
Österreichs Finanzbehörden nehmen ausländische Fernbusse ins Visier
Die österreichischen Finanzbehörden haben kürzlich auf der Tauernautobahn (A10) eine Schwerpunktaktion, in der man Reisebusse aus Bosnien und anderen Staaten, ins Visier genommen hat. Dabei wurden zahlreiche Verstöße gegen die Umsatzsteuerpflicht festgestellt. Im Bus- und Eisenbahnverkehr ist es so, dass für die Umsatzsteuer nicht nur am Abfahrtsort abgeführt werden muss, sondern anteilsmäßig auch in jenen Staaten, die durchfahren werden. Das hat im Fernbusverkehr zwischen – beispielsweise – Bosnien und Deutschland zur Folge, dass in einer ganzen Reihe von Staaten von den Unternehmern Steuern abgeführt werden müssen. Die Personenbeförderung mit Reisebussen im Linienverkehr unterliegt wie jede andere Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt ausführt, auf der österreichischen Strecke der Umsatzsteuer. Bereits seit längerem wird an der Bekämpfung des Betrugsmusters „Illegale Personenbeförderung im Linienverkehr zwischen Bosnien und Österreich“ gearbeitet. Busunternehmer müssen auch dann, wenn Österreich ohne Zwischenhalt durchfahren wird, zehn Prozent Umsatzsteuer für die Personenbeförderung entrichten, so das Finanzministerium. Das Finanzamt Österreich hat in Kooperation mit dem Zollamt Österreich, dem Amt für Betrugsbekämpfung, der Landesverkehrsabteilung Salzburg sowie der Landespolizeidirektion Kärnten eine Schwerpunktaktion auf der Tauernautobahn durchgeführt. Dabei hat man Reisebusse, die im Fernlinien- oder Charterverkehr unterwegs waren, unter die Lupe genommen. Die Behörden konnten außergewöhnlich viele Treffer erzielen. „Diese höchst professionelle Schwerpunktaktion zeigt, wie wichtig die Vernetzung verschiedener Behörden in Sachen Betrugsbekämpfung ist. So sorgen wir für Gerechtigkeit zwischen allen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in Österreich und für die Einhaltung unserer Gesetze. Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die hervorragende Zusammenarbeit bei diesem äußerst effektiven gemeinsamen Einsatz und gratuliere zu






