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Untersagung der Übernahme der NHV Group durch GD Helicopter Finance

Die belgische Regierungsbehörde für ausländische Direktinvestitionen hat die geplante Übernahme des Hubschrauberbetreibers NHV Group durch den irischen Leasinganbieter GD Helicopter Finance blockiert. Wie das in Ostende ansässige Unternehmen NHV Group am 5. August 2026 mitteilte, wird die im Dezember 2025 angekündigte Transaktion aufgrund der Entscheidung des Interföderalen Prüfungsausschusses nicht vollzogen. Damit verbleiben die Eigentums- und Kontrollverhältnisse des Luftfahrtunternehmens unverändert. Mehrheitseigentümer der NHV Group bleibt die französische Private-Equity-Gesellschaft Ardian, die das Unternehmen bereits seit dem Jahr 2013 im Portfolio führt. Ausschlaggebend für die behördliche Untersagung waren Bedenken bezüglich der Eigentümerstruktur des Käufers, der zwar seinen Sitz in Dublin hat, aber über seine Muttergesellschaft unter dem Einfluss chinesischer Eigner steht. Dies führte vor dem Hintergrund militärischer Wartungsaufträge und kritischer Infrastrukturaufgaben zu einer eingehenden Sicherheitsüberprüfung. Eigentümerstruktur von GD Helicopter Finance und behördliches Prüfverfahren Der Kaufinteressent GD Helicopter Finance ist in Irland registriert und wird von Geschäftsführer Michael York geleitet. Das Unternehmen fungiert jedoch als Tochtergesellschaft der GDAT Group mit Sitz in Shanghai. Dieses im Jahr 2012 gegründete chinesische Luftfahrtunternehmen wird von Peter Jiang geführt, der auch das Eigentum an der irischen Leasinggesellschaft hält. Die GDAT-Gruppe betreibt in China rund 100 Hubschrauber der Hersteller Airbus und Leonardo. GD Helicopter Finance wurde im Jahr 2024 ins Leben gerufen, um Fluggeräte zu verwalten, die ursprünglich von der chinesischen Muttergesellschaft bestellt worden waren. Die rechtliche Grundlage für das Einschreiten der belgischen Behörden bildet der am 1. Juli 2023 in Kraft getretene nationale Prüfmechanismus für ausländische Direktinvestitionen. Dieser ermächtigt die Behörden, Übernahmen von belgischen Unternehmen in sensitiven Sektoren

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Show, Unterhaltung und Kulinarik im Wiener Mirage: Sixx Paxx

Das Event-Theater Mirage im Wiener Prater bietet mit der Gastspiel-Show Sixx Paxx eine Kombination aus Akrobatik, Tanz, Gesang und Gastronomie. Das Konzept richtet sich an ein Publikum, das neben einer mehrstündigen Bühnenshow ein aufeinander abgestimmtes Mehrgang-Menü schätzt. Die Produktion stellt durchgeplante Choreografien und musikalische Darbietungen in den Mittelpunkt, während das Küchenteam des Hauses für die kulinarische Begleitung sorgt. Eine nähere Betrachtung der Veranstaltung offenbart ein durchdachtes Zusammenspiel aus Unterhaltung und Gastronomie, zeigt jedoch auch die Herausforderungen auf, die mit der Abstimmung von Bühnengeschehen und Serviceabläufen in einem großen Veranstaltungssaal einhergehen. Das Ambiente und die räumlichen Rahmenbedingungen im Mirage Das Spiegelzelt Mirage, im Wiener Prater gelegen, bietet für Dinner-Show-Formate eine spezielle historische und zugleich funktionale Kulisse. Die Architektur des Zelts mit ihren hölzernen Elementen, spiegelnden Flächen und der zentralen Ausrichtung auf die Hauptbühne erzeugt eine intime Raumatmosphäre. Die Tische sind halbkreisförmig um die Spielfläche angeordnet, was den meisten Gästen eine freie Sicht auf das Geschehen ermöglicht, wenngleich in den hinteren Rängen oder an seitlichen Plätzen je nach Bühnenaufbau kleine Sichteinschränkungen entstehen können. Die Akustik im Raum ist stark auf die Musik- und Gesangseinlagen der Show abgestimmt. Die Lautstärke wird während der Performance-Phasen hoch gehalten, was der Dynamik der Tanzeinlagen entspricht, eine Unterhaltung an den Tischen während der Showblöcke jedoch weitgehend in den Hintergrund drängt. Lichtregie und Stimmungen wechseln synchron mit den einzelnen Abschnitten der Vorführung und setzen die Darsteller gezielt in Szene. Das künstlerische Programm und die Ausgestaltung der Show Die Formation Sixx Paxx präsentiert ein Programm, das sich aus Elementen

