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Air Serbia plant Breslau-Flüge aufzunehmen

Die serbische Fluggesellschaft Air Serbia konnte in diesem Jahr eine erfolgreiche Bilanz in Hinsicht der Destination Krakau aufstellen. Die serbische Nationalfluglinie plant nach diesem erfolgreichen Start in Polen Flüge nach Breslau und Warschau aufzunehmen. Der serbische Nationalcarrier Air Serbia konnte einen hinreichenden Erfolg auf der Strecke zwischen Belgrad und der polnischen Stadt Krakau erzielen. Das Resultat dieses positiven Ergebnisses ist wie erwartet eine mögliche Ausweitung von Flügen nach Polen. Die serbische Fluglinie Air Serbia zieht in Betracht die Strecken Breslau und Warschau aufzunehmen, wie das Portal Ex-Yu Aviation News bestätigt. Der CEO Jiri Marek sagte folgendes: „Marek: „Wir sind sehr zufrieden mit der Entwicklung der Flüge Belgrad – Krakau – Belgrad. Wir hatten von Anfang an einen sehr hohen Auslastungsfaktor auf der Strecke. Die Hälfte der Passagiere sind Transitreisende, die über Belgrad nach Kroatien, Griechenland und in die Vereinigten Staaten fliegen. Die Strecke hat ein sehr hohes Potenzial, ab dem neuen Jahr täglich bedient zu werden.“

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Leasinggeber klagt Go First wegen illegaler „Ersatzteilgewinnung“

Der irische Leasinggeber ACG Aircraft zieht gegen die insolvente Fluggesellschaft Go First vor Gericht, denn aus Sicht des Flugzeugeigentümers sollen aus zumindest zwei Airbus A320neo wichtige Komponenten ohne Zustimmung ausgebaut worden sein. Am 2. Mai 2023 musste der Flugbetrieb von Go First eingestellt werden, da dem Unternehmen die finanzielle Luft ausgegangen ist. Auch wurde ein Insolvenzverfahren beantragt. Seither bemüht sich das Unternehmen wieder in die Luft zu kommen, jedoch ist dies bislang nicht gelungen. Die Ursache für die Pleite sieht der indische Billigflieger primär in Lieferproblemen von Pratt&Whitney, jedoch hat das U.S.-amerikanische Unternehmen die Anschuldigung nicht unkommentiert auf sich sitzen lassen, sondern öffentlich zum Gegenschlag ausgeholt und behauptet, dass Go First eine langjährige Geschichte in Sachen Zahlungsverzug habe. Als direkte Folge der Pleite haben zahlreiche Leasinggeber ihre Maschinen zurückgefordert und zu erheblichen Teilen auch bereits „einkassiert“. Teilweise sind diese bereits bei anderen Fluggesellschaften, also neuen Leasingnehmern im Einsatz. Doch nicht alle Lessoren sind einfach an ihr Eigentum gekommen, denn ACG Aircraft Leasing ist mit dem Problem konfrontiert, dass zumindest zwei Airbus A320neo aufgrund des Ausbaus zahlreicher Komponenten gar nicht flugfähig sind. Unter anderem deswegen ist man in Delhi vor Gericht gezogen und hat vor dem Obersten Gerichtshof zahlreiche Fotos und Dokumente, aus denen fehlende Teile hervorgehen, als Beweis vorlegt. Und die Liste hat es in sich: Beispielsweise fehlen bei den beiden A320neo Notrutschen, zumindest ein Sidestick-Controller und Triebwerksschaufeln. Damit können die Maschinen aus Sicherheitsgründen nicht abheben. Weiters fehlen auch einige kleinere Komponenten. Der Leasinggeber vermutet, dass diese möglicherweise unrechtmäßig ausgebaut

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Riyadh Air will sich zunächst auf Flüge von/nach Saudi-Arabien fokussieren

