranstalter wesentlich stärker vertreten als selbst zusammengestellte Individualreisen. Der Krieg in Israel zeigt auch im Nachbarland Ägypten seine Spuren, denn einige Ziele auf der Sinai-Halbinsel haben mit stark eingebrochenen Buchungszahlen zu kämpfen. Besonders stark ausgeprägt ist dies im heruntergekommenen Touristenort Taba, der sich in unmittelbarer Grenze zu Israel (Stadt Eilat) befindet. Von Veranstaltern und Hotelbetreibern ist zu hören, dass man fast keine neuen Buchungen mehr bekommt und mit Stornierungsanfragen konfrontiert ist.  Sharm El Sheikh befindet sich rund 225 Straßenkilometer von Eilat (Israel) entfernt. Hurghada befindet sich auf der anderen Seite des Buchteingang gegenüber der ägyptischen Stadt. Die Entfernung zu Israel ist wesentlich größer, weshalb Hurghada wesentlich weniger von Sicherheitsbedenken der Urlauber betroffen ist. Taba hat Wizz

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Tuifly Belgium lässt Passagiere mehrere Tage in der Karibik auf den Flug warten

Eigentlich sollten etwa 300 belgische Passagiere am 23. November 2023 von Punta Cana über Montego Bay nach Brüssel fliegen. Doch beim Zwischenstopp des Hinfluges wurde ein technischer Defekt an der Boeing 787-8 mit der Registrierung OO-LOE festgestellt. Für die Reisenden war dies der Auftakt einer regelrechten Odyssee. Am 23. November 2023 sollte mit dieser Maschine der Direktflug TB165 von Brüssel nach Montego Bay mit Zwischenlandung in Punta Cana durchgeführt werden. Allerdings strandete das Flugzeug beim Zwischenstopp. Die Reisenden, die an den Zielort wollten, saßen gleichermaßen fest wie jene, die ab Punta Cana bzw. Montego Bay zurück nach Belgien reisen wollten. Die OO-LOE hatte einen technischen Defekt, der aus Sicherheitsgründen zunächst behoben werden musste. Genau das dauerte aber wesentlich länger als der Airline und besonders den Fluggästen lieb war. Erst am 27. November 2023 konnte diese Maschine mit dem Ziel Brüssel den Flughafen von Punta Cana verlassen. Einige Betroffene üben heftige Kritik an Tuifly Belgium, denn man habe sie nur sehr spärlich mit Informationen versorgt. Zwar wären sowohl in Montego Bay als auch in Punta Cana Hotelzimmer zur Verfügung gestellt worden, jedoch habe niemand gewusst wann es nach Hause geht.  Allerdings soll sich der Carrier bezüglich Entschädigungen einsichtig gezeigt haben. Es wären bereits Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung in der Höhe von 600 Euro pro Person angeboten worden. Viele Passagiere kritisieren aber, dass Tuifly Belgium dem ausdrücklichen Wunsch auf Umbuchung auf Verbindungen mit anderen Airlines nicht nachgekommen sein soll, obwohl es darauf einen gesetzlichen Anspruch, der von verschiedenen Höchstgerichten bestätigt wurde, gibt. Vielmehr

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