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Apollo: Finanzinvestor plant Bewertung von 5,7 Milliarden Pfund unter Einhaltung europäischer Eigentumsregeln

Der US-amerikanische Finanzinvestor Apollo Global Management hat ein von der Unternehmensführung unterstütztes Barangebot zur vollständigen Übernahme der britischen Fluggesellschaft EasyJet vorgelegt. Das Angebot bewertet die Airline mit rund 5,7 Milliarden Pfund Sterling, was etwa 7,6 Milliarden US-Dollar entspricht. Die Ankündigung erfolgte am 6. August 2026, einen Tag vor Ablauf der regulären Übernahmefrist und kurz nachdem der Konkurrent Castlelake mitgeteilt hatte, kein eigenes Angebot abzugeben. Um den Fortbestand der Streckenrechte und Betriebsgenehmigungen im Luftraum der Europäischen Union zu sichern, beinhaltet die Transaktion eine abgestimmte Eigentümerstruktur, die den Anforderungen der EU an die Kontrolle und Mehrheitseigentümerschaft von Luftfahrtunternehmen entspricht. Die Führung von EasyJet empfiehlt ihren Aktionären die Annahme des Barangebots, das eine spürbare Prämie auf den bisherigen Börsenkurs aufweist. Die finale Umsetzung der Übernahme steht unter dem Vorbehalt regulatorischer Genehmigungen und wird für das erste Quartal 2027 angestrebt. Finanzielle Konditionen des Übernahmeangebots und Aktienbewertung Das Übernahmeangebot wird über die auf der Kanalinsel Jersey registrierte Zweckgesellschaft Eagle Bidco Ltd abgewickelt, die indirekt von Fonds unter der Verwaltung von Apollo Capital Management kontrolliert wird. Den Aktionären von EasyJet wird ein Barpreis von 7,15 Pfund pro Aktie angeboten. Dieser Betrag entspricht der Indikation, die Apollo bereits am 10. Juli 2026 im Wettbewerb mit dem Mitbieter Castlelake genannt hatte. Die Transaktion soll über ein gerichtlich genehmigtes Arranger-Verfahren nach dem britischen Gesellschaftsrecht umgesetzt werden. Der gebotene Preis beinhaltet einen Aufschlag von 81 Prozent gegenüber dem unbeeinflussten Schlusskurs der Aktie von 3,94 Pfund vor dem Bekanntwerden der ersten Übernahmegerüchte. Er liegt zudem 80 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs

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Ermittlungen zu Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle: Drohne verweilte Stunden im Sicherheitsbereich