Voraussichtlich im Jahr 2025 soll die neue Fluggesellschaft Riyadh Air an den Start gehen. Nun stellte Firmenchef Tony Douglas klar, dass man sich zunächst auf den Verkehr von/nach Saudi-Arabien konzentrieren wird. Dies bedeutet auch, dass Riyadh Air zunächst Konkurrenten wie Qatar Airways, Etihad Airways und Emirates Airline keinen aggressiven Wettbewerb bereiten wird. Letzteres wurde seit dem Bekanntwerden der Pläne spekuliert und durchaus auch durch offizielle Mitteilungen aus Saudi-Arabien „befeuert“. Komplett vom Tisch ist es freilich nicht, dass man in Riyadh ein großes Drehkreuz, an dem Passagiere aus aller Welt umsteigen sollen, machen möchte, jedoch nicht kurzfristig. In der ersten Phase wird sich der geplante Carrier darauf konzentrieren möglichst viele Reisende von/nach Saudi-Arabien zu befördern. Der Ausbau zum einem Hub-Carrier, der es mit den im vorherigen Absatz genannten Konkurrenten aus der Region aufnehmen wird, könnte dann erst später folgen. Gegenüber der Financial Times nannte Tony Douglas, der vormals an der Spitze von Etihad Airways stand, als erstes Ziel, dass Reisende von/nach Saudi-Arabien befördert werden. Die Konzentration auf diese Verkehre stehe im Einklang mit den Entwicklungsplänen des Königreiches. Im Rahmen der so genannten „Vision 2030“ investiert man etwa 100 Milliarden U.S.-Dollar und will damit auch erreichen, dass jährlich rund 100 Millionen Touristen nach Saudi-Arabien kommen. Die Neugründung Riyadh Air ist Bestandteil dieser Planungen. Dass sich der neue Carrier früher oder später zur Konkurrenz für etablierte Golfcarrier entwickeln wird, ist natürlich beabsichtigt. Laut Douglas ist der Wachstumsplan „superaggressiv“, denn bis Ende dieses Jahrzehnts will man zumindest 100 Destinationen ab Riyadh ansteuern. Dadurch werden

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Sommerurlaub: Airlines, Vermittler und Reiseveranstalter sorgen für Frust

Die Haupturlaubszeit des Jahres 2023 neigt sich langsam, aber sicher dem Ende zu. Viele österreichische Reisende hatten auch dieses Jahr wieder Probleme mit Fluggesellschaften, Online-Travel-Agents und Reiseveranstaltern. Der Verein für Konsumenteninformation hat im Auftrag der Arbeiterkammer jene Beschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 eingegangen sind, ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass Austrian Airlines, Wizz Air und Ryanair für besonders viel Frust bei den Passagieren gesorgt haben sollen. Die Arbeiterkammer listet die drei genannten Fluggesellschaften in ihrem „Flop 3“-Ranking. Doch auch im Bereich der Vermittlungsportale ist nicht alles rund gelaufen, denn in diesem Segment sollen Kiwi.com, Opodo und Booking.com für ein hohes Beschwerdeaufkommen bei den Konsumentenschützern gesorgt haben. Bei den Tour Operators waren viele Reisende mit Alltours, FTI und Tui unzufrieden. Ausgewertet wurden die ersten 332 Urlaubsbeschwerden, die zwischen Ende Juni und Anfang August 2023 bei der Arbeiterkammer eingegangen sind. Spitzenreiter ist der Ärger über Flüge – knapp 40 Prozent erlebten „Bruchlandungen“: Die meisten Urlauber ärgerten sich über Stornierungen durch die Airline. Schwierigkeiten bereitete Konsument besonders die Buchung der Flüge über Online-Plattformen. Auch verspätete Flüge, Schererei mit dem Gepäck – es war beschädigt oder ging verloren – regte auf. Rund jede fünfte Beschwerde (etwa 21 Prozent) betraf Online-Vermittlungsportale. Ein Dauerbrenner war hier die Rückerstattung des Reise-/Flugpreises nach Stornierung durch den Veranstalter oder der Airline, wenn die Buchung über ein Vermittlungsportal erfolgt ist. Auffällig häufig betroffen sind über Opodo gebuchte Flüge bei Wizz Air. Auch mangelnde Erreichbarkeit „fuchste“ die Konsumenten. Auch Pauschalreisen und Kreuzfahrten sorgten für Frust Pauschalreisen und Kreuzfahrten

