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Nordic Aviation Group in Schieflage: Ohne Hilfe von Regierung oder Investor wird es eng

Die Finanzlage des Marabu-Airlines-Partners Nordica ist offenbar noch angespannter als bislang angenommen. Dem Carrier und seiner auf ACMI- und Charterdienstleistungen spezialisierten Tochtergesellschaft Xfly droht im dritten Quartal der Gang zum Insolvenzgericht, sofern bis dahin keine Lösung gefunden wird. Beide estnischen Luftfahrtunternehmen gehören der Nordic Aviation Group, die wiederum vollständig im Staatsbesitz ist, an. Gegründet wurde Nordica als Nachfolger der Estonian Air, die aufgrund einer angeordneten Rückzahlung von Subventionen Insolvenz anmelden musste. Zunächst ging man im Rahmen einer Kooperation mit Adria Airways als virtueller Carrier an den Start. Der Flugbetrieb wurde dann später von Regional Jet (heutige Xfly) durchgeführt und man kooperierte mit der polnischen Lot, die sich auch mit 49 Prozent beteiligt hatte. Diese Zusammenarbeit wurde mittlerweile aufgelöst und der Minderheitsanteil ging zurück an den Staat Estland. Nordica selbst hat erst seit weniger als einem Jahr AOC und Betriebsgenehmigung. Im Gegensatz zu Xfly, auf deren AOC Regionaljets und Turbopropflugzeuge, mit denen man hauptsächlich für andere Carrier fliegt, registriert sind, hat man bei Nordica auch mit der Einflottung von Airbus A320 begonnen. Man sollte für Marabu Airlines, in deren Management man auch vertreten ist, der Hauptpartner sein und beim Aufbau des deutschen Ferienfliegers mithelfen. Allerdings scheint sich die mangelnde Erfahrung in Sachen Betrieb von Mittelstreckenflugzeugen äußerst nachteilig ausgewirkt zu haben. Auch ist es Nordica nicht gelungen ausreichend Personal für die Bases Hamburg und München anzuheuern. Dies dürfte nicht nur an der vergleichsweise niedrigen Bezahlung liegen, sondern durchaus auch an einer nicht alltäglichen Konstruktion in Sachen Anstellung. Für die Nordic Aviation Group

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Alaska Airlines: Boeing 737 trägt schwere Schäden bei Landung

Ein Flieger der Fluggesellschaft Alaska Airlines, der den Flug zwischen Seattle und Santa Ana bestritt, zeigte anfangs wenige Komplikationen, bis Wetterbedingungen den Landungsvorgang erschweren. Das Resultat war ein Flieger, der schwere Schäden erleiden musste, Verletzte gab es jedoch glücklicherweise nicht. Die Fluggesellschaft Alaska Airline bestritt den Flug AS1288 zwischen Seattle und Santa Ana, ohne irgendwelche Komplikationen vorhersagen zu können. Beim Versuch der Landung erschwerten Wetterbedingungen wie starker Wind und Stürme den Landungsvorgang. Die Boeing 737 schlug bei der Landung stark auf und es wurden ein Flügel, ein Triebwerk und das Hauptfahrwerk beschädigt, wie das Portal Simple Flying bestätigt. Verletzt wurde glücklicherweise niemand, auch wenn Panik während der Landung der Stand der Dinge war.

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Finnair-Chef Topi Manner tritt zurück