Nach dem Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle haben die Ermittlungsbehörden neue Details zum zeitlichen Ablauf und den technischen Hintergründen des Vorfalls bekanntgegeben. Auswertungen von Überwachungsvideos ergaben, dass sich das unbemannte Flugobjekt bereits ab etwa 19:30 Uhr über dem Areal aufhielt, bevor es Stunden später im Nahbereich eines betankten Frachtflugzeugs entdeckt wurde. Der Zwischenfall wirft Fragen bezüglich der Wirksamkeit bestehender Sicherheitskonzepte und der Drohnenabwehr an Fracht- und Passagierflughäfen auf. An dem Fluggerät wurden eine Dosis Plastiksprengstoff der Marke Semtex sowie Elektronikbauteile zur Fernsteuerung gesichert. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dauern an, um die Urheber und das Ziel der Aktion aufzuklären. Rekonstruktion des zeitlichen Ablaufs auf dem Vorfeld Die Auswertung der Aufzeichnungen von Sicherheitskameras durch das Landeskriminalamt und die Flugsicherheitsbehörden zeigte, dass das Fluggerät bereits gegen 19:30 Uhr am Abend im Luftraum über dem Flughafengelände erfasst wurde. Trotz der fortlaufenden Überwachung des Areals blieb die Drohne für mehr als vier Stunden im Vorfeld- und Stellflächenbereich unbemerkt. Erst in der Nacht gegen 23:42 Uhr bemerkte ein Mitarbeiter des Bodendienstes das Fluggerät an der Stellfläche 213. Zum Zeitpunkt der Entdeckung schwebte die Drohne in unmittelbarer Nähe zu einem Großraumfrachtflugzeug vom Typ Antonow An-124, das von der ukrainischen Frachtfluggesellschaft Antonow Airlines betrieben wird. Der Angestellte reagierte umgehend und setzte das Flugobjekt durch körperlichen Einsatz flugunfähig. Nach bisherigem Ermittlungsstand befanden sich Fragmente des Fluggeräts auch auf einer der Tragflächen des Frachtflugzeugs. Dies lässt darauf schließen, dass es vor der Entdeckung zu einer Berührung oder Kollision zwischen der Drohne und der

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Boeing 737 Max: US-Luftfahrtbehörde bereitet Anweisung zur Rumpfinspektion vor

Die US-amerikanische Flugsicherheitsbehörde Federal Aviation Administration bereitet eine behördliche Anweisung zur Überprüfung hunderter Passagierflugzeuge der Baureihe Boeing 737 Max vor. Grund für diese aufsichtsrechtliche Maßnahme sind Erkenntnisse über mögliche Rissbildungen an einem tragenden Verstärkungselement der Flugzeugstruktur. Nach Beurteilung der Behörde könnten diese Materialschäden bei ungehindertem Fortbestehen über längere Zeiträume hinweg die strukturelle Integrität der betroffenen Rumpfabschnitte beeinträchtigen. Die geplante Lufttüchtigkeitsanweisung betrifft im Zuständigkeitsbereich der Vereinigten Staaten insgesamt 471 Flugzeuge der Modellreihen Max 8, Max 9 sowie der für höhere Passagierkapazitäten ausgelegten Variante Max 8-200. Die Rissbildungen wurden bei vorausgegangenen Kontrollen im Bereich der vorderen rechten Frachtraumtür festgestellt. Die Maßnahme reiht sich ein in eine Abfolge behördlicher Überprüfungen, nachdem die Behörde erst im Vormonat Juli 2026 Inspektionen hinsichtlich der Befestigung von Sitzreihen im Passagierraum angewiesen hatte. Technische Hintergründe der Materialprüfungen am Flugzeugrumpf Die Schwachstelle betrifft einen spezifischen Abschnitt der Rumpfstruktur im Umfeld der vorderen rechten Ladetür. Bei regelmäßigen Wartungsarbeiten und Inspektionen wurden an einzelnen Maschinen Risse an einem Verstärkungsteil entdeckt, das für die Übertragung von Strukturkräften in diesem Bereich ausgelegt ist. Die Rumpfhaut sowie die darunterliegenden Versteifungselemente unterliegen im regulären Flugbetrieb kontinuierlichen mechanischen Belastungen. Diese entstehen durch die Wechselwirkungen von Druckunterschieden zwischen der Passagierkabine und der Umgebungsatmosphäre beim Auf- und Abstieg sowie durch Schwingungen während des Fluges. Wenn an solchen hochbelasteten Punkten kleine Risse entstehen, können sich diese durch Materialermüdung weiter ausbreiten. Nach Einschätzung der Behörde ist ein rechtzeitiges Erkennen solcher Schäden erforderlich, um das Risiko weitergehender Gefügeschwächungen der Rumpfstruktur zu unterbinden. Die bevorstehende Anweisung verpflichtet Betreibergesellschaften dazu, gezielte zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen

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Easyjet in Frankreich: Gewerkschaften reichen Streikandrohung für den Spätsommer 2026 ein