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Republik Moldau legt AOC von Air Moldova still

Bereits seit einigen Monaten ist die Fluggesellschaft Air Moldova nicht mehr in der Luft. Nun hat die Zivilluftfahrtbehörde der Republik Moldau AOC und Betriebsgenehmigung bis zumindest Ende Oktober 2023 ausgesetzt. Damit ist man derzeit nicht zur Durchführung kommerzieller Flüge berechtigt. Die Finanzen der Air Moldova waren bereits seit längerer Zeit desolat. Im April 2023 musste der Flugbetrieb zunächst für einige Tage eingestellt werden, ehe dann Anfang Mai 2023 Insolvenz bzw. Gläubigerschutz beantragt werden musste. Seither wurden keine kommerziellen Flüge mehr durchgeführt, jedoch waren AOC und Betriebsgenehmigung weiterhin gültig. Das lokale Recht sieht aber vor, dass man zumindest ein Flugzeug mit gültigem Lufttüchtigkeitszeugnis haben muss. Das ist bei Air Moldova nicht mehr der Fall, denn die letzte Maschine befindet sich seit Ende April 2023 in der Wartung. Aus finanziellen Gründen ruhen die Arbeiten. Mittlerweile ist auch das Lufttüchtigkeitszeugnis abgelaufen, denn dieses hatte den 21. August 2023 als Stichtag. Für Air Moldova hat dies nun weitere Konsequenzen, denn das Recht der Republik Moldau sieht vor, dass man zumindest ein Flugzeug mit gültigem Zeugnis haben muss, um im Besitz von AOC und Betriebsgenehmigung sein zu können. Um der Annullierung der Dokumente zuvorkommen zu können, hat das Management bei der Zivilluftfahrtbehörde beantragt, dass zunächst für einige Zeit ruhend gestellt wird. Dieser Antrag wurde bewilligt. Die Folge daraus ist: Bis inklusive 31. Oktober 2023 ist Air Moldova formell keine Fluggesellschaft mehr und darf somit keine kommerziellen Flüge durchführen. Die Dokumente können, sofern alle Voraussetzungen erfüllt werden, wieder reaktiviert werden bzw. die Ruhendstellung könnte verlängert werden.

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SWISS feiert 75 Jahre Flughafen Zürich

Die Schweizer Fluggesellschaft SWISS feiert nächste Woche das 75-jährige Jubiläum des Flughafens Zürich. Im Rahmen dieses Gedenktags soll ein dreitägiges Programm für begeisterte Fans der Luftfahrt organisiert werden. Der Flughafen Zürich besteht ab nächster Woche bereits seit 75 Jahren, das 75-jährige Jubiläum soll mittels einem dreitägigen Programm tatkräftig zelebriert werden. Dieses Programm soll durch die Schweizer Fluglinie SWISS arrangiert und in die Wege geleitet werden. Die Gedenktage werden vom 1. bis zum 3. September stattfinden und diese verfolgen das Ziel, den Festgästen tiefere Einblicke hinter den Kulissen des Flugverkehrs zu gewähren. Beispielsweise werden der nähere Anblick eines Langstreckenfliegers und eines Airbus A320 ermöglicht, welche aus nächster Nähe besichtigt werden können. Für Fragen vor Ort steht das Expertenteam stets zur Hilfe. Außerdem sollen Piloten und Kabinenmitarbeiter hinreichende Einblicke in das Berufsleben gewähren, vor allem für diejenigen, die den Einstieg in der Luftbranche bezwecken wollen, bietet dies einen umfassenden Mehrwert.