Das Oneworld-Mitglied Finnair wird spätestens ab 1. März 2024 einen neuen Chef bekommen, denn Topi Manner hat bekanntgegeben, dass er von seinem Amt als Chief Executive Officer zurücktreten wird. Künftig wird er in gleicher Funktion die Elisa Corporation leiten. Der Manager leitet seit Jänner 2019 die Geschicke von Finnair. Zunächst konnte das Unternehmen unter seiner Führung ein Rekordjahr hinlegen, jedoch kam dann die Corona-Pandemie, von der das finnische Unternehmen stark betroffen war. Im Nachgang des russischen Überfalls auf die Ukraine, die gegenseitige Luftraumsperren als „Nebenfolge“ mit sich gebracht hat, wurde Manner auch außerhalb des skandinavischen Landes einer breiteren Öffentlichkeit bekannt. Der Finnair-CEO erklärte in zahlreichen Medieninterviews warum das von ihm geleitete Unternehmen aufgrund der geografischen Lage besonders stark davon betroffen ist, dass EU-Carriern die Nutzung des Luftraums der Russischen Föderation untersagt ist. Für Fluggesellschaften aus Russland und Weißrussland ist übrigens der EU-Luftraum weiterhin tabu. Beispielsweise Golfcarrier, türkische und chinesische Airlines nutzen weiterhin den russischen Luftraum. Für Finnair wäre dies besonders problematisch, da man aufgrund notwendiger Umwege viele Asien-Ziele, die einst regelrechte Cashcows waren, nicht mehr wettbewerbsfähig bedienen kann. Man flüchtete sich in gewisser Weise ins ACMI-Business. Beispielsweise flog man im Vorjahr mit mehreren Airbus A350 im Auftrag von Eurowings Discover. „Finnair ist aus den beiden Krisen als starke Fluggesellschaft hervorgegangen, wie unsere Finanzergebnisse für das zweite Quartal zeigen“, so Sanna Suvanto-Harsaae, die Vorsitzende des Verwaltungsrats von Finnair. „Das Finnair-Team hat seine Anpassungs- und Wandlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, und wir sind in einer hervorragenden Position, um Asien, Europa und Nordamerika weiterhin

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Ryanair: Spanisches Höchstgericht bestätigt millionenschwere Geldstrafe

Die Billigfluggesellschaft Ryanair hat in Spanien im Nachgang eines Streiks, der sich im Jahr 2018 ereignet hat, eine saftige Geldstrafe kassiert. Hintergrund ist, dass man sich zunächst geweigert hat die betroffenen Passagiere der beiden Streiktage vom Juli 2018 zu entschädigen. An den beiden Tagen musste Ryanair aufgrund eines Arbeitskampfs des Kabinenpersonals, zu dem Gewerkschaften aufgerufen haben, insgesamt 320 Flüge von/nach und innerhalb von Spanien streichen. Der Carrier weigerte sich aber Ausgleichsleistungen gemäß Fluggastrechteverordnung an die betroffenen Passagiere zu leisten und vertrat die Ansicht, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegen würde. Unter anderem der Europäische Gerichthof hat in vergleichbaren Fällen festgestellt, dass angekündigte Streiks eben keine höhere Gewalt, sondern normales unternehmerisches Risiko sind, zumal es genügend Möglichkeiten gibt diese bereits im Vorfeld abzuwenden. Mit anderen Worten: Wenn Unternehmer es bis zu Streiks eskalieren lassen, müssen diese auch damit leben, dass die betroffenen Fluggäste entschädigt werden müssen. Da sich Ryanair weigerte, verhängte die spanische Zivilluftfahrtbehörde ein Bußgeld in der Höhe von 5,6 Millionen Euro. Dagegen zog der irische Billigflieger vor Gericht. Formell handelt es sich um zwei Verfahren. Jenes, das vom Nationalen Gericht Spaniens entschieden wurde, kann der Billigflieger noch mittels Berufung anfechten. Ganz anders sieht es aber beim anderen Teil des Bußgeldes aus, denn hier hat der Oberste Gerichtshof Spaniens bereits die Berufung von Ryanair abgewiesen und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Dieses Urteil kann nicht mehr angefochten werden. Vor dem Nationalen Gericht wurde – noch nicht rechtskräftig – entschieden, dass Ryanair 3,04 Millionen Euro an Bußgeld zu entrichten hat. Rechnerisch

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Antlaya: Bombendrohung gegen Pegasus-Flug nach Stockholm