Beim Low-Cost-Anbieter Easyjet bahnt sich im französischen Markt ein Arbeitskampf an. Die Vertretungen des Kabinenpersonals in Frankreich haben für den Zeitraum vom 7. August bis zum 2. September eine formelle Streiknotiz eingereicht. Als Auslöser nennen die Arbeitnehmervertreter eine anhaltende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sowie organisatorische Mängel in der Dienstplangestaltung, die seit fast einem Jahr zu betrieblichen Spannungen führen. Innerhalb des angekündigten vierwöchigen Fensters sind Arbeitsniederlegungen jederzeit möglich, sofern die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigungsfrist von 48 Stunden eingehalten wird. Die Gewerkschaften zeigten sich jedoch verhandlungsbereit und erklärten, den Streikaufruf zurückzuziehen, falls die Führung des Luftfahrtunternehmens auf die aufgeworfenen Forderungen eingeht. Die Fluggesellschaft äußerte sich enttäuscht über die Maßnahme und verwies auf geplante Verwendungs- und Tarifgespräche im September. Der Vorfall fällt mitten in die Hauptreisezeit des Sommerflugplans und könnte bei einem tatsächlichen Streik erhebliche Auswirkungen auf den Passagierverkehr in Frankreich und Europa haben. Kritik an der Dienstplanung und Zunahme von Belastungen im Flugbetrieb Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Vorwürfe der Gewerkschaften bezüglich der Arbeitsorganisation bei Easyjet France. Die Arbeitnehmervertreter bemängeln eine chronische Instabilität der Flug- und Dienstpläne, die den Arbeitsalltag des Kabinenpersonals erheblich beeinträchtige. Kurzfristige Dienstplanänderungen, die Zuweisung von Dienstmustern ohne ausreichende Vorlaufzeit sowie besonders zeitintensive Flugrotationen führen nach Darstellung der Belegschaft zu hohen physischen und mentalen Belastungen. Die Gewerkschaftsvertreter betonen, dass diese Probleme nicht erst in den Sommermonaten aufgetreten seien, sondern sich seit knapp einem Jahr kontinuierlich verstärkt hätten. Es fehle an wirksamen Schutzmaßnahmen und verbindlichen Regelungen, um die Arbeitszeiten verlässlich zu strukturieren und Ruhephasen konsequent einzuhalten. Eine früher im Jahr vorbereitete Streiknotiz

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Bundesverkehrsministerium plant Finanzabgaben für Fluggesellschaften bei Betankungsabweichungen

Das Bundesverkehrsministerium hat einen Gesetzentwurf zur Umgestaltung der regulatorischen Vorgaben im Luftverkehr vorgelegt, der finanzielle Sanktionen für Fluggesellschaften bei Abweichungen von vorgegebenen Betankungspraktiken vorsieht. Nach den Plänen der Bundesregierung soll eine Abgabe von 1.332 Euro pro Tonne Kerosin erhoben werden, wenn Luftfahrtunternehmen die Vorgabe missachten, mindestens 90 Prozent des für einen Flug benötigten Treibstoffs am jeweiligen Abflugort einzutanken. Dieser Satz gilt in gleicher Höhe für Airlines, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Beimischungsquoten für alternative Flugkraftstoffe verfehlen. Mit diesem Gesetzentwurf, der Ende Juli 2025 den beteiligten Ressorts übermittelt wurde, setzt die Bundesregierung die Vorgaben der europäischen Verordnung ReFuelEU Aviation in nationales Recht um. Die Überwachung der Regelungen soll dem Luftfahrt-Bundesamt übertragen werden, das für diese Aufgaben zusätzliche Personalkapazitäten erhalten soll. Hintergrund der Betankungspraxis und ökonomische Anreize Die Zielrichtung des Gesetzentwurfs betrifft unter anderem das in der Luftfahrtbranche verbreitete Phänomen des sogenannten Tankering. Darunter wird die betriebliche Praxis verstanden, Flugzeuge am Herkunftsflughafen mit mehr Treibstoff zu betanken, als für die reine Flugstrecke bis zum Zielort erforderlich wäre. Fluggesellschaften nutzen diese Methode, um Preisunterschiede bei Kerosin an verschiedenen Zielorten auszunutzen oder um Aufpreise und lokale Abgaben an einzelnen Flughäfen zu umgehen. Durch das Mitführen von zusätzlichem Treibstoff erhöht sich jedoch das Gesamtgewicht des Luftfahrzeugs während des Fluges spürbar. Ein höheres Abfluggewicht führt zu einem veränderten Strömungswiderstand und erfordert eine höhere Triebwerksleistung, was wiederum den Treibstoffverbrauch pro geliefertem Sitzplatzkilometer ansteigen lässt. Der Entwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, diese ökonomischen Kalkulationen durch das Erheben der Abgabe finanziell zu korrigieren. Wenn der finanzielle Vorteil des günstigeren Kerosineinkaufs