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Helvetic Airways zahlt „Herbstprämie“ an alle Mitarbeiter

Die Fluggesellschaft Helvetic Airways rechnet damit, dass auch im Herbst 2023 eine hohe Nachfrage bestehen wird und man mit der gesamten Flotte im Einsatz sein wird. Alle Beschäftigten sollen mit dem August-Lohn eine Prämie in der Höhe von 500 Schweizer Franken on-top ausbezahlt bekommen. Gegenüber der Zeitung „Blick“ erklärte Firmenchef Tobias Pogorevc, dass Alleineigentümer Martin Ebner dieser Maßnahme „sofort“ zugestimmt habe. Man betont, dass es sich nicht um einen Bonus, sondern um eine außerordentliche Belohnung, die alle Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Position, erhalten sollen. Am vergangenen Mittwoch hat Helvetic Airways das Flugzeug Nummer 18 der Flotte übernommen. Die Anzahl der Flugzeuge ist bei diesem Anbieter nun so umfangreich wie nie zuvor. Nebst Flügen unter eigener Marke ab Zürich und Bern ist man auch für Reiseveranstalter im Charter und für Swiss im Wetlease unterwegs. Beim zusätzlichen Flugzeug handelt es sich um einen gebrauchten Embraer 190, den man in Polen übernommen hat. Im Winterflugplan 2023/24 soll es bei Helvetic Airways ein bisschen ruhiger werden. Gegenüber „Blick“ bestätigte Pogorevc, dass wegen anstehender Wartungsarbeiten nicht die gesamte Flotte zur Verfügung steht. Man wird hauptsächlich für Swiss und für Tour Operators fliegen. Linienflüge auf eigene Rechnung legt man im Winter 2023/24 nicht auf. Den Sommerflugplan 2024 will man dem aktuellen Stand der Dinge nach mit 16 Embraer-Jets bestreiten. Auch wird man dann wieder die eine oder andere Route auf eigene Rechnung anbieten. Die „Reduktion“ ergibt sich dadurch, dass man sich von zwei älteren Maschinen wieder trennen wird.

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Spirit Aerosystems gesteht weitere B737-Max-Qualitätsmängel ein

Die Boeing 737-Max-Reihne sowie die militärische Variante der B737NG, die P-8 „Poseidon“ ist von einem neuen Qualitätsproblem betroffen. Der Zulieferer Spirit Aerosystems bestätigte, dass gelieferte Rümpfe aus dem Werk Wichita betroffen sind. Unternehmensangaben nach sind „verlängerte Befestigungslöcher am hinteren Druckschott“ betroffen. Die Problematik liegt auch darin, dass die Teile, die an Boeing geliefert werden, nicht vollständig von Spirit selbst hergestellt werden. Auf der anderen Seite behauptet man, dass genau dies nun ein Vorteil sein soll, denn nicht alle, sondern nur „einige wenige“ Einheiten wären betroffen. Spirit erklärte weiters, dass man bereits Maßnahmen getroffen habe. Diese sollen dazu führen, dass die Qualitätsmängel nicht mehr auftreten. In einer Mitteilung ist unter anderem zu lesen: „Wir arbeiten eng mit unserem Kunden zusammen, um alle betroffenen Einheiten innerhalb des Produktionssystems zu korrigieren und alle erforderlichen Nacharbeiten durchzuführen“. Der betroffene Flugzeugbauer Boeing ist der Ansicht, dass man keine Sicherheitsbedenken hat. Die festgestellten Qualitätsmängel hätten keine „unmittelbaren Auswirkungen hinsichtlich der Flugsicherheit der B737-Max“. Die Flotten könnten weiterhin ohne Probleme weiterbetrieben werden.