Am Sonntag, den 20. August 2023 gab es eine Bombendrohung gegen Pegasus-Flug PC5019, der von Antalya nach Stockholm-Arlanda führen sollte. Der Vorfall ereignete sich noch vor dem Start und führte dazu, dass der Airbus A320 evakuiert werden musste. Betroffen war die von Avion Express im Rahmen eines Wetlease-Vertrags betriebe LY-MLG. Laut lokalen Berichten sollen Fluggäste an Bord der Maschine während dem Rollvorgang Informationen bezüglich einer Bombendrohung erhalten haben. Dies führte zu panischen Reaktionen. Der Kapitän informierte die Polizei, die dann das Flugzeug evakuierte. Anschließend wurden Passagiere, deren Gepäckstücke und die LY-MLG umfangreich überprüft. Nach längerer Zeit konnte dann Entwarnung gegeben werden. Flug PC5019 wurde dann doch noch durchgeführt, jedoch mit einer Verspätung von über sieben Stunden. Die türkische Polizei ermittelt nun gegen den mutmaßlichen Urheber. Die Bombendrohung wurde auch aufgrund des angespannten diplomatischen Klimas zwischen der Türkei und Schweden sehr ernst genommen. Seit längerer Zeit stemmt sich die Erdogan-Regierung gegen den beabsichtigten Nato-Beitritt des skandinavischen Landes und wirft dieser auch vor, dass diese Gruppierungen, die in der Türkei als Terrororganisationen eingestuft sind, schalten und walten lassen würde.

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Hifly muss für Niceair-Ticketgelder aufkommen

Das isländische Startup Niceair musste im Mai 2023 Insolvenz anmelden. Für den einstigen Operating Carrier Hifly wird es aber teuer, denn die isländische Behörde SGS hat angeordnet, dass dieser sowohl für die Ausgleichsleistungen als auch für die Erstattung der Flugtickets aufkommen muss. Niceair war eine so genannte „virtuelle Fluggesellschaft“. Man charterte bei Hifly Malta Flugzeuge samt Personal und beauftragte diese mit der Durchführung von Flügen, deren Sitzplätze man im eigenen Namen vermarktet hat. Da der Auftraggeber keine Fluggesellschaft ist, wurde unter dem Code von Hifly geflogen. Letzterer Umstand wird dem ACMI- und Charteranbieter nun zum Verhängnis, denn die isländische Verkehrsbehörde SGS hat in einem ersten Verfahren entschieden, dass Hifly wegen der Streichungen, die am 10. und 11. April 2023 vorgenommen wurde, sowohl Ausgleichsleistungen in der Höhe von 400 Euro pro Passagier und Richtung leisten muss als auch die bezahlten Ticketgelder erstatten muss. Letztere wurden von den Fluggästen aber nicht direkt an den ACMI-Anbieter, sondern an Niceair bezahlt. Das Amt vertritt die Ansicht, dass Hifly dazu verpflichtet ist, da man über die Betriebsgenehmigung für die Durchführung der jeweiligen Flüge verfügt hat. Unabhängig davon von wem man beauftragt wurde, wäre man für die Einhaltung der Passagierrechte verantwortlich. Die Entscheidung betrifft zunächst die beiden genannten Flugtage. Allerdings sind bei der isländischen Behörde noch zahlreiche andere Fälle anhängig, so dass davon auszugehen ist, dass diese ident entscheiden wird. Hifly steht ein Rechtsmittel zu, denn das Unternehmen kann gegen die Anordnung klagen. Nicht selten kommt es vor, dass Passagiere von „virtuellen Fluggesellschaften“ im Reklamationsfall gewissen

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Sommer 2024: American Airlines baut den Europaverkehr aus

