Der Billigflieger Ryanair hat vor einem Zivilgericht im italienischen Mailand eine Art Etappensieg gegen den Online-Travel-Agent Kiwi.com erzielt. Der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, die die “OTA-Verifizierung” unterbinden soll, wurde abgelehnt.
Bereits seit vielen Jahren geht Ryanair gerichtlich gegen OTAs vor. Das Unternehmen wirft diesen vor, dass man Kunden durch vermeintlich niedrigere Preise anlocken würde und anschließend auf Zusatzleistungen wie die Aufgabe von Gepäckstücken saftige Zuschläge erheben würden. Besonders stößt sich Ryanair daran an, dass viele Online Travel Agents die wahren Kontaktdaten des Passagiers nicht weitergeben, sondern E-Mail-Adressen und Telefonnummern des OTAs eintragen würden. Informationen der Airline können den Passagier gegebenenfalls nicht erreichen und ein Gericht hat mittlerweile entschieden, dass die Fluggesellschaft dann dennoch im Falle des Falles Ausgleichleistungen zu bezahlen hat.
„Wir begrüßen dieses Gerichtsurteil, das sicherstellt, dass Passagiere, die über OTAs gebucht haben, weiterhin unsere verbesserten Sicherheits-Check-in-Verfahren nutzen können, um persönlich bei Ryanair einzuchecken und über wichtige Sicherheits- und Gesundheitsprotokolle informiert zu werden und die Kontaktdaten der Passagiere zu korrigieren“, sagte Dara Brady, Direktorin für Marketing & Digital bei Ryanair. Weiters betonte die Managerin, dass der Billigflieger keine Geschäftsbeziehungen zu OTAs unterhalten würde und auch Kiwi.com kein autorisierter Vertriebspartner wäre.
Ein Sprecher von Kiwi.com sagte: “Es ist enttäuschend, dass das Gericht keine einstweilige Verfügung erlassen und das neue Überprüfungsverfahren von Ryanair ausgesetzt hat, das sowohl den Verbrauchern als auch den OTAs schadet. Bei Kiwi.com glauben wir an eine vereinfachte Erfahrung für Reisende, bei der der Kunde an erster Stelle steht, und dieses unnötig übertriebene und invasive Verfahren zur Erfassung der persönlichen Daten unserer Kunden widerspricht allem, wofür wir stehen. Als Branche sollten wir zusammenarbeiten, um das Kundenerlebnis zu verbessern, aber wenn dies nicht geschieht, müssen wir uns an die Gerichte wenden, um sicherzustellen, dass die Wahlfreiheit nicht ausgehöhlt wird.”
Seit einiger Zeit verlangt Ryanair von Passagieren, die über OTAs gebucht haben, eine mitunter kostenpflichtige Verifizierung. Diese kommt Video-Ident-Verfahren, wie sie beispielsweise bei der Eröffnung von Bankkonten üblich sind, sehr nahe. Europaweit geriet der Lowcoster deswegen in die Schlagzeilen. Das Mailänder Gericht hat nun entschieden, dass diese Vorgehensweise offenbar zulässig sein soll.
„Ryanair setzt sich seit langem für den Schutz der Kunden vor den Machenschaften der OTAs ein. Dazu gehört auch die Einführung eines Kundenverifizierungsverfahrens, das es Passagieren, die über OTAs gebucht haben, ermöglicht, sich gegenüber Ryanair zu identifizieren, um die Flug- und Sicherheitsprotokolle einzuhalten“, so Ryanair in meiner Medienerklärung.