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Korean Air bittet Passagiere auf die Waage

Die Fluggesellschaft Korean Air bittet ab 28. August 2023 auf ausgewählten Flügen die Passagiere auf die Waage. Zunächst wiegt man nach der Landung auf dem Flughafen Gimpo die Reisenden stichprobenartig. Alle anderen werden gebeten ihr Körpergewicht anzugeben. Bis zum 6. September 2023 wird diese Maßnahme auf Inlandsflügen durchgeführt. Zwischen 8. und 19. September 2023 wird man dann auf dem Flughafen Seoul-Incheon selbige Maßnahme bei internationalen Fluggästen durchführen. Es handelt sich um keine Schikane von Korean Air, sondern man erfüllt eine entsprechende Anordnung des Verkehrsministeriums. Hintergrund ist, dass das koreanische Recht vorsieht, dass alle fünf Jahre evaluiert werden muss, ob die für die Berechnungen verwendeten Durchschnittsgewichte noch aktuell sind. Auf Basis des neuen Zahlenmaterials sollen dann gegebenenfalls neue Werte, die künftig verwendet werden, berechnet werden. Korean Air betont, dass Gewichtsangaben der Passagiere bzw. die Messwerte völlig anonym aufgezeichnet werden und eine spätere Zuordnung zu einem Fluggast unmöglich ist. Übrigens werden auch die Handgepäckstücke auf den betroffenen Flügen auf die Waage gestellt. Je nach Airport erfolgt diese Maßnahme vor dem Abflug in Südkorea bzw. bei der Ankunft in diesem Land. Dieses Luftfahrtunternehmen ist nicht der einzige Carrier, der im Jahr 2023 die Durchschnittswerte über Messungen überprüft. Erst im Mai 2023 bat Air New Zealand ihre Passagiere auf freiwilliger Basis auf die Waage. Offiziellen Angaben nach sollen etwa 10.000 Reisende teilgenommen haben.

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Europäisches Verbraucherzentrum: Offene Ticket-Erstattungen aus dem Jahr 2020 sollten rasch eingeklagt werden

Noch immer wurden seitens einiger Fluggesellschaften nicht alle Tickets, deren zugehörige Flüge im Jahr 2020 annulliert wurden, erstattet. Besonders ärgerlich: Entgegen der gesetzlichen Bestimmungen haben manche Airlines „Zwangsgutscheine“ ausgestellt. Auf deren Auszahlung gibt es einen Rechtsanspruch, jedoch muss dieser gegebenenfalls eingeklagt werden, denn die Verjährung droht. In den meisten EU-Ländern beträgt die Verjährungsfrist für derartige Forderungen drei Jahre. Laut Europäischem Verbraucherzentrum führt dies dazu, dass Ansprüche, die im Jahr 2020 aufgrund stornierter Flüge entstanden sind, spätestens mit 31. Dezember 2023 verjähren. Danach kann sich die Airline völlig legal auf die Verjährung berufen und die Auszahlung verweigern. Im Jahr 2020 haben viele Airlines mit purer Absicht die gesetzliche Regelung, dass im Falle von Stornierungen binnen sieben Tagen erstattet werden muss, missachtet. Einige Carrier haben darauf spekuliert, dass auf EU-Ebene eine Gutscheinlösung erlaubt wird. Diese kam aber nicht, jedoch hinderte dies einige Anbieter nicht daran einfach trotzdem Vouchers auszustellen und diese obendrein auch noch rechtswidrig auf beispielsweise ein Jahr zu befristen. Passagiere sind nicht verpflichtet derartige Zwangsgutscheine anzunehmen und haben einen gesetzlichen Anspruch auf Auszahlung. Besonders, wenn bei Buchungen so genannte Online-Travel-Agents involviert sind, wurden betroffene Kunden auf einen regelrechten Spießroutenlauf geschickt. In diesen Konstellationen gibt es eine Vielzahl von Fällen, in denen bis heute kein Geld geflossen ist. Der Europäische Gerichtshof hat bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass die Passagiere das Recht auf eine Erstattung direkt von der Airline haben und sich somit keinesfalls mit Aussagen, dass man nur an oder über den OTA zurückbezahlen könnte, abspeisen lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum

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