Im Sommerflugplan 2024 will das Oneworld-Mitglied American Airlines den Flugverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und Europa weiter ausbauen. Nebst zahlreichen Aufstockungen will man ab dem Drehkreuz Philadelphia drei zusätzliche Routen aufnehmen. Ab 6. Mai 2024 beabsichtigt die U.S.-amerikanische Fluggesellschaft Kurs auf Nizza zu nehmen. Ab 5. Juni 2024 soll es nach Neapel gehen und am 6. Juni 2024 folgt dann Kopenhagen. Die genannten Neuaufnahmen, die ab Philadelphia angekündigt sind, sollen im Regelfall mit Langstreckenflugzeugen des Typs Boeing 787-9 bedient werden. Auch ab der Homebase Dallas/Forth Worth will man eine zusätzliche Europa-Strecke anbieten. Es handelt sich um das Ziel Barcelona, das ab 5. Juni 2024 mit Boeing 777-200 angesteuert werden soll. Eine Wiederaufnahme hat der Carrier ab dem gleichen Tag ab Chicago O’Hare im Portfolio, denn es soll dann wieder saisonal mit Boeing 787-8 nach Venedig (Marco Polo) gehen. Generell geht American Airlines davon aus, dass die Nachfrage auch in den nächsten Jahren stark steigen wird. Daher befindet man sich mit den Herstellern Airbus und Boeing in Verhandlungen über die Bestellung weiterer Maschinen. Besonders hohen Bedarf sieht man im Bereich der Narrowbodies, weshalb über die Order von etwa 200 Maschinen der A320neo bzw. B737-Max-Reihe gesprochen wird. Im Verkehr zwischen Europa und den USA ist zu erwarten, dass American Airlines das eine oder andere sekundäre Europa-Ziel mit seinen U.S.-Drehkreuzen verbinden könnten. Viele europäische Airports hoffen jedenfalls darauf, dass man von der bereits seit langer Zeit bekannten A321XLR-Order profitieren kann und dann verbesserte Flugverbindungen in die USA bekommt. Bislang hat American Airlines lediglich

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Betrunken im Dienst: Flugbegleiterin kassiert Bewährungstrafe

Eine 20-jährige Flugbegleiterin musste sich vor Gericht dafür verantworten, dass sie auf einem Flug von Stockholm-Arlanda nach Riga ihren Dienst in alkoholisiertem Zustand absolvierte. Sie kassierte eine Haftstrafe von 40 Tagen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde sowie eine zusätzliche Geldstrafe. Auf den Zustand der Dame wurde ein anderer Flugbegleiter der Airline aufmerksam, der dies seinem Vorgesetzten gemeldet hatte. Nach der Landung in Riga wurde ein Alkoholtest vorgenommen. Da dieser positiv ausgefallen ist, wurde eine Blutabnahme durch einen Amtsarzt angeordnet. Die Laboranalyse hat ergeben, dass sie einen Alkoholspiegel vom 1,18 Promille im Blut gehabt habe. Die zuständige Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Kabinenmitarbeiter. Der Fall wurde in der vergangenen Woche vor Gericht verhandelt. Die Flugbegleiterin gab zu ihrer Verteidigung an, dass sie zwar einige Zeit vor dem Dienst Alkohol zu sich genommen habe, jedoch unmittelbar zuvor nicht mehr getrunken hatte. Unabhängig davon wurde sie nach der Landung in Riga aufgrund des positiven Atemalkoholtests, der durch eine Blutanalyse verifiziert wurde, zunächst verhaftet. Das Gericht bewertete bei der Urteilsfindung entlastend, dass die Flugbegleiterin keine Vorstrafen hatte und auch ihre Personalakte der Fluggesellschaft makellos gewesen sein soll. Erschwerend wirkte sich aber aus, dass sie in ihrer Funktion als Kabinenmitarbeiterin für die Sicherheit von vielen Menschen verantwortlich ist. Das Gericht entschied unter Abwägung aller Umstände, dass es mit einer 40-tägigen Bewährungsstrafe und einem Bußgeld das Auslangen finden kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Flugbegleiterin noch Rechtsmittel einlegen können.