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Zunahme von Phishing-Angriffen über Reiseplattformen: Cyberkriminalität belastet Unterkunftsbetreiber und Reisende

Im Bereich der Online-Reisebuchungen häufen sich Berichte über betrügerische Aktivitäten über etablierte Buchungsplattformen. Ein aktueller Fall betrifft eine Buchung über das Portal Booking.com für einen Aufenthalt in der italienischen Hauptstadt Rom. Nach der Ankunft vor Ort stellten die gebuchten Kunden fest, dass sich an der angegebenen Adresse kein Hotel oder Apartment, sondern lediglich ein Seminarraum befand, in dem bereits andere betroffene Reisende warteten. Nach Angaben des Betreiberunternehmens Booking.com geht der Zwischenfall auf einen gezielten Phishing-Angriff auf das Nutzerkonto eines real existierenden Unterkunftsbetreibers zurück. Kriminelle verschafften sich dabei unberechtigten Zugriff auf das System des Partners, änderten die Kontaktdaten sowie Adressangaben und kontaktierten Gäste direkt über die interne Nachrichtenfunktion der Plattform, um Zahlungen außerhalb der regulären Systeme zu veranlassen. Der Fall verdeutlicht die Schnittstellenproblematik zwischen digitalen Vermittlungsportalen, dezentralen Partnerbetrieben und IT-Sicherheitssystemen in der globalen Touristikbranche. Abläufe und Ausmaß des Phishing-Vorfalls in Rom Der konkrete Vorfall wurde öffentlich bekannt, nachdem die Betroffene Julia Baylan, die auf der Plattform Instagram unter dem Namen beauty.by.juli auftritt, über die Geschehnisse berichtete. Nach der Regulären Buchung einer Unterkunft in Rom erhielten sie und ihr Ehemann über die offizielle Nachrichtenfunktion der Booking.com-App eine Aufforderung, Zahlungsdaten über einen externen Internetlink zu bestätigen oder erneut einzugeben. Da dieser Link aufgrund technischer Fehler nicht funktionierte, gaben die Betroffenen keine Kreditkartendaten ein, veranlassten jedoch vorsorglich eine Sperrung ihrer Zahlungskarten. Vor Ort in Rom zeigte sich das Ausmaß der Manipulation. Anstelle der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Zimmer trafen die Reisenden an der Zieladresse auf einen Zweckraum. Dort befanden sich zeitgleich weitere Personen, die

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Gefährliche Annäherung im Anflug auf Tokio-Haneda: Kollisionswarnsystem verhindert Zusammenstoß zweier Flugzeuge

Am Flughafen Tokio-Haneda ist es am 4. August 2026 zu einer gefährlichen Annäherung zwischen zwei Flugzeugen im Nahbereich der Start- und Landebahnen gekommen. Eine Verkehrsmaschine vom Typ Boeing 767-300ER der japanischen Fluggesellschaft All Nippon Airways, die als Flug ANA 968 aus Shanghai eintraf, befand sich im Endanflug auf die Landebahn 34R, als ein Messflugzeug des Typs Cessna Citation der japanischen Luftfahrtbehörde nach dem Start von der Bahn 05 in den Anflugkorridor der Passagiermaschine drehte. Die Auslösung des automatischen Bordwarnsystems Traffic Collision Avoidance System veranlasste die Besatzung der Boeing 767 zu einem unverzüglichen Durchstartmanöver. Nach Auswertung der Aufzeichnungen unterschritt der vertikale Abstand zwischen den beiden Luftfahrzeugen zeitweise den Wert von etwa 75 Fuß, was rund 23 Metern entspricht. Der Vorfall ruft vorherige Sicherheitsdiskussionen am Flughafen Tokio-Haneda in Erinnerung, nachdem dort im Jahr 2024 ein Zusammenstoß zwischen zwei Maschinen Menschenleben forderte und Anpassungen bei den Vorgaben für den Flugfunk nach sich zog. Geschehen im Luftraum über dem Flughafen Tokio-Haneda Der Flug ANA 968 befand sich am 4. August 2026 im regulären Sinkflug auf den internationalen Flughafen Tokio-Haneda, um die Landung auf der Landebahn 34R einzuleiten. Parallel dazu startete ein Strahltrainer des Typs Cessna Citation, der von der japanischen Zivilluftfahrtbehörde für technische Kontroll- und Vermessungsflüge eingesetzt wurde, von der Startbahn 05. Kurz nach dem Abheben vollzog das Behördenflugzeug eine Abweichung vom vorgesehenen Abflugverfahren und drehte in einer 180-Grad-Kurve direkt in die Anflugschneise der landenden Passagiermaschine. Durch die Änderung des Flugwegs schnitten sich die Kurslinien beider Luftfahrzeuge in geringer Höhe über dem Flughafengelände. Das

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FAA plant flexiblere Vorgaben für Erste-Hilfe-Ausrüstungen

Die US-amerikanische Bundesluftfahrtbehörde Federal Aviation Administration plant eine grundlegende Überarbeitung der Regularien für die medizinische Notfallausrüstung an Bord von Verkehrsflugzeugen. Eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung der Duke University in Zusammenarbeit mit der Behörde ergab, dass bei der Auswertung von rund 77.000 medizinischen Zwischenfällen im Passagierflugverkehr weniger als zehn Prozent der Fälle eine ärztliche Versorgung am Boden nach der Landung erforderlich machten. Mehr als 90 Prozent der Ersthilfeleistungen betrafen kleinere Verletzungen wie Stauchungen, Prellungen oder Schnittwunden. Auf Basis dieser Erkenntnisse beabsichtigt die Aufsichtsbehörde, die bisherige Starre einer 64 Positionen umfassenden Ausrüstungsliste durch flexible, leistungsorientierte Standards zu ersetzen. Fluggesellschaften sollen künftig eigenverantwortlich zusammengestellte Notfallsets mitführen dürfen, sofern diese die Abdeckung von neun klar definierten medizinischen Notfallszenarien gewährleisten. Die Neuregelung zielt darauf ab, bürokratisch bedingte Flugverspätungen bei fehlenden Einzelkomponenten zu vermeiden und die betriebliche Stabilität im Luftverkehr zu erhöhen, ohne den Versorgungsstandard für Passagiere zu senken. Ergebnisse der empirischen Studie zu medizinischen Zwischenfällen Die Entscheidung der Behörde geht auf eine wissenschaftliche Untersuchung von Forschern der medizinischen Fakultät der Duke University zurück, die Daten von 84 Fluggesellschaften mit einem Passagieraufkommen von insgesamt mehr als drei Milliarden Fluggästen weltweit analysierte. Die Auswertung zeigte, dass bei weniger als 0,50 Prozent aller absolvierten Flüge überhaupt Erste Hilfe geleistet werden musste. Der überwiegende Teil dieser Einsätze betraf leichte Blessuren wie Bänderdehnungen, Insektenstiche oder oberflächliche Wunden, die mit einfachen Verbandsmaterialien versorgt werden konnten. Aufgrund der bisherigen Rechtslage führte das Fehlen einer einzigen vorgeschriebenen Notfallkomponente – beispielsweise eines spezifischen Medikaments – dazu, dass ein Flugzeug rechtlich keine Startfreigabe erhielt. Dies galt

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