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Flughafen Innsbruck mit 609.577 Passagieren im ersten Halbjahr 2023

Im ersten Halbjahr 2023 wurde der Innsbrucker Flughafen von 609.577 Passagieren genutzt. Damit konnte man um etwa 31,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zulegen. Allerdings rechnet man damit, dass man wirtschaftlich noch nicht an das Rekordjahr 2019 anknüpfen kann. Gegenüber der Tiroler Tageszeitung erklärte der Airport unter anderem, dass man für das laufende Jahr etwa 900.000 Fluggäste erwartet. Damit wird man zwar deutlich über dem Aufkommen, das man im Vorjahr hatte liegen, jedoch weiterhin deutlich unter der Rekordmarke von 2019. Dies würde sich auch entsprechend im wirtschaftlichen Ergebnis abbilden. Derzeit profitiere der Flughafen Innsbruck davon, dass viele der Ferienflüge ausgebucht sind, aber die gelegentlichen Verspätungen und Ausfälle auf der Frankfurt-Strecke sollen sich negativ auswirken. Hauptursache wären Engpässe auf Deutschlands größtem Airport sowie gelegentliche Schlechtwetterfronten in Tirol. Im Winterflugplan 2023/24 wird es neu mit Icelandair nach Keflavik gehen. Aegean Airlines wird eine Verbindung nach Athen aufnehmen. Zusätzlich zur traditionellen Heathrow-Strecke, die von British Airways bedient wird, bietet die Konzerntochter BA Euroflyer auch acht wöchentliche Gatwick-Umläufe an. Auf den Routen nach Hamburg und Berlin will Eurowings die Frequenzen aufstocken.

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OTA-Dauerstreit: Ryanair mit kleinem Etappensieg gegen Kiwi.com

Der Billigflieger Ryanair hat vor einem Zivilgericht im italienischen Mailand eine Art Etappensieg gegen den Online-Travel-Agent Kiwi.com erzielt. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die die „OTA-Verifizierung“ unterbinden soll, wurde abgelehnt. Bereits seit vielen Jahren geht Ryanair gerichtlich gegen OTAs vor. Das Unternehmen wirft diesen vor, dass man Kunden durch vermeintlich niedrigere Preise anlocken würde und anschließend auf Zusatzleistungen wie die Aufgabe von Gepäckstücken saftige Zuschläge erheben würden. Besonders stößt sich Ryanair daran an, dass viele Online Travel Agents die wahren Kontaktdaten des Passagiers nicht weitergeben, sondern E-Mail-Adressen und Telefonnummern des OTAs eintragen würden. Informationen der Airline können den Passagier gegebenenfalls nicht erreichen und ein Gericht hat mittlerweile entschieden, dass die Fluggesellschaft dann dennoch im Falle des Falles Ausgleichleistungen zu bezahlen hat. „Wir begrüßen dieses Gerichtsurteil, das sicherstellt, dass Passagiere, die über OTAs gebucht haben, weiterhin unsere verbesserten Sicherheits-Check-in-Verfahren nutzen können, um persönlich bei Ryanair einzuchecken und über wichtige Sicherheits- und Gesundheitsprotokolle informiert zu werden und die Kontaktdaten der Passagiere zu korrigieren“, sagte Dara Brady, Direktorin für Marketing & Digital bei Ryanair. Weiters betonte die Managerin, dass der Billigflieger keine Geschäftsbeziehungen zu OTAs unterhalten würde und auch Kiwi.com kein autorisierter Vertriebspartner wäre. Ein Sprecher von Kiwi.com sagte: „Es ist enttäuschend, dass das Gericht keine einstweilige Verfügung erlassen und das neue Überprüfungsverfahren von Ryanair ausgesetzt hat, das sowohl den Verbrauchern als auch den OTAs schadet. Bei Kiwi.com glauben wir an eine vereinfachte Erfahrung für Reisende, bei der der Kunde an erster Stelle steht, und dieses unnötig übertriebene und invasive Verfahren

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